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Dauerparker am Straßenrand

Maximal 14 Tage?

Manche Autos setzen schon Moos an, weil sie so selten bewegt werden. Außerdem blockieren sie oft dauerhaft öffentliche Parkplätze.

Mehrere Autos parken auf dem Seitenstreifen einer schmalen Straße..

Rechtsfrage des Tages:

Nicht immer ist Bedarf für das eigene Auto. Sei es in den Ferien oder wenn das schöne Wetter aufs Fahrrad lockt – manche Pkw fristen teils wochenlang ein einsames Dasein am Straßenrand. Ist das überhaupt erlaubt?

Antwort:

Seinen Wagen über einen längeren Zeitraum nicht von der Stelle zu bewegen, kann verschiedene Gründe haben. Eine längere Dienstreise oder drei Wochen Ferien in Spanien können das vierrädrige Gefährt eine ganze Zeit lang überflüssig machen. Dauerparker können in Zeiten des knappen Parkraums dann für andere ein Ärgernis darstellen. Tatsächlich ist es aber so, dass Sie Ihren Pkw beliebig lange – wenn Sie möchten sogar für Monate oder Jahre – auf ein und demselben Parkplatz stehen lassen dürfen. Ein paar Dinge sind dabei aber zu beachten.

Frei parken

Zum einen sollte es sich natürlich um kostenlose Parkplätze ohne Parkscheinautomat oder Parkscheibenpflicht handeln. Auch private Stellplätze sollten Sie selbstverständlich nicht und schon gar nicht über einen längeren Zeitraum blockieren. Zum anderen muss das Fahrzeug betriebsbereit und zugelassen sein. Abgemeldete Fahrzeuge oder schrottreife Ersatzteillager auf vier Rädern haben im öffentlichen Verkehrsraum nichts verloren. Ihnen droht ein Bußgeld und das Fahrzeug kann sogar auf Ihre Kosten abtransportiert werden.

Wer passt auf?

Sollten Sie Ihr Auto während einer längeren Auslandsreise am Straßenrand parken, sollten Sie sich um einen „Carsitter“ kümmern. Immer mal wieder kann zum Beispiel eine Baufirma mobile Halteverbotsschilder aufstellen. Und plötzlich wird aus dem freien Parken ein Parkverstoß. Entfernen Sie das Auto dann nicht, können Sie sogar abgeschleppt werden. Daher ist es hilfreich, wenn ein Bekannter oder Ihr freundlicher Nachbar während Ihrer Abwesenheit ein Auge auf das Fahrzeug hat.

Oder nur zwei Wochen?

Ein weit verbreiteter Rechtsirrtum ist, dass ein Auto maximal 14 Tage an ein und derselben Stelle parken dürfte. Ist das Parken grundsätzlich erlaubt, das Fahrzeug ordnungsgemäß zugelassen und laufen beispielsweise auch keine Betriebsmittel aus, dürfen Sie so lange parken wie Sie wollen. Die erwähnte Frist von 14 Tagen findet sich aber an anderer Stelle im Gesetz. § 12 Straßenverkehrsordnung (StVO) sieht vor, dass Sie Anhänger ohne Zugmaschine maximal 14 Tage im öffentlichen Verkehrsraum parken dürfen. Danach müssen Sie den Anhänger umgesetzt haben oder entfernen.

WoMo und Wohnwagen

Dies gilt übrigens auch für Wohnwagen, die vom Auto abgekoppelt wurden. Ein Parkplatz an einer öffentlichen Straße darf nicht als günstiger Dauerabstellplatz für den Wohnwagen genutzt werden, ansonsten droht ein Bußgeld. Andersherum dürfen Sie Wohnmobile ebenso wie Autos unbegrenzt an der Straße parken, solange diese angemeldet sind und keine anderen Verkehrsteilnehmer behindern. Als Ersatz für einen teuren Campingplatz dürfen Sie den Parkplatz allerdings auch nicht nutzen. Das Wohnen im Wohnmobil auf einem öffentlichen Parkplatz ist tabu.

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