Zum Inhalt springen

Werbungskosten

Clever Steuern sparen

Durch Arbeit erhalten Arbeitnehmer ihr Gehalt – aber es entstehen ihnen dabei auch Kosten. Diese lassen sich als Werbungskosten absetzen.

Junger Mann sitzt am Küchentisch und arbeitet am Tablet.

Die Fahrt zur Arbeit, ein Tag im Home-Office oder gar ein beruflich bedingter Umzug – für all das geben Arbeitnehmer Geld aus. Auf den Kosten sitzen bleiben Sie allerdings nicht: Als sogenannte Werbungskosten können Sie Ausgaben, die Ihnen durch Ihre Arbeit entstehen, vom zu versteuernden Einkommen abziehen. In diesem Ratgeber erfahren Sie, was alles zu den Werbungskosten zählt und wie Sie diese absetzen können.

Das Wichtigste im Überblick:

  • Zu den Werbungskosten zählen alle Ausgaben, die Ihnen durch Ihre Berufstätigkeit entstehen. Dazu gehören z. B. die Kosten für die Fahrt zur Arbeit, beruflich genutzte Büroausstattung und Kontoführungsgebühren.
  • Jeder Arbeitnehmer erhält automatisch eine Werbungskostenpauschale, die das Finanzamt im Rahmen der Steuerkalkulation vom Einkommen abzieht. Für 2024 liegt sie bei 1.230 € pro Jahr.
  • Wenn Ihre tatsächlichen Ausgaben darüber liegen, können Sie diese in Ihrer Steuererklärung belegen und so Steuern sparen.

Was sind abzugsfähige Werbungskosten?

Mit dem Begriff „Werbungskosten“ sind all die Ausgaben gemeint, die Arbeitnehmern durch die Ausübung ihrer Arbeit entstehen. Sie lassen sich von der Steuer absetzen. Konkret heißt das:

  • Kosten für die Fahrt zur Arbeit, Fachliteratur oder Werkzeug müssen Sie als Arbeitnehmer oftmals selbst bezahlen. Allerdings entstehen Ihnen diese Kosten nur dadurch, dass Sie Ihren Beruf ausüben – und sind damit steuerlich absetzbar.
  • Als sogenannte Werbungskosten lassen sich diese Ausgaben daher von der Lohnsteuer absetzen.
  • Das Finanzamt berücksichtigt automatisch eine Werbungskostenpauschale von 1.230 € (im Jahr 2024). Wenn Ihre Werbungskosten darunter liegen, müssen Sie nichts weiter machen.
  • Haben Sie höhere Ausgaben, lohnt sich für Sie eine Steuererklärung. Darin können Sie Ihre Werbungskosten auflisten und so Steuern sparen.

Welche Arten von Werbungskosten gibt es?

Der klassische Fall betrifft Arbeitnehmer, die beruflich veranlasste Ausgaben als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Allerdings können auch in anderen Situationen Werbungskosten auftreten, wenn Ihre Einnahmen den Steuerfreibetrag (2024 bei 11.604 €) übersteigen. Das betrifft:

  • Renten
  • Einnahmen aus Vermietungen
  • Sonstige Einkünfte, die nicht durch eine selbstständige Tätigkeit entstehen, z. B. Unterhaltszahlungen

Hinweis:

Für Zinsen aus Kapitaleinlagen gibt es den Sparerpauschbetrag in Höhe von derzeit 1.000 €. Dieser gilt für die Kapitalertragssteuer. Werbungskosten können Sie daher für Zinserträge nicht mehr geltend machen.

Was sind Werbungskosten? Beispiele

In die Kategorie Werbungskosten fallen viele verschiedene Aufwendungen. Einige Beispiele:

  • Kosten für Ausbildung, Weiterbildungen und Fortbildungen
  • Fahrtkosten
  • Kosten für Berufskleidung
  • Kosten für Arbeitsmittel wie Büromaterial, Werkzeug, Computer und Büroausstattung
  • Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer bzw. die Home-Office-Pauschale
  • Werbungskosten für Vermieter: z. B. Grundsteuer, Darlehenszinsen und Instandhaltung
  • Werbungskosten für Rentner: z. B. Rentenberatung und Kontoführungsgebühren

Tipp:

Weitere Werbungskosten finden Sie unten in der Checkliste und in der Übersicht.

Sind Fahrtkosten zur Arbeit Werbungskosten?

