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Fahrrad-Leasing: Dienstrad statt Firmenwagen

Fit ins Büro

Oft führt der Weg zur Arbeit direkt in einen Stau. Warum also nicht die vielen Vorteile eines Dienstrads nutzen?

Radfahrerin im hellen Blazer.

Die Sonne lacht vom Himmel, doch Sie stehen auf dem Weg zur Arbeit schon wieder im Stau. Und müssen dann auch noch einen Parkplatz suchen. Die Alternative zu dieser Zeit- und Nervenverschwendung: Rauf aufs Fahrrad oder E-Bike. Vorbei an den Staus und frisch und munter rein ins Büro. Und die tägliche Bewegungseinheit ist auch schon erledigt.

Nach Zahlen des Statistischen Bundesamts fuhren 9 % aller Erwerbstätigen in Deutschland im Jahr 2016 mit dem Fahrrad in die Arbeit. Viele davon nutzten Fahrrad-Leasing und fuhren mit einem Dienstfahrrad.

Übrigens: Seit 2012 macht das Finanzamt keinen Unterschied mehr zwischen Diensträdern und Dienstwagen.

Fahrrad-Leasing wird immer beliebter

Im Gegensatz zum Firmenwagen bietet ein Dienstrad viele Vorteile:

  • Radelnde Arbeitnehmer sind gesünder und bewältigen Stress besser.
  • Sie sparen Mobilitätskosten: Diensträder haben geringere Anschaffungs- und Betriebskosten.
  • Beim Fahrrad-Leasing wird oft ein tolles Fahrrad zu Verfügung gestellt, das man auch privat nutzen darf.
  • Der Allgemeinheit werden Gesundheitskosten sowie Kosten für Infrastruktur aufgrund des geringeren Platzbedarfs von Rädern erspart.
  • Radfahrer schonen die Umwelt: Sie verursachen weder Abgase noch Lärm noch Feinstaub.

Arbeitgeber freuen sich über höhere Leistungsbereitschaft, geringeren Krankenstand, geringere Mobilitäts-, Betriebs- und Steuerkosten und eine Imageverbesserung.

Portrait einer Fahrradfahrerin

Wie funktioniert Fahrrad-Leasing?

Der Ablauf unterscheidet sich kaum vom Leasing eines Firmenwagens: Gegen eine vereinbarte Rate stellt der Leasinggeber der Firma eine Anzahl von Fahrrädern zur Verfügung.

Verschiedene Modelle von Fahrrad-Leasing

  • Übernimmt der Arbeitgeber die Leasingrate vollständig, kann er sie steuerlich geltend machen. Er haftet bei Diebstahl oder Beschädigung des Fahrrads.
    Aufgepasst: Seit 1.1.2020 gilt eine neue steuerliche Regelung des geldwerten Vorteils. Bei einem arbeitgeberfinanziertem Dienstrad entfällt die Versteuerung des geldwerten Vorteils. Bei der Variante mit Gehaltsumwandlung gilt die 0,25 %-Regelung.
  • Zudem kann er es nach Ende der Leasingzeit dem Arbeitgeber günstig abkaufen.
  • Eine andere Variante ist die Gehaltsumwandlung. Dabei zieht der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen Betrag vom Gehalt ab. Damit bezahlt er die Leasingraten für das Rad. Der Arbeiternehmer spart so Steuern und Sozialabgaben. Die sogenannte Nettolohn-Optimierung eignet sich für Leute, die sich sowieso ein hochpreisiges Rad kaufen wollen.
    Die Gewerkschaft ver.di warnt jedoch: Dadurch sinken die spätere Rente des Arbeitnehmers sowie seine Ansprüche auf Krankengeld und Arbeitslosenunterstützung.

Welche Fahrradtypen können geleast werden?

Alle Arten von Fahrrädern können geleast werden. Auch Pedelecs, S-Pedelecs und E-Bikes, die nicht schneller als 45 km/h fahren.

Wer haftet beim Unfall mit dem Dienstfahrrad?

Auf dem direkten Weg zur Arbeit ist der fahrradfahrende Arbeitnehmer über die Berufsgenossenschaft des Arbeitgebers versichert. Aber Achtung: Unter gewissen Umständen erlischt der Versicherungsschutz. Etwa, wenn der Arbeitnehmer diesen Weg verlässt und einen kleinen Umweg macht, um sich etwas für die Mittagspause zu kaufen. Dann muss die private Unfallversicherung einspringen.

Sie sind mit Ihrem privaten Fahrrad unterwegs?

Bei einem Fahrradunfall gelten für Radfahrer auf der Fahrt zum Job dieselben Regeln wie für Kfz-Lenker. Nur, wenn sie sich bei einem Unfall auf dem direkten Weg zur oder von der Arbeitsstelle befinden, hilft die gesetzliche Unfallversicherung. Arbeitnehmer dürfen wählen, ob sie den zeitlich oder geografisch kürzesten Weg nehmen. Doch schon sehr kurze Umwege können zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.

Unfälle können immer und überall passieren. Daher leistet die private Unfallversicherung zu jeder Zeit und weltweit Hilfe und sichert gegen die finanziellen Folgen eines Unfalls ab.

Mehr Informationen: Private Unfallversicherung

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