Einen Drohnenführerschein braucht i. d. R. jeder, der in Deutschland oder in anderen europäischen Ländern eine Drohne fliegt. Je nachdem, welches UAS (unmanned aircraft system) Sie nutzen und wo Sie Ihr unbemanntes Luftfahrzeugsystem einsetzen, benötigen Sie als Copter-Pilot den kleinen oder großen Drohnenführerschein. Entscheidend für die Unterscheidung sind das Gewicht der Drohne und der Abstand zu bestimmten Gebieten, der eingehalten werden muss. ERGO hat für Sie die wichtigsten Fakten rund um die beiden Fernpiloten-Zertifikate zusammengefasst.
Das Wichtigste im Überblick:
- Seit dem 1. Januar 2021 regelt die EU-Drohnenverordnung den Betrieb von Drohnen in europäischen Ländern und verlangt von Copter-Piloten einen Kompetenznachweis. Es gibt 2 verschiedene Drohnenführerscheine: den EU-Kompetenznachweis A1/A3 – auch kleiner Dohnenführerschein genannt – und das EU-Fernpiloten-Zeugnis A2 – den großen Drohnenführerschein.
- Seit dem 1. Januar 2024 dürfen innerhalb der EU in der offenen Betriebskategorie nur noch zertifizierte Drohnen vertrieben werden, die eine C-Klassifizierung, ein CE-Kennzeichen und eine Seriennummer besitzen.
- Eine spezielle Drohnenhaftpflichtversicherung oder eine erweiterte Haftpflicht, die Schäden durch Drohnenunfälle abdeckt, ist für Piloten gesetzlich vorgeschrieben.
Wann brauche ich einen Drohnenführerschein?
Wer in Deutschland eine Drohne steuern möchte, benötigt i. d. R. einen Kompetenznachweis in Form eines Drohnenführerscheins. Das gilt sowohl für Eigentümer von Drohnen als auch für Drohnenpiloten: Wer nur leihweise die Drohne eines Dritten fliegt, muss ebenfalls im Besitz eines entsprechenden Drohnenführescheins sein.
Dieser dient als Nachweis, dass der Pilot mit den Regeln vertraut und imstande ist, seine Drohne sicher zu fliegen.
Ausnahmen von dieser Regel gelten nur
- auf Modellflugplätzen, die über eine eigene Aufstiegserlaubnis verfügen,
- beim Fliegen von Drohnen mit einem Startgewicht von weniger als 250 g oder
- wenn die Drohne ausschließlich in Innenräumen geflogen wird.
Welche Drohnenführerscheine gibt es?
In Deutschland können Sie gemäß der EU-Drohnenverordnung 2 unterschiedliche EU-Drohnenführerscheine erwerben:
- den EU-Kompetenznachweis A1/A3, auch „kleiner Drohnenführerschein“ genannt, oder
- das EU-Fernpiloten-Zeugnis A2, auch „großer Drohnenführerschein“ genannt.
Beide Führerscheine berechtigen zum Fliegen einer Drohne zu Hobbyzwecken. Dabei gilt das Fernpiloten-Zeugnis als Erweiterung des Kompetenznachweises; wer den Drohnenführerschein A2 absolvieren will, muss also bereits im Besitz des Drohnenführescheins A1/A3 sein. Welchen Führerschein Sie benötigen, hängt vom Gewicht der Drohne und der Kategorie ab, in der sie betrieben wird.
Welchen Führerschein brauche ich für meine Drohne?
Bei der Frage, welchen Führerschein Sie brauchen, sind die neuen EU-Gewichtsklassen, die seit dem 1. Januar 2024 gelten, entscheidend. Je nach Abfluggewicht der Drohnen sind die Klassen wie folgt definiert:
- C0: bis 250 g
- C1: bis 900 g
- C2: bis 4 kg
- C3/C4: bis 25 kg
Drohnen in der Gewichtsklasse C0, die in der offenen Kategorie A1 betrieben werden, können Sie ohne Drohnenführerschein fliegen. Drohnen der Gewichtsklasse C1 dürfen in der Kategorie C1 mit dem kleinen Drohnenführerschein geflogen werden.
Für alle weiteren Multicopter gilt:
- Für Drohnen der Klassifizierung C2 ist der kleine Führerschein ausreichend, wenn die Drohne in der Kategorie A3, also mit großem Abstand zu Menschen und bestimmten Gebieten, betrieben wird.
