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Auf zwei Rädern nur mit Helm?

Oder oben ohne?

Auf dem Fahrrad gilt bisher noch keine Helmpflicht. Aber wie sieht es aus mit E-Bikes und Co.? Und was gilt im Urlaub im Ausland?

Ein Mann stürzt von einem E-Roller. Er trägt einen Helm und fällt auf den Arm.

Rechtsfrage des Tages:

Viele Radfahrer tragen mittlerweile freiwillig einen Fahrradhelm. Gibt es rechtliche Nachteile, wenn Sie auf die Kopfbedeckung verzichten? Und wie ist das bei E-Scootern und Pedelecs?

Antwort:

Auch wenn sie immer wieder kontrovers diskutiert wird. Eine Helmpflicht für Fahrradfahrer gibt es bisher in Deutschland nicht. Mittlerweile gibt es neben dem klassischen Fahrrad aber auch eine Fülle anderer Fortbewegungsmittel. Ob Sie auf dem E-Scooter, einem Pedelec oder Ihrem E-Bike einen Helm tragen müssen, kommt auf die Eingruppierung des Gefährts an. Und auch bei unseren europäischen Nachbarn gelten teils andere Regeln. Diese sollten Sie kennen, wenn Sie Ihren Drahtesel mit in den Urlaub nehmen wollen.

Keine Pflicht für Fahrradfahrer

Viele Befürworter verlangen seit Langem eine Helmpflicht auf dem Fahrrad. Während andere Länder wie Finnland eine Helmpflicht gesetzlich verankert haben, dürfen Radler in Deutschland nach wie vor ohne Schutzhelm unterwegs sein. Es existieren einige ältere Gerichtsurteile, wonach zumindest eine Teilschuld an schweren Kopfverletzungen in Betracht kam, wenn diese durch einen Fahrradhelm abgemildert oder verhindert worden wären. Im Jahr 2014 hat der Bundesgerichtshof (BGH) allerdings festgestellt, dass für ein Mitverschulden ohne eine Helmpflicht kein Raum sei (Urteil vom 17.06.2014, Aktenzeichen: VI ZR 281/13).

Für die Schnellen

Etwas anderes kann gelten, wenn Sie beispielsweise mit einem Rennrad mit hoher Geschwindigkeit unterwegs sind. Dies hatte der BGH in seiner Entscheidung bewusst offengelassen. Beispielsweise sah nun das Oberlandesgericht München eine Teilschuld eines verunglückten Rennradfahrers, der sich bei einem Unfall mit hoher Geschwindigkeit ohne Helm erhebliche Kopfverletzungen zugezogen hatte (Urteil vom 03.03.2011, Aktenzeichen: 24 U 384/10). Je schneller Sie also unterwegs sind, desto mehr sollten Sie über den zusätzlichen Schutz durch einen Fahrradhelm nachdenken.

E-Scooter und Pedelecs

Ob es für andere Gefährte eine Helmpflicht gibt, kommt auf deren rechtliche Qualifizierung an. E-Scooter gelten als Elektro-Kleinstfahrzeuge. Das Gesetz schreibt keinen Helm vor, wenn Sie auf diesen zwei Rädern elektrisch durch den Straßenverkehr düsen. Gleiches gilt für Pedelecs mit einem Motor mit maximal 250 Watt, einer Tretunterstützung bis 25 km/h und einer Anfahrtshilfe bis 6 km/h. Sie gelten als Fahrräder und damit besteht ebenfalls keine Helmpflicht. Sind Sie mit Ihrem Pedelec aber regelmäßig schnell unterwegs, sollten Sie das Tragen eines Helms noch einmal erwägen. Ähnlich wie bei den Rennrädern steht zumindest eine Teilschuld im Falle eines Unfalls im Raum. Da Pedelecs und ähnliche Gefährte erst seit den letzten Jahren groß im Kommen sind, bleibt die Entwicklung in der Rechtsprechung abzuwarten.

S-Pedelecs und E-Bikes

Anders als bei Pedelecs haben Sie bei einem E-Bike oder S-Pedelec keinen Spielraum. Das Gesetz schreibt das Tragen eines Helms ausdrücklich vor. Nicht geregelt ist, wie dieser Helm auszusehen hat. Sie können einen einfachen Fahrradhelm tragen oder sich eine spezielle Variante für E-Bikes aussuchen. Fahren Sie gern mit hohem Tempo, sollten Sie aber besser auf einen speziell für E-Bikes ausgelegten Helm zurückgreifen oder einen sicheren Motorradhelm tragen.

Helmpflicht für Kinder?

Für Fahrräder und Pedelecs gibt es in Deutschland auch keine Helmpflicht für Kinder. Anders beispielsweise in Österreich, wo Kinder bis 12 Jahre nur mit Helm auf zwei Rädern unterwegs sein dürfen. Da Kinder jedoch in der Regel noch nicht so versiert im Straßenverkehr sind, sollten Eltern auf das Tragen eines Helms bestehen. So können schlimme Unfallfolgen zumindest gemildert werden. Und wenn schon nicht im eigenen Interesse, so sollten Eltern sich als gutes Beispiel auch nur mit Helm auf dem Kopf in den Sattel schwingen.

Radfahren im Urlaub

Nicht nur in Österreich gelten etwas andere Regeln. Eine generelle Helmpflicht haben Sie beispielsweise in der Türkei oder Montenegro. In Spanien und der Slowakei müssen Sie zumindest außerorts einen Helm tragen. Kinder und Jugendliche dürfen dort bis 14 Jahre grundsätzlich nur mit Helm fahren. In Kroatien und Schweden liegt die Grenze bei 15 Jahren und junge Leute in Tschechien dürfen bis 18 Jahre nicht auf einen Helm verzichten. Außerdem gelten teils noch besondere Bestimmungen, über die Sie sich schlau machen sollten. So müssen Sie nachts in Frankreich außerorts eine Warnweste auf dem Fahrrad tragen.

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