Ob durch einen Unfall oder eine Krankheit: Jeder kann in eine Situation kommen, in der er nicht mehr selbst über Behandlungsmaßnahmen am eigenen Körper bestimmen kann. Bei akuter Lebensgefahr dürfen Ärzte auch ohne Einwilligung des Patienten über die Behandlung entscheiden. Doch ist die akute Gefahr gebannt, müssen wichtige Fragen zur weiteren medizinischen Versorgung geklärt werden.
Über solche medizinischen Maßnahmen entscheiden Sie schon jetzt mit einer Patientenverfügung. So wahren Sie Ihr Selbstbestimmungsrecht und entlasten Ihre Angehörigen.
Das Wichtigste im Überblick:
- Eine Patientenverfügung wird relevant, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, über eine medizinische Behandlung zu entscheiden. Vor der Erstellung einer Patientenverfügung empfiehlt sich eine ärztliche oder fachliche Beratung.
- Sie sollten Ihre Patientenverfügung schriftlich verfassen und unterschreiben. Ein Notar ist dafür nicht zwingend notwendig.
- Die Patientenverfügung sollte im Notfall schnell zu finden sein. Notieren Sie ihren Aufbewahrungsort auf einer Hinweiskarte oder einem Notfallausweis und bewahren Sie diesen in Ihrer Geldbörse auf. Sie können auch Angehörige oder Ihren Hausarzt über den Aufbewahrungsort informieren.
Was ist eine Patientenverfügung?
Eine Patientenverfügung ist eine freiwillige Erklärung, die nach § 1901 a BGB jeder einwilligungsfähige Volljährige verfassen kann. Sie richtet sich v. a. an die behandelnden Ärzte und legt verbindlich fest, wie Sie medizinisch behandelt werden möchten, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, Ihren Willen zu äußern. Sie entscheiden selbst, ob und wann Sie eine solche Verfügung verfassen. Und Sie können die Patientenverfügung jederzeit schriftlich oder mündlich widerrufen, wenn sich Ihre Vorstellungen geändert haben.
Was passiert, wenn ich keine Patientenverfügung habe?
Wenn Sie keine Patientenverfügung verfasst haben, entscheiden im Zweifel die verantwortlichen Ärzte zusammen mit Ihren Angehörigen über Ihre Behandlung. Dabei wird versucht, Ihrem mutmaßlichen Willen so weit wie möglich zu entsprechen. Bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Angehörigen und Ärzten müssen die Angehörigen die Zustimmung des zuständigen Betreuungsgerichts einholen.
Wann ist eine Patientenverfügung sinnvoll?
Der große Vorteil einer Patientenverfügung: Wenn Sie frühzeitig für sich selbst entscheiden, muss und kann niemand dies für Sie tun. Sie stellen sicher, dass Sie tatsächlich entsprechend Ihren Vorstellungen und Werten behandelt werden. Denn wenn keine Patientenverfügung vorliegt, entscheidet Ihr Bevollmächtigter oder ein Betreuungsrichter nach Ihrem mutmaßlichen Willen. Ohne schriftliche Anhaltspunkte ist dies aber kaum zu gewährleisten. D. h.: Mit einer Patientenverfügung erleichtern Sie Ihren Angehörigen bzw. Bevollmächtigten die ohnehin schon schwere Situation ein Stück weit.
Eine Patientenverfügung will gut überlegt sein
Entschließen Sie sich dazu eine Patientenverfügung zu verfassen, sollten Sie sich Zeit für Ihre Entscheidungen nehmen. Wie denken Sie über Themen wie Krankheit, Leiden und Tod? Möchten Sie, dass alle möglichen lebenserhaltenden Maßnahmen ausgeschöpft werden? Oder widerspricht es Ihren Wertvorstellungen, wenn alle technischen und medizinischen Möglichkeiten genutzt werden? In einer Patientenverfügung müssen Sie sich mit existenziellen Fragen auseinandersetzen: Verzichten Sie auf bestimmte Behandlungen, nehmen Sie womöglich Ihren Tod in Kauf. Bestehen Sie dagegen auf eine bestimmte Behandlung, sind Sie danach möglicherweise ein Pflegefall. Am besten lassen Sie sich von einem Arzt beraten, bevor Sie solche schwerwiegenden Entscheidungen treffen.
Erstellen einer Patientenverfügung
Es gibt nicht viele formale Kriterien, die Sie beim Erstellen einer Patientenverfügung beachten müssen. So sollten Sie Ihre Patientenverfügung
- schriftlich verfassen,
- idealerweise mit Ort und Datum versehen
- und unterschreiben.
Die Patientenverfügung müssen Sie nicht mit der Hand schreiben wie z. B. ein Testament. Es reicht, wenn Sie sie unterschreiben. Ort und Datum sind nicht vorgeschrieben, aber empfehlenswert. So lässt sich später nachvollziehen, ob die Verfügung noch auf Ihre aktuelle Lebenssituation zutrifft. Ist Ihnen das Schreiben oder Unterschreiben nicht mehr möglich, muss ein Notar die Verfügung beglaubigen. Ansonsten ist eine Patientenverfügung aber ohne notarielle Beglaubigung gültig. Sie können diese jederzeit ändern, ergänzen oder widerrufen.