Die Kosten, die Ihnen für die Fahrt zur Arbeit entstehen, zählen ebenfalls zu den Werbungskosten. Dabei ist es unerheblich, ob Sie das Auto, eine Fahrgemeinschaft oder öffentliche Verkehrsmittel nutzen. Dank der Entfernungspauschale können Sie 2024 für jeden Kilometer zwischen Ihrer Wohnung und Ihrem ersten Arbeitsort für die ersten 20 Kilometer 0,30 €, ab dem 21. Kilometer 0,38 € absetzen.

Wie funktionieren Werbungskosten?

Werbungskosten haben meist mit klassischer Werbung (wie der Name vermuten lassen könnte) nicht viel zu tun. Tatsächlich verbergen sich hinter dem Begriff Kosten, die Arbeitnehmern durch die Ausübung ihrer Tätigkeit entstehen. So funktioniert es:

  • Nur in manchen Fällen stellt der Arbeitgeber Berufskleidung, Home-Office-Ausstattung und Dienstwohnung zur Verfügung. Viele Arbeitnehmer tragen die Kosten für ihre Berufstätigkeit selbst.
  • Damit Sie auf diesen Kosten nicht sitzen bleiben, unterstützt Sie der Staat durch den möglichen Steuerabzug von Werbungskosten.
  • Konkret heißt das: Das, was Sie für Ihre Berufstätigkeit ausgeben, können Sie von Ihrem Einkommen abziehen. Die Einkommensteuer zahlen Sie anschließend nur auf den Betrag, der übrig bleibt.
  • Zur Vereinfachung gibt es die Werbungskostenpauschale 2024 in Höhe von 1.230 €. Diese zieht das Finanzamt selbstständig von Ihrem Einkommen ab.

Welche Pauschalen gibt es bei Werbungskosten?

Neben der Werbungskostenpauschale gibt es folgende Pauschalen zur Angabe Ihrer tatsächlichen Werbungskosten:

  • Entfernungspauschale 2024: 0,30 € für Kilometer 1 bis 20, 0,38 € ab dem 21. Kilometer , den Sie auf dem Weg zur ersten Arbeitsstätte von Ihrer Wohnung zurücklegen
  • Home-Office-Pauschale: 6 € pro Tag (für maximal 210 Arbeitstage, also max. 1.260 € pro Jahr) für Tage, die Sie im Home-Office verbringen
  • Umzugskostenpauschale: für Umzüge ab dem 1. März 2024 964 € für den Arbeitnehmer und 643 € für jede weitere Person im Haushalt (z. B. Ehepartner oder Kinder)
  • Pauschale für Arbeitsmittel: 110 € pro Jahr
  • Pauschale für Kontoführungsgebühren: 16 € pro Jahr
  • Pauschale für Renten, Pensionen und Unterhaltszahlungen: 102 € pro Jahr
  • Pauschale für Vermietung und Verpachtung: pro Objekt und Jahr 16 € Kontoführungsgebühr sowie 50 € Verwaltungskosten

Hinweis:

Sämtliche Pauschalen werden mit der Werbungskostenpauschale verrechnet. Das bedeutet, Sie erhalten z. B. nur dann tatsächlich 6 € pro Tag im Home-Office, wenn Ihre gesamten Werbungskosten über 1.230 € (2024) liegen.

Was ist die Werbungskostenpauschale?

Die Werbungskostenpauschale ist ein pauschaler Betrag, den das Finanzamt bei der Steuerberechnung berücksichtigt. Dieser wird automatisch von Ihrem Bruttoeinkommen abgezogen und verringert so das zu versteuernde Einkommen. Dadurch werden Ihre beruflichen Ausgaben bis zu einem bestimmten Betrag bereits steuerlich berücksichtigt. Sie ist auch als Werbekostenpauschbetrag oder Arbeitnehmerpauschale bekannt. Dabei gilt:

  • Die Pauschale gilt pro Person. Wenn Sie mehrere Jobs ausüben, wird Ihnen die Pauschale einmalig auf Ihr Gesamteinkommen angerechnet.
  • Bei gemeinsam veranlagten Eheleuten und eingetragenen Lebenspartnern verdoppelt sich die Pauschale.
  • Sie erhalten die volle Pauschale auch dann, wenn Sie nicht das ganze Jahr über in einem Arbeitsverhältnis waren.
  • Die Pauschale ist durch Ihr Arbeitsgehalt begrenzt. Liegt Ihr Jahresgehalt unter 1.230 €, können Sie Werbungskosten nur bis zur Höhe Ihres Gehalts absetzen.

