Die genauen Kosten für die Berechnung des Unterhalts durch einen Anwalt variieren stark und sind von der Komplexität des Falles abhängig. Prinzipiell ist in Deutschland festgelegt, wie viel ein Anwalt für verschiedene Dienstleistungen bekommt. Dazu fallen allerdings noch weitere Gebühren für gerichtliche oder außergerichtliche Tätigkeiten an. Eine erste Kosteneinschätzung und genauere Informationen zu den anfallenden Gebühren erfragen Sie direkt beim Anwalt Ihrer Wahl.
Solange ein Kind mit beiden Elternteilen zusammenlebt, ist der sog. Kindesunterhalt kein Thema. Nach einer Trennung lebt das Kind aber häufig überwiegend bei einem Elternteil. Dieser Elternteil übernimmt einen entsprechend größeren Anteil der Erziehung und Pflege des Kindes. Der andere Elternteil muss das durch einen regelmäßigen Geldbetrag ausgleichen, den Kindesunterhalt. Dies soll sicherstellen, dass Kinder auch nach der Trennung ihrer Eltern ausreichend versorgt sind – z. B., weil der Elternteil, bei dem das Kind lebt, durch die Kinderbetreuung nur in Teilzeit arbeiten kann.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Kindesunterhalt stellt sicher, dass Kinder auch nach der Trennung ihrer Eltern ausreichend versorgt sind.
- Die Höhe des Kindesunterhalts orientiert sich an der Düsseldorfer Tabelle. Sie hängt von verschiedenen Faktoren ab, z. B. vom Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils und dem Alter des Kindes. Der Mindestbetrag liegt 2024 bei monatlich 480 €.
- Der Selbsterhalt sichert das Existenzminimum des unterhaltspflichtigen Elternteils. 2024 liegt er bei monatlich 1.450 € für Eltern mit Einkommen bzw. 1.200 € ohne eigenes Einkommen.
Wer muss Kindesunterhalt zahlen?
In Deutschland müssen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) die leiblichen Eltern für den Unterhalt ihrer Kinder aufkommen. Dabei gilt die Unterhaltspflicht prinzipiell immer für beide Elternteile, unabhängig davon, ob diese verheiratet sind oder nicht. Der wesentliche Unterschied liegt aber darin, ob der Unterhalt in Form von Betreuung und Pflege erbracht wird (Naturalunterhalt) oder in Form von Geldzahlungen (Barunterhalt).
Unterhaltspflicht bei alleinigem Sorgerecht
Der Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, muss Unterhalt in Form von Geldzahlungen leisten (Barunterhalt). Die Höhe des Barunterhalts hängt z. B. vom Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils und dem Alter des betroffenen Kindes ab. Der sorgeberechtigte Elternteil, bei dem das Kind lebt, ist nicht zahlungspflichtig, da er Pflege und Betreuung des Kindes leistet.
Unterhaltspflicht bei geteiltem Sorgerecht
Teilen sich beide Elternteile nach einer Trennung das Sorgerecht, hängt die Unterhaltspflicht davon ab, wo das Kind überwiegend lebt. Beim sog. Wechselmodell, bei dem beide Elternteile das Kind zu gleichen Anteilen betreuen, leisten beide gleiche Anteile am Naturalunterhalt – daher muss i. d. R. keiner von beiden Unterhalt zahlen.
Lebt ein Kind bei geteiltem Sorgerecht überwiegend bei einem Elternteil, ist der andere Elternteil verpflichtet, einen Ausgleich in Form von Kindesunterhalt zu zahlen.
Unterhaltspflicht für erwachsene Kinder
Für Kinder zwischen 18 und 25 Jahren besteht eine Unterhaltspflicht, solange sie sich in der ersten Ausbildung oder im Studium befinden. Die Unterhaltsleistungen sollen das Kind so lange unterstützen, bis es finanziell selbstständig ist. Auch dabei ist jeweils der Elternteil unterhaltspflichtig, bei dem das Kind nicht lebt.
Kindesunterhalt: Wie viel gibt es pro Kind?
Wie viel Unterhalt für ein Kind bezahlt werden muss, wird individuell berechnet. Als Berechnungsgrundlage für den Kindesunterhalt dient die sog. Düsseldorfer Tabelle.
