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Familienhaftpflicht

Absicherung für die ganze Familie

Schnell ist mal ein Missgeschick passiert oder es kommt zu einem Unfall, auch im Familienleben.

Ein junges Pärchen betrachtet zwei kleinere Kinder, die auf der Terrasse Vogelhäuschen anstreichen.

Ob nun die Fensterscheibe der Nachbarn zu Bruch geht oder ein schwerer Unfall passiert – die Haftpflichtversicherung für Familien übernimmt die Kosten, wenn Dritte zu Schaden kommen.

In diesem Ratgeber erfahren Sie, wer abgesichert ist, wie hoch die Kosten sind und was für volljährige Kinder gilt.

Das Wichtigste im Überblick:

  • Die Haftpflichtversicherung für Familien bietet Versicherungsschutz für Partner und Kinder, wenn diese im selben Haushalt wie der Versicherungsnehmer wohnen.
  • Wahlweise lässt sich der Versicherungsschutz auf Angehörige wie Eltern und pflegebedürftige Verwandte in Betreuungs-Einrichtungen erweitern.
  • Volljährige Kinder sind während der ersten Berufsausbildung weiterhin über die Familienhaftpflicht abgesichert.

Was ist die Haftpflichtversicherung für Familien?

Die Haftpflichtversicherung für Familien ist eine private Haftpflichtversicherung, bei der Familienangehörige mitversichert sind. Sie umfasst in jedem Fall Versicherungsschutz für Kinder und Lebenspartner im selben Haushalt. Darüber hinaus gilt:

  • Die Haftpflichtversicherung für Familien zählt zur privaten Haftpflichtversicherung. Versicherte können hier meist zwischen Tarifen für Singles, Alleinerziehende, Partner und Familien wählen.
  • Die Privathaftpflicht für Familien springt ein, wenn Sie oder Ihre Angehörigen einem Dritten Schaden zufügen. Das umfasst z. B. die Beschädigung von fremdem Eigentum und Personenschäden.
  • Auch bei der Familienhaftpflicht ist nur eine Person der Versicherungsnehmer. Seine Angehörigen sind automatisch abgesichert, ohne dass sie namentlich aufgeführt werden.
  • Neben Kindern und Partnern sind bei vielen Versicherungen auch andere weitere Angehörige wie Eltern und Schwiegereltern im selben Haushalt abgesichert.

Was kostet eine Haftpflichtversicherung für Familien?

Die Kosten für die Familienhaftpflicht liegen meist zwischen 4 und 14 € pro Monat (48 bis 168 € pro Jahr). Wie hoch genau die Kosten ausfallen, hängt von verschiedenen Faktoren ab:

  • Versicherungssumme
  • Selbstbeteiligung
  • gewählte Zusatzleistungen (z. B. Mietsachschäden, Schlüsselverlust oder Versicherungsschutz für weitere Angehörige)
  • Wohnort
  • Vorversicherung (einige Versicherungen bieten Rabatt bei Schadensfreiheit)
  • Beruf (Vergünstigungen meist für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst)

Bei der ERGO Familien-Privathaftpflicht können Sie Ihre Familie zum Best-Tarif z. B. schon für 86,06 € pro Jahr absichern. Versicherungsnehmer unter 36 Jahren erhalten zudem einen Startbonus von 13 %. Informieren Sie sich hier über die Familien-Haftpflichtversicherung von ERGO.

Tipp:

Kosten für die Familienhaftpflicht können Sie wie viele andere Versicherungen von der Steuer absetzen. Daher sollten Sie Freibeträge und Höchstgrenzen bedenken, wenn Sie entscheiden, welcher Elternteil der Versicherungsnehmer wird.

Wer ist in der Familienhaftpflicht versichert?

In der Familien-Haftpflichtversicherung sind immer Partner und Kinder versichert, die mit dem Versicherungsnehmer in einem Haushalt leben. Zusätzlich können die einzelnen Versicherungen individuelle Regelungen treffen und weitere Angehörige einschließen.

Info:

Voraussetzung für die Absicherung über die Privathaftpflicht für Familien ist, dass die versicherten Personen am selben Erstwohnsitz gemeldet sind und mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben.

