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Spielstraße: Regeln im verkehrsberuhigten Bereich

Bitte langsam

Auf der Spielstraße gilt Schrittgeschwindigkeit. Aber wie schnell ist das wirklich? Und welche Regeln müssen Sie sonst noch beachten?

Ein Straßenschild weißt auf die Spielstraße hin.

Rechtsfrage des Tages:

In verkehrsberuhigten Bereichen muss alles etwas gemächlicher zugehen. Welche Verkehrsregeln gelten auf einer Spielstraße?

Antwort:

In vielen Wohngebieten finden Sie als Verkehrsteilnehmer verkehrsberuhigte Bereiche. Typisch für diesen Bereich ist, dass der übliche Charakter einer Straße mit der Aufteilung von Fahrbahn, Fußweg und Radweg fehlt. Insbesondere wer motorisiert solche Straßen nutzt, muss besonders langsam und umsichtig fahren. Und ein paar andere Regeln sollten Sie auch kennen.

Straßenverkehrsordnung

Beruhend auf Modellprojekten aus dem Jahre 1977 wurden Spielstraßen 1980 in die Straßenverkehrsordnung (StVO) aufgenommen. Die StVO spricht juristisch korrekt von "verkehrsberuhigten Bereichen". Dabei handelt es sich um Flächen oder Straßen, die mit einer Beschilderung mit dem Zeichen 325.1 beginnen und dem Verkehrszeichen 325.2 enden. Wer mit seinem Pkw dieses blaue Schild mit dem Piktogramm spielender Kinder passiert, muss besonders gut aufpassen.

Fußgänger haben Vorrang

Grundsätzlich dürfen Fußgänger den gesamten Bereich der Straße nutzen, Kinder dürfen überall auf der Straße spielen. Die Geschwindigkeit ist für Fahrzeuge auf Schritttempo begrenzt, zudem müssen Fahrzeugführer besonders darauf achten, Fußgänger weder zu behindern noch zu gefährden. Im Zweifelsfall trifft ihn eine Wartepflicht gegenüber spielenden Kindern und Spaziergängern.

Wie schnell ist Schritttempo?

Das Problem: Im Gesetz werden Sie für die Definition „Schritttempo“ keine genaue Tempoangabe finden. Daher kommt es darauf an, wie sich die Rechtsprechung im Laufe der Jahre entwickelt hat. Die Bandbreite der zulässigen Geschwindigkeit für Schritttempo liegt zwischen 5 und 10 km/h. Aber auch 15 km/h wurden schon als zulässige Schrittgeschwindigkeit anerkannt. Grundsätzlich gemeint ist das Tempo, das ein Fußgänger beim Schreiten erreicht. Die Schwierigkeit liegt darin, dass viele Autos ein geringeres Tempo als 10 km/h gar nicht anzeigen. Für Fahrräder kann ein besonders langsames Tempo zudem ein Risiko bedeuten. Fahren Sie mit dem Rad zu langsam kann es schwer sein, die Stabilität zu halten. Da Radfahrer aber eine Spielstraße trotzdem befahren dürfen, sah beispielsweise das Amtsgericht Leipzig das Schritttempo bei 15 km/h noch als gewahrt an (AG Leipzig, Urteil vom 16.02.2005, Aktenzeichen 215 OWi 500 Js 83213/04). Versuchen Sie dennoch, so langsam wie möglich zu fahren.

Parkplatz, kein Grillplatz

Natürlich dürfen Fußgänger den Fahrzeugverkehr auch nicht unnötig behindern. Da die Durchfahrt für Fahrzeuge nicht untersagt ist, sollten Sie von einem Grillfest mitten auf der Straße Abstand nehmen. Parken ist nur auf gekennzeichneten Flächen zulässig. Meistens sind diese an Markierungen wie einer speziellen Pflasterung zu erkennen. Allerdings dürfen Autofahrer zum Ein- und Aussteigenlassen sowie zum Be- und Entladen auch halten. Weiter gehen die Gerichte in der Regel von einem Überholverbot aus.

Besondere Vorfahrtsregeln

Wer aus einem verkehrsberuhigten Bereich ausfährt, muss die Vorfahrt achten. Das Gesetz setzt einen ähnlichen Sorgfaltsmaßstab wie beim Ausfahren aus einer Grundstücksausfahrt an. Wichtig zu wissen ist dabei, dass der verkehrsberuhigte Bereich hinsichtlich der Vorfahrtsregelung meist nicht unmittelbar am Verkehrsschild endet, sondern erst bei der Einmündung oder Kreuzung in andere Straßen. Dies gilt nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes immer dann, wenn nach objektiver Betrachtung die Einmündung noch als Verlassen des verkehrsberuhigten Bereiches gewertet werden muss. Davon kann selbst dann noch ausgegangen werden, wenn zwischen dem Verkehrszeichen 325.2 und der einmündenden Straße noch bis zu 30 Meter liegen (BGH; Urteil vom 20.11.2007, Aktenzeichen: VI ZR 8/07). Diese Vorfahrtsregeln gelten übrigens selbst dann, wenn Sie beim Ausfahren aus einer Spielstraße von rechts kommen und beispielsweise in einer Tempo-30-Zone ansonsten rechts vor links gilt. Wollen Sie in eine Spielstraße einfahren, müssen Sie die Regel rechts vor links beachten. Denken Sie aber daran, dass Fußgänger auf der Spielstraße grundsätzlich Vorrecht haben. Daher müssen Sie manchmal geduldig sein.

Für wen gilt Schritttempo?

Die vorgegebene Geschwindigkeit in verkehrsberuhigten Bereichen gilt nicht nur für Autofahrer. Auch Motorräder, Fahrräder, E-Bikes, E-Roller und E-Scooter müssen sich an die Schrittgeschwindigkeit halten. Für Lastkraftwagen gibt es zwar kein generelles Durchfahrtsverbot. Wenn möglich, sollten Brummis Spielstraßen aber meiden. Aufgrund der Fahrzeuggröße ist das Risiko gerade für spielende Kinder deutlich erhöht.

„Echte“ Spielstraßen

Manche Städte richten in bestimmten Straßen temporäre Spielstraßen ein. Dabei wird an festgelegten Tagen ein Teil oder die ganze Straße komplett für den Fahrzeugverkehr gesperrt, damit Kinder dort ungefährdet spielen können. Nicht selten sorgt die Stadt dort auch für ausreichend Spielgeräte, die von den Kindern ausgeliehen werden können. Eine Durchfahrt dieser abgesperrten Bereiche ist für den Fahrzeugverkehr dann nicht zulässig. Nicht zu verwechseln sind Spielstraßen oder verkehrsberuhigte Bereiche mit von Anwohnern selbst aufgestellten Warnschildern. In vielen Ortschaften plädieren Anwohner mit selbst gestalteten Bildern spielender Kinder für Rücksichtnahme und Vorsicht im Verkehr. Eine Spielstraße schildern sie damit aber nicht aus. Dies bleibt der offiziellen Beschilderung vorbehalten.

 

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