Es gibt allerdings Mindestbeträge, die sich nach dem Alter des Kindes richten. 2024 ist der Mindestunterhalt wie folgt gestaffelt:
- Kinder bis 6 Jahre: 480 € pro Monat
- Kinder zwischen 6 und 11 Jahren: 551 € pro Monat
- Kinder zwischen 12 und 17 Jahren: 645 € pro Monat
- Kinder ab 18 Jahren: 689 € pro Monat
Liegt das Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils über einer festgelegten Grenze, erhöht sich der Betrag des zu leistenden Kindesunterhalts schrittweise. Zusätzlich kann das Einkommen des betreuenden Elternteils oder des Kindes selbst die Höhe der Unterhaltszahlungen beeinflussen. Vor allem bei volljährigen Kindern, die in einer eigenen Wohnung leben, steigt der Unterhaltsanspruch.
Weitere Faktoren, die die Höhe des Kindesunterhalts beeinflussen
Es gibt Sonderfälle, in denen der unterhaltspflichtige Elternteil höhere Zahlungen leisten muss. Dazu gehören z. B.:
- Schul- oder Studienkosten (z. B. für eine Klassenfahrt)
- erforderliche medizinische Behandlungen oder Therapien
- doppelte Haushaltsführung des Kindes im Falle eines Studiums oder einer Ausbildung
- Auslandsaufenthalt, wie z. B. ein Auslandssemester oder ein Schüleraustausch
- Behinderung des Kindes
Was ist die Düsseldorfer Tabelle?
Die Düsseldorfer Tabelle wird in Deutschland jährlich vom Oberlandesgericht Düsseldorf herausgegeben und zur Berechnung des Basisunterhalts für Kinder getrenntlebender Eltern herangezogen. Die regelmäßige Aktualisierung stellt sicher, dass Veränderungen der Lebenserhaltungskosten durch die Höhe des Kindesunterhalts abgedeckt sind. Die aktuelle Tabelle können Sie jederzeit öffentlich einsehen.
Grundlage zur Unterhaltsberechnung des Kindesunterhalts
Die Düsseldorfer Tabelle bietet eine klare und strukturierte Orientierungshilfe für den Anspruch auf Kindesunterhalt. Allerdings ist sie nur eine Richtlinie und kann die individuelle, fallbezogene Berechnung nicht ersetzen. Jede Familie wird daher gesondert von den jeweiligen Anwälten, dem Jugendamt und dem Gericht beurteilt.
Die Düsseldorfer Tabelle listet 2 wesentliche Kriterien auf:
- die verschiedenen Einkommensgruppen des unterhaltpflichtigen Elternteils
- die Altersgruppen der unterhaltsberechtigten Kinder
Aus der Kombination dieser beiden Kriterien ergibt sich der Basiswert für die Unterhaltszahlung. Daneben finden sich im Dokument auch noch weitere, zur Festlegung des Unterhalts relevante Informationen wie Selbsterhalt und Bedarfskontrollbetrag.
Kindesunterhalt berechnen: Wie berechnen sich die Ansprüche?
Die Berechnung des Kindesunterhalts ist in erster Linie von den individuellen Lebensumständen des Kindes und seiner Eltern abhängig. Daher wird der Unterhaltsanspruch jeweils individuell anhand der folgenden Gegebenheiten ermittelt:
- Einkommensfeststellung: Hierfür wird das Nettoeinkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils erhoben. Sollte das Einkommen z. B. aufgrund von Selbstständigkeit schwanken, wird das Durchschnittseinkommen errechnet.
- Alter des Kindes: Das Alter des Kindes hat Einfluss auf die Höhe des Unterhalts. Die Altersgruppen sind von 0–5, 6–11, 12–17 Jahren und ab 18 Jahren festgelegt.
- Mindestanspruch nach Düsseldorfer Tabelle: Zur Festlegung des Basisbetrags wird der Düsseldorfer Tabelle der Mindestbetrag für die jeweilige Einkommens- und Altersgruppe des Kindes entnommen.
- Kindergeldabzug: Bei minderjährigen Kindern wird die Hälfte des Kindergeldes vom Unterhaltsbetrag laut Düsseldorfer Tabelle abgezogen, da dieser Anteil bereits abgedeckt ist.
Beispielkalkulation: Wie viel Kindesunterhalt gibt es bei 2.000 € Nettoeinkommen?
Diese Beispielrechnung zeigt, wie der Kindesunterhalt individuell und in einzelnen Schritten berechnet wird. Hier die Ausgangsdaten:
- Nettoeinkommen (unterhaltspflichtiger Elternteil): 2.000 € pro Monat
- Alter des Kindes: 8 Jahre
- Höhe des Kindergelds: 250 € pro Monat
Das Nettoeinkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils liegt mit 2.000 € in der Einkommensgruppe 1. Mit 8 Jahren gehört das Kind in die Altersstufe 6–11 Jahre. Auf Basis der Düsseldorfer Tabelle 2024 ergibt sich daraus ein Mindestsatz von 551 € pro Monat. Wird von diesem Betrag nun noch die Hälfte des Kindergeldes, also 125 €, abgezogen, beträgt der zu leistende Unterhalt 426 € pro Monat.
