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Gleichgeschlechtliche Ehe

Ehe für alle in Deutschland: Die aktuelle Rechtslage

Was die Ergänzung von nur 7 Wörtern in § 1353 BGB für gleichgeschlechtliche Paare bedeutet.

Mann im Anzug steckt einem anderen Mann einen goldenen Ring an den Ringfinger.

Bis vor Kurzem konnten in Deutschland nur Mann und Frau die Ehe schließen und gemeinsam Kinder adoptieren.

Mit der im Juni 2017 beschlossenen Ehe für alle können nun auch Schwule und Lesben offiziell heiraten.

Das Wichtigste in Kürze:

  • In Deutschland sind seit 1. Oktober 2017 Eheschließungen auch für Schwule und Lesben möglich.
  • Die Ehe für alle ermöglicht homosexuellen Paaren, gemeinsam Kinder zu adoptieren.
  • Aus steuerrechtlicher Sicht ändert sich für Paare in einer gleichgeschlechtlichen Ehe im Vergleich zur eingetragenen Lebenspartnerschaft nichts.

Die Durchsetzung der Ehe für alle: Seit wann ist die gleichgeschlechtliche Ehe in Deutschland möglich?

Nachdem Bundespräsident Steinmeier das Gesetz für die gleichgeschlechtliche Ehe am 21. Juli 2017 unterschrieben hatte, wurde es am 28. Juli 2017 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. In Kraft getreten ist es am 1. Oktober 2017, einem Sonntag. Seitdem können sich auch Schwule und Lesbische vor dem Standesamt das Ja-Wort geben.
Der Vorschlag für die Ehe für alle folgt einem Gesetzesentwurf des Bundesrats. Er bezeichnete das damalige Verbot der gleichgeschlechtlichen Ehe als „konkrete und symbolische Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Identität“. Am 30. Juni 2017 hatte der Bundestag mit großer Mehrheit den Gesetzesentwurf des Bundesrats beschlossen. § 1353 BGB wurde infolgedessen um 7 Wörter ergänzt. Anstelle von: „Die Ehe wird auf Lebenszeit geschlossen“ heißt es von nun an: „Die Ehe wird von zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts auf Lebenszeit geschlossen.“ Folglich dürfen auch schwule und lesbische Paare in Deutschland heiraten.

Mit dem Beschluss der Ehe für alle ist Deutschland ein Nachzügler. In 24 Ländern in Europa und vielen weiteren weltweit, darunter die USA und Frankreich, sind gleichgeschlechtliche Eheschließungen z. T. schon seit vielen Jahren erlaubt. Als Vorreiter gelten die Niederlande, die bereits im Jahr 2001 standesamtliche Eheschließungen von schwulen und lesbischen Paaren ermöglichten. In vielen Ländern dürfen verheiratete homosexuelle Paare auch Kinder adoptieren.

Rückblick: Aus der eingetragenen Lebenspartnerschaft wird die Ehe für alle

Die gleichgeschlechtliche Ehe ersetzt die eingetragene Lebenspartnerschaft. Letztere wurde im Jahr 2001 eingeführt und stellte gleichgeschlechtliche Paare in einigen Bereichen mit verheirateten heterosexuellen Paaren gleich. So wurde im Jahr 2005:

  • das Unterhaltsrecht angeglichen: Nach einer Trennung gelten in der Lebenspartnerschaft die gleichen Regeln für den Kindesunterhalt wie in einer Ehe.
  • die Stiefkindadoption zugelassen, d. h. die Adoption der leiblichen Kinder des Lebenspartners.
  • die Möglichkeit geschaffen, den Lebenspartner in der Hinterbliebenenversorgung zu berücksichtigen.

In den Jahren darauf wurde:

  • die Erbschaftssteuer für eingetragene Lebenspartnerschaften erweitert: Eingetragene Lebenspartner werden wie Ehepartner mit Steuerklasse I behandelt. Sie können einen Steuerfreibetrag von 500.000 € geltend machen.
  • das Ehegattensplitting für eingetragene Lebenspartnerschaften eingeführt.
  • die Sukzessivadoption zugelassen, d. h. die Adoption nicht nur der leiblichen, sondern auch der adoptierten Kinder des Lebenspartners.

Was ändert sich durch die Ehe für alle?

Durch die Ehe für alle ändert sich für die Paar vor allem das Adoptionsrecht. Nun dürfen schwule und lesbische Paare gemeinsam ein Kind adoptieren. Abgesehen davon bringt das Gesetz zur Ehe für alle rechtlich gesehen kaum Unterschiede zur eingetragenen Partnerschaft. Allerdings hatte die Lebenspartnerschaft als sog. Rechtsinstitut nicht die gleiche Symbolkraft wie die Ehe. In Anbetracht des gesellschaftlichen Wandels ist es aber wichtig, dass schwule und lesbische Paare genauso behandelt werden wie heterosexuelle Paare.

Was bedeutet die Ehe für alle für eingetragene Partnerschaften?

Homosexuelle Paare in einer Lebenspartnerschaft können jetzt durch das Gesetz über die Ehe für alle, wenn gewünscht, beim Standesamt den Ehestatus beantragen. Persönlich und im Beisein Ihres Partners erklären sie dort, dass sie von nun an in einer Ehe leben wollen. Als Datum der Eheschließung gilt dann das Datum, an dem sie die Lebenspartnerschaft gegründet haben. Verpflichtend ist die Ehe für alle nicht. Sie können auch einfach Ihre Lebenspartnerschaft fortführen. Allerdings ist es nicht mehr möglich, neue eingetragene Lebenspartnerschaften zu schließen.

