Nach dem Tod eines engen Angehörigen braucht es Zeit, um den Verlust zu verarbeiten. Darüber hinaus müssen nach dem Todesfall zahlreiche Dinge organisiert werden, z. B. die Beerdigung, die Benachrichtigung von Freunden und Bekannten und nicht zuletzt das Kündigen von Versicherungen und Verträgen des Verstorbenen. Arbeitnehmern steht deshalb nach einem Todesfall häufig Sonderurlaub zu.
Das Wichtigste im Überblick:
- Zum Sonderurlaub im Trauerfall gibt es keine verbindlichen Regelungen, außer bei Beamten und Angestellten mit einem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes.
- Wie viel Sonderurlaub Ihnen zusteht, hängt von Ihrem Arbeitsvertrag ab: Je nach Unternehmen werden 1–3 Tage Sonderurlaub bei den engsten Angehörigen gewährt.
- Während des Sonderurlaubs wird der Lohn weitergezahlt. Die freien Tage dürfen nicht vom festgesetzten Jahresurlaub abgezogen werden. Sie können zusätzlich zum Sonderurlaub aber noch Regelurlaub nehmen.
Wie viele Tage Sonderurlaub gibt es bei einem Sterbefall?
Wie lange der Sonderurlaub gewährt wird, kommt auf das Arbeitnehmerverhältnis an, v. a. aber auf den Arbeitsvertrag. In vielen Fällen ist die Dauer des Sonderurlaubs bei Todesfall nicht explizit im Vertrag festgeschrieben: Wer keinen Tarifvertrag hat oder verbeamtet ist, muss den Sonderurlaub mit dem Arbeitgeber verhandeln.
Auch wenn der Sonderurlaub nicht im Arbeitsvertrag geregelt ist, heißt das nicht, dass Sie keinen Anspruch darauf haben. Grundsätzlich gilt aber, dass Sonderurlaub nur bei kurzfristigen persönlichen Belastungen gewährt wird. Wenn Sie aufgrund des Trauerfalls für eine längere Zeit nicht arbeiten können, beantragen Sie im Anschluss an den Sonderurlaub normalen Urlaub. Oder Sie lassen sich krankschreiben, z. B. wenn eine starke psychische Belastung vorliegt.
Sonderurlaub bei Todesfall für Angestellte ohne Tarifvertrag
Der Anspruch auf Sonderurlaub ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag. Der Sonderurlaub ist deshalb auch Verhandlungssache bei Vertragsabschluss. In den meisten Arbeitsverträgen sind ähnliche Zeiten für Sonderurlaube vorgesehen. Wie viele Tage Sonderurlaub sie bekommen, hängt auch davon ab, wie eng Sie mit dem Verstorbenen verwandt waren.
Besprechen Sie die Dauer Ihres Sonderurlaubs am besten mit Ihrem Vorgesetzten. So stellen Sie sicher, dass Ihre persönliche psychische Belastung berücksichtigt wird und Sie Zeit zum Trauern und für die Formalitäten haben.
Übliche Dauer von Sonderurlaub im Trauerfall:
- Tod der Eltern oder Schwiegereltern: 1- 2 Tage
- Tod der Geschwister: 1-2 Tage
- Tod der eigenen Kinder, Stief- und Pflegekinder im eigenen Haushalt: 2-3 Tage
- Tod des Ehe- oder Lebenspartners: 3 Tage
- Tod der Großeltern: 1 Tag
- Tod weiterer Angehöriger, die nicht im selben Haushalt lebten: 1 Tag
Auch bei Auszubildenden gibt es keine einheitlichen Regelungen. Wie bei Angestellten ist der Sonderurlaub Sache des Auszubildendenvertrags oder des Vorgesetzten.
Sonderurlaub bei Todesfall für Angestellte mit Tarifvertrag
Tarifverträge regeln Sonderurlaub i. d. R. sehr genau. Beim Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD) gibt es z. B. grundsätzlich 2 Tage Sonderurlaub beim Tod eines der folgenden Angehörigen:
- Ehe- oder Lebenspartner
- Kind
- Elternteil
Sterben entferntere Verwandte wie Großeltern, Onkel, Tanten oder auch Stiefeltern, steht Angestellten mit Tarifvertrag kein gesetzlicher Sonderurlaub zu. Eine bezahlte Freistellung sprechen Sie bei solchen Trauerfällen aber mit dem Arbeitgeber individuell ab.
Sonderurlaub bei Todesfall für Beamte
Auch für Beamte ist der Sonderurlaub im Todesfall gesetzlich klar geregelt. So erhalten Bundesbeamte und Richter im Bundesdienst grundsätzlich 2 Tage Sonderurlaub beim Tod eines der folgenden Angehörigen:
- Ehe- oder Lebenspartner
- Kind
- Elternteil
Genau wie für Angestellte im öffentlichen Dienst gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf Sonderurlaub beim Tod von Großeltern und entfernten Verwandten.
