Rund jeder Vierte muss heute vor der Rente krankheitsbedingt aus dem Berufsleben ausscheiden. Die Ursachen sind vielfältig. Besonders häufig sind Rückenleiden sowie psychische Erkrankungen. Hier erfahren Sie mehr über die Hintergründe. Und darüber, wie Sie Ihr Risiko für eine Berufsunfähigkeit senken können.
Informieren Sie sich über das Thema Berufsunfähigkeit
Das Wichtigste in Kürze
- Für die gesetzliche Versicherung gelten Sie als voll erwerbsgemindert, wenn Sie nicht mehr als 3 Stunden pro Tag irgendeiner Arbeit nachgehen können.
- Wenn Sie täglich zwischen 3 und 6 Stunden einer Arbeit nachkommen können, sind Sie teilweise erwerbsgemindert.
- Bei der privaten Versicherung werden Sie bereits als berufsunfähig eingestuft, wenn Sie Ihrem bisherigem Beruf seit mindestens 6 Monaten nur noch zu 50 % oder weniger nachkommen können.
- Die Berufsunfähigkeit muss von einem Arzt festgestellt und anschließend bei der Versicherung beantragt werden.
- Die staatliche Erwerbsminderungsrente lag 2022 im Schnitt bei 887,75 € pro Monat.
- Gegen den finanziellen Verlust bei einer BU sichert Sie eine private Berufsunfähigkeitsversicherung ab.
Arbeits- und Berufsunfähigkeit in Deutschland – Statistiken und Definitionen
Denken Sie bereits heute an alles Wichtige, um für die Zukunft rundum abgesichert zu sein. Dazu zählt auch Ihre berufliche Zukunft. Dabei geht es nicht nur um Karriere und Erfolg, sondern ganz grundsätzlich um den Erhalt Ihrer Arbeitskraft. Denn jedes Jahr ereignen sich rund 1 Mio. Arbeits- und Wegeunfälle. Der überwiegende Teil geht glimpflich aus und die Betroffenen können bald wieder ihrer Arbeit nachgehen. Doch ein kleiner Teil der Berufstätigen behält bleibende Beschwerden zurück. Denken Sie deshalb auch über eine mögliche Berufsunfähigkeit nach und sichern Sie sich ab.
Natürlich gibt es Berufe, die laut Berufsunfähigkeitsstatistik riskanter sind als andere. Handwerkliche Berufe sind z. B. gefährlicher als Bürojobs. Die Berufe mit den meisten Erwerbsunfähigen sind:
- Gerüstbauer
- Dachdecker
- Bergleute
- Pflasterer
- Fleisch- und Wursthersteller
Die Unterschiede zwischen Arbeitsunfähigkeit, Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit
Arbeitsunfähigkeit, Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit: Was bedeuten diese Bezeichnungen und wo liegen die Unterschiede? Alle 3 Begriffe beschreiben eine Situation, in der Betroffene aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls nicht arbeiten können. Die Unterschiede liegen in den genaueren Umständen:
Arbeitsunfähigkeit
Sie sind arbeitsunfähig, wenn Sie aufgrund einer Erkrankung oder Verletzung nicht zur Arbeit gehen können. Bei Arbeitsunfähigkeit ist es allerdings sehr wahrscheinlich, dass Sie sich innerhalb kurzer Zeit wieder erholen. Eine Krankschreibung vom Arzt ist daher eine Bescheinigung Ihrer Arbeitsunfähigkeit für einen bestimmten Zeitraum. Nach einer Genesungsphase oder einer Therapie können Sie Ihre gewohnte Arbeit wiederaufnehmen.
Beispiel: Sie bekommen eine Grippe und werden von Ihrem Arzt krankgeschrieben. In dieser Zeit sind Sie arbeitsunfähig. Wenn Sie wieder gesund sind, ist diese Zeit vorbei. Sie können wieder an Ihren Arbeitsplatz zurückkehren.
Berufsunfähigkeit
Der Begriff „Berufsunfähigkeit“ sagt aus, dass Sie Ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Die Ursache dafür ist eine dauerhafte Krankheit oder Verletzung. Zur Berufsunfähigkeit zählt auch, wenn sich Ihre Beschwerden durch die Ausübung Ihres Berufs verschlimmern würden. Berufsunfähigkeit bedeutet jedoch nicht, dass Sie gar nicht mehr arbeiten können. Wenn Sie trotz Ihrer Krankheit oder Verletzung voll in einem anderen Beruf arbeiten können, dann gelten Sie nur für Ihren ursprünglichen Beruf als berufsunfähig.
