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Elternzeit beantragen

Was ist Elternzeit und wer hat Anspruch darauf?

Copy: Die Elternzeit ermöglicht Müttern und Vätern eine Auszeit von ihrem Beruf, damit sie sich um ihre Kinder kümmern können.

Junges Paar sitzt lachend auf einem Sofa und scherzt mit Kleinkind.

Elternzeit ist im Wesentlichen eine Auszeit vom Beruf für Mütter sowie Väter, damit diese sich um ihr Kind kümmern können. Jeder Arbeitnehmer hat prinzipiell das Recht, Elternzeit beim jeweiligen Arbeitgeber zu beantragen. Während dieser Zeit können sich Eltern von der Arbeit komplett freistellen lassen oder in Teilzeit arbeiten. Diese Flexibilität gibt Eltern die Zeit, die sie für die Betreuung und Erziehung ihrer kleinen Kinder benötigen. Elternzeit ist grundsätzlich separat vom Elterngeld zu betrachten, welches Eltern für diese Zeit z. T. beantragen können.

In diesem Artikel erfahren Sie, welche Regelungen es zum Thema Elternzeit gibt, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen und wie Sie die Auszeit beantragen können.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Mütter und Väter können bis zum 3. Geburtstag des Kindes oder z. T. zwischen dem 3. und 8. Lebensjahr Elternzeit beantragen.
  • Eine zeitgleiche Elternzeit für beide Elternteile ist möglich, bringt aber finanzielle Nachteile mit sich. Elterngeld soll den Verdienstausfall z. T. auffangen.
  • Die Beantragung der Elternzeit erfolgt 7 Wochen vor der Geburt schriftlich beim Arbeitgeber. Es können maximal 3 unterbrochene Elternzeitabschnitte beantragt werden.

Was ist Elternzeit?

Elternzeit ist eine unbezahlte Auszeit vom Beruf für Mütter und Väter, die ihre Kinder selbst betreuen. Als Arbeitnehmer haben Sie prinzipiell ein Anrecht auf Elternzeit und können diese beim Arbeitgeber einfordern. Dieser muss Sie für bis zu 3 Jahre pro Kind freistellen. Sie können die Elternzeit vor dem 3. Geburtstag und Teile davon sogar bis zum 8. Geburtstag Ihres Kindes nehmen. Dadurch haben Sie die Chance, eine Auszeit vom Beruf zu nehmen, wenn Ihr Kind Sie wirklich braucht.

Der Nachteil ist jedoch, dass kein Gehalt für diese Phase bezahlt wird. Elterngeld, das Sie u. U. während der Elternzeit beziehen können, kann dabei helfen, den Verdienstausfall zu kompensieren. Für das Elterngeld ist ein separater Antrag nötig und es gelten bestimmte Grenzen bezüglich Dauer und Höhe des Bezugs.

Zum Schutz der Arbeitnehmer besteht während der Elternzeit Kündigungsschutz. In vielen Betrieben wird sogar die Rückkehr auf den gleichen oder einen gleichwertigen Arbeitsplatz gewährleistet.

In Ratgeber der ERGO hilft die Checkliste für Eltern, in der Sie alle Infos zu Elterngeld, Mutterschaftsgeld, Steuerklassen und wichtigen Versicherungen finden.

Was ist der Unterschied zwischen Elternzeit und Elterngeld?

Obwohl beide Begriffe meistens in einem Atemzug genannt werden, sind sie nicht direkt aneinandergekoppelt. Die Beantragung der Elternzeit ist lediglich für die berufliche Auszeit. Um Elterngeld für einen Teil der Elternzeit zu beziehen, müssen Sie dafür separat einen Antrag bei der zuständigen Elterngeldstelle stellen. Je nachdem, ob Sie das Basiselterngeld während der ersten 14 Monate, ElterngeldPlus oder Partnerschaftsmonate (bis max. zum 32. Lebensmonat) in Anspruch nehmen, können Sie ein Teil Ihrer Elternzeit finanziell ausgleichen.

Gleichzeitig müssen Sie, um Elterngeld zu beziehen, nicht zwingend Elternzeit nehmen, z. B. als Student oder Selbständiger.

Mehr zum Elterngeld erfahren Sie im Rechtsportal der ERGO.

