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Motorradfahren bei Wind und Wetter

Wichtige Regeln

Der Frühling ist da und damit startet die Motorradsaison. Das Wetter ist aber noch unbeständig und heftiger Regen kann zur Gefahr werden.

Eine Motorradfahrerin setzt in einem Garagenhof einen Helm auf.

Rechtsfrage des Tages:

Ein Platzregen auf der Autobahn ist für keinen Verkehrsteilnehmer schön. Für Motorradfahrer kann es aber besonders unangenehm werden. Welche Verkehrsregeln gelten insbesondere bei schlechtem Wetter auf dem Motorrad? Und dürfen Biker auf dem Standstreifen unter einer Brücke starken Regen abwarten?

Antwort:

Das schöne Wetter hat die Motorradsaison eingeläutet. Grundsätzlich müssen alle Verkehrsteilnehmer immer und ganzjährig mit plötzlichen Wetterumschwüngen rechnen. Vor allem Biker sind bei heftigen Regenschauern und Gewittern gefordert. Da die Fahrt auf regennasser Straße besonders gefährlich werden kann, gelten einige Regeln.

Geschwindigkeit anpassen

Als Verkehrsteilnehmer müssen Sie Ihre Geschwindigkeit stets den Sicht- und Witterungsbedingungen anpassen. Da gilt für Motorradfahrer nichts anderes als für Autofahrer auch. Bei starkem Regen oder sogar einem Gewitterguss müssen Motorradfahrer besonders umsichtig fahren und daran denken, dass sich Bremsweg und Bremsverhalten deutlich ändern. Konkret sollten Motorradfahrer bei Regen die Geschwindigkeit reduzieren. Das führt nicht nur zu mehr Sicherheit beim Fahrverhalten, sondern verlängert auch die Reaktionszeit bei plötzlichen Hindernissen auf der Straße.

 

Licht: nicht nur bei Regen

Natürlich müssen Sie auf dem Motorrad nicht nur bei Regen auf die richtige Beleuchtung achten. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) schreibt nämlich vor, dass Sie auf dem Krad immer mit Abblendlicht oder zumindest Tagfahrlicht fahren müssen. Bei schlechten Sichtverhältnissen reicht dann auch das Tagfahrlicht nicht mehr aus und Sie müssen das Abblendlicht einschalten.

Wussten Sie, dass ...

… Sie auch als Autofahrer bei Dämmerung, Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, nur mit Abblendlicht fahren dürfen? Da viele Autofahrer auf die automatische Beleuchtungsfunktion ihres Fahrzeugs vertrauen, verstoßen viele bei schlechter Sicht unbewusst gegen § 17 StVO.

Schutz unter der Brücke 

Wenn der Himmel seine Schleusen öffnet, suchen Motorradfahrer auf der Autobahn immer wieder Schutz unter Brücken. Dabei stellen sie ihr Motorrad auf dem Standstreifen ab. Und das ist leider tatsächlich verboten. Geregelt ist dies in §18 StVO für Autobahnen und Kraftfahrstraßen. Als Bußgeld drohen zwischen 10 und 70 Euro. Diese Bußgelder mögen vielleicht nicht abschrecken. Einen anderen Aspekt sollten Motorradfahrer hingegen bedenken.

Gefahr auf dem Seitenstreifen

Steht ein Biker mit seinem Gefährt auf dem Seitenstreifen, ist er akut gefährdet. Insbesondere bei schlechtem Wetter können andere Verkehrsteilnehmer die Kontrolle über ihr Fahrzeug verlieren oder aufgrund einer Panne den Seitenstreifen ansteuern. Durch Gischt und starken Regen kann der Motorradfahrer schlecht wahrgenommen und Opfer eines Unfalls werden.

Gut zu wissen ...

Im Raum steht dann auch immer eine Mithaftung des ordnungswidrig haltenden Motorradfahrers. Daher sollten diese trotz schlechter Wetterbedingungen lieber versuchen, einen Parkplatz oder die nächste Ausfahrt anzusteuern.

Stand: 26.03.2025

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