Beispiel: Ein Arzt entwickelt eine Allergie gegen Desinfektionsmittel. Jeder Kontakt damit verursacht schlimme Hautreizungen. Er kann somit seinen Beruf nicht mehr ausüben, da sich Ärzte regelmäßig die Hände desinfizieren müssen. Einen Job in der Verwaltung könnte er jedoch annehmen, da seine Allergie dort keine große Rolle spielt. Seine Erkrankung verhindert also nur, dass er seinem ursprünglichen Beruf nachgehen kann.
Erwerbsunfähigkeit
Wenn Sie überhaupt nicht mehr oder nur mit großen Einschränkungen an der Arbeitswelt teilnehmen, sind Sie erwerbsunfähig. Ihre Erkrankung oder Verletzung ist dann so schwerwiegend, dass jede volle Berufstätigkeit unzumutbar für Sie wäre.
Ein anderes Wort für „erwerbsunfähig“ ist „erwerbsgemindert“. Dieses Wort beschreibt grundsätzlich die gleiche Situation, lässt sich jedoch abstufen. Es gibt einen Unterschied zwischen „voll erwerbsgemindert“ und „teilweise erwerbsgemindert“. Sie sind voll erwerbsgemindert, wenn Sie täglich weniger als 3 Stunden oder überhaupt nicht mehr arbeiten können. Wer aufgrund einer Krankheit oder Verletzung dauerhaft weniger als 6 Stunden täglich arbeiten kann, ist teilweise erwerbsgemindert. In beiden Fällen haben Sie einen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente.
Beispiele für Erwerbsunfähigkeit
Beispiel: Ein Bodenleger leidet unter einer schweren Herzmuskelschwäche. Selbst nach einer Reha-Behandlung kann er nicht mehr als 6 Stunden täglich arbeiten. Dieser Umstand gilt sowohl für seinen alten als auch für jeden anderen Beruf. Damit ist er teilweise erwerbsgemindert und bekommt eine Erwerbsminderungsrente. Er darf nur einen kleinen Mini-Job annehmen, der nicht zu anstrengend ist.
Bei welchen Krankheiten ist man berufsunfähig?
Es gibt keine Liste mit Krankheiten, die direkt dazu führen, dass Sie als berufsunfähig gelten. Das gibt es ganz einfach deshalb nicht, weil es kaum Krankheiten gibt, die zwangsläufig zu einer dauerhaften Berufsunfähigkeit führen. Je nach Krankheitsverlauf und Beruf kann sich Ihre Fähigkeit zu arbeiten unterschiedlich entwickeln.
Folgende Krankheitsbereiche führen jedoch am häufigsten zu einer Berufsunfähigkeit:
Je nach Alter unterschieden sich die Ursachen für eine Berufsunfähigkeit. So fallen bei jungen Menschen Unfälle stärker ins Gewicht. Dafür können ältere Menschen häufiger wegen Herz- oder Gefäßkrankheiten ihrem Beruf nicht mehr nachgehen. Folgende Grafik zeigt die häufigsten BU-Ursachen je Altersgruppe.
Und auch im Laufe der Zeit verschieben sich die Gründe für eine Berufsunfähigkeit deutlich. So hat sich die Anzahl der Menschen, die wegen psychischer Erkrankungen wie Burnout, Depressionen oder Angststörungen ihren Beruf nicht mehr ausüben können, in den letzten 10 Jahren um rund 40 % erhöht.
Häufiger Grund für Berufsunfähigkeit: Psychische Erkrankung
Häufig ist jedoch eine psychische Erkrankung der Grund für die Berufsunfähigkeit. Dazu zählen u. a. akuter Stress, Burnout und Depressionen. Diese Erkrankungen betreffen alle Berufsgruppen gleichermaßen. Die Wahrscheinlichkeit, dass ein 20-jähriger Berufseinsteiger vor dem Rentenalter berufsunfähig wird, liegt laut Statistik bei ca. 43 %. Denken Sie daher unabhängig von Ihrem Beruf über eine Absicherung für den Fall der einer Berufsunfähigkeit nach.
Was passiert, wenn man berufsunfähig wird?
Wenn Sie durch eine Krankheit nicht mehr oder nur noch teilweise Ihrer Arbeit nachgehen können, haben Sie die Möglichkeit, sich als berufsunfähig einstufen zu lassen. Daraufhin erhalten Sie vom Staat eine Erwerbsminderungsrente.
Bevor Sie sich berufsunfähig melden, sollten Sie erst einmal überprüfen, in welchem Umfang das auf Sie zutrifft. Stellen Sie sich folgende Fragen:
- Können Sie nur in Ihrem Beruf nicht mehr arbeiten, aber vielleicht einen einfacheren, körperlich weniger anstrengenden oder stressfreieren Beruf ausüben?
- Können Sie überhaupt nicht mehr arbeiten oder nur weniger Stunden?
