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Elternzeit beantragen

Was ist Elternzeit und wer hat Anspruch darauf?

Die Elternzeit ermöglicht Müttern und Vätern eine Auszeit von ihrem Beruf, damit sie sich um ihre Kinder kümmern können.

Junges Paar sitzt lachend auf einem Sofa und scherzt mit Kleinkind.

Elternzeit ist im Wesentlichen eine Auszeit vom Beruf für Mütter sowie Väter, damit diese sich um ihr Kind kümmern können. Jeder Arbeitnehmer hat prinzipiell das Recht, vor dem 3. Geburtstag des Kindes oder unter gewissen Voraussetzungen auch zwischen dem 3. und 8. Lebensjahr, Elternzeit beim jeweiligen Arbeitgeber zu beantragen. Während dieser Zeit können sich Eltern von der Arbeit komplett freistellen lassen oder in Teilzeit arbeiten. Diese Flexibilität soll es Eltern ermöglichen, sich die Zeit zu nehmen, die sie für die Betreuung und Erziehung ihrer Kinder benötigen.

In diesem Artikel erfahren Sie, welche Regelungen es zum Thema Elterngeld gibt, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen und wie Sie die Auszeit beantragen können.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Elternzeit ist eine Auszeit vom Beruf für Mütter und Väter. Sie kann bis zum 3. Geburtstag des Kindes oder z. T. zwischen dem 3. und 8. Lebensjahr beantragt werden.
  • Väter haben das gleiche Recht auf Elternzeit wie Mütter. Sie können diese bis zu 7 Wochen vor der Geburt beantragen. Eine zeitgleiche Elternzeit für beide Elternteile ist möglich, bringt aber finanzielle Nachteile mit sich.
  • Die Beantragung der Elternzeit sollte schriftlich beim Arbeitgeber erfolgen. Es können maximal 3 unterbrochene Elternzeitabschnitte beantragt werden.

Was ist Elternzeit?

Elternzeit ist eine unbezahlte Auszeit vom Beruf für Mütter und Väter, die ihre Kinder selbst betreuen. Jeder Arbeitnehmer hat prinzipiell ein Anrecht auf Elternzeit und kann diese beim Arbeitgeber einfordern. Dieser muss Sie für bis zu 3 Jahre pro Kind freistellen.

Sie können die Elternzeit vor dem 3. Geburtstag und Teile davon sogar bis zum 8. Geburtstag Ihres Kindes nehmen. Dadurch haben Sie die Chance, eine Auszeit vom Beruf zu nehmen, wenn Ihr Kind Sie wirklich braucht.

Der Nachteil ist jedoch, dass auch kein Gehalt für diese Phase bezahlt wird. Elterngeld kann dabei helfen, den Verdienstausfall zu kompensieren. Zum Schutz der Arbeitnehmer besteht während der Elternzeit Kündigungsschutz. In vielen Betrieben wird sogar die Rückkehr auf den gleichen oder einen gleichwertigen Arbeitsplatz gewährleistet.

Elternzeit für den Vater

Väter haben – genauso wie Mütter – das Recht auf Elternzeit. Für die Beantragung gelten aus diesem Grund auch die gleichen Rahmenbedingungen. Das bedeutet, dass die Elternzeit bis zu 7 Wochen vor der Geburt beim Arbeitgeber beantragt werden muss. Im Falle eines abweichenden Geburtstermins muss eine Aktualisierung der Daten im Nachgang stattfinden. Sofern das tatsächliche Geburtsdatum schon bekannt ist, sollte dieses im Antrag angegeben werden.

Können Mutter und Vater gleichzeitig Elternzeit nehmen?

