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Verhalten im Stau: umfahren erlaubt?

Schleichend voran

Ferienzeit ist Stauzeit auf den Autobahnen. Da heißt es hinten anstellen. Über den Rastplatz ein paar Meter gutmachen geht nämlich nicht.

Dichter Verkehr auf vierspuriger Autobahn.

Rechtsfrage des Tages:

Ferienzeit bedeutet meist volle Autobahnen und lange Staus. Das ist nichts für Ungeduldige. Dürfen Sie ein Stück des Staus umfahren und den Standstreifen oder Rastplatz nutzen? Und welche Regeln müssen Sie mit Auto und Motorrad noch beachten?

Antwort:

Wer mit dem Auto in den Urlaub fährt, wird früher oder später im Stau stehen. So mancher Autofahrer glänzt dann durch Erfindungsreichtum und nutzt zum Beispiel den Standstreifen, um schneller ans Ziel zu kommen. Oder umfährt ein Stück des Staus über einen Rastplatz. Allerdings sind nahezu alle Arten der Stauverkürzung unzulässig. Außerdem müssen Sie wichtige Verkehrsregeln wie die Rettungsgasse kennen und sollten wissen, dass für das Verlassen des Autos auf der Autobahn ein Bußgeld droht.

Achtung, stockender Verkehr!

Starten Sie Ihre Urlaubsreise nicht mit dem Flugzeug oder der Bahn, brauchen Sie meist viel Geduld. Gleich zu Beginn der Sommerferien sind die großen Autobahnen in nahezu alle Ferienregionen verstopft. Die Gründe für eine Staubildung sind dabei recht unterschiedlich. Nicht immer muss ein Unfall den Verkehr zum Erliegen bringen. Herrscht dichter Verkehr, kann schon ein falsches Bremsmanöver oder ein Schleicher auf der Mittelspur für einen Rückstau sorgen. 

Rettungsgasse und Reißverschluss

Geht es nicht mehr weiter, müssen Autofahrer einiges beachten. Als Erstes müssen Sie an die Rettungsgasse denken. Halten Sie dabei unbedingt den Standstreifen frei. Das gilt auch dann, wenn sich der Stau nicht wegen eines Unfalls, sondern aufgrund einer Baustelle gebildet hat. Ist ein Fahrstreifen gesperrt, nutzen Sie das Reißverschlussverfahren, um sich einzufädeln. Versuchen viele Autofahrer sich schon deutlich vor der Absperrung auf die andere Spur zu drängeln, verlängert das den Stau in der Regel. Verlassen Sie Ihr Auto nicht, wenn keine Notsituation vorliegt. Das ist auf Autobahnen verboten. Auch das Handy sollten Sie liegenlassen. Nur wenn der Motor abgeschaltet ist, dürfen Sie Ihr Smartphone zur Hand nehmen. Bei den meisten Verstößen müssen Sie mit einem Bußgeld rechnen.

Verlockende Ausfahrt

Fließt der Verkehr auf den verschiedenen Spuren unterschiedlich schnell, dürfen Sie abweichend von der Regel auch rechts überholen. Auf keinen Fall sollten Sie wenden oder rückwärtsfahren. Auch wenn die rettende Ausfahrt direkt hinter Ihnen liegt. Solche Manöver sind sehr gefährlich und ziehen ein hohes Bußgeld nebst Fahrverbot nach sich. Und auch die meisten Schleichwege sind tabu.

Rastplätze für Pausen

Auf Rastplätzen sollen Reisende und Berufskraftfahrer Erholung tanken. Und auch Parkplätze an Autobahnen dienen dem Durchatmen und Entspannen. Sie sind aber keine dem durchgehenden Verkehr gewidmeten Flächen. Umfahren Sie über einen Parkplatz einen Stau und mogeln sich ein paar Autolängen weiter vorne wieder auf die Straße, verstoßen Sie gegen die Regelungen zur Fahrbahnbenutzung. Außerdem besteht ein erhöhtes Unfallrisiko. Gerade bei Stau ist auf Rastanlagen meist viel los. Da ist ein folgenschwerer Unfall schnell passiert, wenn Sie den Parkplatz als reine Fahrspur nutzen.

Standstreifen nur bei Panne

Ein deutlich höheres Bußgeld droht für die unerlaubte Benutzung des Seitenstreifens. Dieser ist für Fahrzeuge mit Pannen oder für Einsatzfahrzeuge reserviert. Selbst die letzten paar Meter bis zur Ausfahrt dürfen Sie nicht zur Stauverkürzung benutzen. Es drohen Bußgelder bis zu 110 Euro und ein Punkt in Flensburg. Außerdem passieren durch solche Manöver immer wieder heftige Unfälle. Ausnahmsweise kann die Nutzung des Seitenstreifens erlaubt sein. Auf viel befahrenen Strecken wird beispielsweise durch Verkehrszeichen der Standstreifen bei dichtem Verkehr freigegeben. Möglich ist auch, dass die Polizei bei einer Vollsperrung den Verkehr regelt. Werden Sie von einem Beamten aufgefordert zu wenden, um die Autobahn an der zurückliegenden Abfahrt zu verlassen, begehen Sie natürlich keine Ordnungswidrigkeit. Aufgrund der besonderen Gefährlichkeit dieser Manöver müssen Sie sich aber unbedingt an die Anweisungen der Beamten halten und besonders aufmerksam sein.

Rettungsgasse für Motorräder?

Übrigens ist es Motorradfahrern verboten, sich zwischen den stehenden Fahrzeugen im Stau hindurchzuschlängeln. Ordnungshüter drücken aber immer mal wieder ein Auge zu. Denn gerade wenn es sehr heiß ist, kann ein Stau für Motorradfahrer zur echten Gesundheitsgefahr werden. Dennoch riskieren Sie als Motorradfahrer zumindest eine Teilschuld bei einem Unfall und müssen mit einem Bußgeld rechnen. Auch wenn Sie sich als Autofahrer über einen Motorradfahrer ärgern, versuchen Sie nicht, ihn durch plötzliches zur Seite lenken zu erziehen. Ein Unfall mit schweren Folgen wäre vorprogrammiert. Bevor Sie im Stau die Spur wechseln, dürfen Sie daher auch nicht den obligatorischen Schulterblick vergessen.

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