Diese Erkenntnisse sind wichtig für die finanzielle Unterstützung, die Sie nun brauchen. Sowohl die private, als auch die gesetzliche Versicherung stufen Berufsunfähigkeit nämlich je nach Schweregrad unterschiedlich ein.
Wer entscheidet, ob man berufsunfähig ist?
Wenn Sie nicht mehr oder nur noch eingeschränkt arbeiten können - und das für eine längere Zeit - können Sie sich als berufsunfähig einstufen lassen. Dafür muss Sie ein Arzt oder Gutachter untersuchen und eine langfristige Berufsunfähigkeit (mindestens 6 Monate) von mindestens 50 % diagnostizieren. Anschließend stellen Sie einen schriftlichen, formlosen Antrag bei der Rentenversicherung. Daraufhin erhalten Sie einen Bogen mit Fragen wie diesen:
- Warum wollen Sie die Erwerbsminderungsrente beantragen?
- Wie kam es zu einer Berufsunfähigkeit?
- Welchen Beruf üben Sie aus?
- Wie lautet die Prognose der BU?
Neben dem Fragebogen sollten Sie alle ärztlichen Gutachten bei der Versicherung einreichen. Sie benötigen vom Arzt eine Beschreibung der Erkrankung, sowie den Beginn, die Dauer und Prognose des Krankheitsverlaufs. Eine ausführliche Stellungnahme des Arztes kann bei der Genehmigung hilfreich sein.
Die Versicherung wird den Fragebogen und das ärztliche Gutachten genauestens überprüfen. Wenn der Antrag genehmigt wird, erhalten Sie nun die Erwerbsminderungsrente.
Wie viel Geld bekommt man bei Berufsunfähigkeit?
Wenn Sie keine Berufsunfähigkeitsversicherung haben, bekommen Sie lediglich die Erwerbsminderungsrente vom Staat. Allerdings unterstützt Sie dieser nur unter bestimmten Voraussetzungen:
- Ihrem Antrag bei der Versicherung wurde stattgegeben.
- Sie können überhaupt keinen Beruf mehr als 3 Stunden täglich (erwerbsgemindert), bzw. 6 Stunden pro Tag (teilweise erwerbsgemindert) ausüben.
- Sie zahlen bereits seit mindestens 5 Jahren in die gesetzliche Rentenversicherung ein.
- Sie haben in den letzten 5 Jahren mindestens 3 Jahre die Pflichtbeiträge für eine versicherte Tätigkeit geleistet.
Dem Staat ist es dabei z. B. egal, welche Tätigkeit Sie in Zukunft ausführen. Wenn Sie nur Ihren Beruf nicht mehr, dafür aber einen anderen ausführen können, müssen Sie das auch tun. Für den Staat spielt eine damit einhergehende soziale und finanzielle Verschlechterung eine untergeordnete Rolle.
So viel zahlt der Staat bei Berufsunfähigkeit
Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie eine Erwerbsminderungsrente. Diese hängt vor allem von der Anzahl Ihrer Versicherungsjahre in der Rentenversicherung, Ihrem Einkommen und den damit verbundenen Sozialversicherungsbeiträgen ab. Die Erwerbsminderungsrente liegt in etwa bei 30 bis 40 % des bisherigen Einkommens. Laut deutscher Rentenkasse betrug sie im Jahr 2022 im Schnitt 887,75 €.
Das ist in der Regel zu wenig Geld, um den aktuellen Lebensstandard zu halten; selbst, wenn Sie sehr sparsam leben. Wenn Sie nur teilweise erwerbsunfähig sind, erhalten Sie zudem noch deutlich weniger Unterstützung.
Beispiel: Die Versorgungslücke bei Berufsunfähigkeit
Die Versorgungslücke, die durch die geringe Erwerbsminderungsrente entsteht, kann schnell die Existenz bedrohen. In dem Beispiel können Sie klar erkennen, welche finanziellen Folgen damit verbunden sind.
Eine 43-jährige Person erhält den statistischen Durchschnittsverdienst der Deutschen Rentenversicherung. Im Jahre 2020 waren das 40.551 Euro (vorläufig). Nach 25 Jahren Beitragszahlung tritt eine Erwerbsminderung ein. Die dadurch entstehende Versorgungslücke kann schnell im sechsstelligen Bereich liegen.
Neu ab 2023: So viel dürfen Sie zur Erwerbsminderungsrente dazu verdienen
Wenn Sie eine Erwerbsminderungsrente bekommen, dürfen Sie auch noch etwas hinzuverdienen. Allerdings sind die Verdienstgrenzen von der sogenannten Bezugsgröße abhängig. Sie liegen im Jahr 2023 wie folgt:
- Bei der vollen Erwerbsminderungsrente dürfen Sie noch 17.823,75 € brutto im Jahr hinzuverdienen.
