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Die Patientenverfügung

Selbst bestimmen

Entscheidungen treffen, solange man noch in der Lage dazu ist: Wissenswertes zur Patientenverfügung.

Ob durch einen Unfall oder eine Krankheit: Jeder kann in eine Situation kommen, in der er nicht mehr selbst über Behandlungsmaßnahmen am eigenen Körper bestimmen kann. Bei akuter Lebensgefahr dürfen Ärzte auch ohne Einwilligung des Patienten über die Behandlung entscheiden. Doch ist die akute Gefahr gebannt, müssen wichtige Fragen zur weiteren medizinischen Versorgung geklärt werden.

Über solche medizinischen Maßnahmen können Sie schon jetzt mit einer Patientenverfügung entscheiden. Damit sorgen Sie für den Fall vor, dass Sie dazu zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr in der Lage sind. So wahren Sie Ihr Selbstbestimmungsrecht und entlasten Ihre Angehörigen.

Eine wirksame Patientenverfügung kann nach §1901 a BGB jeder einwilligungsfähige Volljährige verfassen. Diese richtet sich vor allem an die behandelnden Ärzte.

Patientenverfügung – ja oder nein?

Eine Patientenverfügung ist eine freiwillige Erklärung. Sie entscheiden selbst, ob und wann Sie eine verfassen. Und Sie können die Patientenverfügung jederzeit widerrufen, wenn sich Ihre Vorstellungen geändert haben.

Der große Vorteil einer Patientenverfügung: Wenn Sie für sich selbst entscheiden, muss und kann niemand anders über Sie entscheiden. Sie stellen sicher, dass Sie tatsächlich nach Ihren Vorstellungen und Werten behandelt werden. Denn wenn keine Patientenverfügung vorliegt, entscheidet Ihr Bevollmächtigter oder ein Betreuungsrichter nach Ihrem mutmaßlichen Willen. Ohne schriftliche Anhaltspunkte ist das nahezu unmöglich. Das bedeutet: Mit einer Patientenverfügung erleichtern Sie Ihren Angehörigen bzw. Bevollmächtigten schwere Situationen ein Stück weit.

Entschließen Sie sich dazu, eine Patientenverfügung zu verfassen, sollten Sie sich Zeit für Ihre Entscheidungen nehmen. Wie denken Sie über Themen wie Krankheit, Leiden und Tod? Möchten Sie, dass alle möglichen lebenserhaltenden Maßnahmen ausgeschöpft werden? Oder widerspricht es Ihren Wertvorstellungen, wenn alle technischen und medizinischen Möglichkeiten genutzt werden? In einer Patientenverfügung müssen Sie sich mit existenziellen Fragen auseinandersetzen: Verzichten Sie auf bestimmte Behandlungen, nehmen Sie womöglich Ihren Tod in Kauf. Bestehen Sie dagegen auf einer Behandlung, sind Sie danach möglicherweise ein Pflegefall. Am besten lassen Sie sich von einem Arzt beraten, bevor Sie solche schwerwiegenden Entscheidungen treffen.

Erstellen einer Patientenverfügung

Es gibt nicht viele formale Kriterien, die Sie beim Erstellen einer Patientenverfügung beachten müssen. Sie sollten Ihre Patientenverfügung

  • schriftlich verfassen,
  • idealerweise mit Ort und Datum versehen
  • und unterschreiben.

Die Patientenverfügung brauchen Sie nicht mit der Hand zu schreiben. Es reicht, wenn Sie sie unterschreiben. Ort und Datum sind nicht vorgeschrieben, aber empfehlenswert. So lässt sich später nachvollziehen, ob die Verfügung noch auf Ihre aktuelle Lebenssituation zutrifft. Ist Ihnen das Schreiben oder Unterschreiben nicht mehr möglich, muss ein Notar die Verfügung beglaubigen.

Inhaltlicher Aufbau einer Patientenverfügung

Die formalen Regeln sind einfach einzuhalten. Dafür ist die Auseinandersetzung mit dem Inhalt eine schwierige Angelegenheit, für die Sie sich Zeit nehmen sollten. Nach den Richtlinien der Bundesärztekammer und der aktuellen Rechtsprechung gilt: Eine Patientenverfügung ist dann wirksam und verbindlich, wenn eine ernsthafte Auseinandersetzung mit Fragen zum eigenen Lebensende festgehalten ist. Konkrete Inhalte einer Patientenverfügung sind:

  • Eingangsformel mit Vor- und Nachnamen, Geburtsdatum und -ort
  • Beschreibung, in welchen Situationen die Verfügung greifen soll
  • Angaben zu Behandlungen, Ernährung und lebenserhaltenden Maßnahmen
  • Vorstellungen zu Sterbeort und -begleitung
  • Hinweis zur Organspende und zu weiteren Verfügungen
  • Abschlussformel mit Datum und Unterschrift
  • Eventuelle Aktualisierungen mit Datum und Unterschrift
  • Anhang: persönliche Werte, Vorstellungen und religiöse Anschauungen. Sie helfen den behandelnden Ärzten, eine Entscheidung in Ihrem Sinn zu treffen.

