
Rechtsfrage des Tages:
Beispielsweise die Bundeswehr oder das Technische Hilfswerk sind häufig in Fahrzeugkolonnen unterwegs. Wie verhalten Sie sich korrekt, wenn Sie eine Kolonne passieren müssen?
Antwort:
Fahren Sie viel auf der Autobahn, sehen Sie immer mal Konvois, bestehend aus mehreren Fahrzeugen der Polizei, von Rettungsdiensten oder der Bundeswehr. Gerade wenn es viele Fahrzeuge sind, kann das Überholen schon mal länger dauern. Trotzdem müssen Sie in einem Zug vorbei.
Was ist eine Kolonne?
Eine Kolonne des Militärs können Sie an den blauen Flaggen erkennen, die an allen Fahrzeugen befestigt sind. Das letzte Fahrzeug ist mit einer grünen Flagge gekennzeichnet. Zusätzlich sind die Fahrzeuge oft auch mit Warntafeln oder Blinklichtern ausgestattet. Auch öffentliche Hilfs- oder Rettungsorganisationen wie das Technische Hilfswerk machen eine Kolonne entsprechend kenntlich.
Deutlich erkennbar
Gesetzlich vorgeschrieben ist diese spezielle "Beflaggung" eigentlich nicht. Das Gesetz bestimmt aber, dass der geschlossene Verband als solcher für andere Verkehrsteilnehmer eindeutig erkennbar sein muss. Daher haben sich die farbigen Fähnchen vorne links am Fahrzeug als bewährtes Mittel eingebürgert. Bei der Bundeswehr schreiben interne Regelungen die Flaggen vor. Die Kennzeichnung kann aber auch durch andere Mittel erfolgen. Polizeifahrzeuge oder Technisches Hilfswerk erkennen Sie bereits am uniformen Aussehen. Übrigens: Ab einer Gruppe von 16 Teilnehmern können auch Fahrräder eine Kolonne bilden. Diese haben keine besondere Kennzeichnungspflicht.
Wie ein Fahrzeug
Die Besonderheit an einer Kolonne ist, dass sie verkehrsrechtlich wie ein einheitliches Fahrzeug behandelt wird. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) spricht von einem geschlossenen Verband (§ 27 StVO). Fährt das erste Fahrzeug des Verbands zum Beispiel bei Grün über eine Ampel, dürfen alle weiteren Fahrzeuge der Kolonne die Ampel ebenfalls passieren. Selbst, wenn sie eigentlich schon Rot anzeigt. Gleiches gilt bei Vorfahrtsregeln oder im Kreisverkehr. Begegnen Sie daher innerorts einem geschlossenen Verband, müssen Sie besondere Obacht geben. Selbst wenn Ihre Ampel bereits Grün zeigt, müssen Sie noch das letzte Fahrzeug der Kolonne vorbeifahren lassen.
Überholen erlaubt
Grundsätzlich dürfen Sie Kolonnen überholen. Da Sie allerdings die Geschlossenheit des Verbandes wahren müssen, werden Sie dies nur auf der Autobahn oder anderen mehrspurigen Straßen tun können. Sie dürfen sich nämlich nicht zwischen einzelne Fahrzeuge der Kolonne drängeln.
Im Notfall
In Gefahrensituationen wird es Ihnen aber kaum jemand anlasten, wenn Sie kurzfristig in die Kolonne einscheren müssen. Achten Sie dann darauf, den geschlossenen Verband schnellstmöglich wieder zu verlassen. Eine solche Situation können Sie beispielsweise an Autobahnauffahrten erleben. Nicht immer schaffen es alle Autofahrer, einer gesamten Kolonne gefahrlos Platz zu machen. Und auch beim Auffahren oder Abfahren von der Autobahn können Sie nicht immer die gesamte Kolonne gefahrlos passieren lassen. Wechseln Sie danach aber schnellstmöglich wieder auf die andere Fahrspur. Im Stau müssen Sie einer Kolonne nur Platz machen, wenn sie mit Blaulicht und Martinshorn im Rettungseinsatz unterwegs ist. Ansonsten muss sich auch die Kolonne hintenanstellen.
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