Ohne Arbeit kein Lohn – so lautet einer der Grundsätze des Arbeitsrechts. Wenn Sie jedoch ohne eigenes Verschulden arbeitsunfähig werden, gelten Ausnahmen: Im Krankheitsfall erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber bis zu 6 Wochen Lohnfortzahlung.
Hier finden Sie alle Infos zur Rechtsgrundlage sowie zu den Voraussetzungen und Fristen.