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ePA – Elektronische Patientenakte

Alle Daten in einer Akte

Die elektronische Patientenakte ist ein weiterer Meilenstein auf dem Weg zum digitalen Gesundheitswesen.

Eine Ärztin zeigt ihrer Patientin ein Ultraschallbild auf dem Tablet.

Die elektronische Patientenakte (ePA) ist das Kernelement der digitalen Gesundheitsversorgung. Sie soll ab 2025 Standard im deutschen Gesundheitssystem sein. Gesundheitsdaten werden in der ePA zentral gespeichert und sind jederzeit abrufbar. In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie die digitale Patientenakte funktioniert, welche Chancen und Risiken sie birgt und wie Sie die ePA bekommen bzw. ihr widersprechen.

Das Wichtigste im Überblick:

  • Seit 2021 ist die elektronische Patientenakte verfügbar, ab 2025 soll sie Standard werden: Gesetzlich Versicherte erhalten im Januar automatisch eine ePA. In ihr sollen künftig alle relevanten Gesundheitsdaten verfügbar sein.
  • Ärzte und Apotheken erhalten Zugriff auf die ePA, sobald die Gesundheitskarte eines Patienten eingelesen wird.
  • Patienten haben jedoch zahlreiche Möglichkeiten zum Widerspruch: Sie können der digitalen Patientenakte generell oder in Teilbereichen widersprechen.

Was ist die ePA?

Die elektronische Patientenakte – kurz ePA – ist ein digitaler Ordner, in dem Befunde und andere medizinische Informationen eines Patienten dauerhaft gespeichert werden. Sie zählt ebenso wie das E-Rezept zu den digitalen Anwendungen im Gesundheitssystem. Das steckt dahinter:

  • Bislang legte jede medizinische Einrichtung ihre eigene Patientenakte an. Mit der ePA sind medizinische Daten an einem zentralen Ort digital gespeichert und verfügbar, sodass Ärzte alle relevanten Informationen abfragen können.
  • Krankenkassen stellen die e-Patientenakte bereits seit 2021 zur Verfügung. Laut der kassenärztlichen Bundesvereinigung nutzte jedoch lediglich rund 1 % aller Versicherten diese Form der Patientenakte.
  • Daher beschloss der Bundestag am 14. Dezember 2023 mit dem Digital-Gesetz, dass die ePA 2025 standardmäßig für alle gesetzlich Versicherten eingeführt wird. Das Projekt läuft unter dem Namen „ePA für alle“ und soll die Nutzung der elektronischen Patientenakte vorantreiben.
  • Künftig sind Ärzte und medizinisches Personal verpflichtet, bestimmte Informationen in der ePA einzutragen – es sei denn, der Patient widerspricht.

Die rechtlichen Grundlagen sind im Fünften Teil des Sozialgesetzbuches geregelt. Spezifische Vorschriften finden Sie ab § 341.

Was gilt für die ePA 2025?

Bislang mussten Versicherte selbst aktiv werden, um eine elektronische Patientenakte zu nutzen: Sie mussten die ePA anlegen und mit Daten befüllen (lassen). Nur Versicherte, die selbst tätig wurden, hatten bei diesem sogenannten Opt-In-Verfahren eine ePA.

Ab 2025 soll es genau andersherum funktionieren: Alle Versicherten bekommen spätestens zum 15. Januar 2025 automatisch eine digitale Patientenakte – es sei denn, sie widersprechen aktiv (Opt-Out). Mit dieser neuen Form der „ePA für alle“ soll die e-Patientenakte breiter genutzt werden. Die Bundesregierung strebt eine Verbreitung von mindestens 80 % an.

Wie funktioniert die elektronische Patientenakte?

Die ePA ist ein eine cloudbasierte Anwendung, die wie ein digitaler Ordner Patientendaten enthält und online zugänglich ist. Sie ist zentraler Bestandteil der Telematik-Infrastruktur, die als offizielle Plattform im digitalen Gesundheitssystem fungiert. So funktioniert es:

  • Die ePA ist eine digitale Krankenakte, in der künftig alle Gesundheitsdaten eines Patienten gespeichert werden.
  • Bei einem Arztbesuch lassen Sie Ihre Gesundheitskarte einlesen, wodurch die Praxis Zugriff auf die gespeicherten Daten erhält, und weitere Dokumente hinzufügen kann.
  • Ärzte, Apotheker und andere Personen in medizinischen Berufen sollen somit die medizinische Vorgeschichte ihrer Patienten nachvollziehen können.
  • Um die elektronische Patientenakte zu verwalten, können Sie sich die ePA-App Ihrer Krankenkasse herunterladen. Damit erhalten Sie Zugang zur ePA über Ihr Smartphone oder Tablet. Über die App können Sie die Speicherung und Nutzung von Daten freigeben oder verhindern.