Bei Landesbeamten wird der Sonderurlaub von der jeweiligen Landesgesetzgebung geregelt – allerdings entsprechen die Regelungen exakt denen, die auch für Bundesbeamte gelten. Nur Hessen hat keine eindeutige Regelung: Dort vereinbaren Sie den Sonderurlaub bei einem Sterbefall mit dem Vorgesetzten.
Sind Arbeitgeber verpflichtet, bei Trauerfällen Sonderurlaub zu geben?
Arbeitgeber können Sonderurlaub nur dann verbieten, wenn das im Arbeitsvertrag ausdrücklich erwähnt ist. Viele Arbeitsverträge enthalten eine Klausel, in der Sonderurlaub nur in zuvor vereinbarten Fällen gewährt wird – z. B. beim Tod eines nahen Angehörigen, bei der eigenen Hochzeit oder bei der Geburt eines Kindes.
Bei Angestellten im öffentlichen Dienst und Beamten kann der Arbeitgeber Urlaub bei einem Todesfall grundsätzlich nicht verbieten, wenn ein enger Angehöriger verstorben ist.
Gesetzliche Grundlagen für Sonderurlaub im Trauerfall
Wie viele Tage Urlaub Ihnen nach dem Tod eines Angehörigen zustehen, ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben. Doch das Gesetz gibt Arbeitnehmern das Recht, aus persönlichen Gründen kurzfristig bezahlten Urlaub zu nehmen.
Gesetzliche Grundlagen für Urlaub bei Todesfall bei Angestellten
Bei Angestellten regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) den Sonderurlaub. Nach § 616 BGB wird Sonderurlaub bei Lohnfortzahlung gewährt, wenn eine „vorübergehende Verhinderung“ eines Arbeitnehmers vorliegt.
Entscheidend für den Anspruch ist, dass der Arbeitnehmer nicht selbst für die Verhinderung verantwortlich ist und diese nicht verschieben kann. Dazu gehört u. a. der Tod eines Verwandten, aber auch medizinisch notwendige Arzttermine oder Quarantäne. Bei Auszubildenden gilt in ähnlicher Weise § 19 Berufsbildungsgesetz (BBiG).
Gesetzliche Grundlage für Urlaub bei Todesfall bei Beamten
Bei Beamten wird Sonderurlaub bei einem Todesfall durch die jeweilige Urlaubs- oder Sonderurlaubsverordnung geregelt. Bei Bundesbeamten ist das § 21 SUrlV, bei Beamten der Länder gelten die entsprechenden Verordnungen.
Krankschreibung nach einem Trauerfall
Den Tod eines engen Angehörigen zu verarbeiten dauert – meist reichen dafür die wenigen Tage nicht aus, die man durch Sonderurlaub freibekommt. Denn Trauer ist häufig mit starken psychischen und emotionalen Belastungen verbunden. Wenn Sie durch diese Belastungen vorübergehend nicht arbeitsfähig sind, lassen Sie sich aufgrund des Trauerfalls von einem Arzt krankschreiben.
Trauer kann auch länger anhaltenden körperlichen Reaktionen führen oder Sie aus psychologischen Gründen arbeitsunfähig werden lassen. In diesem Fall werden Sie nicht wegen des Todesfalls, sondern wegen Arbeitsunfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen krankgeschrieben.
In welchen anderen Fällen steht mir Sonderurlaub zu?
Sonderurlaub beantragen Sie nicht nur bei Todesfällen, sondern auch aus anderen persönlichen Gründen – oder wenn eine besondere Belastung vorliegt. Ihr Arbeits- oder Tarifvertrag regelt, in welchen Fällen Sie noch Sonderurlaub nehmen können. Bei Beamten gilt die jeweilige Urlaubsverordnung.
Entscheidend bei einem bezahlten Sonderurlaub aus persönlichen Gründen ist, dass Sie die besondere Belastung nicht selbst verschuldet haben und dass sie nur für kurze Zeit anhält. Dazu kann z. B. gehören:
- Pflege naher Angehöriger (z. B. Kinder, Ehe- bzw. Lebenspartner, Eltern) wegen plötzlicher Erkrankung oder Ausfall der üblichen Betreuung
- Arztbesuche oder Operationen
- Behördengänge
- Geburt des eigenen Kindes
- die eigene Hochzeit
- Erfüllung staatsbürgerlicher Pflichten (z. B. ehrenamtliche Katastrophenschützer, Feuerwehrleute, Schöffendienst)
Eine weitere Voraussetzung für bezahlten Sonderurlaub ist, dass die Termine, die den Urlaub erfordern, nicht verschoben werden können.
Darüber hinaus kann je nach Arbeitgeber und Arbeitsvertrag Anspruch auf unbezahlten Sonderurlaub bestehen. Sprechen Sie dazu am besten rechtzeitig mit Ihren Vorgesetzten und prüfen Sie Ihren Arbeits- oder Tarifvertrag. Unbezahlter Sonderurlaub kann z. B. nötig sein, wenn ein Kind für längere Zeit krank ist und gepflegt werden muss. Der bezahlte Sonderurlaub endet in diesem Fall üblicherweise nach 5 Tagen.
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