Elternzeit für den Vater

Väter haben – genauso wie Mütter – das Recht auf Elternzeit. Für die Beantragung gelten aus diesem Grund auch die gleichen Rahmenbedingungen. D. h., dass Sie die Elternzeit bis zu 7 Wochen vor der Geburt beim Arbeitgeber beantragen, wenn Sie als Vater direkt zur Geburt in Elternzeit gehen wollen. Im Falle eines abweichenden Geburtstermins müssen die Daten im Nachgang aktualisiert werden. Sofern das tatsächliche Geburtsdatum schon bekannt ist, geben Sie dieses im Antrag an.

Achtung:

Der Kündigungsschutz für Väter greift frühestens 8 Wochen vor der geplanten Elternzeit. Ein Antrag auf Elternzeit sollte daher im Zweifelsfall nicht zu früh gestellt werden.

Eine geplante Gesetzesänderung (Familienstartzeitgesetz) soll Vätern eine bezahlte Freistellung von der Arbeit für 10 Arbeitstage nach der Geburt ermöglichen, um die Mutter während des Wochenbetts zu unterstützen. Sie soll noch 2024 verabschiedet werden und wie die Mutterschutzzeit auf die Elternzeit angerechnet werden.

Alle Informationen zur beruflichen Auszeit für (werdende) Väter finden Sie in Ratgeber der ERGO zur Elternzeit für Väter zusammengefasst.

Elternzeit für gleichgeschlechtliche Eltern

Auch gleichgeschlechtliche Paare haben Anspruch auf Elternzeit für die Betreuung ihrer Kinder. Ist eines der Elternteile (noch) nicht rechtlich als solches anerkannt – etwa die Partnerin der leiblichen Mutter – muss das Kind mit im Haushalt wohnen und u. U. die Adoption angestrebt werden, damit Elternzeit beantragt werden kann. Dann gelten die gleichen Regeln wie für verschiedengeschlechtliche Eltern, Adoptiv- und Stiefeltern.
Mehr Infos zur gleichgeschlechtlichen Ehe und dem gemeinsamen Adoptionsrecht finden Sie im Ratgeber der ERGO zur Ehe für alle.

Können Mutter und Vater gleichzeitig Elternzeit nehmen?

Beide Elternteile können gleichzeitig Elternzeit beantragen, wenn die formalen Voraussetzungen bei beiden erfüllt sind. Während der Elternzeit ruht das Arbeitsverhältnis beider Elternteile. Jedoch ist es erlaubt, zwischen 15 und 32 Stunden pro Woche pro Person in Teilzeit zu arbeiten. Nehmen beide Elternteile gleichzeitig Elternzeit, können beide zusammen max. 64 Stunden (32 + 32) wöchentlich arbeiten.

Bei Eltern in Elternzeit, die Elterngeld beziehen und nebenbei in Teilzeit arbeiten, werden Elterngeld und Teilzeiteinkommen miteinander verrechnet. Als Elterngeld erhält der Elternteil dann nur noch die Differenz aus 65 % des vorherigen Gehalts zum derzeitigen Teilzeiteinkommen.

Nehmen also beide Eltern gleichzeitig Elternzeit, berücksichtigen Sie den finanziellen Nachteil, der durch den Verdienstausfall beider Parteien entsteht. Dieser kann durch das Elterngeld teilweise ausgeglichen werden.

Achtung:

Durch die Elterngeld-Reform können Eltern seit dem 1. April 2024 nur noch einen Monat gemeinsam Elterngeld beziehen und die Monate nicht mehr flexibel untereinander aufteilen.

Kleines Kind isst Tomaten im Garten mit junger Frau.

Wann muss Elternzeit beantragt werden?

Planen Sie Elternzeit zu beantragen, achten Sie auf folgende Dinge:

