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Wann droht eine MPU?

Alkohol am Steuer

Wer betrunken am Steuer erwischt wird, muss den „Depperltest“ fürchten. Ab wie viel Promille können Behörden eine MPU anordnen?

Ein Mann mit Karohemd liegt mit dem Kopf auf einem Tresen und schläft. Neben ihm steht ein Drink.

Rechtsfrage des Tages:

Alkohol und Straßenverkehr vertragen sich nicht. Wer alkoholisiert am Steuer erwischt wird, muss mit dem Verlust der Fahrerlaubnis rechnen. Aber droht auch immer eine MPU?

Antwort:

Alkohol am Steuer sollte grundsätzlich tabu sein. Fahren Sie unter dem Einfluss berauschender Mittel, gefährden Sie nicht nur sich selbst, sondern auch andere Menschen. Kommt es zum Unfall oder fallen Sie in einer Verkehrskontrolle auf, steht je nach Alkoholisierung ein Straf- oder zumindest ein Bußgeldverfahren an. Die Folge ist nicht selten neben einer Geldstrafe die Entziehung der Fahrerlaubnis. Und häufig müssen Sie für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis zunächst die Medizinisch-Psychologische Untersuchung überstehen.

Wirkung von Alkohol 

Schon ab 0,2 Promille nehmen Konzentrationsfähigkeit und Sehvermögen ab. Ab 0,5 Promille gilt die Fahrtüchtigkeit experimentell nachweisbar als beeinträchtigt. Werden Sie erwischt, spielt der Grad der Alkoholisierung eine wichtige Rolle. Ab 0,5 Promille ohne Fahrunsicherheit begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit und müssen mit einem Bußgeldbescheid rechnen. Diese Geldbuße kann bis zu 3.000 € betragen. Darüber hinaus können auch ein Fahrverbot von bis zu 3 Monaten und Punkte in Flensburg drohen.

Straftat

Werden bei Ihnen 0,3 Promille oder mehr festgestellt und kommen Auffälligkeiten wie Schlangenlinien fahren, wanken oder lallen hinzu, ist die Grenze zur Strafbarkeit überschritten. Ab 1,1 Promille droht unabhängig von irgendwelchen Auffälligkeiten ein Strafverfahren. Egal, ob Sie sicher oder unsicher gefahren sind. Das Gericht kann dem betrunkenen Fahrer auch die Fahrerlaubnis entziehen

Erstmal nicht mehr

Wurde Ihre Fahrerlaubnis entzogen, müssen Sie in aller Regel noch eine Sperrfrist hinter sich bringen. In dieser Zeit wird die Fahrerlaubnisbehörde angewiesen, Ihnen keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen. Neigt sich diese dem Ende zu, können Sie eine neue Fahrerlaubnis beantragen. Die Behörde prüft dann, ob Sie geeignet zum Führen eines Kraftfahrzeugs sind. War Alkohol der Grund für den Verlust der Fahrerlaubnis, kann die Behörde vor der Bewilligung ein medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU) verlangen – den sogenannten Depperltest.

MPU ab 1,6 Promille

Nach § 13 Nr. 2 c Fahrerlaubnisverordnung (FEV) ist die Anordnung einer MPU zwingend, wenn ein Fahrzeug mit einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von 1,6 Promille oder mehr geführt wurde. Aber bereits ab 1,1 Promille müssen Sie mit der Anordnung rechnen, wenn bestimmte weitere Auffälligkeiten hinzukommen. Hat die Polizei keine Fahrauffälligkeiten oder andere alkoholbedingte Ausfallerscheinungen dokumentiert, ist der Betroffene aber nicht aus dem Schneider.

Alkoholgewöhnung und Rückfallrisiko

Eine Zeitlang war nicht so klar, welche Auffälligkeiten die Anordnung einer MPU bei einer Alkoholisierung zwischen 1,1 und 1,59 Promille rechtfertigen. Klar war, dass dazu in der Regel Wiederholungstaten gehören. Das Bundesverwaltungsgericht hat im Jahr 2021 eine weitere klare Linie gezogen (BVerwG, Urteil vom 17.03.2021, Aktenzeichen 3 C 3.20). Auch bei erstmaliger Alkoholfahrt kann die Behörde ab 1,1 Promille eine MPU anordnen. Gerade wenn bei diesem Grad der Alkoholisierung keine Auffälligkeiten festgestellt wurden, spräche dies für eine Alkoholgewöhnung des Delinquenten. Dieser Hinweis auf einen Alkoholmissbrauch kann ausreichen, Zweifel an der Fahreignung zu begründen. Und diese können nur durch ein positives MPU-Gutachten ausgeräumt werden.

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