Rentenpunkte sind an den Durchschnittsverdienst aller Versicherten gekoppelt: Wenn Sie Ihr gesamtes Berufsleben stets durchschnittlich verdient haben, sollten Sie bei regulärem Rentenbeginn etwa 45 Entgeltpunkte haben. Liegen Sie darüber, dann haben Sie überdurchschnittlich viele Rentenpunkte.
Rentenpunkte bilden die Basis für Ihre spätere Rente. Hinter dem Begriff verbirgt sich eine Art Währung, mit der Ihre monatlichen Beiträge in Rentenzahlungen umgerechnet werden. Lesen Sie hier, wie Sie Rentenpunkte berechnen, wann Sie wie viele erhalten und was sie für Ihre Altersrente bedeuten.
Das Wichtigste im Überblick:
- Rentenpunkte sind die Währung der Deutschen Rentenversicherung. Sie bestimmen neben anderen Faktoren die Höhe Ihrer späteren Rente.
- Durch Einzahlungen sammeln Sie Punkte auf Ihrem Rentenkonto. Die Anzahl hängt von Ihrem Gehalt sowie dem durchschnittlichen Bruttogehalt aller Rentenversicherten ab.
- Bei durchschnittlichem Verdienst haben Sie nach 45 Berufsjahren ebenso viele Rentenpunkte zusammen. Ein Rentenpunkt entspricht ab Juli 2024 einer monatlichen Rentenzahlung von 39,32 €.
- Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie Rentenpunkte kaufen und dadurch Ihre spätere Rente aufstocken.
Was sind Rentenpunkte?
Rentenpunkte – offiziell „Entgeltpunkte“ genannt – sind Teil der Rentenformel: Sie haben maßgeblichen Einfluss auf die Höhe Ihrer späteren Rente. In der Deutschen Rentenversicherung ermöglichen sie die Umrechnung von Rentenbeiträgen in Rentenzahlungen. Genauer gesagt:
- Entgeltpunkte dienen als Werteinheit, mit denen Ihre Rentenbeiträge registriert und bei Rentenbeginn in monatliche Zahlungen umgelegt werden.
- Dafür werden Ihre Einzahlungen anhand des Durchschnittsgehaltes aller Versicherten in Rentenpunkte umgerechnet. Bei einem jährlichen Bruttogehalt von 22.692,50 € würden Sie z. B. im Jahr 2024 einen halben Rentenpunkt erhalten.
- Abhängig von Ihrem Gehalt können Sie mit Ihren Beiträgen bis zu etwa 2 Rentenpunkte pro Jahr ansammeln.
- Die Rentenversicherung passt den Wert eines Rentenpunktes jährlich an. Bei einem Rentenbeginn im Juli 2024 würden Sie pro Entgeltpunkt 39,32 € im Monat erhalten.
- Bei Renteneintritt ergeben die gesammelten Rentenpunkte – unter Berücksichtigung eventueller Zu- und Abschläge – die Summe der monatlichen Rentenzahlungen.
Welche Rentenpunkte gibt es?
Genau genommen gibt es nur eine Art von Rentenpunkten: eben jene, die Sie im Laufe Ihres Berufslebens durch Einzahlungen in die Rentenkasse sammeln.
Darüber hinaus existiert der Begriff der persönlichen Rentenpunkte: Darunter versteht man die endgültige Anzahl, die nach eventuellen Ab- oder Zuschlägen bei Ihrem Renteneintritt errechnet wird.
Rentenpunkte berechnen: Wie werden Entgeltpunkte berechnet?
Der Wert eines Rentenpunktes bemisst sich nach dem durchschnittlichen Jahresbruttogehalt aller Mitglieder der Deutschen Rentenversicherung. 2024 sind das voraussichtlich 45.358 € in den alten Bundesländern. In den neuen Bundesländern ergibt sich ein fiktives Jahresbruttogehalt von 44.732 €, das mittels des Umrechnungsfaktors für die Gehälter im Osten errechnet wurde. Der Umrechnungsfaktor für das Jahr 2024 beträgt 1,104.
