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An der Unfallstelle: Gaffen verboten!

Bis zur Strafbarkeit

Leider blockieren Gaffer nach einem Unfall immer wieder Rettungskräfte oder machen sogar Fotos von der Unfallstelle. Das wird richtig teuer.

Der Mann fotografiert aus dem Auto heraus.

Rechtsfrage des Tages:

Passiert auf der Autobahn ein schlimmer Unfall, bildet sich schnell ein langer Stau. Häufig kommt der Verkehr auf der Gegenspur dann auch zum Erliegen, da Schaulustige ihre Fahrt verlangsamen. Manch einer erdreistet sich sogar, die Unfallstelle zu filmen oder Verletzte zu fotografieren. Ist Gaffen eigentlich strafbar?

Antwort:

Nach einem Unfall mit Verletzten haben die Rettungskräfte alle Hände voll zu tun. Nicht selten werden sie dabei von Gaffern behindert. Außerdem werden Verletzte oder durch einen Unfall getötete Personen aus reiner Sensationslust von anderen gefilmt oder fotografiert. Was viele nicht wissen: Dieses Verhalten ist tatsächlich eine Straftat. Aber auch in anderen Situationen sollten Sie Ihrer Schaulust nicht nachgeben. Zum Beispiel in den Hochwassergebieten hatten ebenfalls Gaffer die Katastrophenhelfer erheblich blockiert.

Aus dem Weg

Im Notfall zählt oft jede Sekunde. Außerdem herrscht an einer Unfallstelle häufig ein Tumult aus Rettungskräften, Polizei und Unfallbeteiligten. Verstellen dann auch noch Schaulustige den Weg, ist das Chaos vorprogrammiert und Rettungskräfte können ihre teils lebensnotwendigen Aufgaben nicht ausführen. Auf der Autobahn kommt es zudem häufig zu Folgeunfällen, wenn Autofahrer auf der Gegenspur plötzlich abbremsen, um den Unfallort möglichst genau zu sehen. Gaffen behindert daher nicht nur die Helfer, sondern kann auch durchaus gefährlich sein.

Strafbare Fotos

Je nach Ausmaß der Situation müssen Gaffer mit einem empfindlichen Bußgeld oder sogar einer strafrechtlichen Sanktion rechnen. Nach § 201 a Strafgesetzbuch (StGB) ist es verboten, Bildaufnahmen von Personen herzustellen, deren Hilflosigkeit zur Schau gestellt wird. Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Bilder auch veröffentlicht werden. Der Strafrahmen liegt zwischen einer Geldstrafe und bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe. Diese Vorschrift greift nicht nur bei Verletzten, sondern auch bei getöteten Personen. Daneben ist selbstverständlich auch die unterlassene Hilfeleistung strafbar.

Teures Bußgeld

Aber auch ohne den Griff zur Smartphonekamera stellt Gaffen zumindest eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit bis zu 1.000 Euro Bußgeld geahndet werden. Befahren Sie den Seitenstreifen und behindern Rettungskräfte, kostet Sie das 75 Euro. Parken Sie dort mit Behinderung, stehen 70 Euro auf dem Bescheid. Außerdem bekommen Sie einen Punkt im Flensburger Fahreignungsregister.

Auch ohne Unfall

Mit hohen Bußgeldern müssen Gaffer auch außerhalb des Straßenverkehrs rechnen. Ein Beispiel sind die Hilfsaktionen während der schweren Hochwasserlagen im vergangenen Winter. In der Presse wurde publik, dass Schaulustige immer wieder Hilfseinsätze von Feuerwehr, Technischem Hilfswerk und anderen Organisationen erheblich behindert haben. Neben einem Platzverweis drohen auch in solchen Fällen Bußgelder. Dies gilt insbesondere, wenn Schaulustige mindestens dreimal aufgefordert wurden, die Menschenansammlung aufzulösen.

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