Rechtsfrage des Tages:
Ein Anhänger ist praktisch, aber nicht ständig im Einsatz. Haben Sie gerade nichts zu befördern, werden Sie ihn sicherlich vom Auto abkoppeln. Aber wohin mit der mobilen Ladefläche? Wo dürfen Sie parken? Und haften Sie, wenn der Anhänger in einen Unfall verwickelt ist?
Antwort:
Anhänger unterliegen wie Kraftfahrzeuge der Pflichtversicherung. Das bedeutet, dass jeder Anhänger eine eigene Kfz-Haftpflichtversicherung braucht. Und das aus gutem Grund: Auch ein nicht an ein Zugfahrzeug angehängter Anhänger kann erhebliche Schäden verursachen. Die Haftung des Halters geht dabei weiter als Sie vielleicht meinen. Außerdem dürfen Sie ihn nicht unbegrenzt an der Straße abstellen.
Anhänger leihen
Der Frühling kommt und damit die Zeit für Gartenarbeit und Entrümpeln beim berühmten Frühjahrsputz. Wer keinen Anhänger sein Eigen nennt, um Grünschnitt oder Sperrmüll zur Deponie zu fahren, kann sich einen bei professionellen Anbietern oder im Baumarkt leihen. Vielleicht hilft auch Ihr Nachbar aus. Vorher sollten Sie sich aber gut mit dem Gefährt vertraut machen. Denn auch abgestellt kann ein Anhänger zur Gefahr im Straßenverkehr werden.
Haftung bei Unfall
Haben Sie den Anhänger an Ihrem Auto in Betrieb, kommt es für die Haftung nach einem Unfall auf die üblichen Regelungen an. Haben Sie den Unfall mit Ihrem Fahrzeug samt Anhänger verschuldet, muss die Kfz-Haftpflichtversicherung für den Schaden des anderen einstehen. Der Geschädigte darf sich dabei aussuchen, ob er sich an die Versicherung Ihres Autos oder die des Anhängers wendet. Im Innenverhältnis tritt aber in der Regel die Versicherung des Zugfahrzeugs ein. Es sei denn, besondere Umstände des Unfalls legen eine Verursachung durch den Anhänger nahe.
Anhänger auf Abwegen
Haben Sie den Anhänger von Ihrem Auto abgekoppelt, müssen Sie ihn sicher abstellen. Besondere Vorkehrungen müssen Sie gegen ein Wegrollen treffen. Je nach Anhängertyp müssen Sie die Feststellbremse anziehen. Außerdem müssen Sie in der Regel einen Unterlegkeil vor die Reifen legen. Denken Sie auch daran, den Anhänger gegen Diebstahl zum Beispiel durch ein Anhängerschloss zu sichern. Leider passiert es trotzdem immer mal, dass ein Anhänger sich selbstständig macht und einen Unfall verursacht. Meist ist dann der Halter dran.
Haftung ohne Verschulden?
Haben Sie Ihren Anhänger nicht richtig gesichert und er rollt die abschüssige Straße hinunter, haften Sie meist aus Verschulden. Es sind aber auch Fälle denkbar, in denen der Halter ohne einen Fehler gemacht zu haben für die Folgen eines Unfalls eintreten muss. Als Halter haften Sie nämlich aus der sogenannten Gefährdungshaftung, ohne dass Ihnen ein Verschulden nachgewiesen werden muss. Daher können Sie selbst dann auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden, wenn Sie Ihren Anhänger an der Straße vorschriftsmäßig abgestellt haben. Eine Einschränkung gilt natürlich dann, wenn den anderen Unfallbeteiligten ein Verschulden trifft.
Strenges Urteil
Allerdings hat der Bundesgerichtshof (BGH) gerade ein strenges Urteil zur Haftung für einen unfallbeteiligten Anhänger gefällt. Ein Auto war mit einem an der Straße geparkten Anhänger kollidiert und dieser rollte gegen ein Gebäude. Nach Ansicht des BGH haftet der Halter des Anhängers für die Schäden an dem Gebäude. Durch das durch Fremdkraft ausgelöste Wegrollen habe sich die typische Betriebsgefahr des Anhängers verwirklicht (BGH, Urteil vom 15.03.2023. Aktenzeichen: VI ZR 87/22). Nach diesem Urteil müssen Sie stets damit rechnen, gegebenenfalls für einen Unfall zumindest mitzuhaften, wenn Sie Ihren Anhänger im öffentlichen Verkehrsraum abstellen.
Parken: nicht zu lange!
Was Sie auch bedenken müssen: Stellen Sie Ihren Anhänger im öffentlichen Verkehrsraum beispielsweise an die Straße, darf er dort höchstens zwei Wochen parken. Solange der Anhänger an das Zugfahrzeug angekoppelt ist, gilt diese Frist nicht. Ohne Gespann müssen Sie ihn aber nach zwei Wochen wieder entfernen, sonst droht ein Bußgeld. Außerdem sollte die Deichsel immer in Fahrtrichtung zeigen, um andere Verkehrsteilnehmer wie insbesondere Fahrradfahrer nicht zu gefährden. Ragt die Deichsel über die Parkplatzmarkierung hinaus, sind Sie auch mit einem Bußgeld für Falschparken dran. Am sichersten ist es natürlich, wenn Sie den Anhänger auf Ihrem privaten Grundstück oder in Ihrer Garage abstellen können.
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