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Rettungsgasse – das Wichtigste in Kürze

Schnelle Rettung

Passiert ein Unfall, ist schnelle Hilfe gefragt. Eine Rettungsgasse für die Einsatzkräfte kann Leben retten.

Ein Sanitätsfahrzeug bahnt sich seinen Weg durch die Rettungsgasse.

Nach einem Unfall ermöglicht eine Rettungsgasse den Einsatzkräften freie Fahrt zur Unfallstelle. Jedoch wissen nur rund die Hälfte aller Autofahrer, wie eine Rettungsgasse gebildet wird und was es dabei zu beachten gibt.  Laut § 11 Abs. 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO) muss bei stockendem Verkehr und bei Stau eine Rettungsgasse gebildet werden. Hier erfahren Sie, wie Sie eine Rettungsgasse in Deutschland und dem Ausland richtig bilden. Und erhalten Antworten auf die häufigsten Fragen zur Rettungsgasse.

Wie wird die Rettungsgasse gebildet?

Eine Rettungsgasse wird immer nach dem gleichen Prinzip gebildet:

Die Autos auf der ganz linken Spur weichen nach links aus und die anderen Spuren fahren nach rechts.

So entsteht zwischen der äußersten linken Spur und den restlichen Fahrbahnen eine freie Gasse. Diese wird dann von den Einsatzkräften benutzt, um schneller zum Unfallort zu gelangen.

Rettungsgasse bilden – Anleitung zur Bildung der Rettungsgasse

Tipp

Mit der Rechte-Hand-Regel können Sie sich merken, wie eine Rettungsgasse gebildet wird: Schauen Sie sich den Handrücken Ihrer rechten Hand an. Spreizen Sie den Daumen ab. Der Daumen stellt die linke Spur dar. Der Rest der Finger die übrigen Fahrbahnen. Zwischen Daumen und den anderen Fingern befindet sich eine große Lücke. Dort bildet sich die Rettungsgasse.

Besonderheiten zur Rettungsgasse in der Stadt

In der Stadt gibt es oft nur eine Spur für jede Fahrtrichtung. Damit trotzdem genügend Platz für einen Krankenwagen ist, muss jedes Auto so nah wie möglich an den Fahrbahnrand fahren. So entsteht eine Lücke in der Mitte der Fahrbahn.

Während Sie eine Rettungsgasse in der Stadt bilden, sollten Sie darauf achten, dass Sie:

  • ausreichend Abstand vorn und hinten lassen. So haben andere Fahrzeuge genügend Platz.
  • parallel zur Fahrbahn stehen.

Nutzen Sie den Blinker, wenn Sie eine Rettungsgasse bilden. So wissen die anderen Verkehrsteilnehmer, was Sie machen. Stehen Sie an einer Kreuzung, dürfen Sie langsam – auch bei roter Ampel – nach vorn auf die Kreuzung ausweichen. So machen Sie anderen Autos und den Rettungskräften Platz.

Besonderheiten zur Rettungsgasse auf der Autobahn

Die Rettungsgasse wird immer zwischen der äußerst linken und allen anderen Spuren gebildet. Dabei ist egal, wie viele Spuren die Autobahn besitzt. Wer ganz links steht, fährt nach links. Der Rest weicht nach rechts aus.
Beachten Sie bei einer Rettungsgasse auf der Autobahn folgendes:

  • Nähern Sie sich einem Stau in angemessener Geschwindigkeit.
  • Bleiben Sie ruhig.
  • Bilden Sie die Rettungsgasse sofort, wenn Sie einen Stau oder stockenden Verkehr bemerken.
  • Lassen Sie den Standstreifen frei.

Bei einem Stau sind alle verpflichtet, eine Rettungsgasse zu bilden. Halten Sie dabei genügend Abstand zu Ihrem Vordermann. Experten empfehlen hierfür rund 5 m.

Achtung: Das richtige Verhalten im Stau trägt auch dazu bei, dass die Rettungskräfte schnell an den Unfallort gelangen und keine weiteren Hindernisse entstehen.

Die wichtigsten Fragen zur Rettungsgasse

Immer wieder kommt es zu Irrtümern, wenn es um die Rettungsgasse geht. Hier finden Sie die Antworten auf die häufig gestellten Fragen zur Rettungsgasse:

Wie wird die Rettungsgasse an einer Baustelle gebildet?

Bei einer Fahrbahnverengung oder einer Baustelle fahren alle so weit als möglich an den Rand der Fahrbahn. Hier gelten die Regeln für zwei- und mehrspurige Straßen. Sollte dies nicht ausreichen, ist es im Ausnahmefall gestattet, den Standstreifen zu benutzen. Dieser sollte dann nicht ganz befahren werden, sondern höchstens bis zur Hälfte.

 

Wie wird die Rettungsgasse bei Autobahnauffahrten gebildet?

Oft sind auch die Autobahnauffahrten von einem Stau betroffen. Befinden Sie sich auf der Autobahnauffahrt, fahren Sie so weit wie möglich nach rechts. So schaffen Sie Platz für die Einsatzwagen. Befinden Sie sich auf der Autobahn vor einer Autobahnauffahrt, so müssen Sie hier so viel Platz lassen, dass ein Krankenwagen die Rettungsgasse erreichen kann.

