Eine Drohne zu fliegen, ist ein faszinierendes Gefühl für alle begeisterten Copter-Piloten. Allerdings gibt es rund um die beliebten Flugobjekte einiges zu beachten, damit Sie als Pilot rechtlich auf der sicheren Seite sind. Hier finden Sie die wichtigsten Infos zu Fluggebieten, Drohnenführerscheinen & Co.
Das Wichtigste im Überblick:
- Seit 2021 gilt in Deutschland die EU-Drohnenverordnung, die den Betrieb von Drohnen im unkontrollierten Luftraum regelt.
- Für Drohnen ab einem Gewicht von 250 g muss sich der Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und benötigt einen Kompetenznachweis in Form eines Drohnenführerscheins.
- Eine Haftpflichtversicherung ist unabhängig vom Gewicht für alle Drohnen erforderlich.
Flugkategorien und Drohnenklassen
Seit dem 1. Januar 2021 gibt es in den europäischen Ländern die EU-Drohnenverordnung, die bei allen unbemannten Luftfahrzeugen greift. Sie regelt unter anderem den Betrieb von Drohnen im Freien und gibt vor, welche Drohnen wo fliegen dürfen und welchen Kompetenznachweis der Pilot dafür benötigt.
Die EU-Drohnenverordnung gilt nicht nur für sogenannte Drohnen oder Multicopter, sondern für alle unbemannten Luftfahrzeuge. Dazu zählen auch ferngesteuerte Modellflugzeuge und Modellhubschrauber, die für den Betrieb im Freien vorgesehen sind.
Welche Kategorien gibt es in der Drohnenverordnung?
Drohnen werden in 3 Kategorien eingeteilt, die jeweils regeln, unter welchen rechtlichen Voraussetzungen geflogen werden darf:
- Offene Kategorie für Drohnen mit einem Gewicht von weniger als 25 kg. Dazu zählen i. d. R. alle hobbymäßig genutzten Drohnen. Diese Kategorie wird zusätzlich in die 3 Unterkategorien A1, A2 und A3 unterteilt.
- Spezielle Kategorie für Fälle, die nicht zur offenen Kategorie zählen. Dafür sind eine Risikobewertung sowie eine Betriebsgenehmigung erforderlich.
- Zulassungspflichtige Kategorie für Drohnen, die z. B. in der Industrie oder Personenbeförderung zum Einsatz kommen.
Hobbymäßig genutzte Drohnen fallen i. d. R. in die offene Kategorie.
Was bedeuten die Unterkategorien A1 bis A3?
In der offenen Kategorie gibt es zusätzlich die Unterteilung in die Unterkategorien A1, A2 und A3. Diese besagen, wo eine Drohne fliegen darf:
- A1: in der Nähe von Menschen, allerdings nicht über Menschenansammlungen und unbeteiligten Personen
- A2: mit einem Abstand von mindestens 30 Metern (im Langsam-Modus mindestens 5 Meter) zu Menschen und unter 150 m zu Wohn-, Industrie-, Gewerbe- und Erholungsgebieten
- A3: mit einem Abstand von mindestens 150 m zu den genannten Gebieten. Im Fluggebiet dürfen sich keine unbeteiligten Menschen aufhalten.
In welcher Unterkategorie eine Drohne betrieben werden darf, hängt vom Gewicht bzw. der Klassifizierung der Drohne ab.
In welche Klassen werden Drohnen eingeteilt?
Drohnen sollen ab 2023 in 7 Klassen eingeteilt werden. Diese bestimmen, wo und wie die Drohne fliegen darf und welchen Führerschein der Pilot braucht. Entscheidend für die Klassifizierung ist das Sicherheitsrisiko, das die Drohne darstellen könnte. Für Hobbypiloten sind vor allem die Klassen C0 bis C4 relevant:
- C0: Elektrisch betriebene Drohnen mit einem Abfluggewicht von weniger als 250 g und einer Höchstgeschwindigkeit im Horizontalflug von weniger als 19 m/s. Außerdem selbstgebaute Drohnen unter 250 g.
- C1: Drohnen mit einem Abfluggewicht von weniger als 900 g, die eine Aufprallenergie von weniger als 80 J hervorrufen.
- C2: Drohnen mit einem maximalen Abfluggewicht von weniger als 4 kg.
- C3: Drohnen mit einem maximalen Abfluggewicht von weniger als 25 kg.
- C4: In diese Klasse fallen die meisten herkömmlichen Modellflugzeuge.
Selbstgebaute Drohnen, die 250 g oder mehr wiegen, fallen in die Kategorien C3 oder C4.
Wo darf ich meine Drohne fliegen lassen?