Wenn Sie im Jahr 2024 genau das Durchschnittsgehalt in Höhe von 45.358 € verdienen würden, würden Sie in den alten Bundesländern somit exakt einen Rentenpunkt erhalten. In den neuen Bundesländern erhalten Sie bei einem Durchschnittseinkommen von 44.732 € genau einen Rentenpunkt.
Rentenpunkte-Tabelle: Wie viele Rentenpunkte verdiene ich pro Jahr?
Wenn Sie die Anzahl Ihrer Rentenpunkte berechnen möchten, teilen Sie Ihr Jahresgehalt durch das Durchschnittsgehalt.
Beispiel: Ein Angestellter in Düsseldorf verdient 35.000 € im Jahr 2024. Um zu berechnen, wie viele Entgeltpunkte er für dieses Jahr bekommen wird, teilt er sein Einkommen durch das aktuelle Durchschnittsgehalt in Westdeutschland. Die Rechnung ergibt die Anzahl der verdienten Entgeltpunkte in 2024:
35.000 € / 45.358 € = 0,7716 Rentenpunkte
Weitere Beispiele finden Sie in der Rentenpunkte-Tabelle für 2024:
Jahresbruttogehalt | Rentenpunkte West (Durchschnittsgehalt 45.358 €) |
Rentenpunkte Ost (Durchschnittsgehalt 44.732 €*) |
10.000 € | 0,2205 | 0,2236 |
20.000 € | 0,4409 | 0,4471 |
30.000 € | 0,6614 | 0,6707 |
40.000 € | 0,8819 | 0,8942 |
50.000 € | 1,1023 | 1,1178 |
60.000 € | 1,3228 | 1,3413 |
70.000 € | 1,5433 | 1,5649 |
80.000 € | 1,7637 | 1,7884 |
* Berechnung mittels Umrechnungsfaktors für die Gehälter im Osten (1,014)
Wofür bekomme ich Entgeltpunkte?
Rentenpunkte erhalten Sie für Zeiten, in denen Sie einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen. Darüber hinaus bekommen Sie auch für folgende andere Zeiten Rentenpunkte angerechnet:
- Berufsausbildung (max. 3 Jahre): Bis zu 3 Jahre Ihrer Ausbildungszeit können Sie sich für die Rente anrechnen lassen. Die Zeit wird Auszubildenden bis zum 25. Lebensjahr mit bis zu 75 % des Durchschnittsentgelts angerechnet.
- Bezug von Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld I und Krankengeld: Wenn Sie Arbeitslosengeld I beziehen, zahlt die Arbeitsagentur automatisch auch Ihre Rentenbeiträge, und zwar in Höhe von 80 % des letzten versicherten Gehalts.
- Kindererziehungszeiten: Für Zeiten der Kindererziehung kann ein Elternteil Entgeltpunkte erhalten. Für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, können bis zu 2,5 Punkte angerechnet werden. Für ab 1992 geborene Kinder gibt es max. 3 Punkte pro Kind. Die Kindererziehungszeiten müssen Sie selbst bei der Rentenversicherung beantragen.
- nicht erwerbsmäßige Pflege, z. B. von Familienmitgliedern: Die Zeit, die Sie nicht erwerbsmäßig einen Familienangehörigen pflegen, wird in der Rentenversicherung als Beitragszeit gezählt und zusätzlich als Wartezeit (Zeit, die Sie mind. einzahlen müssen, um einen Rentenanspruch zu haben) angerechnet. Voraussetzung ist, dass die pflegebedürftige Person mind. Pflegegrad 2 hat, die Pflege mind. 10 Stunden verteilt auf mind. 2 Wochentage ausgeübt wird und die pflegende Person nicht mehr als 30 Stunden nebenbei arbeitet.
- Wehr, Zivil- und Bundesfreiwilligendienst: Auch Freiwilligendienste und Freiwillige Soziale Jahre können auf die Rente angerechnet werden. Die abgeleistete Zeit zählt nicht nur zu der Mindestversicherungszeit, der Arbeitgeber übernimmt i. d. R. auch die Rentenbeiträge. Grundlage für die Beitragsbemessung ist das Arbeitsentgelt bzw. Taschengeld beim Freiwilligendienst .
