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Wie erkenne ich einen Schulbus?

Schön vorsichtig!

Sind Kinder auf dem Weg zur Schule oder mittags nach Hause, müssen Autofahrer besonders gut aufpassen. Das gilt vor allem bei Schulbussen.

Ein gelber Schulbus fährt auf der Landstraße.

Rechtsfrage des Tages:

Kinder im Straßenverkehr sind besonders gefährdet. Daher gelten zum Bespiel auch besondere Verkehrsregeln, wenn Sie an einem Schulbus vorbei müssen. Aber wie erkennen Sie eigentlich, ob es sich um einen Schulbus handelt?

Antwort:

Waren Sie schon einmal in Amerika? Dort gehören Schulbusse zum typischen Verkehrsbild. Solche Schulbusse werden Sie in Deutschland vergeblich suchen. Dennoch sind die speziellen Transportmittel gar nicht so schwer zu erkennen. Fahrzeuge zur Schülerbeförderung müssen nämlich an der Stirn- und Rückseite mit speziellen Schildern gekennzeichnet sein. Die genaue Beschreibung der Schilder finden Sie in der Anlage 4 zur Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) und in § 33 Absatz 4 BOKraft.

Piktogramm auf orangem Schild

Bestimmt ist Ihnen das orange Schild mit schwarzem Rand und dem Piktogramm zweier Kinder im Straßenverkehr schon öfter untergekommen als Sie denken. An der Stirnseite des Busses reicht auch ein Bild im entsprechenden Orangeton mit dem Piktogramm und der Bezeichnung "Schulbus". Organisiert wird die Schülerbeförderung von der Gemeinde oder dem Landkreis. Ab einer bestimmten Fahrstrecke können die Kosten der Beförderung vom Schulträger übernommen werden, andernfalls müssen die Schüler für die Fahrt zahlen.

Kennzeichnung auch für Private

Schulbusse sind entweder Stadt- oder Überlandbusse, die zur Schülerbeförderung eingesetzt werden. Außerhalb der Schulzeit fahren diese Busse häufig im normalen Linienverkehr. Daneben gibt es auch private Unternehmen, die für die Schülerbeförderung beauftragt werden. Diese fahren die Schüler mit Kleinbussen mit fünf bis acht Sitzplätzen oder sogar mit Taxis. Die Pflicht zur Kennzeichnung mit den beschriebenen Schildern gilt dann auch für diese Fahrzeuge.

Besonders vorsichtig!

Sehen Sie vor sich auf der Straße einen solchen Schulbus, müssen Sie als Verkehrsteilnehmer tatsächlich besondere Vorsicht walten lassen. Die Straßenverkehrsbehörde kann für bestimmte Haltestellen anordnen, dass der Busfahrer beim Heranfahren und Ein- und Aussteigen von Fahrgästen den Warnblinker einschalten muss. Als Auto-, Motorrad- oder Brummifahrer dürfen Sie einen Bus mit eingeschaltetem Warnblinker nicht überholen. Bleibt der Blinker an der Haltestelle eingeschaltet, dürfen Sie nur mit Schritttempo am Bus vorbeifahren. Außerdem müssen Sie einen so großen Abstand einhalten, dass Fahrgäste nicht gefährdet werden. Dies gilt übrigens auch für den Gegenverkehr.

Tipp

Diese Verkehrsregeln gelten auch für andere Omnibusse des öffentlichen Nahverkehrs. Da gerade Kinder den Straßenverkehr nicht immer genau beobachten, müssen Sie noch mehr also ohnehin mit plötzlich auf der Fahrbahn auftauchenden Personen rechnen.

Schritttempo

Aber auch ohne Warnblinker heißt es: Obacht! Nach § 20 Straßenverkehrsordnung (StVO) dürfen Sie an einem Bus an einer Haltestelle nur vorsichtig vorbeifahren. Steigen Fahrgäste aus oder ein, ist wieder das Schritttempo die zulässige Geschwindigkeit. Achten Sie auch hier auf einen ausreichenden Sicherheitsabstand und gefährden Sie keine Fahrgäste. Letztlich sollten Sie an Schulen ohnehin immer mit Kindern rechnen, die plötzlich auf die Fahrbahn treten können. Passen Sie also Ihr Tempo und Ihre Aufmerksamkeit an.

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