  • Schriftliche Antragsstellung: Der Antrag darf nicht per E-Mail oder Fax gestellt werden, sondern muss dem Arbeitgeber handschriftlich unterschrieben in Papierform vorliegen.
  • Frist: Der Antrag muss spätestens 7 Wochen vor dem geplanten Beginn der Elternzeit eingereicht werden. Lassen Sie sich zu Ihrer eigenen Absicherung den Eingang des Antrags schriftlich bestätigen.
  • Elterngeld: Beantragen Sie die Elternzeit im gleichen Zeitraum wie das Elterngeld, um Einkommenslücken zu vermeiden. Alle Elternzeitmonate sollten gleich im Erstantrag angegeben werden, um keine Nachteile bei der Festsetzung des Elterngeldes zu haben.
  • Elternzeit direkt ab der Geburt des Kindes: Wollen Väter die Elternzeit sofort in Anspruch nehmen und das errechnete Geburtsdatum weicht vom tatsächlichen Datum ab, kann es nach der Geburt aktualisiert werden.
  • Elternzeit zu einem späteren Zeitpunkt: Wollen Sie später Elternzeit in Anspruch nehmen, beantragen Sie diese erst nach der Geburt des Kindes.
  • Maximale Dauer: Das Elternzeitgesetz erlaubt max. 3 unterbrochene Elternzeitabschnitte. Wenn Sie mehr als 3 Zeiträume beantragen, ist die Zustimmung des Arbeitgebers erforderlich.

Grundsätzlich kann der Antrag formlos gestellt werden. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend stellt jedoch auch online eine Vorlage (PDF) für den Antrag auf Elternzeit zur Verfügung. So können Sie sich sicher sein, dass der Antrag korrekt gestellt wurde und Sie keine wichtigen Angaben vergessen haben.

Tipp:

Bereiten Sie den Antrag bereits vor der Geburt vor und planen Sie vorab den zeitlichen Ablauf. So versäumen Sie keine Frist und bekommen den vollen Umfang der Elternzeit genehmigt.

Elternzeit beantragen: Bis zu welchem Alter kann Elternzeit beantragt werden?

Die Beantragung der Elternzeit kann auch nach der Geburt des Kindes durchgeführt werden. Sie sollten diese jedoch rechtzeitig beantragen, da Sie sonst riskieren, dass Ihr Arbeitgeber den Antrag ablehnt. Außerdem benötigen Sie ausreichend Zeit vorab, um die Abstimmung mit Ihrem Arbeitgeber und nötige Vorkehrungen zu treffen – etwa, um eine Vertretung für die Dauer Ihrer Auszeit einzuarbeiten. Für die Beantragung von Elternzeit nach der Geburt gelten folgende Fristen:

  • Die Elternzeit muss vor dem 3. Geburtstag des Kindes beantragt werden. Nach diesem Zeitpunkt kann sie nicht mehr beantragt werden.
  • Ein Teil der Elternzeit kann auch noch zwischen dem 3. und 8. Geburtstag des Kindes genommen werden. Für diesen Zeitraum stehen Ihnen max. 24 Monate zur Verfügung. Planen Sie diese Auszeit frühzeitig und beantragen Sie sie bei Ihrem Arbeitgeber.

Für die Beantragung der Elternzeit gelten keine weiteren zeitlichen Einschränkungen oder Altersgrenzen, sofern diese innerhalb der oben genannten Rahmenbedingungen liegen.

Dauer der Elternzeit: Wie lange kann man Elternzeit nehmen?

Unabhängig davon, ob Mutter, Vater oder beide Partner Elternzeit in Anspruch nehmen, stehen jedem Elternteil 3 Jahre pro Kind zu. Diese Zeit können Sie, auf mehrere Phasen verteilt, flexibel in Anspruch nehmen. Bei einer Aufteilung auf mehrere Zeiträume ist die finanzielle Belastung geringer. In den Perioden dazwischen können Sie normal Ihr Gehalt beziehen und sind nicht nur vom Elterngeld abhängig. Wie Eltern die einzelnen Phasen aufteilen, ist ihnen selbst überlassen. Wichtig ist nur die frühzeitige Absprache mit dem Arbeitgeber. So kann die Elternzeit flexibel an Ihre und die Bedürfnisse Ihres Kindes angepasst werden und ggf. die beruflichen Umstände sowie Ihre finanzielle Situation berücksichtigt werden. Informieren Sie sich in diesem Zuge, wie lange Sie wie viel Elterngeld während Ihrer Elternzeit beziehen können.