Sie können auch ein Familienmitglied oder jemand anderen mit der Führung Ihrer ePA beauftragen. Eltern entscheiden für Ihre Kinder, bis diese einwilligungsfähig sind (Einzelfallentscheidung, spätestens mit 16 Jahren).

Was ist die ePA-App?

Die ePA-App stellt Ihnen Ihre Krankenkasse zur Verfügung. Jede Krankenkasse hat ihre eigene ePA-App entwickelt, die Sie in den gängigen App-Stores kostenlos erhalten. Über die App können Sie Ihre digitale Patientenakte einsehen und verwalten, z. B. Daten freigeben, verbergen oder löschen.

Hinweis:

Sie können die ePA auch ohne eine App passiv nutzen. Allerdings haben Sie dann keine Einsicht in Ihre e-Patientenakte und können die gespeicherten Daten nicht selbst verwalten. Ihr Recht auf Widerspruch gegen die elektronische Patientenakte können Sie dennoch jederzeit bei der Ombudsstelle Ihrer Krankenkasse ausüben.

Für was ist die ePA gut?

Laut Bundesgesundheitsministerium soll die ePA die medizinische Behandlung und Patientensicherheit verbessern, indem sie den Austausch und die Nutzung von Gesundheitsdaten vereinfacht. Diese Verbesserungen soll die elektronische Patientenakte bieten:

  • Da Untersuchungsergebnisse und andere Daten zur Verfügung stehen, werden Mehrfachuntersuchungen vermieden.
  • Ärzte erhalten notwendige Informationen schneller und können die dadurch gesparte Zeit für die Behandlung nutzen.
  • Gespeicherte Daten früherer Untersuchungen ermöglichen es Ärzten, den Krankheitsverlauf nachzuvollziehen und die Behandlung individuell zu gestalten.
  • Da Dokumente in digitaler Form vorliegen, lässt sich Papier einsparen.
Arzt und Patient schauen auf eine Röntgenaufnahme.

Wie sicher ist die ePA?

Daten der ePA werden verschlüsselt auf zentralen Servern in Deutschland abgelegt. Diese erfüllen die europäischen Datenschutzanforderungen und werden hinsichtlich der Sicherheit durch unabhängige Gutachter geprüft. Auch Anbieter und Betreiber der ePA können die Daten nicht im Klartext einsehen.

Info:

Für die Entwicklung und den Betrieb der ePA ist die Gematik GmbH (Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte) zuständig. Als nationale Agentur für digitale Medizin befindet sie sich mehrheitlich im Besitz des Gesundheitsministeriums. Sie ist für alle digitalen Anwendungen im deutschen Gesundheitssystem und deren Sicherheit zuständig.

Zudem gilt:

  • Die Datenverarbeitung innerhalb der Telematikinfrastruktur ist Sache der Krankenkassen, die somit auch für den Datenschutz verantwortlich sind.
  • Die ePA-Apps der Krankenkassen müssen von der Gematik zugelassen werden. In diesem Rahmen findet auch eine Sicherheitsprüfung statt. Die Sicherheit und Authentifizierungsverfahren obliegen den jeweiligen Krankenkassen.
  • Als problematisch wird die Speicherung von sensiblen Daten auf privaten Endgeräten gesehen. Zudem befürchten Datenschützer Missbrauch, wenn z. B. das Smartphone gehackt wird.

Welche Daten kommen in die ePA?

Ab 2025 sind Ärzte und andere medizinische Leistungserbringer per Gesetz verpflichtet, Daten zur aktuellen Behandlung in die ePA einzutragen. Zusätzlich sollen nach geplanten Ausbaustufen weitere Daten hinzukommen. Das betrifft unter anderem:

  • Befunde
  • Berichte
  • Röntgenbilder und andere Aufnahmen
  • Medikationspläne
  • Notfalldaten
  • Impfpass, Mutterpass, Zahnbonusheft
  • Daten zu Medikamenten, die automatisch vom e-Rezept-Server übertragen werden

Daten eintragen können Personen bzw. Institutionen, die über einen elektronischen Heilberufsausweis verfügen und bei denen Sie Ihre Gesundheitskarte einlesen lassen. Auch die Krankenkassen dürfen Abrechnungsdaten in der elektronischen Patientenakte speichern.

