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Unfall: Urlaub verpatzt

Reise storniert

Scherereien haben Sie nach einem Unfall allemal. Werden Sie aber auch finanziell entschädigt, wenn deswegen der Urlaub ausfallen muss?

Zwei Autos sind zusammen gestoßen.

Rechtsfrage des Tages:

Bei einem Verkehrsunfall fallen meist hohe Kosten für das kaputte Auto und Entschädigungszahlungen für Verletzungen an. Gibt es auch eine Entschädigung, wenn Sie wegen des Unfalls Ihren Urlaub stornieren müssen?

Antwort:

Auch ein kleinerer Unfall kann ein einschneidendes Erlebnis sein. Verpatzt Ihnen die Kollision dann auch noch den anstehenden Urlaub, ist der Frust natürlich besonders groß. Können Sie wegen einer Verletzung nicht in die Ferien starten, können Sie zumindest die Stornokosten ersetzt bekommen. Ihre entgangene Freude entschädigt aber leider niemand.

Was heißt Schadensersatz?

Im Schadensersatzrecht gilt der Grundsatz der sogenannten Naturalrestitution. Einfach formuliert heißt das, dass der Geschädigte finanziell so gestellt werden muss, wie er ohne das schädigende Ereignis gestanden hätte. Zu den üblichen Problemen und Belastungen, die ein Verkehrsunfall mit sich bringt, tritt für manche dann noch die Erschwernis einer geplatzten Reise hinzu.

Vertane Urlaubszeit

Für den entgangenen Urlaub als solchen können Sie keinen Schadensersatz verlangen. Schadensersatz für vertane Urlaubszeit gibt es rechtlich gesehen nur im Pauschalreiserecht. Auch wenn der Ärger darüber groß sein mag: Für Ihre enttäuschten Urlaubshoffnungen werden Sie nicht entschädigt. Dieser Aspekt kann und sollte aber bei der Bemessung des Schmerzensgeldes eine Rolle spielen und einen gewissen Aufschlag rechtfertigen. Zumindest, wenn Sie aufgrund von Verletzungen die Reise absagen mussten.

Stornokosten als Schaden

Etwas anderes gilt, wenn Sie aufgrund von unfallbedingten Verletzungen eine bereits gebuchte Reise stornieren mussten und Stornokosten anfallen. Diese Kosten gelten gegenüber dem Schädiger als ersatzpflichtiger Schaden. Den Nachweis können Sie über die Abrechnung der Stornokosten, den Buchungsbeleg und ärztliche Atteste, wie beispielsweise die Bestätigung einer Reiseunfähigkeit, erbringen.

Nur für einen

Einen Pferdefuss gibt es allerdings noch. Haben Sie als Familie gebucht, fallen Stornokosten für alle Reisenden an. Wurde aber nur ein Familienmitglied verletzt, bekommt aller Voraussicht nach auch nur dieses die Stornokosten ersetzt. Zwar dürfte klar sein, dass der Rest der Familie nicht ohne die verletzte Person reisen möchte. Diese erleiden jedoch nur einen mittelbaren Schaden, dessen Ersatz im deutschen Schadensrecht meist nicht vorgesehen ist.

Blechschaden

Wurde bei dem Unfall glücklicherweise niemand verletzt, kann ein nicht mehr verkehrssicheres Auto trotzdem den Urlaub scheitern lassen. Steht der Wagen beschädigt im Autohaus, können Sie damit nicht in den Urlaub fahren. Dann haben Sie allerdings unter Umständen auch für die Urlaubsfahrt einen Anspruch auf einen Mietwagen. Bei weiteren Reisen müssen Sie aber besonders auf Ihre Schadensminderungspflicht achten und sich den günstigsten Anbieter heraussuchen. Eventuell wäre es sinnvoll, die Übernahme der Kosten vor der Anmietung des Fahrzeugs von der eintrittspflichtigen Versicherung absegnen zu lassen.

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