Inhaltlicher Aufbau einer Patientenverfügung
Die formalen Regeln sind einfach einzuhalten. Dafür ist die Auseinandersetzung mit dem Inhalt eine Angelegenheit, für die Sie sich unbedingt Zeit nehmen sollten. Nach den Richtlinien der Bundesärztekammer und der aktuellen Rechtsprechung gilt: Eine Patientenverfügung ist dann wirksam und verbindlich, wenn eine ernsthafte Auseinandersetzung mit Fragen zum eigenen Lebensende festgehalten ist. Konkrete Inhalte einer Patientenverfügung sind:
- Eingangsformel mit Vor- und Nachnamen, Geburtsdatum und -ort
- Beschreibung, in welchen Situationen die Verfügung greifen soll
- Angaben zu Behandlungen, Ernährung und lebenserhaltenden Maßnahmen
- Vorstellungen zu Sterbeort und -begleitung
- Hinweis zur Organspende und zu weiteren Verfügungen
- Abschlussformel mit Datum und Unterschrift
- Eventuelle Aktualisierungen mit Datum und Unterschrift
- Anhang: Persönliche Werte, Vorstellungen und religiöse Anschauungen, die den behandelnden Ärzten helfen, eine Entscheidung in Ihrem Sinn zu treffen
Was ist der Unterschied zwischen einer Patientenverfügung und einer Vorsorgevollmacht?
In der Patientenverfügung legen Sie selbst fest, welche ärztlichen Maßnahmen getroffen werden sollen, während Sie mit der Vorsorgevollmacht Vertreter bestimmen, die dies in Ihrem Namen für Sie tun.
Es ist schwierig bis unmöglich, den eigenen Willen passgenau für eine später tatsächlich eintretende Situation zu formulieren. Daher empfiehlt es sich, Bevollmächtigte als Vertreter Ihres Willens einzusetzen. Wer für Sie entscheiden darf, wenn Sie aufgrund von Krankheit, Unfall oder Alter nicht mehr dazu in der Lage sind, regeln Sie in einer Vorsorgevollmacht. In der Patientenverfügung legen Sie hingegen nur fest, was getan bzw. unterlassen werden soll. Sprechen Sie unbedingt vorher mit Ihrem Bevollmächtigten und gehen Sie am besten gemeinsam Ihre Patientenverfügung durch, damit alles geklärt ist.
Ein weiteres wichtige Vorsorgedokument ist die Betreuungsverfügung, mit der Sie festlegen, von wem und wie Sie im Bedarfsfall betreut werden möchten.
Die Kombination aus Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung macht es Ihrer Vertrauensperson möglich, gesundheitliche Angelegenheiten gegenüber Arzt und Pflegepersonal rechtlich durchzusetzen.
Patientenverfügung – Formulare und Formulierungshilfen
Online gibt es viele kostenlose Muster und Formulare für Ihre Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung zum Ausdrucken. Doch nicht jedes Muster passt für jeden, da die Werte, Vorstellungen und Glaubensanschauungen sehr unterschiedlich sein können.
Für welche Muster, Textbausteine und Formulare Sie sich auch immer entscheiden: Vermeiden Sie pauschale oder zu allgemeine Aussagen. Schildern und beschreiben Sie möglichst konkrete Situationen, Krankheitszustände sowie Ihre spezifischen Handlungsanweisungen und Wünsche.
Wenn Sie Ihre Patientenverfügung später ändern wollen, ergänzen Sie sie einfach an den gewünschten Stellen. Versehen Sie die Aktualisierungen unbedingt mit Ort, Datum und Ihrer Unterschrift. Sie können die Verfügung auch jederzeit formlos widerrufen.
Aufbewahren einer Patientenverfügung
Wie bei allen testamentarischen Schriftstücken und Vorsorgedokumenten gilt: Im Ernstfall muss die Patientenverfügung schnell auffindbar sein. Das gewährleistet eine Hinweiskarte oder ein Notfallausweis in Ihrer Geldbörse. Vermerken Sie darauf den Aufbewahrungsort Ihrer Patientenverfügung. Einen Notfallausweis bekommen Sie kostenlos bei der Deutschen Herzstiftung. Ihre Patientenverfügung können Sie so aufbewahren:
- im Original zu Hause
- als Kopie bei Ihrem Hausarzt, der sie Ihrer Krankenakte beilegt
- als Kopie bei Ihren Angehörigen mit der Information, wo Sie das Original aufbewahren
- Im Zentralen Vorsorgeregister, wenn Sie sich dort registrieren
Für die Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister fällt eine einmalige Gebühr an. Dafür bleibt die Registrierung dauerhaft bestehen und deckt auch die Kosten für die Mitteilungen an die Betreuungsgerichte ab.
- Eine Online-Registrierung kostet 20,50 € bzw. 23 € ohne Lastschriftverfahren.
- Registrieren Sie mehr als einen Bevollmächtigten, fallen für jede weiteren Person 3,50 € an.
- Schließen Sie die Registrierung per Post ab, erhöht sich die Gebühr um 3 €. Für jeden weiteren Bevollmächtigten werden zusätzlich 0,50 fällig
Fazit: Selbstbestimmt entscheiden – mit Patientenverfügung
Eine Patientenverfügung ist freiwillig – es besteht keine Verpflichtung, diese zu verfassen. Nutzen Sie dennoch diese Möglichkeit, Ihr Selbstbestimmungsrecht zu wahren. In schwierigen Zeiten nehmen Sie Ihren Angehörigen damit eine große Last ab.
Damit Ihre Vorsorgedokumente im Ernstfall schnell auffindbar sind, vermerken Sie ihren Aufbewahrungsort auf einer Hinweiskarte bzw. auf einem Notfallausweis. Tragen Sie diesen Ausweis am besten in Ihrer Geldbörse mit sich – direkt neben Ihrer Krankenkassenkarte oder Ihrem Organspendeausweis.
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