Rechtsfrage des Tages:
Im Volksmund heißen sie Zebrastreifen, das Gesetz spricht von Fußgängerüberwegen. Welche besonderen Regeln müssen Verkehrsteilnehmer beachten, wenn sie sich einem Überweg nähern oder ihn überqueren?
Antwort:
Der Fußgängerüberweg soll Fußgängern mehr Sicherheit im Straßenverkehr bieten. Fußgänger haben dort sozusagen Vorfahrt. Dabei gelten zahlreiche Verkehrsregeln. Autofahrer etwa müssen vor Zebrastreifen besondere Vorsicht walten lassen. Radfahrer sollten den Überweg nicht nutzen. Folgende weitere Regeln sollten Sie kennen:
Fußgänger haben Vorrang
Fußgänger haben vor allen anderen Verkehrsteilnehmern Vorrang – außer vor Schienenverkehr. Das bedeutet: Will ein Fußgänger erkennbar den Zebrastreifen überqueren, dürfen Autos nur mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren und müssen gegebenenfalls anhalten. Auch Rollstuhlfahrern und Krankenfahrstühlen müssen Autofahrer das Vorrecht gewähren.
Vorrecht für Fahrräder?
Möchte ein Radfahrer den Fußgängerüberweg fahrend überqueren, hat er kein Vorrecht vor dem Straßenverkehr. Außer, wenn er absteigt und schiebt. Grundsätzlich verboten ist es nicht, mit dem Rad über einen Fußgängerüberweg zu fahren. Aber Achtung: Einem Radfahrer kann eine Mitschuld angelastet werden, wenn er einfach auf den Zebrastreifen fährt und ein Unfall passiert. Steigen Sie daher als Fahrradfahrer besser ab. Nur wenn die Straße frei ist, können Sie gefahrlos mit dem Rad den Zebrastreifen überqueren.
Fußgänger vor Radfahrern
Das Vorrecht von Fußgängern gilt nicht nur gegenüber Autofahrern. Auch Radfahrer, die auf der Straße fahren, müssen vor einem Zebrastreifen anhalten. Zumindest, wenn ein Fußgänger diesen überqueren will. Fahren sie auf einem Radweg, über den ein Zebrastreifen führt, müssen sie ebenfalls anhalten. Denn auch in diesem Fall haben Fußgänger ein Vorrecht.
Halten, Parken, Überholen …
Für Autofahrer gilt ein Überholverbot an Überwegen. Bei stockendem Verkehr dürfen Sie den Zebrastreifen nicht blockieren, sondern müssen davor anhalten. Halten und Parken auf Fußgängerüberwegen sind verboten. Gleiches gilt 5 Meter davor und dahinter.
Ein Verstoß gegen diese Regeln kann richtig teuer werden: Die Bußgelder für Autofahrer beginnen bei 5 €, können aber bis zu 120 € betragen. Einen Punkt in Flensburg gibt es oft noch dazu. Begehen Sie den Verkehrsverstoß dann noch grob verkehrswidrig und rücksichtslos, können Sie sich sogar wegen Gefährdung des Straßenverkehrs nach § 315 c Abs. 1 Nr. 2 c) Strafgesetzbuch (StGB) strafbar machen. Besonders schwerwiegende Verkehrsverstöße an Fußgängerüberwegen gehören zu den sogenannten "7 Todsünden des Straßenverkehrs". Dann droht Ihnen nicht nur eine Geldstrafe: Auch Ihre Fahrerlaubnis ist in akuter Gefahr.
Geschwindigkeitsbegrenzung
Oft gilt vor Fußgängerüberwegen eine Geschwindigkeitsbeschränkung z. B. auf 30 km/h. Findet sich unter dem Tempo-30-Schild das Zusatzzeichen für den Überweg, gilt die Geschwindigkeitsbeschränkung bis zum Passieren des Zebrastreifens. Dahinter dürfen Sie wieder Gas geben. Auch ohne zusätzliche Aufhebung der Beschränkung.
Das A und O: Aufmerksamkeit
Die Streifen eines Zebras in der Steppe dienen der Tarnung. Im Straßenverkehr dagegen gemahnen Zebrastreifen zu besonderer Aufmerksamkeit. Vergewissern Sie sich als Fußgänger vor dem Betreten eines Überwegs stets, dass Sie die Straße sicher überqueren können. Auch wenn Sie Vorrang haben: Verlassen Sie sich nicht blind darauf, dass er Ihnen auch gewährt wird.
Tipp: Bringen Sie Ihren Kindern im Rahmen der Verkehrserziehung bei, immer erst einmal stehenzubleiben. Den Zebrastreifen überqueren dürfen sie erst, wenn ein nahendes Auto wirklich anhält. Denn für alle Verkehrsteilnehmer gilt: Vorsicht ist besser als Nachsicht!
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Hier finden Sie den Verkehrsrechtsschutz nicht nur für Autofahrer, sondern für alle Verkehrsteilnehmer.