Generell gilt:

Wenn Ihre Werbungskosten gering ausfallen, profitieren Sie von der Pauschale. Eine separate Angabe in der Steuererklärung lohnt sich nur, wenn Ihre Ausgaben die Pauschale übersteigen.

Werbungskostenpauschale 2024

Die Werbungskostenpauschale 2024 liegt bei 1.230 € pro Person und pro Jahr.

Info:

In den vergangenen Jahren ist die Werbungskostenpauschale deutlich gestiegen. Von 2011 bis 2020 lag sie bei noch bei 1.000 €, für 2022 erfolgte eine Erhöhung auf 1.200 €.

Was ist die Entfernungspauschale?

Die Entfernungspauschale gilt für Fahrten zwischen Ihrer Wohnung und Ihrer ersten Tätigkeitsstätte. Dabei ist es unerheblich, ob Sie z. B. mit dem eigenen PKW, dem Fahrrad oder mit dem Zug fahren.

Entfernungspauschale 2024

Die Höhe der Entfernungspauschale 2024 beträgt 0,30 € pro Kilometer. Bei Fahrten mit den öffentlichen Verkehrsmitteln werden im Jahr maximal 4.500 € berücksichtigt. Allerdings gibt es zusätzliche Regelungen bzw. Ausnahmen:

  • Wenn Ihre Wohnung und Ihr erster Arbeitsort weiter als 20 Kilometer voneinander entfernt liegen, können Sie ab dem 21. Kilometer 0,38 € veranschlagen.
  • Die Kilometersätze gelten unabhängig davon, wie Sie die Strecke zurücklegen. Auch wenn Sie mit den öffentlichen Verkehrsmitteln fahren oder zu Fuß gehen, können Sie die Pauschale erheben.
  • Sind Ihre Ausgaben durch öffentliche Verkehrsmittel höher als 0,30 € pro Kilometer, können Sie stattdessen Ihre tatsächlichen Kosten geltend machen.
  • Die Obergrenze von 4.500 € gilt nicht, wenn Sie die Strecke mit Ihrem eigenen PKW oder einem Dienstfahrzeug zurücklegen.

Werbungskosten – Steuer und Steuererklärung

Zu viel gezahlte Steuern können Sie sich mit einer Steuererklärung zurückholen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass Ihre tatsächlichen Werbungskosten höher als die aktuelle Pauschale waren. So gehen Sie vor:

  • Sammeln Sie während des Jahres sämtlich Quittungen und Belege für alle Ausgaben, die Ihnen im beruflichen Zusammenhang entstehen.
  • Am Jahresende zählen Sie alle Beträge zusammen. Wenn die Gesamtsumme die Werbungskostenpauschale deutlich übersteigt, lohnt sich eine separate Auflistung in der Steuererklärung.
  • Ihre Werbungskosten tragen Sie in die Anlage N Ihrer Steuererklärung ein.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ich Werbungskosten absetzen kann?

Wenn Ihre Einkünfte durch Gehalt, Renten, Kapitalerträge oder Vermietungen den Steuerfreibetrag übersteigen, können Sie generell ohne weitere Voraussetzungen Werbungskosten von der Steuer absetzen. Für Ihre Werbungskosten hingegen gelten folgende Bedingungen:

  • Die Kosten müssen in Zusammenhang mit Ihrer Arbeit (bzw. Rente oder Vermietung) entstanden sein.
  • Übersteigen Ihre Werbungskosten den Pauschbetrag von 1.230 €, müssen Sie diese durch Rechnungen, Quittungen etc. belegen können.
  • Sie können Werbungskosten nur in dem Jahr geltend machen, in dem sie Ihnen entstanden sind. Ausnahmen betreffen teure Gegenstände (z. B. Möbel, die Sie über mehrere Jahre abschreiben müssen) sowie Bewerbungskosten bei Arbeitslosigkeit (diese können Sie über mehrere Jahre vortragen, bis Sie Einkünfte erzielen und Ihre Ausgaben verrechnen können).
  • Eventuelle Zuschüsse Ihres Arbeitgebers müssen Sie von Ihren Ausgaben abziehen. Beispiel: Sie kaufen beruflich erforderliches Werkzeug im Wert von 300 €, welches Ihr Arbeitgeber mit 100 € bezuschusst. Als Werbungskosten dürfen Sie anschließend nur 200 € angeben.

