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Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht

Vorsorge für Alt und Jung

Für den Fall, dass Sie wegen Krankheit oder nach einem Unfall nicht mehr selbst entscheiden oder handeln können.

Eine junge Frau steht neben einem älteren Herrn im Rollstuhl. Die beiden sind im Park.

Durchschnittlich über 65 Jahre alt sind die bei der Bundesnotarkammer registrierten Vollmachtgeber. Aber nicht nur für Senioren ist Vorsorge sinnvoll. Auch Jüngere laufen Gefahr, plötzlich nicht mehr selbst entscheiden und handeln zu können. Erfahren Sie im Ratgeber der ERGO, was der Unterschied zwischen einer Betreuungsverfügung und einer Vorsorgevollmacht ist und wann was für Sie sinnvoll sein kann.

Das Wichtigste im Überblick:

  • Die Vorsorgevollmacht ermöglicht es einer bevollmächtigten Person, vermögensrechtliche und persönliche Angelegenheiten in Ihrem Namen zu klären, wenn Sie dazu nicht (mehr) in der Lage sind.
  • Benennen Sie einen oder mehrere Bevollmächtigte mündlich oder – noch sicherer – schriftlich auf einem Dokument. Eine notarielle Beurkundung ist nicht zwingend notwendig.
  • Mit einer Betreuungsverfügung legen Sie fest, wer im Bedarfsfall vom Betreuungsgericht als Betreuer für Sie bestellt werden soll.

Die Vorsorgevollmacht: Warum sie wichtig ist

Die Vorsorgevollmacht ist ein entscheidendes Mittel der Selbstbestimmung und dient dazu, vertraute Personen im Vorfeld festzulegen, die notwendige medizinische oder finanzielle Entscheidungen für Sie treffen, wenn Sie einmal nicht (mehr) in der Lage dazu sein sollten.

Besonders für Jüngere liegt das Thema oft weit in der Ferne. Doch eine Krankheit oder ein Unfall können dazu führen, dass andere für Sie entscheiden. Konkret entscheidet das Vormundschaftsgericht nach ausführlicher Prüfung, dass eine gesetzliche Betreuung eingerichtet wird, weil Sie Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können. Früher galt man dann als entmündigt, heute heißt es amtlich betreut. Haben Sie zuvor keine Vertrauensperson als Bevollmächtigten eingesetzt, dann wählt das Betreuungsgericht einen Betreuer für Sie aus. Dieser darf nach § 1896 BGB stellvertretend für Sie handeln. Das wollen Sie vermeiden? Dann bevollmächtigen Sie selbst frühzeitig jemanden, dem Sie vertrauen.

Bereiche einer Vorsorgevollmacht

Sie allein wählen die Bereiche, für die Ihre Vorsorgevollmacht gelten soll. Ihr Bevollmächtigter kann dann stellvertretend ohne weitere Zustimmung in Ihrem Namen handeln. Er ist im Ernstfall eigenverantwortlich tätig und wird auch nicht durch gerichtliche Instanzen kontrolliert. Für folgende Aufgabenbereiche können Sie einen Bevollmächtigten einsetzen:

Vermögensrechtliche Angelegenheiten

  • gegenüber öffentlichen Institutionen handeln, z. B. Behörden und Gerichte
  • über Vermögensgegenstände verfügen, z. B. Bankkonto, Grundstück
  • Verbindlichkeiten eingehen

Persönliche Angelegenheiten

  • Gesundheitliches klären, z. B. Einwilligung in Operationen, Auswahl eines Krankenhauses
  • Wohnungsangelegenheiten regeln, z. B. Aufenthalt in einem Pflegeheim
  • Post und Telekommunikation erledigen

Was ist eine Generalvollmacht?

Bei einer Generalvollmacht kann Ihre Vertrauensperson Sie vollumfassend in allen rechtlichen und persönlichen Angelegenheiten vertreten. Dazu zählt z. B. auch das Annehmen oder Ausschlagen einer Erbschaft oder das Führen von Prozessen. Ausgeschlossen ist eine Bevollmächtigung bei Eheschließung, Erbvertrag und der Erstellung eines Testaments. Das geht nur persönlich, nicht in fremdem Namen. Auch bei sog. freiheitsentziehenden Maßnahmen kann kein Bevollmächtigter ohne Zustimmung des Betreuungsgerichts für Sie entscheiden. Dazu gehört die Gabe von Beruhigungsmedikamenten oder die Unterbringung in einem geschlossenen Heim.

Was ist eine Untervollmacht?