Nach der Drohnenverordnung von 2021 ist die maximale Flughöhe einer Drohne auf mittlerweile 120 Meter (vorher: 100 Meter) begrenzt. Außerdem gibt es bestimmte Orte und Situationen, in denen Drohnen grundsätzlich nicht fliegen dürfen, z. B.:
- Im Luftraum über Naturschutzgebieten
- Über Wohngrundstücken, sofern nicht die Erlaubnis des Besitzers vorliegt. Ausnahme: zwischen 6 und 22 Uhr in mindestens 100 Metern Höhe, wenn es nicht möglich ist, die Grundstücke zu umfliegen oder die Erlaubnis der Eigentümer einzuholen
- Außer Sichtweite des Drohnenführers oder ggf. eines zusätzlichen Beobachters
- In einem Radius von 1,5 Kilometern um Flugplätze
- Oberhalb von Menschenansammlungen oder unbeteiligten Personen
Eine Genehmigung der Luftfahrtbehörde braucht, wer seine Drohne an nicht dafür vorgesehenen Orten fliegen möchte, z. B. oberhalb von 120 Metern, auf Flughäfen oder außer Sichtweite.
Was gilt für Drohnen unter 250 g?
Für Drohnen, die weniger als 250 g wiegen, gelten besondere Ausnahmen. Vorausgesetzt, sie fliegen zusätzlich nicht schneller als 19 m/s und verfügen nicht über Sensoren wie Kamera und Mikrofon. Mit diesen Drohnen haben Sie mehr Freiheiten. Unter anderem können Sie:
- Die Mini-Drohne ohne Führerschein fliegen
- Sie ohne Registrierung und Kennzeichnung betreiben
- Sie über Wohngebieten fliegen lassen
- Wenn es sich bei der Drohne zusätzlich um ein selbstgebautes Modell handelt oder sie unter die EU-Spielzeugrichtlinie fällt, darf sie zudem von Jugendlichen unter 16 Jahren ohne Aufsicht geflogen werden.
Was gilt in Ländern wie Italien, Kroatien und der Schweiz?
Die EU-Verordnung gilt für alle europäischen Länder und damit auch für den Urlaub in Italien und Kroatien. In Kroatien sollten Drohnenpiloten zudem beachten, dass Luftaufnahmen verboten sind.
In der Schweiz hingegen sind die Drohnengesetze etwas weniger streng. Dort gilt derzeit:
- Drohnen unter 30 kg dürfen ohne besondere Genehmigung fliegen, sofern der Pilot oder ein Beobachter Sichtkontakt hält.
- Privat genutzte Drohnen müssen weder registriert noch gekennzeichnet sein.
- Nur in bestimmten Kontrollzonen ist die Flughöhe auf 150 Meter begrenzt.
- Eine Haftpflichtversicherung ist für Drohnen ab 500 g erforderlich.
- Bestimmte Orte wie Naturschutzgebiete, militärische Anlagen und Menschenansammlungen dürfen nicht überflogen werden.
Wann brauche ich einen Drohnenführerschein?
Generell braucht man in Deutschland für den Betrieb einer Drohne mit einem Gewicht ab 250 g einen Drohnenführerschein. Zurzeit gibt es 2 verschiedene Scheine:
- EU-Kompetenznachweis A1/A3, auch kleiner Drohnenführerschein genannt. Er ist generell für den Betrieb einer Drohne erforderlich, wenn sie nicht weniger als 250 g wiegt (bis Ende 2022: weniger als 500 g). Er gilt für die Betriebsklassen A1 und A3.
- EU-Fernpilotenzeugnis A2, auch großer Drohnenführerschein genannt. Er gilt für die Klasse A2.
Für welche Drohne brauche ich keinen Führerschein?
Nur sogenannte Mini-Drohnen mit einem Startgewicht von weniger als 250 g können künftig führerscheinfrei geflogen werden.
Noch bis Ende 2022 gilt eine Übergangsfrist, in der man Drohnen mit einem Gewicht von weniger als 500 g ohne Führerschein fliegen darf.
Welche Drohnen sind versicherungspflichtig?
Auch wer nur hobbymäßig eine Drohne fliegen lassen möchte, braucht dafür in jedem Fall eine Haftpflichtversicherung. Diese ist zudem notwendig für die Registrierung als Pilot und muss als Nachweis beim Betrieb einer Drohne vorhanden sein.
Bei der privaten Haftpflichtversicherung von ERGO ist der Betrieb Ihrer Drohne mitversichert. Voraussetzungen:
- Die Drohne wiegt weniger als 5 kg.
- Sie wird ausschließlich zu Hobby- oder Sportzwecken eingesetzt.
Doch in einigen Fällen wird das Fliegen einer Drohne nicht von der normalen Privathaftpflichtversicherung abgedeckt. Dann benötigen Sie eine spezielle Drohnenversicherung. Die Kosten betragen im Jahr rund 50 bis 70 €.
Welche Drohnen müssen registriert werden?
Seit dem 1. Januar 2021 müssen sich alle Drohnenbetreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und über eine sogenannte e-ID verfügen. Diese muss mit einer speziellen Plakette an jeder Drohne des Betreibers angebracht werden. Von dieser Regelung ausgenommen sind Spielzeugdrohnen sowie Drohnen unter 250 g ohne Sensoren wie Kamera und Mikrofon.
