Rechtsfrage des Tages:
Wer mit dem Auto unterwegs ist, braucht eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung. Wer keine hat, muss mit erheblichen Sanktionen rechnen. Was droht, wenn Sie ohne Versicherungsschutz fahren?
Antwort:
Wenn Sie in Deutschland ein neues Auto zulassen wollen, brauchen Sie einen Versicherungsnachweis. Der Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung ist, wie bei unseren europäischen Nachbarn auch, Pflicht. Und das ist auch gut so. Sind Sie ohne bestehenden Versicherungsschutz unterwegs, machen Sie sich nicht nur strafbar. Sie müssen im Falle eines Unfalls auch tief in die Tasche greifen.
Versicherung ist Pflicht
Wer ein motorisiertes Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr führen möchte, braucht eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Das gilt nicht nur für Autofahrer. Auch Motorräder, E-Scooter und die schnellen E-Bikes brauchen einen entsprechenden Versicherungsschutz. Bereits bei der Zulassung Ihres Fahrzeugs müssen Sie der Zulassungsstelle mittels einer elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) nachweisen, dass eine Versicherung besteht. Ansonsten können Sie direkt wieder nach Hause gehen.
Aus gutem Grund
Der Grund für diese Pflichtversicherung ist einleuchtend. Wer ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr führt, stellt eine potenzielle Gefahrenquelle dar. Die Schäden durch einen Unfall können immens sein. Insbesondere, wenn neben dem Blech auch Menschen zu Schaden kommen. Ohne Versicherungsschutz würden Geschädigte nicht selten leer ausgehen oder auf einem Großteil ihres Schadens sitzen bleiben.
Verlust des Versicherungsschutzes
Im Alltag kommt es aber trotz Versicherungspflicht nicht selten vor, dass ein Fahrzeug ohne entsprechende Versicherung unterwegs ist. Das kann zum Beispiel passieren, wenn die Versicherung den Vertrag wegen ausbleibender Prämienzahlung oder zu vielen Schadenfällen gekündigt hat. Oder ein Autofahrer hat selbst seine Versicherung gekündigt und sich nicht umgehend um eine neue Police gekümmert. Bis die Zulassungsstelle davon Wind bekommt und das Fahrzeug dann tatsächlich stillgelegt wird, kann schon etwas Zeit ins Land gehen.
Fahren ohne Versicherung ist strafbar
Sind Sie ohne bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung unterwegs, machen Sie sich strafbar. Hat Ihnen Ihre Versicherung wegen Zahlungsverzugs gekündigt, erstattet sie Anzeige bei der Zulassungsstelle. Diese fordert sie auf, das Fahrzeug unverzüglich stillzulegen oder eine neue Versicherung nachzuweisen. Kommen Sie dieser Aufforderung nicht nach, wird Ihr Fahrzeug bei der Polizei zur Fahndung ausgeschrieben. Werden Sie erwischt, droht eine Geldstrafe wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Versicherungsschutz. Außerdem kann das Gericht ein Fahrverbot verhängen oder Ihnen die Fahrerlaubnis entziehen. Unter Umständen droht Ihnen sogar eine Freiheitsstrafe.
Auch ohne Vorsatz keine Bagatelle
Sind Sie fahrlässig ohne Versicherungsschutz unterwegs, müssen Sie ebenfalls mit Sanktionen rechnen. Diese reichen von einem Bußgeld über eine strafrechtliche Geldstrafe bis hin zu einer Freiheitsstrafe. Außerdem werden sowohl die vorsätzliche als auch die fahrlässige Tatbegehung im Fahreignungsregister in Flensburg vermerkt.
Und wenn es kracht …
… dann kann es richtig teuer werden. Als Fahrer oder sogar als Halter des nicht versicherten Fahrzeugs müssen Sie für die entstandenen Schäden selbst aufkommen. Ein Trost für den Geschädigten: Er kann sich notfalls an die Verkehrsopferhilfe wenden. Diese greift immer dann ein, wenn der Unfallverursacher die Schäden nicht selbst zahlen kann. Denn schließlich soll nicht das Unfallopfer unter dem fehlenden Versicherungsschutz des Schädigers leiden.
Mofa, Roller und Co.
Die Pflicht zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung gilt nicht nur für Autos, Motorräder und Lastkraftwagen. Auch Roller, Mofas und E-Bikes dürfen ohne Versicherung nicht auf der Straße unterwegs sein. Es drohen dieselben Folgen bei einem Verstoß gegen die Versicherungspflicht wie bei Autos. Das gilt übrigens auch für zulassungsfreie zweirädrige Fahrzeuge unter 50 ccm. Diese müssen Sie zwar nicht bei der Zulassungsstelle anmelden. Eine Versicherung müssen Sie trotzdem abschließen. Von dort erhalten Sie das notwendige Versicherungskennzeichen.
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