Auch Zeiten, in denen Sie freiwillige Beiträge gezahlt haben, fließen in die Berechnung der Rentenpunkte mit ein.
Was sind meine Rentenpunkte wert?
Das Geld, das Sie in Ihrer Altersrente für einen Entgeltpunkt erhalten, wird auch Rentenwert genannt. Dieser ändert sich jährlich zum 1. Juli.
Zum 1. Juli 2024 erfolgt die Erhöhung von 37,60 € (West) bzw. 37,60 € (Ost) auf einheitlich 39,32 €. Für 45 Rentenpunkte würden Sie z. B. bei einem Rentenbeginn im September 1.769,40 € monatlich vor Steuern und Sozialabgaben erhalten (45 x 39,32 €). Wer eine Bruttorente von 2.000 € im Monat anstrebt, benötigt momentan ca. 51 Rentenpunkte.
Ab wann reichen die Entgeltpunkte, um in Rente zu gehen?
Ob Ihre angesammelten Rentenpunkte ausreichen, hängt natürlich von individuellen Faktoren (z. B. Ausgaben, private Altersorge etc.) ab. Insgesamt beeinflussen diese Faktoren die Höhe Ihrer späteren Rente:
- Anzahl an gesammelten Entgeltpunkten für die Rente
- Aktueller Rentenwert: 39,32 € ab Juli 2024
- Zugangsfaktor: dient zur Berücksichtigung von Abschlägen (bei vorgezogenem Rentenbeginn) und Zuschlägen (bei späterem Beginn); bei regulärem Rentenbeginn beträgt der Zugangsfaktor 1
- Rentenartfaktor: variiert je nach Art der Rente (z. B. Altersrente, Erwerbsminderungsrente, Witwenrente), bei der Altersrente beträgt der Rentenartfaktor 1
Wie berechne ich die Höhe meiner Rente?
Um Ihre spätere Rente zu berechnen, multiplizieren Sie alle Werte miteinander. Das Ergebnis stellt die Höhe der monatlichen Rentenzahlung dar. Die Formel lautet also wie folgt:
Monatliche Rentenhöhe = Entgeltpunkte x Zugangsfaktor x aktueller Rentenwert x Rentenartfaktor
Wie viele Rentenpunkte kann ich maximal haben?
Auch wenn Ihr Jahresverdienst deutlich über dem Durchschnittseinkommen liegt, können Sie nicht unbegrenzt viele Entgeltpunkte für die Rente sammeln. Die Anzahl der Rentenpunkte wird durch die Beitragsbemessungsgrenze eingeschränkt.
Das bedeutet konkret:
- Bei einer Beitragsbemessungsgrenze von 7.550 € (West) müssen Sie im Jahr 2024 nur auf max. 90.600 € (7.550 x 12 Monate) Rentenbeiträge zahlen.
- Dieser Wert ist für die Berechnung der Rentenpunkte maßgeblich – auch wenn Ihr tatsächliches Einkommen darüber liegt.
- Teilt man ihn durch das Durchschnittseinkommen (90.600 € : 45.358 €), ergeben sich daraus 1,9974 Rentenpunkte. Mehr können Sie im Jahr 2024 nicht sammeln.
In den vergangenen Jahren lag diese Grenze meist bei etwa 2 Punkten pro Jahr. Abhängig von den Beitragsjahren sind in einem Berufsleben daher meist nicht mehr als 80 bis 90 Rentenpunkte möglich.
Wann kann ich Rentenpunkte kaufen?
Mit dem Kauf von Rentenpunkten – oder auch: freiwilligen Sonderzahlungen – können Sie Ihre späteren Rentenzahlungen aufstocken. Allerdings gelten einige Voraussetzungen, wenn Sie Rentenpunkte kaufen möchten:
- Sie müssen mind. 50 Jahre alt sein.
- Sie müssen bereits Beiträge zur Rentenversicherung geleistet haben.