Wann lohnt es sich, Werbungskosten anzugeben?

Die separate Angabe von Werbungskosten in der Anlage N lohnt sich nur dann, wenn Ihre Ausgaben die Werbungskostenpauschale übersteigen. In diesem Fall können Sie mit Ihren Werbungskosten Steuern sparen. Liegen sie darunter, haben Sie keinen finanziellen Vorteil davon.

Was kann ich alles absetzen – Checkliste für 2024

Bei einer Auflistung Ihrer Werbungskosten in der Steuererklärung lohnt es sich, genau hinzuschauen. Diese Dinge können Sie bei beruflicher Veranlassung 2024 absetzen:

Was kann ich absetzen? Wie viel kann ich absetzen?
Fahrtkosten zur 1. Arbeitsstätte und zu Vorstellungsgesprächen 0,30 € pro Kilometer, ab dem 21. Kilometer 0,38 € pro Kilometer
Unfall auf dem Arbeitsweg abzüglich Erstattungen durch die Versicherung
Bahncard anteilig, je nach privat-beruflicher Nutzung
Führerscheinkosten für LKW und Bus komplett
Reisekosten für Dienstreisen: Fahrt, Übernachtung, Reisenebenkosten und Verpflegungsmehraufwand komplett
Home-Office 6 € pro Tag, maximal 1.260 € pro Jahr
Häusliches Arbeitszimmer: anteilige Kosten für Wohnraum (z. B. Miete, Grundsteuer, Renovierungskosten, Nebenkosten), Kosten für Reinigung, Wandfarbe usw. je nach individueller Situation in unbegrenzter Höhe oder bis max. 1.250 € im Jahr
Telefon und Internet anteilig, meist maximal 20 € pro Monat
Umzugskosten für Transport, Reise, doppelte Miete und Maklergebühren (bei Mietwohnung) komplett, zuzüglich Umzugspauschale
Zweitwohnung je nach Art der Kosten gelten unterschiedliche Vorgaben und Obergrenzen
Arbeitsmittel wie Werkzeug, Büromaterial, Büroausstattung, Berufskleidung und Computer komplett bei ausschließlich beruflicher Nutzung, sonst anteilig
Bewerbungskosten, z. B. für Fotos, Porto und Inserate komplett, sofern keine Erstattung durch die Arbeitsagentur stattfand
Erstausbildung oder Erststudium maximal 6.000 € pro Jahr abzüglich BAföG und anderer Bezüge
Fort- und Weiterbildung, z. B. Kursgebühren, Kursmaterial und Fahrtkosten komplett
Kontoführungsgebühren 16 € pro Jahr
Versicherungsbeiträge komplett für rein berufliche Versicherungen oder Versicherungsbestandteile
Beiträge zu Kammern und Gewerkschaften Mitgliedsbeiträge in voller Höhe, allerdings keine freiwilligen Zahlungen
Rechtsberatung in der Regel komplett
Steuerberatung, auch Steuersoftware und Ähnliches anteilig für den beruflichen Teil Ihrer Steuererklärung
Feierkosten für Bewirtung, Saalmiete usw. komplett, wenn ausschließlich Kollegen, Vorgesetzte, Geschäftspartner etc. nach unpersönlichen Kriterien eingeladen sind


Welche Werbungskosten kann ich ohne Nachweis absetzen?

Generell können Sie alle Werbungskosten ohne Nachweis im Rahmen der Arbeitnehmerpauschale absetzen. Diese wird Ihnen automatisch zuerkannt, ohne dass Sie Belege für Ihre Ausgaben erbringen müssen. Möchten Sie hingegen Ausgaben oberhalb der Pauschale geltend machen, müssen Sie diese genau auflisten und in der Regel auch belegen.

Wie viel Kontoführungsgebühren kann ich absetzen?

Die Grenze für die Absetzung von Kontogebühren liegt bei 16 € jährlich. Bis zu diesem Beitrag können Sie die Kosten für ein beruflich und privat genutztes Girokonto von der Steuer abziehen.

Kann ich Handykosten von der Steuer absetzen?