Info:

Als Patient haben Sie jedoch ein generelles Widerspruchsrecht: Sie können Ärzten den Zugriff auf die ePA vollständig verweigern oder bei einzelnen Daten widersprechen.

Darüber hinaus können Sie übrigens auch eigene Dokumente in Ihrer digitalen Patientenakte ablegen. Dazu gehören z. B. Tagebücher über Blutdruckmessungen oder Migräneanfälle und Daten von Fitness-Trackern.

Wer hat Zugriff auf die ePA?

Ärzte haben ab 2025 Zugriff auf sämtliche gespeicherte Daten, sobald Sie Ihre Gesundheitskarte in das Lesegerät der Praxis stecken. Das Zugriffsrecht gilt in der Regel 90 Tage lang für die gesamte Praxis. Allerdings müssen sich die Institutionen mit einem elektronischen Heilberufsausweis legitimieren. Zugriff erhalten somit unter anderem:

  • Ärzte und Zahnärzte
  • Psychotherapeuten
  • Pflegeeinrichtungen und ambulante Pflege
  • Krankenhäuser
  • Apotheken (hier gilt das Zugriffsrecht 3 Tage lang)
  • Hebammen
  • Physiotherapeuten

Allerdings können Sie über die ePA-App gespeicherte Daten löschen oder für bestimmte Einrichtungen verbergen. In der App können Sie auch Zugriffsprotokolle einsehen und Zugriffsrechte verlängern, einschränken oder beenden.

Hinweis:

Mit dem Gesetz zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten hat der Bundestag 2023 ermöglicht, dass Daten aus der ePA grundsätzlich auch der Forschung zur Verfügung stehen. Patienten können dies jedoch durch Widerspruch verhindern.

Wie bekomme ich die elektronische Patientenakte?

Die „ePA für alle“ bekommen Sie spätestens zu Beginn des Jahres 2025 von Ihrer Krankenkasse. Sie wird automatisch für Sie angelegt und ist über Ihre Gesundheitskarte verfügbar. Spätestens im November 2024 erhalten Sie hierzu ein Ankündigungsschreiben. Sie selbst müssen nichts weiter unternehmen.

Hinweis:

Wenn Sie noch 2024 eine ePA anlegen möchten, müssen Sie diese bei Ihrer Krankenkasse beantragen. Krankenkassen sind seit 2021 verpflichtet, die digitale Patientenakte kostenlos bereitzustellen.

Wie widerspreche ich der elektronischen Patientenakte?

Der Widerspruch gegen die elektronische Patientenakte erfolgt direkt bei Ihrer Krankenkasse. Vor der Einführung muss Ihre Krankenkasse Sie über die Einführung der ePA informieren. Sie haben anschließend 6 Wochen Zeit zu widersprechen. In diesem Fall wird die ePA für Sie nicht angelegt. Wie genau das Widerspruchsverfahren abläuft, erfahren Sie von Ihrer Krankenkasse.

Weitere Widerspruchsmöglichkeiten

Auch innerhalb der ePA haben Sie vielfältige Widerspruchsrechte. So können Sie z. B. die Speicherung von bestimmten Daten oder die Nutzung zu Forschungszwecken verhindern. Außerdem können Sie jederzeit der bereits angelegten ePA insgesamt widersprechen und die Löschung verlangen. Hier können Sie Ihr Widerspruchsrecht ausüben:

  • Über die Ombudsstelle Ihrer Krankenkasse: Hier können Sie der e-Patientenakte als Ganzes bzw. der Forschungsfreigabe widersprechen und einzelnen Institutionen den Zugriff verwehren.
  • Über die App: Hier können Sie alle Änderungen vornehmen, die Ihnen auch die Ombudsstelle ermöglicht. Zusätzlich haben Sie weitere Optionen und können z. B. einzelne Dokumente löschen oder verbergen.
  • In ausgewählten Apotheken: Im Rahmen der assistierten Telemedizin können Sie hier voraussichtlich Ihre Daten einsehen und bei Bedarf löschen lassen.

In der Praxis selbst hingegen können Sie in der Regel nicht spontan widersprechen. Eine Ausnahme gilt für sensible Daten zu sexuell übertragbaren und psychischen Erkrankungen sowie zu Schwangerschaftsabbrüchen: Hier können Sie direkt bei der Behandlung der Speicherung widersprechen.

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