Wenn Sie seit mindestens 6 Monaten Ihren Beruf nicht ausführen können, gelten Sie als berufsunfähig. Das bedeutet aber nicht, dass Sie automatisch eine Erwerbsminderungsrente erhalten. Sie müssen sich zuerst von einem Arzt untersuchen lassen, der Ihre Berufsunfähigkeit bestätigt. Anschließend können Sie einen Antrag mit allen Gutachten bei der Versicherung einreichen. Erst wenn diese Ihrem Antrag zustimmt, sind Sie offiziell berufsunfähig und erhalten eine Rente.
Da das Beantragen der BU mehrere Monate dauern kann, sollten Sie nicht zu lange warten und so früh wie möglich einen Antrag stellen. Denn Sie müssen die 6 Monate, in denen Sie arbeitsunfähig sind, nicht abwarten. Wenn ein Arzt bestätigt, dass Sie auch nach 6 Monaten arbeitsunfähig sein werden, können Sie den Antrag auch schon deutlich früher stellen. So steigt die Wahrscheinlichkeit, dass Sie mit Ablauf der 6 Monate direkt eine Rente beziehen.