Generell können Sie Kosten für Anschaffung und Nutzung Ihres Handys von der Steuer absetzen, wenn Sie es auch für Ihren Beruf benötigen. Dies kann z. B. auf Außendienstmitarbeiter, Redakteure und Makler zutreffen. Dabei sollten Sie beachten:

  • Ein Handy zählt zu den Arbeitsmitteln. Sie können Ihr Handy anteilig von der Steuer absetzen, wenn Sie es zu mindestens 10 % beruflich nutzen.
  • Ohne genauere Angaben können Sie für Ihr Handy pauschal 20 % der monatlichen Kosten bis maximal 20 € pro Monat abziehen.
  • Um höhere Kosten geltend zu machen, müssen Sie Ihre Ausgaben für 3 Monate dokumentieren und die berufliche Nutzung nachweisen, etwa durch eine Bescheinigung Ihres Arbeitgebers.
  • Beträgt die berufliche Nutzung mehr als 90 %, können Sie die gesamten Kosten absetzen.

In welcher Höhe können Werbungskosten abgesetzt werden?

Abgesehen von der Werbungskostenpauschale gibt es keine klar definierte Obergrenze. Wie hoch Ihre tatsächlichen abzugsfähigen Werbungskosten ausfallen, hängt von Ihrer persönlichen Situation und Ihren Ausgaben ab.

Generell gilt:

In seltenen Fällen können Werbungskosten die Einnahmen übersteigen und negative Einkünfte hervorrufen. Dies gilt allerdings nicht für die Werbungskostenpauschale ¬– die dürfen Sie maximal bis zu Ihrer Gehaltshöhe anwenden.

In der Küche rechnet ein Mann auf einem Tablet. Er lächelt.

Wie kommt man über 1.230 € Werbungskosten?

1.230 € Werbungskosten können schnell erreicht sein – je nachdem, wie viel Sie für Ihren Job täglich oder gelegentlich ausgeben. Folgende Ausgaben schlagen besonders zu Buche und können sich günstig auf Ihre Steuerersparnis auswirken:

  • Langer Arbeitsweg: Unabhängig davon, wie Sie die Strecke zurücklegen, können Sie für Ihren Arbeitsweg eine Kilometerpauschale veranschlagen.
  • Teurer Computer: Für elektronische Arbeitsmittel wie Laptop, Drucker und anderes Zubehör greift die Abschreibungs-Regel nicht, d. h. Sie können die Ausgaben im Jahr der Anschaffung absetzen.
  • Häusliches Arbeitszimmer: Unbegrenzte Absetzbarkeit, wenn für Ihre Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht als Ihr privates, abschließbares und ausschließlich beruflich genutztes Arbeitszimmer. Wichtigste Voraussetzung: Es stellt den Mittelpunkt Ihrer beruflichen Tätigkeit dar.

Generell lohnt es sich, alle Belege aufzubewahren und die Ausgaben am Ende des Jahres sorgfältig zusammenzurechnen. Auch kleinere Beträge wie die Kontoführungspauschale oder Kosten für ein Fachbuch können Ihre Steuerlast senken.

Übersicht aller Werbungskosten kurz erklärt

  • Arbeitsweg: Im Rahmen der Entfernungspauschale können Sie für jeden Kilometer zwischen Ihrer Wohnung und Ihrem ersten Arbeitsort einen bestimmten Betrag geltend machen. Derzeit sind es 0,30 € pro Kilometer für die ersten 20 Kilometer und 0,38 € für jeden weiteren Kilometer.
  • Kosten für die Fahrten zu Vorstellungsgesprächen
  • Kosten, die Ihnen im Rahmen eines Unfalls auf Ihrem Arbeitsweg entstehen. Hierzu zählen auch Kosten für einen benötigten Mietwagen.
  • Anteilige Kosten für eine auch beruflich genutzte Bahncard
  • Reisekosten (z. B. für Fahrt, Übernachtung und Verpflegung) für beruflich veranlasste Reisen wie Messebesuche oder Fortbildungen; auch Absetzung des Zeitwerts bei nachgewiesenem Diebstahl von z. B. Laptop, Gepäckstück mit Kleidung etc.

  • Arbeitszimmer: Einen abschließbaren Raum mit Büro-Ausstattung können Sie absetzen, wenn er als Mittelpunkt Ihrer beruflichen Tätigkeit gilt.
  • Home-Office-Pauschale: Für jeden Tag, den Sie im Home-Office arbeiten, können Sie 6 € abziehen. Darin werden Kosten für Heizung, Strom, Wasser und anderes berücksichtigt. Die Pauschale ist auf 1.260 € jährlich begrenzt.
  • Kommunikation: Kosten für die berufliche Nutzung von Telefon und Internet können Sie abziehen. Hierfür reicht meist eine Schätzung, zu wie viel Prozent Sie Ihren Telefonanschluss und Internetzugang beruflich nutzen. In der Regel liegt die Obergrenze bei 20 € im Monat.