Väter und Mütter haben die Möglichkeit gleichzeitig Elternzeit zu beantragen, wenn die formalen Voraussetzungen bei beiden erfüllt sind. Während der Elternzeit ruht das Arbeitsverhältnis beider Elternteile. Jedoch ist es erlaubt, bis zu 30 Stunden pro Woche pro Person in Teilzeit zu arbeiten. Eltern in Elternzeit, die nebenbei in Teilzeit arbeiten, erhalten allerdings nur 65 % der Differenz vom vorherigen Gehalt und dem Teilzeiteinkommen. Nehmen also beide Eltern gleichzeitig die Elternzeit in Anspruch, sollte der finanzielle Nachteil, der durch den Verdienstausfall beider Parteien entsteht, berücksichtigt und ausgeglichen werden können.

Kleines Kind isst Tomaten im Garten mit junger Frau.

Wann muss Elternzeit beantragt werden?

Planen Sie Elternzeit zu beantragen, sollten Sie beim Zeitpunkt des Antrags auf folgende Kriterien achten:

  • Der Antrag muss spätestens 7 Wochen vor dem Beginn der Elternzeit schriftlich beim Arbeitgeber eingereicht werden.
  • Wenn Sie Elternzeit direkt ab der Geburt des Kindes in Anspruch nehmen möchten und das errechnete Geburtsdatum vom tatsächlichen Datum abweicht, stellt dies kein Problem dar. Das tatsächliche Datum kann nach der Entbindung aktualisiert werden.
  • Wird die Elternzeit zu einem späteren Zeitpunkt in Anspruch genommen, sollte diese erst nach der Entbindung des Kindes beantragt werden.
  • Alle Elternzeitmonate sollten gleich im Erstantrag angegeben werden, um keine Nachteile bei der Festsetzung des Elterngeldes zu haben.
  • Der Arbeitgeber kann den später beanspruchten Monat ablehnen, wenn die Elternzeit nicht vollständig angegeben wurde.
  • Das Elternzeitgesetz erlaubt maximal 3 unterbrochene Elternzeitabschnitte. Wenn mehr als 3 Zeiträume beantragt werden, ist die Zustimmung des Arbeitgebers erforderlich.

Bereiten Sie den Antrag bereits vor der Geburt vor und planen Sie vorab den zeitlichen Ablauf. So versäumen Sie keine Frist und bekommen den vollen Umfang der Elternzeit genehmigt.

Bis zu welchem Alter kann Elternzeit beantragt werden?

Die Beantragung der Elternzeit kann auch nach der Geburt des Kindes erfolgen. Sie sollten diese jedoch rechtzeitig beantragen, da Sie sonst riskieren, dass Ihr Arbeitgeber den Antrag ablehnen kann. Außerdem benötigen Sie ausreichend Zeit vorab, um die Abstimmung mit Ihrem Arbeitgeber und nötige Vorkehrungen zu treffen. Für die Beantragung von Elternzeit nach der Geburt gelten folgende Fristen:

  • Die Elternzeit muss vor dem 3. Geburtstag des Kindes beantragt werden. Nach diesem Zeitpunkt kann sie nicht mehr beantragt werden.
  • Ein Teil der Elternzeit kann auch noch zwischen dem 3. und 8. Geburtstag des Kindes genommen werden. Für diesen Zeitraum stehen Ihnen maximal 24 Monate zur Verfügung. Außerdem sollten Sie diese Auszeit frühzeitig planen und entsprechend bei Ihrem Arbeitgeber beantragen.

Für die Beantragung der Elternzeit gelten keine weiteren zeitlichen Einschränkungen oder Altersgrenzen, sofern diese innerhalb der oben genannten Rahmenbedingungen liegen.

Dauer der Elternzeit

Unabhängig davon, ob Mutter, Vater oder beide Elternzeit in Anspruch nehmen, stehen jedem Elternteil 3 Jahre pro Kind zu. Diese Zeit kann auf mehrere Phasen verteilt, flexibel in Anspruch genommen werden. Bei einer Aufteilung auf mehrere Zeiträume ist die finanzielle Belastung geringer. In den Perioden dazwischen können Sie ganz normal Ihr Gehalt beziehen und sind nicht nur vom Elterngeld abhängig. Wie Eltern die einzelnen Phasen aufteilen, ist ihnen selbst überlassen. Wichtig ist nur die frühzeitige Absprache mit dem Arbeitgeber. So kann die Elternzeit flexibel an Ihre persönlichen Bedürfnisse, sowie die Ihres Kindes angepasst und ggf. die beruflichen Umstände sowie Ihre finanzielle Situation berücksichtigt werden.

