
Rechtsfrage des Tages:
Eine Lenkstange, zwei Räder, ein Elektromotor – so düsen bei schönem Wetter nicht wenige Leute durch die Stadt. Wo dürfen Segways gefahren werden und was müssen Sie noch beachten?
Antwort:
Die Meinungen über Segways, also sogenannte Einpersonenstehroller, gehen auseinander. Während die einen über den Anblick von Segwayfahrern schmunzeln, schwören andere auf das besondere Fahrerlebnis. Nach dem ersten Erscheinen dieser Stehroller gab es noch große Unsicherheiten darüber, wer diese fahren darf, ob sie einer Zulassung und Versicherung bedürfen und vor allem, wo gefahren werden darf. Mittlerweile ist die Rechtslage gesetzlich geregelt.
Von MobHV zu eKFV
Mit der Mobilitätshilfen-Verordnung (MobHV) hatte sich der Gesetzgeber im Jahre 2009 dieser Thematik angenommen. Diese Verordnung ist zwischenzeitlich durch die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) ersetzt worden. Diese Verordnung gilt auch für Segways, die Sie durch Gewichtsverlagerung steuern und bremsen und die über einen Kreisstabilisator verfügen.
Straßenzulassung
Damit ein Segway überhaupt im Straßenverkehr unterwegs sein darf, muss es über eine Straßenzulassung verfügen. Dafür müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Zunächst ist es wichtig, dass Segways eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder eine Einzelgenehmigung haben müssen. In der Verordnung sind bestimmte Ausstattungsmerkmale, wie eine Verzögerungstechnik und lichttechnische Einrichtungen, geregelt. Ähnlich wie ein Fahrrad muss ein Segway auch über eine Glocke verfügen. Letztlich müssen auf dem Stehroller eine Versicherungsplakette und ein Fabrikschild „Elektrokleinstfahrzeug“ nebst zulässiger Höchstgeschwindigkeit angebracht sein. Auf dem Schild müssen Sie auch die Genehmigungsnummer der Betriebserlaubnis finden können.
Wer darf fahren?
Früher lag das Mindestalter bei 16 Jahren. Voraussetzung war außerdem, dass der Fahrer eine Berechtigung zum Führen eines Mofas hatte. Alternativ reichte auch ein Autoführerschein. Nach der jetzt aktuellen Verordnung liegt das Mindestalter bei 14 Jahren. Eine Mofa-Prüfbescheinigung oder ein Führerschein ist nicht mehr vorgeschrieben.
Versicherung ist Pflicht
Wichtig ist, dass für Segways eine Versicherungspflicht besteht. Entsprechend muss der Halter des Gefährts eine Haftpflichtversicherung abschließen. Bevor es losgeht sind Sie als Fahrer verpflichtet, den Versicherungsschutz zu prüfen. Schauen Sie also nach, ob am Segway ein Versicherungsschild angebracht ist. Das kann ein Klebe- aber auch ein Blechschild sein.
Wo darf ich fahren?
Sind alle Voraussetzungen erfüllt, dürfen Sie mit Segways auf Schutzstreifen, Fahrradwegen, Fahrradfurten und Radfahrstreifen fahren. Sind solche Wege nicht vorhanden, dürfen Sie die Straße benutzen. Diese Regelungen gelten innerorts und außerorts. Landes-, Bundes- und Kreisstraßen sind allerdings tabu. Sie müssen möglichst weit rechts und hintereinanderfahren. Nebeneinander dürfen Sie nur in Fahrradstraßen unterwegs sein. Auf Gehwegen und in der Fußgängerzone dürfen Sie nicht fahren. Für letztere kann der Halter allerdings eine Sondergenehmigung beantragen. Passen Sie dann zwischen den Passanten aber Ihre Geschwindigkeit an.
Das sollten Sie wissen
Den Lenker dürfen Sie nicht loslassen. Freihändig zu fahren ist ebenso verboten wie sich an ein fahrendes Fahrzeug anzuhängen. Ist kein Fahrrichtungsanzeiger vorhanden, müssen Sie eine Richtungsänderung genauso wie beim Fahrradfahren durch Handzeichen ankündigen. Im Übrigen gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO). Insgesamt müssen Sie wie üblich auf andere Verkehrsteilnehmer Rücksicht nehmen. Fußgänger haben immer Vorrang und Radfahrern sollten Sie das Überholen ermöglichen.
Hoverboards
Kennen Sie die Segways ohne Lenkstange? Auf sogenannten Hoverboards balancieren Sie freihändig und steuern ebenfalls durch Gewichtsverlagerung. Gesetzliche Regelungen gibt es für diese Fortbewegungsmittel bisher nicht. Diese dürfen Sie derzeit im öffentlichen Straßenverkehr nicht benutzen. Nur auf privatem Gelände dürfen Sie mit dem Hoverboard eine Runde drehen. Achtung! Befahren Sie den öffentlichen Verkehrsraum drohen versicherungsrechtliche und sogar strafrechtliche Folgen.
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