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Elternzeit für Väter

Was steht Vätern in Elternzeit zu?

Immer mehr Männer nehmen Elternzeit. Erfahren Sie in diesem Artikel, wieviel Elternzeit Vätern zusteht und wie Sie am meisten aus ihr herausholen.

Papa trägt sein Kind auf den Schultern und spaziert im Grünen.

Die Elternzeit für Väter bietet die Möglichkeit, von Anfang an eine enge Bindung zum Kind aufzubauen und aktiv an dessen Entwicklung teilzunehmen. In Deutschland gibt es spezielle Regelungen, die es Vätern ermöglichen, eine Auszeit von der Arbeit zu nehmen und sich voll und ganz ihrem Nachwuchs zu widmen. In diesem Artikel erfahren Sie, was bei der Elternzeit für Väter wichtig ist, von den gesetzlichen Bestimmungen bis hin zu finanziellen Aspekten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Elternzeit ermöglicht Vätern, eine enge Bindung zum Kind aufzubauen und aktiv an dessen Entwicklung teilzunehmen.
  • In Deutschland können Väter bis zu 36 Monate Elternzeit in Anspruch nehmen, wobei besondere Regelungen für die Aufteilung gelten.
  • Während der Elternzeit besteht ein besonderer Kündigungsschutz und die Möglichkeit, Elterngeld zu beziehen.

1. Wie funktioniert die Elternzeit für Väter

Elternzeit ist in Deutschland ein gesetzlich festgeschriebenes Recht, das es sowohl Müttern als auch Vätern ermöglicht, eine Auszeit von der Arbeit zu nehmen, um sich um ihr Kind zu kümmern.

Während dieser Phase können die Betroffenen für einen festgelegten Zeitraum Elterngeld beziehen, da in der Regel keine Bezahlung durch den Arbeitgeber erfolgt. Oftmals wird in diesem Kontext auch von Vaterschaftsurlaub gesprochen. Dieser ist jedoch in Deutschland zum jetzigen Zeitpunkt nicht gesetzlich geregelt, weshalb Vaterschaftsurlaub und Elternzeit das Gleiche ist.

Seit der Einführung des Elterngeldes im Jahr 2007 nehmen immer mehr Väter Elternzeit in Anspruch, um sich stärker in die Erziehung der Kinder mit einzubringen. Dennoch gibt es eine große Diskrepanz zu Frauen, da weiterhin viele werdende Väter durchgehend dem Vollzeitjob nachgehen und auf den Antrag für Elternzeit verzichten.

Geplante Änderungen bei der Elternzeit für Väter

Ein geplantes Gesetz, das voraussichtlich 2024 verabschiedet wird, soll es Vätern gestatten, in den ersten 10 Arbeitstagen nach der Geburt bei voller Lohnfortzahlung in der Arbeit freigestellt zu werden.

Der große Vorteil ist, dass hierfür kein Urlaub in Anspruch genommen werden muss. Ob das Gesetz in dieser Form letztendlich verabschiedet wird, kann derzeit noch nicht mit abschließender Sicherheit gesagt werden.

2. Dauer und Flexibilität der Elternzeit

Väter haben – wie Mütter auch – einen Anspruch auf bis zu 36 Monate, also 3 Jahre Elternzeit. Während dieser Phase sind die Betroffenen durch den Arbeitgeber freigestellt. D. h. sie müssen nicht arbeiten, während das Arbeitsverhältnis bestehen bleibt. In dieser Zeit genießen Sie einen speziellen Kündigungsschutz. Bei der Inanspruchnahme der Elternzeit bei Vätern gilt es folgende Aspekte zu beachten:

  • Väter können 24 Monate Elternzeit im Zeitraum zwischen dem 3. Geburtstag und der Vollendung des 8. Lebensjahres des Kindes beantragen.
  • Jeder Elternteil kann seine gesamte Elternzeit in 3 Zeitabschnitte aufteilen. Sollte die Elternzeit auf mehrere Abschnitte aufgeteilt werden, ist dies nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich.
  • Die Anmeldefrist für die Elternzeit innerhalb der ersten 3 Lebensjahre des Kindes beträgt 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit. Daher ist eine frühzeitige Planung sowohl für Sie als auch für Ihren Arbeitgeber von Vorteil.
  • Für Elternzeit, die zwischen dem 3. Geburtstag und der Vollendung des 8. Lebensjahres des Kindes genommen wird, beträgt die Frist zur Beantragung 13 Wochen vor deren Beginn.
  • Väter können bei einem fristgerechten Antrag im Gegensatz zu Müttern direkt ab der Geburt Elternzeit in Anspruch nehmen. Bei Müttern beginnt die Elternzeit erst nach dem Ablauf der Mutterschutzfrist.
  • Pro Kind besteht der gleiche Anspruch auf Elternzeit. So kann z. B. bei der Geburt von Zwillingen auch für 2 Kinder Elternzeit beantragt werden.

