Rechtsfrage des Tages:
Wollen Sie Ihr Cabrio oder Ihren Oldtimer nur bei schönem Wetter fahren, können Sie ein Saisonkennzeichen wählen. Was aber, wenn im Winter ein schöner Sonnentag lockt? Dürfen Sie dann trotzdem eine Spritztour machen?
Antwort:
Wollen Sie ein bestimmtes Fahrzeug beispielsweise nur im Sommer nutzen, kann das Saisonkennzeichen die richtige Wahl sein. Mit diesem speziellen Kennzeichen dürfen Sie Ihr Kraftfahrzeug während eines genau definierten Zeitraums nutzen. Die übrige Zeit muss Ihr Schätzchen in einer Garage oder auf Ihrem Privatgrundstück ausharren. Fahren Sie außerhalb der Zulassungszeit, machen Sie sich zwar nicht strafbar. Mit einem Bußgeld müssen Sie aber rechnen.
Lohnt sich ein Saisonkennzeichen?
Ein Saisonkennzeichen lohnt sich immer dann, wenn Sie ein bestimmtes Fahrzeug in der Regel im Winter nicht nutzen wollen. Das sind meist Motorräder, Cabrios, Oldtimer oder Wohnmobile. Sie können selbst eine Nutzungszeit festlegen, müssen Ihr Fahrzeug aber nicht im Halbjahrestakt ab- und wieder anmelden. Außerdem zahlen Sie die Kfz-Steuer nur für den tatsächlichen Nutzungszeitraum und die Versicherung ist meist günstiger. Was Sie allerdings nicht vergessen dürfen: Außerhalb des Nutzungszeitraums dürfen Sie das Fahrzeug nicht im öffentlichen Straßenraum parken. Sie brauchen also eine Garage oder einen privaten Stellplatz. Müssen Sie diesen extra anmieten, kann das die Kostenersparnis aufzehren.
Von wann bis wann?
Haben Sie sich für ein Saisonkennzeichen entschieden, müssen Sie den Nutzungszeitraum festlegen. Dieser gilt immer vom ersten Tag eines Monats und endet am letzten Tag eines Monats. Der Zeitraum kann acht Wochen bis elf Monate betragen. Eine Anmeldung ab Mitte des Monats ist nicht möglich. Auf dem Kennzeichen erkennen Sie den Nutzungszeitraum an den zwei zusätzlichen Ziffern auf der rechten Seite. Oben steht der Beginn der Saison, unten das Ende. Bei den Ziffern 5 und 10 können Sie das Fahrzeug also vom 01.05. bis zum 31.10. nutzen.
Fahren ohne Zulassung?
Was passiert aber, wenn Sie außerhalb des Nutzungszeitraums unterwegs sind? Es kann ja sein, dass ein sonniger Wintertag Sie zu einer kleinen Cabriotour verleiten möchte. Tatsächlich machen Sie sich nicht strafbar. Allerdings riskieren Sie ein Bußgeld. Nehmen Sie das Fahrzeug außerhalb der Saison in Betrieb kostet Sie das 50 Euro. Parken Sie in dieser Zeit auf öffentlichem Grund, müssen Sie 40 Euro berappen, wenn Sie ins Auge des Gesetzes fallen.
Ruheversicherung außerhalb der Saison
Während Ihr Fahrzeug im Winterschlaf ist, bleibt die Kfz-Versicherung als sogenannte Ruheversicherung weiter bestehen. Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug in einer Garage oder einem anderen geschützten Bereich steht. Details regelt der jeweilige Versicherungsvertrag. Fahren Sie außerhalb der Nutzungszeit und verursachen einen Unfall, bekommt der Geschädigte seinen Schaden von Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung ersetzt. Diese kann dann allerdings bei Ihnen wegen einer Obliegenheitsverletzung Regress nehmen.
Und die Hauptuntersuchung?
Jetzt kann es natürlich passieren, dass die Frist für die nächste Hauptuntersuchung (HU) genau in die zulassungsfreie Zeit fällt. In diesem Fall müssen Sie den Check auf den Beginn der neuen Saison verschieben. Sie dürfen nicht außerhalb der Nutzungszeit zum TÜV fahren. Keine Sorge. Auch wenn die HU bereits fällig wäre, müssen Sie mit keinen Sanktionen wegen Überziehung der Fälligkeit rechnen. Allerdings müssen sich sich innerhalb des ersten Montas der nächsten Betriebszeit auf den Weg zur Prüfung machen.
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