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Straßenverkehr: Regeln im Tunnel

Sicher unter Tage

Auch in Deutschland gibt es viele Tunnel, die Sie als Autofahrer passieren können. Fahren Sie dort besonders umsichtig und beachten einige Dinge.

Aussicht über ein Lenkrad hinweg aus einem Auto. Es herrscht Gegenlicht.

Rechtsfrage des Tages:

Nicht nur auf dem Weg in den Urlaub durch die Alpen passieren Sie als Autofahrer immer wieder Tunnel. Reicht im Tunnel das Tagfahrlicht? Und welche besonderen Regelungen gelten noch?

Antwort:

Kurze oder lange, zwei- oder mehrspurige Tunnel: Überall in Deutschland können Sie auf Ihrem Weg mal „unter Tage“ fahren. Ob Sie den Elbtunnel oder mit dem Rennsteigtunnel den längsten Tunnel unseres Landes passieren – es gelten zunächst dieselben Verkehrsregeln wie auf anderen Straßen auch. Ein paar besondere Vorschriften müssen Sie als Autofahrer aber auch kennen.

Rein und wieder raus

Ereignet sich im Tunnel ein Unfall, ist die Gefahr besonders groß. Rettungswagen finden nur schwer ihren Weg durch den Stau, Ausweichmöglichkeiten gibt es kaum. Umso wichtiger ist es, im Tunnel besonders vorsichtig zu fahren. Und sich an die Regeln zu halten. Viele Autos sind heute mit Tagfahrlicht ausgestattet. Da könnte es naheliegen, sich auch im Tunnel um nichts weiter zu kümmern.

Es werde Licht

Tatsächlich sind Sie aber verpflichtet, im Tunnel stets mit Abblendlicht zu fahren. Die Lichtpflicht gilt unabhängig davon, ob Sie tagsüber oder nachts in den Tunnel einfahren. Es kommt auch nicht darauf an, ob dieser beleuchtet ist oder Sie ins tiefe Schwarz eintauchen. Bei einem Verstoß gegen die Lichtpflicht droht Ihnen ein Bußgeld zwischen 10 und 35 Euro. Ihre eigene Sicherheit und die anderer Verkehrsteilnehmer sollte Sie aber ohnehin dazu bewegen, das Licht einzuschalten. Hat Ihr Fahrzeug eine automatische Lichtfunktion, schaltet es bei Dunkelheit von selbst auf Abblendlicht um. Dann brauchen Sie nichts zu unternehmen. Ist der Tunnel aber hell beleuchtet, sollten Sie die Lichtfunktion zur Sicherheit überprüfen.

Weitere Regeln

Außerdem sollten Sie darauf achten, einen größeren Abstand zum Vordermann zu halten. Die Nothaltebuchten sind ausschließlich für Notfälle wie Unfälle und Pannen gedacht. Im Falle eines Staus müssen Sie auch im Tunnel eine Rettungsgasse bilden. Kommt es zum Stillstand des Verkehrs, sollten Sie den Motor abschalten. Wenden ist im Tunnel ausdrücklich verboten und wird mit einem Bußgeld von bis zu 90 Euro und einem Punkt in Flensburg geahndet.

Geblitzt im Tunnel?

Halten Sie sich auch im Tunnel an die Geschwindigkeitsbegrenzung. Ohne Beschilderung gilt die für den Straßentyp allgemein geltende zulässige Höchstgeschwindigkeit. Meistens ist diese aber bereits kurz vor dem Tunnel durch entsprechende Beschilderung reduziert. Glauben Sie nicht, dass im Tunnel nicht geblitzt wird. Auch dort können Sie ins Visier der Ordnungshüter kommen. Ein Trost: Es drohen keine höheren Bußgelder als regulär, werden Sie im Tunnel bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung erwischt. Es kommt lediglich auf die Frage an, ob der Tunnel innerorts oder außerorts verläuft.

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