- Wird eine Drohne mit der Klassifizierung C2 in der Kategorie A2 geflogen, benötigt der Pilot den großen Drohnenführerschein.
- Für Drohnen unter 25 kg mit der Klassifizierung C3 oder C4 reicht wiederum der kleine Drohnenführerschein, da diese nur in der Kategorie A3 fliegen dürfen.
Welche Drohne kann ich ohne Führerschein fliegen?
Wenn das Abfluggewicht einer Drohne weniger als 250 g (C0) beträgt und in der Kategorie A1 betrieben wird, benötigt der Pilot keinen Drohnenführerschein. Ob eine Drohne mit einer Kamera ausgerüstet ist, hat keine Auswirkungen darauf, ob man sie mit oder ohne Führerschein fliegen darf.
Wie registriere ich eine Drohne?
Für Drohnen mit Kamera gilt unabhängig von der C-Klassifizierung eine Registrierungspflicht. Alle Drohnenpiloten sind verpflichtet, sich online beim Luftfahrt-Bundesamt zu registrieren. Drohnen ohne Kameras müssen Sie erst ab 250 g Gewicht registrieren.
Bei der gebührenpflichtigen Registrierung werden der vollständige Name sowie die abgeschlossene Versicherung für die Drohe angegeben. Danach erhält der Drohnenpilot eine Registrierungsnummer, die e-id. Diese hat eine lebenslange Gültigkeit und muss an der Drohne angebracht werden (z. B. am Batteriefach).
Was passiert, wenn ich eine Drohne ohne Führerschein fliege?
Wer eine Drohne ohne gültigen Führerschein fliegt, riskiert ein Bußgeld und den Verlust des Versicherungsschutzes. Als Obergrenze für Bußgelder sind nach aktueller Gesetzeslage bis zu 50.000 € möglich.
Da der kleine und der große Drohnenführerschein nur 5 Jahre gültig sind, behalten Sie das Ablaufdatum im Auge. Nach 5 Jahren müssen Sie die Gültigkeit durch eine Wiederholung oder Auffrischung erneuern.
Wie alt muss man für einen EU-Drohnenführerschein sein?
Das Mindestalter für das Betreiben einer Drohne liegt bei 16 Jahren, sofern die Drohne nicht unter die EU-Spielzeugrichtlinie fällt. Allerdings dürfen Jugendliche unter 16 Jahren eine Drohne unter der direkten Aufsicht eines Piloten steuern, der die nötigen Kompetenzen besitzt und das Mindestalter hat.
Es ist geplant, dass künftig auch Personen unter 16 Jahren den EU-Kompetenznachweis A1/A3 erwerben können. Dafür müssen sie über ihre gesetzlichen Vertreter einen Antrag auf Zulassung zur Prüfung stellen. Für das EU-Fernpiloten-Zeugnis A2 soll weiterhin ein Mindestalter von 16 Jahren gelten.
Wie viel kostet ein Drohnenführerschein?
Die Kosten variieren je nach Art des Drohnenführerscheins. Für den kleinen Drohnenführerschein erhebt das Luftfahrt-Bundesamt eine Gebühr von 25 €. Diese wird bei Anmeldung zur Prüfung fällig; das Lehrmaterial und das Trainingsmodul sind kostenlos zugänglich.
Die Preise für das EU-Fernpiloten-Zeugnis A2 legen die externen Prüfstellen fest. Dabei liegen die Kosten inkl. Kurs- und Prüfungsgebühren ca. bei 200 €. Hinzu kommt anschließend eine Gebühr von 30 €, die das Luftfahrt-Bundesamt für die Ausstellung des Zeugnisses erhebt.
Wo kann ich den EU-Drohnenführerschein machen?
Der kleine Drohnenführerschein wird auf der Internetseite des Luftfahrt-Bundesamtes angeboten. Der Kurs und die Prüfung finden online statt.
Den großen Drohnenführerschein kann man in speziellen, vom Luftfahrt-Bundesamt zugelassenen Prüfungsstellen absolvieren. Training und Prüfung können Sie sowohl vor Ort im Prüfungszentrum als auch online absolvieren. Je nach Anbieter können Sie die Trainingseinheiten entweder im Selbststudium durchführen oder einen Lehrgang im Prüfungszentrum durchlaufen.
