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Richtig mit Abstand fahren

Inner- & außerorts

Dichtes Auffahren ist für den Vordermann meist unangenehm und kann für alle gefährlich werden. Daher sollten Sie die Abstandsregeln kennen.

Ein Blick durch die Windschutzscheibe eines Autos-

Rechtsfrage des Tages:

Abstandsverstöße können schnell zu schweren Unfällen führen und werden daher auch hart geahndet. Wie viel Abstand ist auf der Straße nötig? Und gibt es einen Unterschied, ob Sie innerorts oder außerorts unterwegs sind?

Antwort:

Wer mit ausreichendem Sicherheitsabstand im Auto unterwegs ist, wird auch in einer brenzligen Situation meist rechtzeitig abbremsen können. Die Regelung „halber Tachowert“ werden Sie vermutlich kennen. Aber wissen Sie auch, welchen Abstand Sie innerorts zum Vordermann einhalten müssen?

Was sagt das Gesetz?

Die Regelung zum Abstand finden Sie in § 4 Straßenverkehrsordnung (StVO). Ganz konkrete Angaben finden Sie in dieser Vorschrift allerdings nicht. Festgelegt ist nur, dass der Abstand so groß sein muss, dass hinter einem plötzlich abbremsenden Fahrzeug gehalten werden kann. Etwas genauer wird es dann im Bußgeldkatalog. Ab einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h orientiert sich die Bußgeldandrohung an einer Unterschreitung des halben Tachowertes.

Konkrete Abstände

Konkreter äußert sich die StVO, wenn es um Abstände zu Fußgängern, Fahrradfahrern oder E-Scootern geht. Hierbei geht es aber um den Seitenabstand. Zu den genannten Verkehrsteilnehmern müssen Kraftfahrer einen Abstand von mindestens 1,5 Metern seitlich einhalten. Außerorts beträgt der Mindestabstand 2 Meter.

Tipp

Natürlich dürfen Sie auch nicht zu dicht an einem Kraftfahrzeug vorbeifahren. Hier spricht das Gesetz aber nur von einem „ausreichenden Seitenabstand“.

Außerorts

Außerorts sowie auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen können Sie sich an der Regel „halber Tachowert“ orientieren. Fahren Sie beispielsweise mit 100 km/h, müssen Sie mindestens 50 Meter Sicherheitsabstand halten. Das einzuschätzen ist manchmal gar nicht so einfach. Eine wichtige Hilfe bieten dabei die Leitpfosten. Diese haben einen standardmäßigen Abstand von 50 Metern. Auch die „Zwei-Sekunden-Regel“ kann helfen. Merken Sie sich dafür einen festen Punkt wie zum Beispiel einen Brückenpfeiler. Passiert das vor Ihnen fahrende Fahrzeug diesen Punkt weniger als zwei Sekunden früher als Sie, halten Sie zu wenig Abstand ein.

In der Stadt

Aber auch in der Stadt müssen Sie einen Mindestabstand einhalten. Das ist im Berufsverkehr manchmal gar nicht so einfach. Aufgrund der regelmäßig geringeren Geschwindigkeit als außerorts darf der Abstand hier aber etwas geringer sein. Zur Orientierung: Das vor Ihnen fahrende Fahrzeug darf einen fixen Punkt eine Sekunde vor Ihnen passieren. Bei Tempo 50 km/h sind das in etwa drei Autolängen.

Bußgeld droht

Je dichter Sie Ihrem Vordermann auf die Stoßstange rücken, umso teurer wird das Bußgeld. Bei Geschwindigkeiten unter 80 km/h droht ein Bußgeld von 25 Euro bis 35 Euro, wenn es zum Unfall kommt. Ist die gefahrene Geschwindigkeit höher, geht das Bußgeld bei 75 Euro und einem Punkt los und endet bei 400 Euro, einem Monat Fahrverbot und zwei Punkten in Flensburg. Dann muss Ihr Abstand aber weniger als ein Zehntel des halben Tachowerts betragen haben. Dafür müssen Sie dem vorausfahrenden Fahrzeug schon fast in den Kofferraum gekrochen sein. Und Achtung! Bei schlechter Sicht oder Nebel müssen Sie unter Umständen auch noch deutlich mehr Abstand halten.

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