- Bei der teilweise Erwerbsminderungsrente liegt Ihre Hinzuverdienstgrenze bei 35.647,50 € brutto im Jahr.
Wenn Ihr Zusatzverdienst über dieser Grenze liegt, wird Ihnen die Rente je nach Höhe des Gehalts gekürzt.
Neben den finanziellen Grenzen, dürfen Sie aber auch die Arbeitszeiten nicht überschreiten. Wenn Sie als vollständig erwerbsunfähig gelten, dürfen Sie nicht länger als 3 Stunden am Tag und 5 Tage pro Woche arbeiten.
Wenn Sie teilweise erwerbsunfähig sind, können Sie bis zu 6 Stunden an 5 Tagen in der Woche arbeiten.
Warum sollte man Berufsunfähigkeit absichern?
Über die Hälfte der Deutschen glaubt, dass der Staat bzw. die Renten- und Krankenversicherungen sie bei einer Berufsunfähigkeit finanziell absichern. Das ist allerdings ein Trugschluss. Denn die staatliche Erwerbsminderungsrente reicht nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard zu halten. Sie übernimmt selbst bei voller Erwerbsminderung maximal 40 % des letzten Bruttoeinkommens. In Deutschland besitzen daher rund 17 Mio. Menschen eine Berufsunfähigkeitsversicherung, um im Ernstfall finanziell abgesichert zu sein. Denn das Geld aus der Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten Sie zusätzlich zur staatlichen Erwerbsminderungsrente. So haben Sie einen wirtschaftlichen Rückhalt.
Um im Fall einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit besser abgesichert zu sein, schließen Sie daher am besten eine private Berufsunfähigkeitsversicherung ab.
FAQ: Häufige Fragen zur Berufsunfähigkeit
Wenn Sie seit mindestens 6 Monaten Ihren Beruf nicht ausführen können, gelten Sie als berufsunfähig. Das bedeutet aber nicht, dass Sie automatisch eine Erwerbsminderungsrente erhalten. Sie müssen sich zuerst von einem Arzt untersuchen lassen, der Ihre Berufsunfähigkeit bestätigt. Anschließend können Sie einen Antrag mit allen Gutachten bei der Versicherung einreichen. Erst wenn diese Ihrem Antrag zustimmt, sind Sie offiziell berufsunfähig und erhalten eine Rente.
Da das Beantragen der BU mehrere Monate dauern kann, sollten Sie nicht zu lange warten und so früh wie möglich einen Antrag stellen. Denn Sie müssen die 6 Monate, in denen Sie arbeitsunfähig sind, nicht abwarten. Wenn ein Arzt bestätigt, dass Sie auch nach 6 Monaten arbeitsunfähig sein werden, können Sie den Antrag auch schon deutlich früher stellen. So steigt die Wahrscheinlichkeit, dass Sie mit Ablauf der 6 Monate direkt eine Rente beziehen.
Wenn Sie finanzielle Unterstützung aufgrund einer Berufsunfähigkeit beantragen möchten, brauchen Sie zuerst ein Gutachten von einem Arzt, der das bestätigt. Anschließend können Sie einen Antrag bei der Versicherung stellen. Schicken Sie zusätzlich alle ärztlichen Dokumente mit. Sie erhalten anschließend einen Fragebogen, der Ihnen Fragen zu der Form und Schwere Ihrer BU stellt. Anschließend prüft die Versicherung alle Dokumente. Wenn Ihre Berufsunfähigkeit anerkannt wird, erhalten Sie eine Erwerbsminderungsrente.
Sie bekommen die Erwerbsminderungsrente so lange, wie Sie berufsunfähig sind. Wenn sich Ihr Zustand ändert und Sie wieder Voll- oder Teilzeit arbeiten könnten, werden auch Ihre Beträge entsprechend angepasst.
Spätestens wenn Sie das gesetzliche Rentenalter erreicht haben, erhalten Sie die Zahlung nicht mehr. In der Regel also mit 67 Jahren. Denn dann haben Sie Anspruch auf die Altersrente. Auch bei einem frühzeitigen Tod endet die Zahlung der Erwerbsminderungsrente. Diese wird nicht an Ihre Familienangehörigen weitergezahlt. Wenn Sie Ihre Familie nach Ihrem Tod absichern möchten, benötigen Sie eine Risikolebensversicherung.
Welche Versicherungen sind für Sie gerade wichtig?
Mit jeder Lebensphase ändern sich Vorsorge und Absicherung. Junge Erwachsene z. B. haben einen anderen Bedarf als Menschen im goldenen Herbst. Passt bei Ihnen im Moment alles? Oder gibt es eine Lücke?
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