Wie muss das Auto stehen?

Um genügend Platz für die Rettungskräfte zu schaffen, steht Ihr Auto am besten gerade und parallel zur Fahrbahn. Lassen Sie genügend Platz zum Fahrzeug vor Ihnen, um weitere Unfälle zu verhindern.

Wann endet die Rettungsgasse?

Die Rettungsgasse wird erst aufgelöst, wenn Sie den Unfallort oder die Stauursache erreicht haben. Auch wenn Polizei und Krankenwagen schon durchgefahren sind, können jederzeit weitere Einsatzkräfte nachkommen. Deshalb muss die Rettungsgasse immer offenbleiben.

Wer darf durch die Rettungsgasse fahren?

Die Rettungsgasse darf nur von Einsatzfahrzeugen befahren werden. Dazu zählen: Polizei, Feuerwehr, Notarzt, Rettungswagen, Einsatzfahrzeuge des Technischen Hilfswerks, Abschleppdienst, Bergedienst, Gutachter und Bestattungsunternehmen.
Allen anderen ist es verboten, die Rettungsgasse zu befahren. Das betrifft in Deutschland auch Motorräder.

Notarztwagen mit Blaulicht auf dem Dach.

Warum wird nicht der Standstreifen als Rettungsgasse genutzt?

Der Stand- oder Pannenstreifen wird nicht als Rettungsbahn genutzt. Das hat mehrere Gründe: Für große Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr ist er beispielsweise oft nicht breit genug. Außerdem kann der Standstreifen durch kaputte Autos versperrt sein. Autobahnauf- und -abfahrten unterbrechen den Pannenstreifen zudem ständig, sodass die Einsatzkräfte nicht ungehindert an den Unfallort gelangen.

Welche Strafen gibt es, wenn die Rettungsgasse nicht richtig gebildet wird?

Seit 2017 gibt es höhere Strafen und Bußgelder, wenn eine Rettungsgasse nicht richtig gebildet wird. Denn so behindern Sie die Rettungskräfte und riskieren das Leben der Unfallopfer. Folgende Strafen und Bußgelder drohen Ihnen bei einer Missachtung der Regeln:

 

Tatbestand Bußgeld Punkte Fahrverbot
Es wurde keine Rettungsgasse gebildet, obwohl der Verkehr stockte/sich staute. 200 € 2  
… dabei wurden Rettungskräfte behindert. 240 € 2 1 Monat
… dabei wurden Rettungskräfte gefährdet. 280 € 2 1 Monat
… dabei entstand eine Sachbeschädigung. 320 € 2 1 Monat
Die Fahrbahn wurde für Einsatzkräfte mit Blaulicht und Martinshorn nicht freigemacht. 240 € 2 1 Monat
… dabei wurden Rettungskräfte gefährdet. 280 € 2 1 Monat
… dabei entstand eine Sachbeschädigung. 320 € 2 1 Monat

Die Rettungsgasse in Europa

Auch in anderen Ländern gilt generell: Für Rettungskräfte muss der Weg freigemacht werden. Jedoch gibt es in den verschiedenen Ländern Regeln, die von den deutschen Gesetzen abweichen. In der Übersicht finden Sie beliebte Urlaubsländer und deren Regeln zur Rettungsgasse.

 

 

Land Regeln
Österreich, Schweiz, Slowenien & Tschechien
  • Gleiche Regelung wie in Deutschland
Luxemburg & Ungarn
  • Gleiche Regelung wie in Deutschland
  • Der Standstreifen darf zur Bildung der Rettungsgasse genutzt werden.
Großbritannien
  • Der Seitenstreifen (engl. hard shoulder) wird als Rettungsbahn genutzt.
  • Dieser befindet sich äußerst links.
Frankreich, Niederlande, Italien, Spanien & Kroatien & Polen
  • Keine Regelung für eine Rettungsgasse
  • Einsatzkräfte müssen an anderen Fahrzeugen vorbeifahren können.
Belgien
  • Keine Regelung für eine Rettungsgasse
  • Einsatzkräfte müssen an anderen Fahrzeugen vorbeifahren können.
  • Motorradfahrer dürfen die Rettungsgasse befahren.

 

In ganz Europa müssen Rettungskräfte an den Unfallort gelangen können. Infomieren Sie sich vor der Fahrt in ein anderes Land darüber, wie die Rettungsgasse dort gebildet wird. Und welche Besonderheiten es im Fall eines Staus gibt.

Fazit

Die Rettungsgasse muss bei stockendem Verkehr und Stau immer offengehalten werden. Gebildet wird sie zwischen dem ganz linken und den übrigen Fahrstreifen. Achten Sie darauf, genügend Abstand zu den anderen Autos zu halten. Lösen Sie die Rettungsgasse erst hinter der Stauursache auf. Weitere wichtige Hinweise zum Verhalten im Stau und die wichtigsten Informationen zur Rettungsgasse finden Sie in der PDF-Übersicht „Stau-Ratgeber“.

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