- Bis zum geplanten Rentenbeginn sollten Sie mindestens 35 Beitragsjahre erreichen können.
Für wen lohnt es sich, Rentenpunkte zu kaufen?
Der Kauf von Rentenpunkten lohnt sich im Prinzip nur dann, wenn Sie ein gewisses Lebensalter erreichen. Ein Rentenpunkt kostet mehrere Tausend Euro, die Sie über viele Jahre hinweg durch die monatlichen Rentenzahlungen wieder zurückbekommen.
Dennoch kann sich der Kauf in bestimmten Situationen lohnen oder Vorteile haben:
- Ausgleich von Abzügen bei der Rente mit 63 oder einer anderen Form der vorgezogenen Altersrente.
- Steuerersparnis, insbesondere für Besserverdiener: Als Altersvorsorgeaufwendung können Sie Investitionen in Rentenpunkte in voller Höhe steuerlich absetzen – bis zu einer Höchstgrenze von 27.566 € pro Person für 2024.
- Kein Verlustrisiko, insbesondere im Vergleich zu anderen Investitionsarten: Die Rentengarantie verhindert, dass der Rentenwert sinken kann.
- Wertsteigerung durch Rentenerhöhungen: Seit dem Jahr 2000 wurde der Rentenwert um durchschnittlich 1,67 % (West) bzw. 2,1 % (Ost) pro Jahr erhöht.
- Selbstständige oder Freiberufler, die nicht genügend Rentenjahre nachweisen, können Rentenpunkte kaufen, um einen Rentenanspruch zu erlangen.
Was kosten Rentenpunkte?
Der Preis für einen Rentenpunkt liegt 2024 bei 8.436,59 € (West) bzw. 8.320,15 € (Ost).
In den vergangenen Jahren ist der Preis für einen Entgeltpunkt meist von Jahr zu Jahr gestiegen. Wenn Sie sich für den Kauf entschieden haben, sollten Sie daher nicht zu lange zögern.
Wo kann ich Rentenpunkte kaufen?
Rentenpunkte können Sie bei der Deutschen Rentenversicherung erwerben. Wenn Sie Entgeltpunkte kaufen möchten, müssen Sie diese Schritte unternehmen:
- Stellen Sie mit dem Formular V0100 einen Antrag auf Kontenklärung. Dies dient als Nachweis über Ihre Beitragsjahre.
- Fordern Sie zeitgleich oder im Anschluss mit dem Formular V0210 eine Auskunft über die Höhe der Sonderzahlung an.
- Legen Sie das Formular V0211 mit einer Bestätigung Ihres Arbeitgebers über Ihre Gehaltshöhe bei oder reichen Sie es nach.
- Sie erhalten ein Antwortschreiben mit der erforderlichen Punktezahl und Summe, die Sie dafür ausgeben müssten.
- Anschließend haben Sie 3 Monate (6 Monate bei Wohnsitz im Ausland) Zeit, um die Rentenpunkte zum genannten Preis zu kaufen.
Die entsprechenden Formulare finden Sie auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung.
Die häufigsten Fragen und Antworten zu Rentenpunkten
Bei einer Scheidung ohne Ehevertrag findet ein Versorgungsausgleich statt: Die Rentenansprüche der Ehepartner werden zu gleichen Teilen aufgeteilt. Das gilt auch für die Rentenpunkte bei der gesetzlichen Rentenversicherung – allerdings nur für die, die Sie während der Ehe erhalten haben.
Beispiel: Die Ehe dauert 15 Jahre, während der Partner A 18 Rentenpunkte sammelt, Partner B lediglich 6. Insgesamt sind es 24 Entgeltpunkte, von denen nach der Scheidung beide Partner 12 erhalten.
Bei einer Scheidung werden Ihnen nur dann Rentenpunkte abgezogen, wenn Sie während der Ehe mehr Rentenpunkte als Ihr Partner angesammelt haben. Wenn Sie gleichviele Entgeltpunkte erworben haben, findet kein Abzug statt; wenn Sie weniger als Ihr Partner gesammelt haben, bekommen Sie im Gegenzug welche zugesprochen.
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