Es ist schwierig bis unmöglich, den Willen passgenau für die später tatsächlich eintretende Situation zu formulieren. Daher empfiehlt es sich, Bevollmächtigte einzusetzen. Wer für Sie entscheiden darf, das regeln Sie in einer Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung. In der Patientenverfügung legen Sie nur fest, was getan bzw. unterlassen werden soll.

Patientenverfügung – Formulare und Formulierungshilfen

Viele Muster und Formulare für Ihre Patientenverfügung gibt es online. Doch nicht jedes Muster passt für jeden, da Werte, Vorstellungen und Glaubensanschauungen unterschiedlich sind.

Tipp

Setzen Sie Ihre individuelle Verfügung aus verschiedenen Mustern zusammen. Eine gute Sammlung von Mustern und Broschüren bietet z. B. das Ethik-Zentrum. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat Textbausteine für eine Patientenverfügung online in einem PDF zusammengefasst. Auch Ihr Hausarzt hat sicher ein Musterformular der Ärztekammer, an dem Sie sich orientieren können.

Für welche Muster, Textbausteine und Formulare Sie sich auch immer entscheiden: Vermeiden Sie allgemeine Aussagen. Schildern und beschreiben Sie möglichst konkrete Situationen, Krankheitszustände sowie Handlungsanweisungen und Wünsche.

Wenn Sie Ihre Patientenverfügung später ändern wollen, ergänzen Sie sie einfach. Versehen Sie Ihre Aktualisierungen unbedingt mit Ort, Datum und Ihrer Unterschrift. Sie können die Verfügung auch jederzeit formlos widerrufen.

Aufbewahren einer Patientenverfügung

Wie bei allen testamentarischen Schriftstücken und Vorsorgedokumenten gilt: Im Ernstfall muss die Patientenverfügung schnell auffindbar sein. Das gewährleistet eine Hinweiskarte oder ein Notfallausweis in Ihrer Geldbörse. Darauf sollte der Aufbewahrungsort Ihrer Patientenverfügung vermerkt sein. Einen Notfallausweis bekommen Sie kostenlos bei der Deutschen Herzstiftung. Ihre Patientenverfügung können Sie so aufbewahren:

·        Im Original zu Hause

·        Als Kopie bei Ihrem Hausarzt, der sie Ihrer Krankenakte beilegt

·        Als Kopie bei Ihren Angehörigen mit der Information, wo Sie das Original aufbewahren

·        Im Zentralen Vorsorgeregister, wenn Sie sich dort registrieren

Für die Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister fällt eine einmalige Gebühr an. Dafür bleibt die Registrierung dauerhaft bestehen und deckt auch die Kosten für die Mitteilungen an die Betreuungsgerichte ab. Eine Online-Registrierung kostet 13 bzw. 15,50 € ohne Lastschriftverfahren. Registrieren Sie mehr als einen Bevollmächtigten, fallen für jeden weiteren 2,50 € an. Schließen Sie die Registrierung per Post ab, erhöht sich die Gebühr um 3 €. Für jeden weiteren Bevollmächtigten werden zusätzlich 0,50 € fällig.

Fazit:

Eine Patientenverfügung ist freiwillig. Sie müssen keine verfassen. Doch Sie sollten die Möglichkeit nutzen, Ihr Selbstbestimmungsrecht zu wahren. In schwierigen Zeiten nehmen Sie Ihren Angehörigen damit eine Last ab.

Damit Ihre Vorsorgedokumente im Ernstfall schnell auffindbar sind, vermerken Sie ihren Aufbewahrungsort auf einer Hinweiskarte bzw. auf einem Notfallausweis. Tragen Sie diesen Ausweis am besten in Ihrem Geldbeutel mit sich – direkt neben Ihrer Krankenkassenkarte und Ihrem Organspendeausweis.

Tipp

Wenn Sie sich mit dem Thema Vorsorge beschäftigen, denken Sie auch an eine Vorsorgevollmacht und an eine Betreuungsverfügung.

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