Hurra! Endlich ist das Baby da! Doch kaum sind die frischgebackenen Eltern mit dem Kind zu Hause, baut sich vor ihnen ein Berg neuer Herausforderungen auf. Denn nichts ist mehr wie vorher: Man braucht mehr Platz, mehr Geld und mehr Zeit. Über das geplante Familienmodell machen sich viele schon vorher Gedanken. Genauso wie über Finanzhilfen vom Staat, z. B. Elterngeld. Doch die Umsetzung ist gar nicht so einfach. Während die jungen Mütter stillen, müssen Väter stapelweise Dokumente ausfüllen und fristgerecht bei den richtigen Stellen einreichen. Was sich ungefähr so anfühlt, als würde man zum ersten Mal eine Steuererklärung machen.
Deshalb finden Sie hier einige Checklisten, die Ihnen durch den Bürokratiedschungel helfen.
Elternzeit beantragen
Voraussetzung für das Elterngeld ist, dass Sie in Elternzeit gehen. Überlegen Sie daher als Erstes, wie lange Sie sich zu Hause um Ihr Kind kümmern möchten. Anschließend können Sie die Elternzeit beantragen.
- Wer? Arbeitnehmer, die mit dem Kind zusammenleben, es betreuen und erziehen. Egal, ob sie einen Teilzeitvertrag, befristeten Vertrag oder Minijob haben.
- Wer nicht? Keine Elternzeit gibt es für Selbstständige, Geschäftsführer oder selbstständige Gesellschafter von Personen- oder Kapitalgesellschaften. Außerdem für Hausfrauen, Studenten, Schüler, Teilnehmer am Freiwilligen Sozialen oder Ökologischen Jahr und Bundesfreiwilligendienst, Arbeitslose und Ehrenamtliche.
- Wann? Beantragen Sie die Elternzeit spätestens 7 Wochen vor Beginn.
- Wo? Beim Arbeitgeber.
- Wie? Stellen Sie einen schriftlichen Antrag.
- Wie lange? Pro Kind insgesamt 3 Jahre, bis zu dessen 8. Geburtstag. Zwischen dem 3. und dem 8. Geburtstag sind max. 24 Monate Elternzeit möglich.
- Möglichkeiten: Mutter und Vater können sich die Elternzeit flexibel untereinander aufteilen. Oder beide nehmen gleichzeitig Elternzeit (Partnermonate). Die Elternzeit müssen sie nicht am Stück nehmen: Sie können sie in 2 oder 3 Zeitabschnitte aufteilen. Dabei können beide Elternteile bis zu 30 Stunden pro Woche arbeiten.
Wichtig: Stimmen Sie Ihre Elternzeit mit der Elterngeldphase ab. Der Kündigungsschutz beginnt frühestens eine Woche vor der Anmeldefrist.
Elterngeld & Co.: Finanzielle Unterstützung beantragen
Der Staat unterstützt Eltern auf vielfältige Weise. Nicht nur mit dem bekannten Elterngeld, sondern auch mit Mutterschaftsgeld sowie Kindergeld.
Elterngeld
Das Thema Elterngeld ist kompliziert. Beginnen Sie daher frühzeitig mit der Planung und füllen Sie den Antrag schon vor der Geburt aus.
- Wer? Jeder, der in Deutschland mit seinem Kind in einem Haushalt lebt und durch die Betreuung nicht oder vermindert erwerbstätig ist. Arbeiten ist für max. 30 Wochenstunden erlaubt. Auch Selbstständige und Beamte, Hausfrauen, Arbeitslose, Studenten, Azubis, Adoptiveltern oder Großeltern können Elterngeld bekommen. Das zu versteuernde Einkommen darf dabei nicht mehr als 1500.000 € betragen, egal ob alleinerziehend oder als Paar.
- Wann? Elterngeld bekommen Sie frühestens ab dem Tag der Geburt und spätestens bis zum 14. Lebensmonat eines Kindes.
- Wo? Bei der Elterngeldstelle. Da das Elterngeld eine Leistung des Bundes ist, liegt die Verwaltung bei den einzelnen Bundesländern. Diese haben ihre Stellen nach Regionen bzw. Wohnorten organisiert. Genaueres erfahren Sie auf der Website des Bundesfamilienministeriums.
- Wie? Schicken Sie ein ausgefülltes Antragsformular und die geforderten Unterlagen an die zuständige Elterngeldstelle: 12 Gehaltsnachweise, Arbeitgeberbestätigung über Elternzeit und Zuschuss zum Mutterschaftsgeld, Bestätigung der Krankenkasse über Mutterschaftsgeld, Personalausweiskopien der Eltern, Geburtsbescheinigung des Babys.
- Wie viel? Rund 65 % des Nettoeinkommens vor der Geburt. Den genauen Betrag ermitteln Sie ganz einfach mit dem Elterngeldrechner.