Beantragung von Elternzeit beim Arbeitgeber

Neben der Einhaltung der Frist gibt es weitere Kriterien, die Sie bei der Beantragung der Elternzeit bei Ihrem Arbeitgeber beachten sollten:

  • Informieren Sie Ihren Arbeitgeber möglichst frühzeitig (spätestens 7 Wochen davor) über Ihren Wunsch, Elternzeit zu nehmen.
  • Stellen Sie einen formellen schriftlichen Antrag auf Elternzeit, der den gewünschten Zeitraum enthält.
  • Legen Sie dem Antrag ggf. Nachweise bei, wie z. B. die Geburtsurkunde des Kindes.
  • Klären Sie mit Ihrem Arbeitgeber Details, wie z. B. die Regelungen zur Vertretung während Ihrer Abwesenheit.
  • Beachten Sie, dass Ihr Arbeitgeber das Recht hat die Elternzeit zu verschieben, wenn betriebliche Gründe vorliegen.
  • Halten Sie die Kommunikation mit Ihrem Arbeitgeber offen, klären Sie alle Fragen und besprechen Sie weitere Vereinbarungen im Zusammenhang mit der Elternzeit.

Sie sind prinzipiell nicht verpflichtet, sich mit Ihrem Arbeitgeber über Ihre Vertretung auszutauschen. Wenn Sie jedoch nach der Elternzeit wieder in das Unternehmen zurückkehren, sollten Sie sich um einen möglichst reibungslosen und angenehmen Übergang für alle Parteien bemühen.

Junger Mann sitzt mit an einem Windradmodell spielendem Kind auf dem Schoß vor seinem Laptop.

Elternzeit beantragen ohne Elterngeld

Prinzipiell ist die Elternzeit unabhängig vom Bezug des Elterngeldes. D. h., dass Sie Elternzeit beantragen können, ohne selbst Elterngeld zu beziehen. Selbstverständlich ist es jedoch ratsam, auch im gleichen Schritt Elterngeld zu beantragen. So gehen Sie keine finanziellen Risiken ein und können sich voll und ganz auf das Wohl Ihres Kindes konzentrieren.

Wollen Sie jedoch Elterngeld beziehen, ohne Elternzeit beantragt zu haben, kann dies zu Problemen führen. Denn um Elterngeld bekommen zu können, dürfen Sie nicht mehr als 32 h pro Woche arbeiten. Das ist ein weiterer Grund, weshalb Elterngeld und Elternzeit meist Hand in Hand gehen und im Normalfall gleichzeitig in Anspruch genommen werden.

Elternzeit beantragen bei Frühgeburt

Bei einer Frühgeburt weicht der Prozess der Beantragung etwas ab. Prinzipiell beginnt die Elternzeit nach Ablauf der Mutterschutzfrist, d. h. im Regelfall 8 Wochen nach der Geburt. Der Mutterschutz verlängert sich bei einer Frühgeburt auf 12 Wochen. Somit haben Sie anstatt der 14 Wochen bei einer termingerechten Geburt, 18 Wochen Mutterschutzfrist.

Da bei einer Frühgeburt oder einer vorzeitigen Geburt ohne ärztlichen Attest der Zeitrahmen für die Beantragung der Elternzeit unter Umständen für den Vater nicht eingehalten werden kann, kommt es auf die individuellen Umstände an. Der Vater sollte den Arbeitgeber umgehend nach der Geburt informieren und abklären, wann die Elternzeit frühestens beginnen kann. Der Arbeitgeber trifft nun die Entscheidung, ob eine kürzere Anmeldefrist akzeptabel ist oder sogar ganz auf die Frist verzichtet werden kann.