Beantragung von Elternzeit beim Arbeitgeber

Neben der Einhaltung der Antragsfrist gibt es weitere Kriterien, die Sie bei der Beantragung der Elternzeit bei Ihrem Arbeitgeber beachten sollten:

  • Informieren Sie Ihren Arbeitgeber möglichst frühzeitig (spätestens 7 Wochen davor) über Ihren Wunsch, Elternzeit zu nehmen.
  • Stellen Sie einen formellen schriftlichen Antrag auf Elternzeit, der den gewünschten Zeitraum enthält.
  • Legen Sie dem Antrag ggf. Nachweise bei, wie z. B. die Geburtsurkunde des Kindes.
  • Klären Sie mit Ihrem Arbeitgeber Details, wie z. B. die Regelungen zur Vertretung während Ihrer Abwesenheit.
  • Beachten Sie, dass Ihr Arbeitgeber das Recht hat, Elternzeit ab dem 3. Lebensjahr des Kindes abzulehnen, wenn wichtige betriebliche Gründe vorliegen.
  • Halten Sie die Kommunikation mit Ihrem Arbeitgeber offen, klären Sie alle Fragen und besprechen Sie weitere Vereinbarungen im Zusammenhang mit der Elternzeit.

Sie sind nicht verpflichtet, sich mit Ihrem Arbeitgeber über Ihre Vertretung auszutauschen. Wenn Sie jedoch nach der Elternzeit wieder in das Unternehmen zurückkehren, sollten Sie sich um einen reibungslosen und angenehmen Übergang für alle Parteien bemühen.

Junger Mann sitzt mit an einem Windradmodell spielendem Kind auf dem Schoß vor seinem Laptop.

Elternzeit beantragen ohne Elterngeld

Die Elternzeit ist unabhängig vom Bezug des Elterngeldes. D. h., dass Sie Elternzeit beantragen können, ohne selbst Elterngeld zu beziehen. Selbstverständlich ist es jedoch ratsam, auch im gleichen Schritt Elterngeld zu beantragen. So gehen Sie keine finanziellen Risiken ein und können sich vollkommen auf das Wohl Ihres Kindes konzentrieren.

Wollen Sie jedoch Elterngeld beziehen, ohne Elternzeit beantragt zu haben, kann dies zu Problemen führen. Denn um Elterngeld zu bekommen, dürfen Sie nicht mehr als 32 Stunden pro Woche arbeiten. Das ist ein weiterer Grund, weshalb Elterngeld und Elternzeit meist Hand in Hand gehen und im Normalfall gleichzeitig in Anspruch genommen werden.

Elternzeit ohne paralleles Elterngeld ist für die meisten Familien i. d. R. Thema, wenn der Anspruch im ersten Elternzeitabschnitt ausgeschöpft wurde und zu einem späteren Zeitpunkt ein weiterer, dann unbezahlter Elternzeitabschnitt (z. B. zur Einschulung) genommen wird.

Elternzeit beantragen bei Frühgeburt

Bei einer Frühgeburt  weicht der Antragsprozess etwas ab. Prinzipiell beginnt die Elternzeit nach Ablauf der Mutterschutzfrist, d. h. im Regelfall 8 Wochen nach der Geburt und muss 7 Wochen vor Start der Elternzeit angemeldet werden. Der Mutterschutz  verlängert sich bei einer Frühgeburt auf 12 Wochen. Somit haben Sie anstatt der 14 Wochen bei einer termingerechten Geburt, 18 Wochen Mutterschutzfrist.

Da ein Antrag auf Elternzeit 7 Wochen vor Start eingereicht werden muss, sollte die Mutter des frühgeborenen Kindes die Elternzeit spätestens 5 Wochen nach Geburt beantragen.

Bei einer Frühgeburt oder einer vorzeitigen Geburt ohne ärztliches Attest kann es vorkommen, dass der Vater den Zeitrahmen (7 Wochen vor Geburt) für die Beantragung der Elternzeit u. U. nicht einhalten kann. In solchen Fällen kommt es auf die individuellen Umstände an. Der Vater sollte den Arbeitgeber umgehend nach der Geburt informieren und abklären, wann die Elternzeit frühestens beginnen kann. Der Arbeitgeber trifft nun die Entscheidung, ob eine kürzere Anmeldefrist akzeptabel ist oder ob er sogar ganz auf die Frist verzichtet.

Elternzeit beantragen bei Zwillingen

Bei Zwillingen oder Mehrlingen können Sie Ihre Elternzeit ebenfalls individuell pro Kind nehmen. Wichtig ist jedoch, die Aufteilung der Elternzeiten zwischen den Geschwistern genau zu planen. Nicht nur die Zeit vor dem 3. Geburtstag, sondern auch die berufsfreien Phasen zwischen dem 3. und 8. Geburtstag. Genau wie bei der Geburt eines einzelnen Kindes können Sie ab dem 8. Lebensjahr keine Elternzeit mehr in Anspruch nehmen. Wie bei einer Frühgeburt verlängert sich auch bei Zwillingen die Mutterschutzfrist auf 12 Wochen.

