Vorgehen bei Widerruf oder Änderung
Wollen Sie Ihre Vollmacht widerrufen, sollten Sie das dem Bevollmächtigten mitteilen. Am besten schriftlich. Falls er das Original der Vollmacht in Händen hat, bitten Sie ihn, es zurückzugeben.
Zur Sicherheit sollten Sie alle Kopien der Vollmacht vernichten und ein neues Dokument erstellen. Es empfiehlt sich auch, darauf zu vermerken, dass es alle älteren Vorsorgevollmachten ersetzt.
Widerruf notariell beurkundeter Vorsorgevollmachten
Auch notariell beurkundete Vorsorgevollmachten können Sie frei widerrufen. Eine neue notarielle Urkunde muss dafür nicht aufgesetzt werden. Allerdings sollten Sie den Notar über Ihren Widerruf informieren, damit dieser vermerkt wird. Ansonsten könnte Ihr Notar in Unwissenheit dem ursprünglich Bevollmächtigten weitere Ausfertigungen der Vollmacht erteilen. Und damit wären weitere Vollmachturkunden in Umlauf, obwohl Sie Ihrem Bevollmächtigten längst das Vertrauen entzogen haben.
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