Rechtsfrage des Tages:
Ein Unfall ist schnell passiert. Dennoch sollten Sie einen kühlen Kopf bewahren. Das gilt insbesondere, wenn Sie mit einem Leihwagen unterwegs sind. Was für Besonderheiten gelten?
Antwort:
Auch wenn Sie ein versierter Fahrer sind: Denken Sie daran, dass Sie den Mietwagen im Zweifel nicht kennen. Ungewohnte Fahrzeugabmessungen oder Reaktionen des Autos können schnell zu einem Unfall führen. Auch wenn die gleichen Haftungsmaßstäbe gelten wie bei einem Unfall mit dem eigenen Fahrzeug, so gibt es bei einem Mietwagenunfall doch ein paar Besonderheiten.
Verhalten nach Unfall
Selbstverständlich kommt es für das Verhalten unmittelbar nach einer Kollision nicht darauf an, mit welchem Fahrzeug Sie beteiligt waren. Auch nach einem Unfall mit einem Mietwagen müssen Sie die Unfallstelle absichern, wenn nötig sich um Verletzte kümmern und gegebenenfalls einen Notruf absetzen.
Polizei rufen
Schauen Sie mal in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Ihres Autovermieters. In der Regel finden Sie dort die Verpflichtung, bei jedem Unfall die Polizei zu verständigen. Einige Gerichte halten diese Verpflichtung zwar für unzulässig. Trotzdem ist es ratsam, auf die Hilfe der Ordnungshüter zu setzen. Haben diese den Unfall aufgenommen, brauchen Sie zumindest im Hinblick auf die Abwicklung mit der Mietwagenfirma keinen Ärger zu befürchten. Auf jeden Fall müssen Sie umgehend den Autovermieter informieren und das weitere Vorgehen mit diesem absprechen. Die Mietwagenfirma entscheidet zum Beispiel, wohin das Fahrzeug, falls notwendig, abgeschleppt werden soll.
Welche Versicherung zahlt?
Sind Sie schuldlos in einen Unfall geraten, zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners auch die Schäden am Mietwagen. Die Regulierung übernimmt in aller Regel der Autovermieter selbst. Wurden Sie verletzt, haben Sie einen eigenen Anspruch gegen diese Versicherung. Haften Sie allerdings für die Kollision, kommt es auf das gebuchte Versicherungspaket an. Die Schäden an anderen Fahrzeugen oder Sachen wie Leitplanken oder Straßenschildern zahlt die zwingend notwendige Haftpflichtversicherung des Mietwagens. Die Kosten für die Reparatur des Mietfahrzeugs werden von dieser Versicherung aber nicht erstattet. Daher ist es wichtig zu wissen, ob Sie eine Vollkaskoversicherung mitgebucht haben.
Voll- und Teilkasko
Die Vollkasko tritt für selbst verschuldete Schäden am Mietwagen ein. Ob Sie eine Selbstbeteiligung zahlen müssen, kommt auf Ihren Mietvertrag an. Meist ist die Buchung der Option Vollkasko ohne Selbstbehalt deutlich teurer. Auf den Schutz der Vollkaskoversicherung sollten Sie aber nicht verzichten. Im schlimmsten Fall tragen Sie dann von den vielleicht hohen Reparaturkosten lediglich die Selbstbeteiligung. Die Teilkaskoversicherung ist hingegen zuständig, wenn beispielsweise ein Unfall durch Umwelteinflüsse geschehen ist. Ein typischer Fall ist der Wildunfall, bei dem Sie mit dem Fahrzeug mit einem Reh oder Wildschwein kollidiert sind.
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