FAQ: Die häufigsten Fragen zum Thema Elterngeld

Sie haben noch weitere Fragen zum Thema Elterngeld beantragen? Hier finden Sie die wichtigsten Antworten.

Nein, eine Beantragung von Elternzeit bei Arbeitslosigkeit ist nicht möglich bzw. nicht notwendig. Dennoch sollten Sie das Arbeitsamt informieren, in welchem Zeitraum Sie nicht für offene Stellenangebote berücksichtigt werden können.

Nein, da ohne Arbeitgeber kein Antrag abgegeben werden kann. Sie können in diesem Fall selbst entscheiden, wann und wie lange Sie nicht arbeiten möchten. Somit sind Sie komplett ungebunden und haben volle Flexibilität, was den Zeitraum Ihrer Elternzeit angeht. Dennoch sollten Sie sich zusätzlich über mögliche finanzielle Unterstützung für Selbständige in Elternzeit erkundigen.

Ja, auch für Pflegekinder können Sie bis zum 8. Geburtstag des Pflegekindes bis zu 3 Jahre Elternzeit beantragen. Es gelten die gleichen Regeln und Vorschriften wie bei leiblichen Kindern. In besonderen Fällen können auch Großeltern Elternzeit  beantragen.

Ja, die Elternzeit ist nicht an Ihre Arbeitszeit oder Ihren Verdienst geknüpft. Sie kann in verschiedenen Arbeitsmodellen beantragt werden und somit auch bei einem Minijob. Voraussetzung hierfür sind lediglich die fristgerechte Anmeldung und das Einreichen des Antrags beim jeweiligen Arbeitgeber.

Für jeden vollen Monat, den Sie in Elternzeit sind, kann der Arbeitgeber Ihren Urlaubsanspruch anteilig kürzen. Deshalb haben Sie bei einem vollen Jahr Elternzeit keinen Urlaubsanspruch mehr. Während der Elternzeit selbst Urlaub zu nehmen, ist somit ebenfalls nicht möglich. Mehr zum Thema Urlaub in der Elternzeit finden Sie im Rechtsportal der ERGO.

Ja, Sie können während der Elternzeit einen Antrag auf Verlängerung stellen. Diese ist jedoch auf die Obergrenze von 36 Monaten, also 3 Jahren, begrenzt. Wenn Sie Ihre Elternzeit verlängern möchten, sollten Sie so früh wie möglich mit Ihrem Arbeitgeber sprechen. Das erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass Ihr Arbeitgeber Ihren Antrag genehmigt und Sie weiterhin ein gutes Arbeitsverhältnis haben.

Eine Kündigung ist während der Elternzeit nur in Ausnahmefällen möglich. Dafür greift der besondere Kündigungsschutz, unter den Mütter ab Beginn der Schwangerschaft und Väter ab 8 Wochen vor Beginn der Elternzeit fallen, also eine Woche vor Beginn der Anmeldefrist. Dies gilt für eine Elternzeit vor dem 3. Geburtstag des Kindes. Nehmen Sie die Elternzeit zwischen dem 3. und dem 8. Geburtstag, greift der Kündigungsschutz 14 Wochen vorher.

Teilen Sie Ihre Elternzeit in mehrere Abschnitte auf, gilt der Kündigungsschutz nur während der Elternzeitabschnitte, nicht aber in der Zwischenzeit.

I. d. R. können Eltern nach der Elternzeit wieder ihre alte Arbeitsstelle aufnehmen, denn rein rechtlich besteht das Arbeitsverhältnis weiterhin und ruht nur während der Elternzeit. Rechtlich haben Sie also einen Beschäftigungsanspruch. Je nach Arbeitsvertrag ist der Tätigkeitsbereich aber mitunter weiter gefasst, sodass eine Rückkehr zu einer „gleichwertigen“ Stelle erlaubt ist, die den Tätigkeiten und Qualifikationen der Mitarbeiter entspricht. Dabei empfiehlt es sich, frühzeitig das Gespräch zu suchen und die Möglichkeiten auszuloten.

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