Sollten Sie weitere Fragen zur Dauer und Inanspruchnahme der Elternzeit haben, wenden Sie sich entweder direkt an Ihren Arbeitgeber oder an die zuständigen Elterngeldstellen in Ihrer Region.

3. Rechte und finanzielle Aspekte

In den folgenden Absätzen erfahren Sie, welche Rechte Sie als Vater während der Elternzeit haben und wie Sie die Phase finanziell überbrücken können.

Welche Rechte habe ich als Vater in Elternzeit?

Als Vater haben Sie während der Phase Ihrer Elternzeit verschiedene Rechte, die Sie in Anspruch nehmen können. Diese sind z. B.:

  • Arbeitsschutz: Während der Elternzeit ist Ihr Arbeitsplatz geschützt. Das bedeutet, dass Sie in den meisten Fällen sogar in dieselbe Position zurückkehren können, die Sie vor Ihrer Elternzeit hatten. Sollte dies nicht möglich sein, wird Ihnen in der Regel ein vergleichbarer Job angeboten.
  • Kündigungsschutz: Solange Sie sich in Elternzeit befinden und bereits 8 Wochen vor Beginn dieser, sind Sie vor einer Kündigung geschützt. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie die Elternzeit entsprechend beim Arbeitgeber beantragt haben. Sollten Sie Ihre Elternzeit in mehrere Zeiträume aufteilen, können Sie auch während dieser Zeiträume nicht entlassen werden. Eine Ausnahme dieses Kündigungsschutzes besteht z. B. bei einer Insolvenz Ihres Arbeitgebers oder einem Verstoß gegen Ihren Arbeitsvertrag.
  • Teilzeitarbeit: Während der Elternzeit können Sie in Teilzeit bis zu 32 Stunden pro Woche arbeiten.
  • Elterngeld: Eltern können während der Elternzeit Elterngeld beantragen, um in keine finanziellen Probleme aufgrund des Lohnausfalls zu geraten. Elterngeld wird Ihnen jedoch nicht automatisch zugesprochen, sondern muss separat von der Elternzeit beantragt werden.

Diese Rechte und Ansprüche sollen sicherstellen, dass sich Väter in der Elternzeit voll und ganz um die Erziehung des Kindes kümmern können, ohne dabei große finanzielle Auswirkungen oder gar einen Jobverlust befürchten zu müssen.

Ein Vater gibt seinem Sohn „High five“ und hält dabei das kleinere Kind auf dem Arm.

Wie viel Geld bekommt der Vater in der Elternzeit?

Da die Elternzeit unbezahlt ist, bekommen Sie damit erst einmal kein Geld als Vater, sondern müssen dafür einen gesonderten Antrag auf Elterngeld stellen. Mithilfe von staatlichen Mitteln können Sie somit monatlich bis zu 1.800 € beziehen. Das soll die finanziellen Einbußen während der Elternzeit minimieren. Zur Bewilligung des Elterngeldes müssen allerdings folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Anstellung: Sie müssen entweder in einem Voll-, Teilzeit-, oder Minijob angestellt sein; Schüler, Selbständige oder Arbeitslose haben keinen Anspruch auf Elterngeld.
  • Gemeinsamer Haushalt: Sie müssen mit Ihrem Kind in einem gemeinsamen Haushalt wohnen, um Elterngeld beziehen zu können.
  • Beschäftigung: Sie dürfen währenddessen keiner Beschäftigung nachgehen, die mehr als 32 Stunden pro Woche in Anspruch nimmt.

Falls Sie weitere Fragen zur Beantragung von Elterngeld haben, können Sie sich an die zuständige Elterngeldstelle wenden.

Elternzeit als Vater: Was ist der Partnerschaftsbonus?

Der Partnerschaftsbonus ist besonders bei Vätern beliebt und fördert eine Aufteilung der Kinderbetreuung zwischen den Elternteilen.

Dabei erhalten die Eltern jeweils bis zu 4 extra Monate Elterngeld und müssen während dieses Zeitraums jeweils zwischen 24 und 32 Stunden pro Woche arbeiten. Sollte das Kind vor dem 01.09.2021 geboren sein, liegt dieser Zeitraum bei 25 bis 30 Stunden pro Woche.

Der Sinn hinter dieser Förderung soll sein, dass sich Eltern mehr Zeit für die Betreuung ihrer Kinder nehmen, ohne dabei von finanziellen Sorgen geplagt zu werden.
Diese Regelung gilt gleichermaßen für getrennt lebende Eltern, die gemeinsam das Kind erziehen. Alleinerziehenden hingegen steht der ganze Partnerschaftsbonus zu.

