Das Wichtigste zur Versorgungsvollmacht auf einen Blick
Inhalt
- Mit einer Vorsorgevollmacht erteilen Sie einer oder mehreren Personen Vollmacht, damit diese Ihre Angelegenheiten regeln können.
- Sie treffen Vorsorge für die Zeit, in der Sie dazu nicht mehr in der Lage sind.
- Sie können die Aufgabenbereiche in der Vollmacht nach Ihren Vorstellungen festlegen, z. B. Pflege, Finanzen, Unterbringung.
- Für die nicht geregelten Lebensbereiche bestimmt das Gericht unter Umständen einen Betreuer. Für diesen Fall ist ergänzend eine Betreuungsverfügung möglich.
Form
- Es gibt kein besonderes Formerfordernis. Eine schriftlich abgefasste Vorsorgevollmacht dient dem Bevollmächtigten aber als Beweis Ihres Willens.
- Eine Vollmacht kann nur wirksam erteilt werden, wenn Sie voll geschäftsfähig sind. Das kann z. B. der Hausarzt auf der Vollmacht bestätigen.
- Eine notarielle Beurkundung ist möglich. Der Notar klärt Sie über den Inhalt des Dokuments auf und bestätigt, dass Sie voll geschäftsfähig sind.
Aufbewahrung
- Sie können Ihre Vorsorgevollmacht im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer eintragen lassen.
- Das Original der Vorsorgevollmacht können Sie bei sich zu Hause bei anderen wichtigen Papieren an einer zugänglichen Stelle aufbewahren.
- Informieren Sie Angehörige oder eine Vertrauensperson über den Aufbewahrungsort.
Widerruf
- Sie können eine Vorsorgevollmacht jederzeit widerrufen, solange Sie geschäftsfähig sind.
- Auch eine notariell beurkundete Vorsorgevollmachte können Sie frei widerrufen. Eine neue Urkunde ist dafür nicht erforderlich. Sie müssen nur den Notar über den Widerruf informieren.
- Wenn Sie Ihrem Bevollmächtigten nicht mehr vertrauen, können Sie die Vollmacht widerrufen.
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