Homosexuelles Paar mit Tochter bei Waldspaziergang

Neuerung des Adoptionsrechts in der Ehe für alle

Paare in eingetragenen Lebenspartnerschaften durften bislang kein fremdes Kind gemeinsam adoptieren. D. h., nur einer der Partner konnte das Kind adoptieren. Der andere Partner bewarb sich per Sukzessivadoption beim Jugendamt darum, das Adoptivkind des Partners zu adoptieren. Die Chance, dass eine Einzelperson den Vorzug gegenüber einem Paar erhält, war nur gering. Mit dem neuen Gesetz der Ehe für alle ändert sich hier die Rechtslage und es soll Chancengleichheit geschaffen werden: Die gleichgeschlechtliche Ehe gibt homosexuellen Paaren jetzt das Recht, zusammen mit ihrem Partner ein Kind zu adoptieren.

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Theoretisch ist nun das gemeinsame Adoptionsrecht für die homosexuelle Ehe gegeben. Wie die Praxis aussieht, wird sich zeigen. Denn neben der Adoptionsvermittlungsstelle haben die abgebenden Eltern ein Mitspracherecht und können über die Adoptiveltern entscheiden.

Zudem gilt sowohl für die eingetragene Lebenspartnerschaft als auch für die gleichgeschlechtliche Ehe: Wenn ein Kind im Ausland nach dortigem Recht von beiden Partnern gemeinsam adoptiert wurde, muss dies in Deutschland anerkannt werden.

Info:

Wird ein Kind in eine lesbische Ehe hineingeboren, z. B. durch eine Samenspende, gilt rechtlich nur die biologische Mutter als Elternteil. Die Lebenspartnerin muss das Kind erst noch adoptieren.

Tochter mit Regenbogenflagge auf dem Arm der Mutter

Keine Veränderungen im Steuerrecht bei der gleichgeschlechtlichen Ehe

Aus steuerlicher Sicht ändert sich mit der Ehe für alle für Paare in gleichgeschlechtlichen Ehen im Vergleich zur eingetragenen Lebenspartnerschaft nichts. Nach der Heirat werden Sie automatisch der Steuerklassenkombination IV/IV zugeordnet. Diese bietet sich für Paare an, die in etwa gleich viel verdienen. Trifft das auf Ihre persönliche Situation nicht zu, haben Sie neben der Einzelveranlagung mit der gemeinsamen Veranlagung, dem sog. Ehegattensplitting, 3 Möglichkeiten:

  • Steuerklassenkombination IV/IV wird Paaren automatisch zugeordnet.
  • Kombination der Steuerklassen III und V bei sehr unterschiedlichen Einkünften der Partner (z. B. wenn ein Partner mehr als 60 % des gemeinsamen Einkommens beisteuert).
  • Steuerklasse IV mit Faktor, wenn die Einkünfte der Partner weniger stark variieren.

Ein Wechsel der Steuerklasse ist nur einmal im Jahr möglich. Diesen beantragen Sie schriftlich bis zum 30. November beim zuständigen Finanzamt. Der Wechsel ist ab dem Monat der Antragstellung wirksam.

In welchen Ländern gibt es die gleichgeschlechtliche Ehe?

Deutschland ist nicht das erste Land, das homosexuellen Paaren die Ehe eröffnet. In vielen Ländern innerhalb und außerhalb Europas ist die Ehe für alle inzwischen möglich.

In Europa:

  • Andorra (2023)
  • Belgien (2003)
  • Dänemark (2012)
  • Deutschland (2017)
  • Estland (2023)
  • Finnland (2017)
  • Frankreich (2013)
  • Griechenland (2024)
  • Großbritannien (2014)
  • Irland (2015)
  • Island (2010)
  • Liechtenstein (tritt 2025 in Kraft)
  • Luxemburg (2014)
  • Malta (2017)
  • Niederlande (2001)
  • Nordirland (2020)
  • Norwegen (2009)
  • Österreich (2019)
  • Portugal (2010)
  • Schweden (2009)
  • Schweiz (2023)
  • Slowenien (2023)
  • Spanien (2005)

Außerhalb Europas:

  • Argentinien (2010)
  • Australien (2018)
  • Brasilien (2013)
  • Chile (2021)
  • Costa Rica (2018)
  • Ecuador (2019)
  • Kanada (2005)
  • Kolumbien (2016)
  • Kuba (2022)
  • Mexiko (2022)
  • Nepal (2023)
  • Neuseeland (2013)
  • Südafrika (2006)
  • Taiwan (2017)
  • Thailand (geplant für 2024)
  • Uruguay (2013)
  • USA (2015)

Fazit: aktuelle Rechtslage durch die gleichgeschlechtliche Ehe

Der Beschluss des Bundestags vom 30. Juni 2017 ermöglicht schwulen und lesbischen Paaren seit 1. Oktober 2017 die Eheschließung. In puncto Steuerrecht ändert sich durch die Ehe für alle nichts. Die Ehe für alle ist auch kein Muss. Allerdings verschafft sie homosexuellen, verheirateten Paaren im Gegensatz zu gleichgeschlechtlichen Paaren in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft jetzt das Recht, nun auch gemeinsam Kinder zu adoptieren.

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