Elternzeit beantragen bei Zwillingen

Bei Zwillingen oder Mehrlingen können Sie ebenfalls pro Kind individuell Ihre Elternzeit nehmen. Wichtig ist jedoch, die Aufteilung der Elternzeiten zwischen den Geschwistern genau zu planen. Nicht nur die Zeit vor dem 3. Geburtstag, sondern auch die berufsfreien Phasen zwischen dem 3. und 8. Geburtstag. Genau wie bei der Geburt eines einzelnen Kindes, können Sie ab dem 8. Lebensjahr keine Elternzeit mehr in Anspruch nehmen. Wie bei einer Frühgeburt verlängert sich auch bei Zwillingen die Mutterschutzfrist auf 12 Wochen.

Beantragung von Elternzeit

Bei der Beantragung der Elternzeit gibt es neben der zeitlichen Frist von mindestens 7 Wochen im Vorfeld weitere Kriterien zu beachten:

  • Schriftliche Antragsstellung: Der Antrag darf nicht per E-Mail oder Fax erfolgen, sondern muss dem Arbeitgeber handschriftlich unterschrieben in Papierform vorliegen.
  • Bestätigung des Antragseingangs: Lassen Sie sich zu Ihrer eigenen Absicherung den Eingang des Antrags schriftlich bestätigen.
  • Beantragungszeitraum konsistent zu Elterngeld: Beantragen Sie die Elternzeit im gleichen Zeitraum wie das Elterngeld, um Einkommenslücken zu vermeiden.

Grundsätzlich kann der Antrag formlos erfolgen. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend stellt jedoch auch online eine Vorlage zur Verfügung. So können Sie sich sicher sein, dass der Antrag korrekt gestellt und keine wichtigen Angaben vergessen worden sind.

FAQ: Die häufigsten Fragen zum Thema Elterngeld

Sie haben noch weitere Fragen zum Thema Elterngeld beantragen? Hier finden Sie die wichtigsten Antworten.

Nein, eine Beantragung von Elternzeit bei Arbeitslosigkeit ist nicht möglich, bzw. notwendig. Dennoch sollten Sie das Arbeitsamt informieren, in welchem Zeitraum Sie nicht für offene Stellenangebote berücksichtigt werden können.

Nein, da ohne Arbeitgeber kein Antrag abgegeben werden kann. Sie können in diesem Fall selbst entscheiden, wann und wie lange Sie nicht arbeiten möchten. Somit sind Sie komplett ungebunden und haben volle Flexibilität, was den Zeitraum Ihrer Elternzeit angeht. Dennoch sollten Sie sich zusätzlich über mögliche finanzielle Unterstützung für Selbständige in Elternzeit erkundigen.

Ja, auch für Pflegekinder können Sie bis zum 8. Geburtstag des Pflegekindes bis zu 3 Jahre Elternzeit beantragen. Es gelten die gleichen Regeln und Vorschriften wie bei leiblichen Kindern.

Ja, die Elternzeit ist nicht an Ihre Arbeitszeit oder Ihren Verdienst geknüpft. Sie kann in verschiedenen Arbeitsmodellen beantragt werden und somit auch bei einem Minijob. Voraussetzung hierfür sind lediglich die fristgerechte Anmeldung und das Einreichen des Antrags beim jeweiligen Arbeitgeber.

Für jeden vollen Monat, den Sie in Elternzeit sind, kann der Arbeitgeber Ihren Urlaubsanspruch anteilig kürzen. Deshalb haben Sie bei einem vollen Jahr Elternzeit keinen Urlaubsanspruch mehr. Während der Elternzeit selbst Urlaub zu nehmen ist somit ebenfalls nicht möglich.

Ja, Sie können während der Elternzeit einen Antrag auf Verlängerung stellen. Diese ist jedoch auf die Obergrenze von 36 Monaten, also 3 Jahren begrenzt. Wenn Sie Ihre Elternzeit verlängern möchten, sollten Sie so früh wie möglich mit Ihrem Arbeitgeber sprechen. Das erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass Ihr Arbeitgeber Ihren Antrag genehmigt und Sie weiterhin ein gutes Arbeitsverhältnis haben.

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