Diese sogenannte UAS-Betreiberregistrierung (Unmanned Aircraft System) ist auf der Website des Luftfahrtbundesamts möglich und dauert wenige Minuten. Sie benötigen dafür einen Scan Ihres Personalausweises oder Passes, eine E-Mail-Adresse, den Namen Ihres Haftpflichtversicherers sowie die Policennummer. Die Registrierung kostet 20 €.
Drohnen mit Kamera
Generell ist der Betrieb von Drohnen mit Kamera in Deutschland erlaubt. Allerdings gelten besondere Vorschriften, da sich mit einer Kamera personenbezogene Daten sammeln lassen. So dürfen Kameradrohnen z. B. grundsätzlich nicht über Wohngrundstücken fliegen, wenn nicht die Erlaubnis des Eigentümers vorliegt.
Achtung: Die Vorschriften gelten auch, wenn die Kamera nicht in Betrieb ist. Es reicht aus, dass sie an der Drohne vorhanden ist.
Auch beim Kameraflug in anderen Gebieten lauern Fallstricke. Etwa bei Motiven, die zur Identifizierung genutzt werden können. Besonders, wenn die Aufnahmen zur Veröffentlichung gedacht sind – auch in den sozialen Netzwerken. Passen Sie daher auf bei:
- Gesichtern
- Kfz-Kennzeichen
- Adressen, z. B. Straßenschildern und Hausnummern
Was gilt für Luftaufnahmen?
Generell gelten für Luftaufnahmen dieselben Einschränkungen wie für Aufnahmen mit einer Handkamera. Vor allem beim Fotografieren von Personen. Sie dürfen z. B. nicht ohne ihr Einverständnis fotografiert werden. Doch es gibt für Aufnahmen mit Drohnen noch weitere Einschränkungen. Verboten ist z. B. Folgendes:
- Durch Fensterscheiben das Innere eines Wohngebäudes zu fotografieren oder zu filmen
- Aufnahmen von Krankenhäusern oder Regierungseinrichtungen zu machen
- Aufnahmen von Open-Air-Veranstaltungen zu machen
Auf der anderen Seite haben Sie als Drohnenpilot das Recht auf freie Entfaltung. Daher dürfen Sie z. B. durchaus Fotos von der Natur machen. Auch wenn Menschen darauf zu sehen sind, dürfen diese nach dem Gesetz als Beiwerk neben dem hauptsächlichen Motiv abgebildet sein.
Was kann ich tun, wenn eine Drohne über mein Grundstück fliegt?
Normalerweise darf ein Pilot seine Drohne nicht ohne Einverständnis der Eigentümer über einem fremden Grundstück fliegen lassen. Doch oft ist es schwierig, den Piloten der Drohne zu ermitteln. Daher haben Eigentümer oder Bewohner des Grundstücks teilweise sogar das Recht, die Drohne abzuschießen. Das gilt, wenn die Drohne in einer Weise geflogen wird, die von den Betroffenen als Belästigung gewertet wird:
- Wenn die Drohne längere Zeit über dem Grundstück fliegt
- Wenn sie die Bewohner verfolgt
- Wenn der Pilot außerdem nicht auffindbar ist
Von dem Flugverbot über Grundstücken gibt es Ausnahmen: Kameralose Drohnen unter 250 g dürfen über Wohngrundstücken fliegen. Auch schwerere Drohnen mit Kamera dürfen unter bestimmten Bedingungen Wohnhäuser überfliegen.
Wie viel kostet eine gute Drohne?
Die Kosten für eine Drohne gehen weit auseinander. So ist es möglich, eine gute Kameradrohne für 400 € zu bekommen – oder aber an die 3.000 € auszugeben. Neben der Flugtechnik spielt die eingebaute Kamera beim Preis eine wichtige Rolle. Weiteres Zubehör kann zusätzliche Kosten verursachen. Planen Sie z. B. auch diese Dinge ein:
- Aufbewahrungstasche oder -koffer
- Ersatzakku
- Ersatzset Propellerblätter
- Drohnenversicherung (50 bis 70 €)
- Registrierung (20 €)
- Führerschein (ca. 30 € für den kleinen, durchschnittlich rund 300 € für den großen Drohnenführerschein)
Welche Drohne eignet sich für die Jagd?
Für die Jagd eignen sich spezielle Drohnen, die über eine Wärmebildkamera verfügen. Bei diesen sind Live- und Wärmebild gleichzeitig sichtbar. So können Jäger z. B. auch Rehkitze in Wiesen ausfindig machen und in Sicherheit bringen, bevor die Mähmaschine anrückt. Auch für die Nachsuche sind sie geeignet.
Soll die Drohne nur dazu dienen, Wildschäden auszumachen oder Fallen und Hochsitze zu planen, reicht ein Modell ohne Wärmebildkamera. Dasselbe gilt, wenn die Drohne als künstlicher Treiber bei der Jagd eingesetzt werden soll.
Weitere Informationen zu Drohnen finden Sie auf der Internetseite des Luftfahrtbundesamtes.
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