Meist sind versichert:

  • Ehepartner und (eingetragene) Lebenspartner im selben Haushalt
  • eigene Kinder, Stiefkinder, Adoptivkinder und Pflegekinder, die im selben Haushalt wohnen
  • volljährige Kinder, die nicht mehr zu Hause wohnen: während einer Ausbildung oder einem Studium vor der ersten Berufstätigkeit
  • Enkelkinder, wenn der Versicherungsschutz für Ihre Kinder besteht

Je nach Versicherung und Tarif können Sie den Schutz auf zusätzliche Angehörige erweitern:

  • Eltern, Schwiegereltern, Großeltern und Geschwister, die im selben Haushalt wohnen
  • pflegebedürftige (Schwieger-)Eltern oder andere Verwandte, die in einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung wohnen
  • Austauschschüler und Au-pairs für maximal 12 Monate

Wie lange sind Kinder über die Haftpflichtversicherung der Eltern versichert?

Kinder sind bei den meisten Haftpflichtversicherungen für Familien auch über die Volljährigkeit hinaus mitversichert – allerdings nur, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Das gilt auch für erwachsene Kinder, die nicht mehr zu Hause wohnen. Versichert sind Kinder in diesen Fällen:

  • während der ersten Berufsausbildung bzw. des Erststudiums vor der ersten Berufstätigkeit
  • bei Tätigkeit als Au-Pair oder einem Work-and-Travel-Programm vor oder während der Erstausbildung oder direkt im Anschluss an diese
  • während einer freiwilligen sozialen Tätigkeit (z. B. Bundesfreiwilligendienst oder soziales Jahr)
  • in der Übergangsphase vor oder nach Ausbildung/Studium, z. B. bei anfänglicher Arbeitslosigkeit oder Wartezeit für einen Studienplatz; meist beschränkt auf 1 Jahr und im Elternhaus wohnende Kinder vor dem 30. Geburtstag

Wann brauchen Kinder eine eigene Haftpflichtversicherung?

Kinder sollten eine eigene Haftpflichtversicherung abschließen, wenn sie erstmals berufstätig sind oder heiraten. Der Versicherungsschutz über die Familienhaftpflicht erlischt in diesen Fällen. Das gilt auch, falls sie anschließend eine weitere Ausbildung oder ein Zweitstudium absolvieren.

Info:

Die ERGO Familien-Privathaftpflicht bietet den verlängerten Versicherungsschutz für verheiratete oder berufstätige Kinder. Dadurch sind Kinder nach der Heirat bzw. dem Eintritt in ein Arbeitsverhältnis noch bis zum Ablauf des Versicherungsjahrs über die Familienhaftpflicht abgesichert.

Übernimmt die Privathaftpflicht für Familien alle Schäden, die mein Kind anrichtet?

Die Familienhaftpflicht kommt für Sachschäden, Personenschäden und Vermögensschäden auf, die Ihr Kind verursacht. Allerdings gibt es hier einige Einschränkungen. So leistet die Haftpflichtversicherung für Familien unter anderem nicht in den folgenden Fällen:

  • Schäden, die innerhalb der Familie bzw. einer mitversicherten Person entstehen (z. B. wenn das Kind den Computer der Mutter beschädigt)
  • vorsätzlich herbeigeführte Schäden
  • Schäden an gemieteten/geliehenen Gegenständen
  • Schäden, die von Kindern unter 7 Jahren oder Personen mit geistigen Einschränkungen verursacht werden

Hinweis:

Kinder unter 7 Jahren und Personen mit geistigen Behinderungen gelten als nicht deliktfähig. Hier sind die Eltern nicht haftbar, sofern sie ihre Aufsichtspflicht erfüllt haben. Das bedeutet, weder Eltern noch Versicherung müssen für die entstandenen Schäden aufkommen. Da viele Schäden jedoch im privaten Umfeld bei Freunden und Nachbarn entstehen, haben Eltern oft ein persönliches Interesse an der Schadensregulierung. Einige Versicherungen schließen daher auch den Schutz für deliktunfähige Personen ein. Bei ERGO sind solche Fälle bis 50.000 € inbegriffen.

Reicht eine Haftpflichtversicherung für alle Personen in einem Haushalt, wenn man zusammenwohnt?

Die Familien-Haftpflichtversicherung ist in erster Linie für Familien im engeren Sinne gedacht: für den Versicherungsnehmer, den Partner und die Kinder. Falls Sie weitere Personen aus Ihrem Haushalt absichern möchten, ist dies bei vielen Versicherungen als zusätzliche Wahlleistung möglich. Einige Versicherungen umfassen hingegen generell auch im Haushalt lebende Großeltern oder Au-Pairs.

Hinweis:

Eine Haftpflichtversicherung für Familien eignet sich nicht für Wohngemeinschaften. Hier benötigt jede Person im Haushalt eine separate Privathaftpflicht-Versicherung.

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