
Rechtsfrage des Tages:
Wer sich für ein Elektroauto entschieden hat, kann viele Vorteile nutzen. Häufig ist aber ein spezielles Kennzeichen notwendig. Was sollten Sie zum E-Kennzeichen wissen?
Antwort:
Fahrzeuge mit einem „E“ hinter der Nummernfolge im Kennzeichen sind schon lang keine Seltenheit mehr im Straßenverkehr. Pflicht ist es allerdings nicht, ein Elektrofahrzeug mit einem E-Kennzeichen zuzulassen. Da aber einige Vergünstigungen winken, kann sich die Überlegung lohnen.
Sonderkennzeichen
Sind Sie mit Ihrem Auto elektrisch unterwegs, können Sie ein E-Kennzeichen beantragen. Dazu verpflichtet sind Sie nicht. Achten Sie daher bei Ihrem Antrag auf Zulassung darauf, ob Sie dieses Sonderkennzeichen haben wollen. Abgesehen vom Buchstaben „E“ am Ende des Nummernschildes unterscheidet sich das Kennzeichen nicht von den herkömmlichen Kfz-Kennzeichen.
Voraussetzung bei der Zulassung
Haben Sie sich für ein E-Kennzeichen entschieden, müssen Sie für die Zulassung Ihres Fahrzeugs zunächst die üblichen Papiere dabeihaben. Sie brauchen den Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief, eine Bestätigung für die bestandene Hauptuntersuchung (TÜV), Ihren Personalausweis oder Reisepass und eine eVB-Nummer als Versicherungsbescheinigung. Zusätzlich müssen Sie bei der Zulassungsstelle den Nachweis vorlegen, dass Ihr Elektroauto alle Bedingungen des Elektromobilitätsgesetzes erfüllt. Diesen Nachweis bekommen Sie zum Beispiel vom Hersteller.
Gültigkeit und Nutzung
Ein E-Kennzeichen müssen Sie ebenso wie ein normales Kennzeichen nur einmal beantragen. Es ist unbegrenzt gültig. Natürlich können Sie auch ein E-Kennzeichen als Saison- oder Wechselkennzeichen beantragen. Bei Letzterem müssen dann aber beide Kennzeichen die Voraussetzungen für das Sonderkennzeichen erfüllen.
Auch für Plug-in-Hybrid?
Nicht nur Batterie-Elektrofahrzeuge und Autos mit Brennstoffzellen können mit einem E-Kennzeichen unterwegs sein. Auch Plug-in-Hybride können Sie mit einem E-Kennzeichen zulassen. Dafür muss Ihr Fahrzeug aber zusätzlich zu den genannten Voraussetzungen entweder weniger als 50 Gramm CO2 pro gefahrenem Kilometer ausstoßen oder mindestens 40 Kilometer ausschließlich mit Elektroantrieb fahren können.
Vergünstigungen für Stromer
Viele Städte und Gemeinden haben mittlerweile Vergünstigungen für Elektroautos eingerichtet. So zahlen Sie mancherorts mit einem Stromer weniger oder sogar gar keine Parkgebühren, dürfen manchmal sogar die Busspur benutzen und dürfen kostenlos öffentliche Ladesäulen anzapfen. Welche Regelungen bei Ihnen gelten, sollten Sie bei Ihrer Gemeinde erfragen. Die Vergünstigungen fallen derzeit noch recht unterschiedlich aus. Häufig ist allerdings das E-Kennzeichen Voraussetzung beispielsweise für die Nutzung kostenfreier Parkplätze.
Steuern und Wunschkennzeichen
Auch bei einem E-Kennzeichen haben Sie die Möglichkeit, sich ein Wunschkennzeichen reservieren zu lassen. Und lassen Sie Ihr Elektroauto bis 2025 zu, brauchen Sie zehn Jahre lang keine Kfz-Steuer zu bezahlen.
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