Inhalt und Ablauf
Um einen Drohnenführerschein zu machen, ist umfangreiches theoretisches Wissen über den Betrieb einer Drohne – von rechtlichen Aspekten bis hin zur Meteorologie – erforderlich. Dabei ist es besonders wichtig, dass Piloten das notwendige Wissen erwerben, um eine Drohne sicher fliegen zu können.
Ablauf beim kleinen Drohnenführerschein
Der Erwerb des kleinen Drohnenführscheins ist vergleichsweise einfach. Alles, was Piloten dazu benötigen, ist
- das notwendige Wissen zum Umgang mit einer Drohne, das sie im Ausbildungsbereich erwerben,
- das 30-minütige Trainingsmodul mit 20 Multiple-Choice-Aufgaben, das beliebig oft durchlaufen werden kann,
- die Prüfung, zu der sich Piloten anmelden können, sobald sie im Trainingsmodul mind. 75 % der Fragen richtig beantwortet haben.
Alle Module finden online statt. Die Prüfung enthält 40 Multiple-Choice-Fragen, von denen die Piloten ebenfalls 75 % richtig beantworten müssen, um zu bestehen. Im Erfolgsfall erhalten sie eine Bescheinigung im PDF-Format zum Ausdrucken. Haben Sie nicht bestanden, können Sie die Prüfung beliebig oft wiederholen, ohne dass eine erneute Gebühr anfällt.
Ablauf beim großen Drohnenführerschein
Der große Drohnenführerschein beinhaltet ein theoretisches Training, das Sie online oder vor Ort absolvieren, sowie ein praktisches Selbsttraining. Das Selbsttraining umfasst verschiedene Flugmanöver und kann eigenverantwortlich unter den Bedingungen der Kategorie A2 durchgeführt werden. Der Pilot bestätigt schriftlich auf einem Formblatt das praktische Training selbst durchgeführt zu haben.
Für die Anmeldung zur Prüfung müssen folgende Unterlagen vorliegen:
- Kopie vom Ausweis oder Pass
- EU-Kompetenznachweis A1/A3
- Bestätigung über das praktische Selbsttraining
Bei der theoretischen Prüfung müssen Sie insg. 30 Multiple-Choice-Fragen zu den 3 Fachblöcken beantworten. Bei einer Online-Prüfung findet dies mittels Videokonferenz statt. Zum Bestehen müssen Drohnenpiloten mind. 75 % richtig beantworten.
Hat der Pilot die Prüfung bestanden, kann er anschließend das Fernpilotenzeugnis beim Luftfahrt-Bundesamt beantragen.
Inhalt des kleinen Drohnenführerscheins
Beim kleinen Drohnenführerschein werden insg. 9 Fachgebiete abgedeckt:
- Flugsicherheit
- Luftraumbeschränkungen
- Luftrecht
- Menschliches Leistungsvermögen
- Betriebsverfahren
- Allgemeine Kenntnisse zu unbemannten Flugobjekten
- Schutz von Privatsphäre und Daten
- Drohnenversicherungen
- Luftsicherheit
Inhalt des großen Drohnenführerscheins
Da der große Drohnenführerschein auf dem kleinen aufbaut, werden die Inhalte des kleinen nicht erneut behandelt. Stattdessen umfasst die Schulung 3 Themengebiete:
- Meteorologie: besonders der Einfluss von Wind, Temperatur und Sichtweite auf den Betrieb der Drohne sowie Wettervorhersagen.
- Flugleistung von unbemannten Flugobjekten: z. B. die Sicherung der Nutzlast sowie Fakten zu Masse, Gleichgewicht und Akkus.
- Die technische und betriebliche Minderung von Risiken am Boden: Langsam-Modus, 1:1-Regel und das Einschätzen von Entfernungen.
Hinzu kommen verschiedene Manöver und Tätigkeiten, die im praktischen Selbsttraining gefordert werden. Dazu zählen u. a.
- die Vorbereitung des Flugobjekts
- die Prüfung des Fluggebietes hinsichtlich Sicherheitsrisiken und Personen sowie der Wetterbedingungen,
- bestimmte Kurvenradien,
- Flug bei Ausfall oder Störung der Höhen- und Positionssensoren sowie
- die Rückkehr der Drohne zum Startplatz ohne Einsatz der Return-to-home-Funktion.
Weitere Informationen zum Drohnenführerschein finden Sie auf der Internetseite des Luftfahrt-Bundesamtes.
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