Unterschiede beim Unterhalt für Kinder unter und ab 18 Jahren
Mit dem Erreichen der Volljährigkeit kommt es zu Änderungen bei der Festlegung des Unterhalts. Die folgende Tabelle stellt die jeweiligen Regelungen genauer dar:
Kinder unter 18 Jahre | Kinder ab 18 Jahre | |
---|---|---|
Unterhalts-anspruch | Alle Kinder | Kinder in der ersten Ausbildung oder im ersten Studium. |
Unterhalts-pflicht | Beide Elternteile: Der betreuende Elternteil leistet Naturalunterhalt, der Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, leistet Barunterhalt. |
Beide Elternteile sind zur Zahlung des Unterhalts verpflichtet. |
Kindergeld | Wird zu 50 % auf den Bedarf des Kindes nach der Düsseldorfer Tabelle angerechnet. | Wird vollständig auf den Bedarf des Kindes angerechnet – nicht bei den Eltern lebende Kinder können sich das Kindergeld direkt auszahlen lassen. |
Einkommen des Kindes | Der pauschale Ausbildungsmehrbedarf verringert sich um 100 € und wird zur Hälfte abgezogen. | Eine Ausbildungsvergütung oder das Gehalt aus Praktika oder Werkstudententätigkeiten wird auf den Unterhalt angerechnet. |
In beiden Fällen bestehen genaue Regelungen, die in der Düsseldorfer Tabelle aufgeführt werden. Bei Kindern über 18 Jahren besteht kein Anspruch mehr auf Unterhaltsleistungen in Form von Betreuung. Auch bei der Anrechnung von Kindergeld und dem Einkommen des Kindes gibt es Einflussfaktoren, die dazu führen können, dass Kinder über 18 Jahren weniger Unterhalt bekommen.
Kann das Jugendamt den Unterhalt festlegen?
In Deutschland kann neben einem Anwalt auch das Jugendamt den entsprechenden Unterhalt berechnen. Sollte ein Elternteil mit diesem Ergebnis nicht einverstanden sein oder es zu sonstigen Unstimmigkeiten kommen, kann später ein Anwalt hinzugezogen werden.
Auch das Jugendamt stützt sich bei der Festsetzung des Kindesunterhalts auf die Düsseldorfer Tabelle. Hinzu kommen im Allgemeinen weitere Angaben:
- Einkommensnachweise: Es werden die letzten 3 Gehaltsabrechnungen oder bei Selbstständigen der letzte Steuerbescheid gefordert.
- Auskunft über die berufliche Situation: Das kann Informationen über den aktuellen Arbeitsplatz, Arbeitszeiten und berufliche Veränderungen beinhalten.
- Angaben zu weiteren Einkünften: Dazu gehören z. B. Mieteinnahmen, Kapitalerträge oder weitere Unterhaltsleistungen.
- Nachweise über monatliche Ausgaben: Das umfasst Miete, Kreditraten, Versicherungen und andere regelmäßige Ausgaben.
- Informationen über das Sorgerecht: Dabei wird geprüft, bei wem das Kind dauerhaft lebt und wer das Sorgerecht hat.
- Angaben zur Krankenversicherung des Kindes: Falls das Kind besondere medizinische Bedürfnisse hat, kann das einen Einfluss auf die Höhe des Unterhalts haben.
- Schul- oder Ausbildungsnachweise
Wie hoch ist der Selbstbehalt 2024 beim Kindesunterhalt?
Selbstbehalt bezeichnet den Betrag, der dem unterhaltspflichtigen Elternteil nach Abzug aller Unterhaltszahlungen verbleiben muss, um das eigene Existenzminimum zu sichern. D. h., die Unterhaltsforderung darf eine bestimmte Grenze nicht überschreiten. So wird gewährleistet, dass der Elternteil durch die Unterhaltspflicht nicht selbst auf finanzielle Hilfe angewiesen ist.
