Rechtsfrage des Tages:
Wer zum Beispiel mit Alkohol am Steuer erwischt wird, kann seine Fahrerlaubnis verlieren. Bevor es eine neue gibt, muss der Verkehrssünder nicht selten zum „Depperl-Test“. Oder gibt es eine Möglichkeit, auch ohne die schwierige Prüfung die Fahrerlaubnis wiederzubekommen?
Antwort:
Einige Dinge sollten beim Autofahren tabu sein. So zum Beispiel, sich mit einer ordentlichen Promillezahl hinters Steuer zu setzen. Werden Sie erwischt, reißt das nicht nur ein Loch ins Portemonnaie. Ab einer bestimmten Promillezahl sind Sie Ihre Fahrerlaubnis los. Wollen Sie dann wieder am mobilen Leben teilnehmen, müssen Sie meist eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU), im Volksmund auch „Depperl-Test“ genannt, durchstehen. Allerdings können Sie sich auch ohne diese Untersuchung wieder in den motorisierten Straßenverkehr stürzen. Dafür brauchen Sie aber viel Geduld.
Wann zur MPU?
Nicht jede Verkehrssünde führt gleich zum Verlust der Fahrerlaubnis. Bei schwereren Delikten kennt das Gericht aber keine Gnade. Und auch die Fahrerlaubnisbehörde drückt kein Auge zu, wenn Ihr Punktekonto in Flensburg überläuft. In der Regel wird zusätzlich eine Sperrzeit verhängt, binnen der die Behörde Ihnen keine neue Fahrerlaubnis ausstellen darf. Ist diese dann überstanden, kommt oft die nächste Hürde. Gerade wenn Alkohol oder Drogen im Spiel waren, müssen Sie eine MPU absolvieren und bestehen. Zumindest ab einer gewissen Promillezahl. Nur dann dürfen Sie wieder mit dem Auto am Straßenverkehr teilnehmen.
Ein schwerer Weg
Die als "Depperl-Test" bezeichnete Untersuchung hat es in sich. Sie sollten sie nicht auf die leichte Schulter nehmen. Nicht ohne Grund bieten viele Institutionen spezielle Vorbereitungskurse an. Ist es Ihnen aber Ernst, sehen Sie das Unrecht Ihrer Tat ein und bemühen sich, belohnen die Prüfer das durchaus mit einem positiven Gutachten. Mit dieser Bewertung in den Händen wird Ihnen die Fahrerlaubnisbehörde einen neuen Führerschein als Nachweis Ihrer Fahrerlaubnis ausstellen.
Zurück ohne MPU
Aber gibt es auch einen Weg, die MPU zu umgehen und trotzdem wieder Auto zu fahren? Eins vorweg: Ohne Fahrerlaubnis sollten Sie sich auf keinen Fall ans Steuer setzen. Es droht ein nächstes Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Irgendwann entfällt die Anordnung einer MPU allerdings tatsächlich. Im rechtlichen Sinne verjähren kann die Pflicht zur Durchführung einer MPU zwar nicht. Allerdings wird die Eintragung der Entziehung im Fahreignungsregister nach einer bestimmten Zeit gelöscht. Sie darf dann von der Fahrerlaubnisbehörde nicht mehr verwertet werden. Und steht nichts in Ihrer Fahrerlaubnisakte, können Sie ohne Probleme eine neue Fahrerlaubnis beantragen.
Wie lange warten?
§ 29 Absatz 1 Nummer 3 Straßenverkehrsgesetz (StVG) legt fest, dass die Eintragung über die entzogene Fahrerlaubnis nach zehn Jahren gelöscht wird. Allerdings beginnt diese Frist erst zu laufen, wenn die Fahrerlaubnis neu erteilt wurde. Stellen Sie keinen Antrag, verlängert sich die Frist zur Tilgung. Bekommen Sie nämlich keine neue Fahrerlaubnis, beginnt der Lauf der Tilgungsfrist erst fünf Jahre nach der rechtskräftigen Entziehung der Fahrerlaubnis. Im Endeffekt dauert es dann also fünfzehn Jahre, bis die Eintragung getilgt wird. Erst dann können Sie damit rechnen, bei einem Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis keine MPU aufgebrummt zu bekommen.
Nie wieder ans Steuer
Eine weitere Besonderheit müssen Sie beachten. In ganz besonderen Fällen können Sie das Recht auf eine Fahrerlaubnis für immer verlieren. In diesen Fällen nützt auch kein Abwarten. Wurde Ihnen nämlich die Fahrerlaubnis für immer entzogen, werden die Eintragungen erst mit Ihrem Ableben gelöscht.
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