  • Umzug: Wenn Sie aus beruflichen Gründen umziehen, können Sie die dadurch entstehenden Kosten von der Steuer absetzen.
  • Zweitwohnung: Kosten für z. B. Umzug, Miete, Fahrt und Einrichtung können Sie absetzen, wenn Sie aus beruflichen Gründen in der Nähe Ihrer Tätigkeitsstätte eine Zweitwohnung nutzen.

Alles, was Sie zu mindestens 10 % für Ihre Arbeit nutzen, können Sie zumindest anteilig von der Steuer absetzen. Dazu zählen unter anderem

  • Büromaterialien oder Werkzeug
  • Büroausstattung wie Schreibtisch, Bürostuhl und Bücherregale
  • Fachliteratur, auch rein beruflich genutzte Abonnements
  • Berufskleidung und Aktentaschen (Kosten für Anschaffung und Reinigung)
  • Computer, Smartphone, Drucker, Tastatur, externe Festplatten usw.

Bei beruflich und privat genutzten Gegenständen ist der berufliche Anteil abziehbar. Übrigens können Sie auch Kosten für Reinigung oder Reparatur absetzen.

Vorsicht: Nur sogenannte geringe Wirtschaftsgüter mit einem Wert bis 800 € netto können Sie sofort abziehen. Teurere Arbeitsmittel müssen Sie über einen festgelegten Zeitraum abschreiben. Diese Regel gilt nicht für Computer und Computerzubehör.

  • Kosten für Inserate
  • Kosten für Fotos, Kopien, Bewerbungsmappen und Porto
  • Fahrtkosten zu Vorstellungsgesprächen, sofern sie nicht vom Arbeitgeber erstattet wurden

  • Kosten für eine zusätzliche Berufsausbildung oder ein Zweitstudium bzw. ein Erststudium bei bereits vorhandener Berufsausbildung
  • Kosten für Fortbildungen, die Sie im Rahmen Ihrer Ausbildung absolvieren
  • Kosten für einen beruflich erforderlichen LKW- oder Busführerschein
  • Kosten für den Erwerb eines Meistertitels
  • Kosten für eine Promotion oder Habilitation, sofern diese aus beruflichen Gründen zustande kommt
  • Kosten für Umschulungen
  • Kosten für Sprachkurse, wenn Sie die Sprachkenntnisse im beruflichen Kontext benötigen
  • Generell alle Kosten für Fort- und Weiterbildungen

Hinweis: Sogenannte Ausbildungskosten, die Ihnen für Ihre erste Berufsausbildung oder ein Erststudium entstehen, können Sie als Sonderausgaben bis zu einer Höhe von 6.000 € pro Jahr absetzen.

  • Kosten für eine beruflich veranlasste Haftpflichtversicherung, Unfallversicherung oder Rechtsschutzversicherung
  • Beiträge für die Mitgliedschaft in Kammern und Gewerkschaften

  • Kosten für Rechtsberatung im beruflichen Kontext, auch Anwalts- und Gerichtskosten
  • Anteilige Kosten für Steuerberatung (nur für den beruflichen Teil der Steuererklärung)
  • Kosten für Feiern mit Kollegen, Geschäftspartnern usw. aus beruflichem Anlass
  • Kontoführungsgebühren und anteilige Gebühren für eine auch beruflich genutzte Kreditkarte
Am Laptop arbeiten und sich bei ERGO News anmelden.

Mit dem Newsletter haben Sie die Nase vorn

Bleiben Sie informiert: Mit dem ERGO Newsletter bekommen Sie regelmäßig nützliche Alltagstipps, Neuigkeiten zu Versicherungen und Vorsorge und zusätzlich tolle Gewinnchancen. Melden Sie sich gleich an!

Das könnte Sie auch interessieren:

Ähnliche Beiträge:

Für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Artikels wird keine Haftung übernommen. Die Darstellung wurde nach bestem Wissen und aktuellem Rechtsstand formuliert.

Der Artikel ersetzt keine (Steuer-)Rechtsberatung durch einen Steuerberater.