4. Wie beantrage ich als Vater Elternzeit?

Wenn Sie als Vater Elternzeit beantragen möchten, müssen Sie folgende Gegebenheiten beachten:

  • Form des Antrags: Der Antrag auf Elternzeit muss schriftlich beim Arbeitgeber eingereicht werden. Ein mündlicher Antrag oder eine E-Mail sind nicht ausreichend.
  • Fristen beachten: Wenn Sie Elternzeit vor dem 3. Geburtstag Ihres Kindes beantragen möchten, müssen Sie Ihren Arbeitgeber mindestens 7 Wochen im Voraus informieren. Sollten Sie die Elternzeit jedoch zwischen dem 3. und 8. Geburtstag planen, so muss der Arbeitgeber mindestens 13 Wochen im Voraus informiert werden.
  • Dauer und Zeitraum: Im Antrag müssen Sie den genauen Zeitraum angeben, für den Sie Elternzeit nehmen möchten. Prinzipiell haben Sie die Möglichkeit, die Elternzeit in bis zu 3 Abschnitte aufzuteilen.
  • Bindungszeitraum: Wenn Sie Elternzeit vor dem 3. Geburtstag Ihres Kindes beantragen, müssen Sie die Aufteilung der Elternzeit für die nächsten 2 Jahre festlegen. Nach der Erklärung des Elternzeitplans können Änderungen nur mit Zustimmung des Arbeitgebers vorgenommen werden.
  • Bestätigung anfordern: Zur Sicherheit sollten Sie eine schriftliche Bestätigung des Antrags von Ihrem Arbeitgeber anfordern, damit Sie mögliche Missverständnisse oder Unklarheiten in der Zukunft vermeiden können.
  • Arbeitszeit während der Elternzeit: Sollten Sie während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten, können Sie dies ebenfalls im Antrag angeben oder mit Ihrem Arbeitgeber besprechen. In Deutschland ist es erlaubt, während der Elternzeit bis zu 32 Stunden pro Woche zu arbeiten.

Außerdem wird empfohlen, frühzeitig mit dem Arbeitgeber zu kommunizieren, damit bei längerer Abwesenheit entsprechend zeitnah Ersatz für Ihre Stelle gesucht werden kann.

Ein Vater spielt im Wohnzimmer mit seinem Säugling, der Haushund liegt auf einem Kissen am Boden.

5. FAQ – Die wichtigsten Fragen rund um die Elternzeit bei Vätern

Ja, Väter können auch nur einen Monat Elternzeit in Anspruch nehmen, da kein Zwang besteht, eine Mindestanzahl an Tagen bzw. Wochen aufzubrauchen. Dennoch ist es sehr wichtig, den Arbeitgeber frühzeitig zu informieren und einen schriftlichen Antrag zu stellen. Von Vätern werden häufig 2 Monate Elternzeit in Anspruch genommen und jeweils auf 2 nicht zusammenhängende Monate verteilt.

Nein, da sowohl Väter als auch Mütter einen individuellen Anspruch auf Elternzeit haben und der jeweilige Zeitraum bzw. die Dauer keine Auswirkungen auf den anderen Elternteil hat. Es ist somit theoretisch möglich, dass beide Elternteile die vollen 36 Monate in Anspruch nehmen und sogar gleichzeitig von Ihren jeweiligen Arbeitgebern freigestellt werden. Letztendlich können die Eltern immer selbst abwägen, welche Aufteilung am besten zu den Lebensumständen und Bedürfnissen der Familie passt.

Prinzipiell kann der Arbeitgeber die Elternzeit für den Vater nicht ablehnen, solange der Antrag alle Voraussetzungen erfüllt und die jeweiligen Fristen eingehalten werden. Allerdings hat der Arbeitgeber je nach wirtschaftlicher Situation das Recht, eine Verringerung der Arbeitszeit während der Elternzeit abzulehnen. Das bedarf jedoch zwingend einer schriftlichen Begründung. Sollte Ihr Antrag auf Elternzeit abgelehnt werden, können Sie sich an einen Anwalt wenden, um ggf. gegen die Entscheidung rechtlich vorzugehen.

Der Vater kann prinzipiell immer ab der Geburt bis zum 3. Lebensjahr und zwischen dem 3. und 8. Lebensjahr Elternzeit in Anspruch nehmen. Viele Väter entscheiden sich dafür, Elternzeit direkt nach der Geburt zu beantragen, um die Mutter zu entlasten und bei den ersten Schritten der Entwicklung dabei zu sein. Eine weitere beliebte Alternative ist, direkt im Anschluss an die Mutter Elternzeit zu beantragen, um eine kontinuierliche Betreuung des Kindes sicherzustellen. Prinzipiell ist die Entscheidung, wie viel Elternzeit in Anspruch genommen wird (und wann) eine sehr individuelle und kann somit nicht pauschal beantwortet werden.

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