Die Berechnung des Selbstbehalts hängt u. a. vom Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils ab. Zum 01.01.2024 wurde der Selbstbehalt erhöht – aktuell gelten folgende Regelungen:
Selbstbehalt | erwerbstätige Unterhaltspflichtige | arbeitslose Unterhaltspflichtige |
---|---|---|
minderjährige Kinder, volljährige, privilegierte (bis 21 Jahre, zuhause lebend, in Ausbildung) |
1.450 € | 1.200 € |
volljährige, nicht privilegierte Kinder | 1.750 € | 1.750 € |
Unterhaltsberechtigter Elternteil des ehelichen oder unehelichen Kindes |
1.600 € | 1.475 € |
Eine Erhöhung des Selbstbehalts und somit eine Verringerung des Betrags für die Unterhaltszahlungen kommt nur selten infrage. Gründe hierfür können z. B. sein, dass auf den Unterhaltspflichtigen unvermeidbar höhere Wohnkosten zukommen oder das Gehalt des anderen Elternteils mehr als 50 % über dem eigenen Gehalt liegt.
Kindesunterhalt in der Steuererklärung
Eltern, die Unterhaltszahlungen leisten, können diese als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen. Im Steuerjahr 2024 können sie max. 11.604 € geltend machen. Verdient ein unterhaltsberechtigtes Kind bereits eigenes Geld, verrechnet das Finanzamt alle Einnahmen über der Grenze von 624 € im Jahr mit den Unterhaltszahlungen. Diesen Steuervorteil können allerdings nur unterhaltspflichtige Elternteile nutzen, die weder Kindergeld bekommen noch den Kinderfreibetrag in ihrer Steuererklärung geltend machen.
Bei Elternteilen, die den Unterhalt für ihre Kinder bekommen, zählen die Zahlungen nicht als zu versteuerndes Einkommen und müssen daher nicht in der Steuererklärung angegeben werden.
Was ist der Unterhaltsvorschuss?
Der Unterhaltsvorschuss ist eine finanzielle staatliche Unterstützung für Kinder getrenntlebender Eltern, bei denen der unterhaltspflichtige Elternteil nicht oder nur unregelmäßig Kindesunterhalt zahlt.
Der Unterhaltsvorschuss soll die Differenz zwischen Unterhaltsanspruch und realer Unterhaltszahlung ausgleichen. Ist der Unterhaltspflichtige finanziell in der Lage, den monatlichen Betrag aufzubringen und zahlt dennoch nicht, muss der Unterhaltsvorschuss zurückgezahlt werden.
Wo kann man Unterhaltsvorschuss beantragen?
Die Beantragung der Leistung findet i. d. R. beim zuständigen Jugendamt statt. Die Höhe des Zuschusses orientiert sich am Alter des Kindes und richtet sich nach dem gesetzlichen Mindestunterhalt (abzüglich des Kindergeldes, das zu 100 % auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet wird):
- für Kinder von 0–5 Jahren: 230 € monatlich
- für Kinder von 6–11 Jahren: 301 € monatlich
- für Kinder von 12–17 Jahren: 395 € monatlich
Der Betrag kann sich allerdings verringern, wenn z. B. eine Halbwaisenrente bezogen wird oder das Kind keine allgemeinbildende Schule mehr besucht und bereits eigene Einkünfte erzielt. Zudem wird der Zuschuss höchstens bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt.
Können Eltern den Kindesunterhalt privat regeln?
Den Unterhalt des gemeinsamen Kindes können die Eltern auch privat regeln. Dabei sollten beide Seiten die Bedürfnisse und Erwartungen klar kommunizieren. So besteht eine gemeinsame Basis für die spätere Unterhaltsberechnung.
Zudem sollten sich die Elternteile über aktuelle gesetzliche Bestimmungen und Richtwerte informieren, sowie die speziellen Bedürfnisse des Kindes und die Einkommenssituation berücksichtigen. Das ist wichtig, um die Berechnung des Unterhalts vorzunehmen.
FAQ: Die häufigsten Fragen zum Kindesunterhalt
Nein, es ist keine Pflicht, einen Unterhaltstitel festzuschreiben. Mithilfe von diesem ist es möglich, sich als Unterhaltsberechtigter abzusichern und bei ausbleibenden Zahlungen ggf. eine Zwangsvollstreckung zu beantragen. Der Unterhaltstitel ist jedoch oftmals nur bis zum Erreichen der Volljährigkeit befristet. Befindet sich das Kind im Studium oder in der Ausbildung, muss er neu beantragt werden.
Der Unterhalt kann sowohl privat als auch durch das Jugendamt oder einen Anwalt berechnet werden. Dabei sind immer die aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen einzuhalten. Sollte es zu Unstimmigkeiten zwischen den verschiedenen Parteien kommen, kann eine anwaltliche Unterstützung helfen.
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