- Was? Entweder Basiselterngeld (300 bis 1.800 €/Monat) für bis zu 14 Monate oder Elterngeld Plus (max. 900 €/Monat) für bis zu 28 Monate. Eingerechnet sind die sogenannten Partnermonate, in denen nicht nur die Mutter, sondern auch der Vater im Job kürzertritt. Elterngeld Plus lohnt sich für Mütter und Väter, die früh nach der Geburt wieder in Teilzeit arbeiten.
Mutterschaftsgeld
Mutterschaftsgeld wird während der Schutzfristen 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Entbindung sowie für den Entbindungstag gezahlt.
- Wer? Mutterschaftsgeld gibt es für Frauen, die freiwillig oder pflichtversicherte Mitglieder in der gesetzlichen Krankenkasse sind und Anspruch auf die Zahlung von Krankengeld haben.
- Wann? Frühestens 7 Wochen vor dem mutmaßlichen Entbindungstermin können Sie Mutterschaftsgeld erhalten.
- Wo? Mutterschaftsgeld beantragen Sie schriftlich bei der gesetzlichen Krankenkasse.
- Wie viel? Höchstens 13 €. Der Arbeitgeber zahlt die Differenz zum bisherigen Nettogehalt als Arbeitgeberzuschuss.
- Was ist mit Privatversicherten? Wie geringfügig Beschäftigte auch, erhalten Privatversicherte vom Bundesversicherungsamt ein reduziertes Mutterschaftsgeld von einmalig höchstens 210 €. Das müssen sie beantragen.
Kindergeld
- Wer? In Deutschland besteht für jedes Kind ein rechtlicher Anspruch auf Kindergeld. Und zwar höchstens bis zum 25. Geburtstag, wenn sich das volljährige Kind in einer Ausbildung oder im Studium befindet.
- Wann? Der Antrag auf Kindergeld kann schon vor der Geburt eingereicht werden, da die Bearbeitung bis zu 1,5 Monate dauert. Sie sollten ihn spätestens 6 Monate nach der Geburt stellen, weil die rückwirkende Auszahlungsfrist auf 6 Monate verkürzt wurde.
- Wo? Stellen Sie einen schriftlichen Antrag bei der Familienkasse der örtlichen Arbeitsagentur.
- Wie viel? Seit 2023 erhalten Eltern für jedes Kind 250 €.
Steuerklasse wechseln
Ehepaare können noch mehr aus dem Elterngeld machen. Dazu wechselt derjenige rechtzeitig vor der Geburt in die Steuerklasse III, der später die meisten Monate Elterngeld beantragen wird. Das ist i. d. R. die Mutter. Wenn Mütter ein hohes Elterngeld nach Steuerklasse III wollen, müssen sie den Antrag 7 Monate vor dem Kalendermonat stellen, in dem ihr 6-wöchiger Mutterschutz vor der Geburt beginnt.
- Wann? Am besten wechseln Sie die Steuerklasse, sobald Sie schwanger sind.
- Wo? Beim Finanzamt.
- Wie? Die Daten werden nach Eintragung des Kindes im Melderegister sofort elektronisch an das Finanzamt übermittelt.
Versicherungen prüfen
Mit Kind steigt die Verantwortung schlagartig. Deshalb sollten frischgebackene Eltern ein Update ihrer Versicherungspolicen vornehmen. So sorgen Sie für Ihre Familie am besten vor:
Risikolebensversicherung
Gibt es nur einen Hauptverdiener, dann sollte dieser spätestens ab der Geburt eine Risikolebensversicherung abschließen. „Wer bereits eine Risikolebensversicherung besitzt, kann nach der Geburt eines Kindes möglicherweise ohne erneute Gesundheitsprüfung die Versicherungssumme erhöhen“, erläutert Dieter Sprott von ERGO. Sprott empfiehlt, das Fünffache des Jahresnettoeinkommens als Versicherungssumme einzusetzen, wenn man kleine Kinder hat. Besonders wichtig ist die Vorsorge mit einer Risikolebensversicherung seiner Erfahrung nach auch dann, wenn es finanzielle Belastungen gibt. Etwa durch den Bau oder Kauf einer Immobilie.
Berufsunfähigkeit
Auch gegen das existenzielle Risiko der Berufsunfähigkeit sollte sich der Hauptverdiener spätestens mit der Geburt des Kindes schützen. „In jungen Jahren ist der gesundheitliche Zustand meist noch gut und der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung daher problemlos möglich“, betont Dieter Sprott. Die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente sollte etwa 70 bis 80 % des letzten Nettoeinkommens betragen.
Haftpflicht
Was passiert, wenn Sie oder Ihr Kind einem Dritten versehentlich einen Schaden zufügen? Dann schützt Sie die private Haftpflichtversicherung vor den finanziellen Folgen. Missgeschicke können jedem passieren – erst recht Kindern. Wenn Sie also noch keine Haftpflichtversicherung haben, lohnt es sich, jetzt eine abzuschließen.
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