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Checkliste: Familienvorsorge

Optimaler Schutz für Ihre Familie

Jeder möchte für die eigene Familie nur das Beste. Mit diesen Vorsorge-Tipps sorgen Sie für finanzielle Sicherheit und eine sichere Zukunft.

Kleines Mädchen mit Teddy betrachtet schlafendes Baby im Kinderzimmer.

Besonders mit Kindern sind Sie nicht mehr nur für sich selbst verantwortlich, sondern tragen auch dafür Sorge, dass die Familie finanziell abgesichert ist, falls Ihnen etwas zustößt oder falls die Einkommensgrundlage plötzlich wegfällt. In vielen Familien ist ein Elternteil der Hauptverdiener – steht dieses Einkommen nicht mehr zur Verfügung, kann es finanziell schnell eng werden.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Eine Risikolebensversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Unfallversicherung und auch die Familienhaftpflicht sichern Ihre Familie gegen finanzielle Risiken ab.
  • Prüfen Sie Ihre Versicherungen regelmäßig: Die Vertragsbedingungen sollten jeweils aktuell auf Ihre familiäre Situation und Ihre Bedürfnisse abgestimmt sein.
  • Mit einer Vorsorgevollmacht und einem Testament regeln Sie Ihre Angelegenheiten rechtzeitig in Ihrem Sinne.

Familienvorsorge: 12 Tipps, wie Sie Ihre Familie vor finanziellen Risiken schützen

Wer eine Familie gründet, der genießt zuerst einmal das Elternglück und denkt vermutlich nicht an mögliche Gefahren oder finanzielle Absicherung. Das sollten Sie jedoch – und zwar besser zu früh als zu spät.

Hier erfahren Sie, wie Sie sich und Ihre Familie am besten vor den größten finanziellen Risiken schützen und welche Versicherungen für Familien besonders wichtig sind.

neugieriges Kleinkind

1. Mit einer Risikolebensversicherung ein finanzielles Polster für die Familie schaffen

Die Risikolebensversicherung zählt zu den beliebtesten Formen der Familienvorsorge. Zumindest der Hauptverdiener in der Familie sollte nach der Geburt des ersten Kindes eine Risikolebensversicherung abschließen. Das gilt v. a., wenn der 2. Elternteil nicht erwerbstätig ist oder ein geringes Einkommen hat. Mit dieser Art der Vorsorge vermeiden Sie, dass Ihre Familie im Todesfall neben dem persönlichen Schmerz auch noch in eine finanzielle Notlage gerät, wenn die Einkommensgrundlage plötzlich wegfällt.

2. Schuldenberge durch Immobilienkredite und andere Kosten verhindern

Haben Sie zur Finanzierung einer Immobilie einen Kredit oder ein Darlehen aufgenommen, ist eine Risikolebensversicherung umso wichtiger. So können die Hinterbliebenen im Todesfall die Versicherungssumme einsetzen, um die Schulden aus der Immobilienfinanzierung zu tilgen.
Auch um Bestattungskosten zu begleichen, kann die Versicherungssumme verwendet werden. Welche Kosten Sie für eine Beerdigung einkalkulieren müssen, ermitteln Sie mithilfe des Bestattungskosten-Rechners.

3. Auf optimale Vertragsbedingungen achten

Um eine ausreichende Familienvorsorge zu sichern, sollte die Versicherungssumme einer Lebensversicherung das 3- bis 5-fache Ihres Jahreseinkommens ausmachen. Zudem ist eine Laufzeit von mind. 20 Jahren ab der Geburt eines Kindes empfehlenswert.

4. Steuervorteile aus der Risikolebensversicherung nutzen

Die Versicherungsbeiträge für Ihre Risikolebensversicherung machen Sie bis zu einem Freibetrag von 1.900 € bei Arbeitnehmern und 2.800 € bei Selbstständigen in Ihrer Einkommensteuererklärung geltend.

Die Versicherungssumme, die im Leistungsfall gezahlt wird, fällt je nach Vertragsart und Versicherungsnehmer unter die Erbschaftssteuer. Je nach Verwandtschaftsgrad gelten unterschiedliche Freibeträge, bis zu denen die Versicherungssumme steuerfrei bleibt:

  • Ehepartner und eingetragene Lebenspartner profitieren von einem Freibetrag in Höhe von 500.000 €.
  • Für Kinder liegt der Freibetrag bei 400.000 €. Leistungen, die darüber hinausgehen, müssen Sie versteuern.

Die Leistungen aus der Risikolebensversicherung bleiben dann vollständig steuerfrei, wenn beide Partner individuell eine Versicherung abschließen, in der sie das Leben ihres Partners versichern und sich selbst als bezugsberechtigte Person einsetzen.

5. Familie absichern, wenn beide Elternteile sterben

Paare mit Kindern sollten überlegen, sich gegenseitig über 2 separate Risikolebensversicherungen abzusichern. Denn falls bei einer verbundenen Lebensversicherung der eine Partner stirbt, erhalten die Begünstigten keine weiteren Leistungen, sollte auch der 2. Elternteil sterben. Dies ist besonders sinnvoll für unverheiratete Paare, da die Hinterbliebenen im Todesfall des Partners keine Leistung aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten.

6. Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen

Unfälle sind schnell passiert. Manche haben gravierende Folgen und sind die Ursache dafür, dass Menschen ihren Beruf nicht mehr ausüben können. In Deutschland wird jeder 4. Berufstätige unabhängig von Beruf, Branche oder Alter berufsunfähig. Tritt ein solcher Fall ein, reicht die gesetzliche Leistung bei Erwerbsminderung oft nicht aus, um sich selbst und die Familie ausreichend zu versorgen. Bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten Sie eine zusätzliche Rente, wenn Sie Ihren Beruf nicht mehr zu 50 % ausüben können. Besonders wichtig ist diese Art der Familienvorsorge für Alleinerziehende und Familien, bei denen nur ein Elternteil einer Erwerbstätigkeit nachgeht.

Familie mit Kleinkind

7. Auf optimale Vertragsbedingungen beim Berufsunfähigkeitsschutz achten

Die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente sollte 70 bis 80 Prozent Ihres letzten Nettoeinkommens entsprechen. Wer schon in jungen Jahren eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließt, zahlt i. d. R. geringere Beiträge.

8. Mit einer Unfallversicherung vor Invaliditätskosten schützen

Eine Unfallversicherung zahlt, wenn Sie infolge eines Unfalls dauerhaft körperlich oder geistig beeinträchtigt sind. Mit der Versicherungssumme lassen Sie z. B. Umbaumaßnahmen am Eigenheim oder Pkw durchführen, um auch weiterhin möglichst selbstständig zu leben. Je nach Tarif sind Bergungskosten und kosmetische Operationen, Reha-Hilfeleistungen und eine Pflege-Rente eingeschlossen.

9. Familienhaftpflicht abschließen

Schützen Sie sich finanziell vor Schadenersatzansprüchen Dritter, z. B. durch Personenschäden, Sachschäden oder Mietsachschäden. V. a. Personenschäden gehen schnell in die Millionen und bedeuten für Sie als Verursacher den finanziellen Ruin. Achten Sie im Rahmen der Familienvorsorge darauf, dass Kinder in Ihrer privaten Haftpflichtversicherung eingeschlossen sind: In einer Familienhaftpflichtversicherung sind alle Familienmitglieder, die in Ihrem Haushalt leben, sowie minderjährige Kinder mitversichert. Das gilt auch für Adoptiv- und Pflegekinder.

10. Zusatzbaustein „Forderungsausfalldeckung“ in die Haftpflicht aufnehmen

Die private Haftpflichtversicherung zählt nicht zu den Pflichtversicherungen in Deutschland – daher ist nicht jeder versichert. Wird Ihnen von Dritten ein Schaden zugefügt und diese Person hat keine Haftpflichtversicherung und nicht die finanziellen Mittel, um für den Schaden aufzukommen, gehen Sie leer aus. Gegen dieses Risiko sichern Sie sich und Ihre Familie ab, indem Sie den Zusatzbaustein für die Forderungsausfalldeckung in den Versicherungsschein Ihrer Haftpflicht mit aufnehmen. So erhalten Sie Geld von Ihrer privaten Haftpflichtversicherung für Schäden, die von einem Unversicherten verursacht worden sind.

11. Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung ausstellen

Besonders wer Kinder hat, sollte sich überlegen, dem Partner oder einem nahen Angehörigen eine Versorgungsvollmacht auszustellen. Für den Fall, dass Ihnen oder Ihrem Ehepartner bzw. eingetragenen Lebenspartner etwas zustößt und Sie nicht mehr selbstständig handeln können, stellen Sie sich gegenseitig eine Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung aus. Dann ist die eingetragene Vertrauensperson befugt, Ihre rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten in Ihrem Sinne zu erledigen. Sie kann das Vermögen des Betroffenen verwalten, Verträge kündigen oder Anträge bei Versicherungen und Behörden stellen. Weitere Informationen zur Vorsorgevollmacht bietet das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.

12. Testament aufsetzen

Ein Testament muss man nicht erst zum Lebensende erstellen. Regeln Sie Ihren Nachlass in Ihrem Sinne, sobald Sie etwas zu vererben haben und nicht die gesetzliche Erbfolge eingehalten werden soll. Sind Sie und Ihr Partner z. B. nicht verheiratet, fällt das Erbe gemäß der gesetzlichen Erbfolge nicht an Ihren Partner, sondern an Ihre eigenen Eltern oder an Ihre Kinder, wenn Sie Nachwuchs haben.

Wenn Sie ein Testament aufsetzen, beachten Sie Folgendes: Das Dokument muss handschriftlich erstellt und unterschrieben werden und muss Datum (Tag, Monat, Jahr) und Ort enthalten, um gültig zu sein. Weitere Informationen, wie Sie Ihren letzten Willen verfassen und worauf Sie achten müssen, finden Sie auf den Ratgeberseiten Testament und Erbrecht. Zudem empfiehlt es sich, rechtliche Beratung aufzusuchen.

Auch für den Fall, dass Sie pflegebedürftig werden, können Sie sich und Ihre Familie finanziell absichern. Erfahren Sie hier mehr über die Vorteile einer Pflegezusatzversicherung.

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