
Rechtsfrage des Tages:
Die Sommerferien sind in vollem Gange. Und so mancher beginnt seinen Urlaub mit einer Geduldsprobe auf der Autobahn. Gibt es ein Fahrverbot für Lkw am Wochenende während der großen Ferien?
Antwort:
In der Hauptreisezeit sind viele Hauptstrecken durch Deutschland durch kilometerlange Staus verstopft. Um wenigstens eine gewisse Entlastung des Verkehrs zu erreichen, gilt auch in diesem Jahr wieder ein Wochenendfahrverbot für Lkw.
Wochenende ohne Lkw
Generell gilt in Deutschland ein Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen. Gewerbsmäßig genutzte Brummis über 7,5 Tonnen oder Laster mit Anhänger dürfen an diesen Tagen zwischen 0:00 und 22:00 Uhr im gesamten Straßennetz nicht verkehren. In der Nacht von Samstag auf Sonntag heißt es daher für Lkw-Fahrer: Parkplatz ansteuern und Pause machen. Das Gesetz nennt allerdings auch einige Ausnahmen. Erlaubt ist beispielsweise der Transport von frischer Milch oder Frischfleisch.
In den Ferien
In der Ferienzeit wird das Fahrverbot noch erweitert. Zwischen dem 01. Juli und dem 31. August dürfen wiederum Lkw über 7,5 Tonnen oder mit Anhänger auch am Samstag nicht fahren. Dieses Verbot gilt allerdings nicht für das gesamte Streckennetz. Vielmehr werden bestimmte Strecken beziehungsweise Streckenabschnitte festgelegt, auf denen Pkw freie Bahn haben sollen. Meist sind dies Autobahnen, teilweise aber auch Bundesstraßen. Grundlage bildet die Ferienreiseverordnung.
Nur bestimmte Strecken
Beispielsweise werden Sie samstags auf der Autobahn 93 zwischen dem Inntaldreieck und der Anschlussstelle Reischenhart kaum Lastern begegnen. So ganz ohne den Lkw-Verkehr werden Sie aber dennoch nicht ans Ziel kommen. Auch für das Fahrverbot während der Ferienzeit gelten Ausnahmeregelungen. Milchtransportern oder schweren Fahrzeugen der Feuerwehr oder Polizei werden Sie hin und wieder begegnen können. Außerdem können Unternehmen Ausnahmegenehmigungen beantragen. Wer trotz des Verbots am Samstag mit seinem Brummi über die festgelegten Strecken fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und riskiert ein Bußgeld.
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