Entscheiden Sie auch, ob der Bevollmächtigte Untervollmachten erteilen darf. Oft erleichtert das einiges. Z. B., wenn Ihr Bevollmächtigter in den Urlaub fährt und aus der Ferne nur schwer Ihre Angelegenheiten regeln kann. Darf der Bevollmächtigte Untervollmachten erteilen, kann er für diese Zeit einen Vertreter beauftragen.

Wer ist als Bevollmächtigter geeignet?

Einer Person, die rechtlich stellvertretend für Sie handeln darf, sollten Sie natürlich vollkommen vertrauen. Doch darüber hinaus sollte der Bevollmächtigte auch für diese Aufgabe geeignet sein. Wer über gesundheitliche Angelegenheiten entscheiden darf, sollte Ihre Wertvorstellungen teilen. Oder zumindest Verständnis dafür haben. Im geschäftlichen Bereich sollte der Bevollmächtigte über die entsprechenden Kenntnisse verfügen. Außerdem sollte er genügend Zeit dafür haben. Lassen Sie sich bei der Entscheidung für Ihren Bevollmächtigten ruhig Zeit und überdenken Sie Ihre Entscheidung gründlich. Egal, wen Sie als Bevollmächtigten wählen: Sprechen Sie mit der Person darüber und tauschen Sie Ihre Vorstellungen aus.

Übrigens: Seit dem 01. Januar 2023 gilt das sog. Notvertretungsrecht. Unter bestimmten Voraussetzungen ist jetzt der Ehegatte auch ohne eine gesonderte Vollmacht für max. 6 Monate vertretungsberechtigt.

Kann ich mehr als einen Bevollmächtigten benennen?

Sie können mehrere Bevollmächtigte für verschiedene Aufgabenbereiche bestimmen. Benennen Sie die Bereiche eindeutig und grenzen Sie sie klar voneinander ab, damit sie sich nicht überschneiden. Regeln Sie außerdem das Verhältnis der Bevollmächtigten untereinander.

Am besten bestimmen Sie auch Ersatz-Bevollmächtigte. Denn der Haupt-Bevollmächtigte ist zum einen nicht verpflichtet, die Vollmacht anzunehmen. Und auch dann kann er seine Tätigkeiten jederzeit einstellen. Zum anderen kann er selbst handlungsunfähig werden, z. B. durch Krankheit. Dann übernimmt Ihre Ersatzperson und nicht das Betreuungsgericht.

Achtung

Mit einer Vorsorgevollmacht räumen Sie anderen Rechte über Ihr Leben und Ihr Eigentum ein. Damit besteht auch die Gefahr von Missbrauch. Lassen Sie sich daher am besten rechtlich beraten, bevor Sie eine Vorsorgevollmacht erteilen, sodass im Zweifel keine Nachteile für Sie entstehen.

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Anfertigen einer Vorsorgevollmacht

Für eine Vorsorgevollmacht gilt Formfreiheit. Theoretisch können Sie die Vollmacht mündlich erteilen. In Schriftform lässt sie sich allerdings besser nachweisen, weshalb diese Form üblich ist. Sonst kann es schnell passieren, dass Ihrem Bevollmächtigten nicht geglaubt wird.

Wie bei allen Dokumenten sind Ort, Datum und Unterschrift auf der Vollmacht wichtig, egal ist, ob Sie die Vollmacht handschriftlich oder am Computer verfassen. Handschriftliche Vollmachten haben den Vorteil, dass sie schwerer zu fälschen sind. Um einiges schwieriger ist es, den Inhalt einer Vorsorgevollmacht auszugestalten. Denn die Vollmacht ist so individuell wie Ihre Lebenssituation. Deshalb dienen Muster und Formulare oft nur der groben Orientierung.

Die 3 wesentlichen Bestandteile einer Vorsorgevollmacht sind:

  • Persönliche Daten des Vollmachtgebers (u. a. Name und Geburtsdatum)
  • Persönliche Daten des Bevollmächtigten (u. a. Name und Geburtsdatum)
  • Umfang der Vollmacht

Den Umfang können Sie als Vollmachtgeber frei bestimmen. Weiten Sie Ihre Vollmacht z. B. auf vermögensrechtliche und persönliche Bereiche aus, kann der Bevollmächtigte noch umfangreicher für Sie handeln.

Kann ich eine Vorsorgevollmacht ohne Notar erstellen?

Grundsätzlich können Sie eine gültige Vorsorgevollmacht ohne Notar erstellen. Dann fallen bei der Erstellung auch keinerlei Kosten an. Spielen größere Geldsummen oder Eigentum eine Rolle, wird eine rechtliche Beratung empfohlen. Mit einer notariellen Beglaubigung sind Sie auf der sicheren Seite. Für Geschäfte und Immobilien ist eine notarielle Beurkundung notwendig.

Die Vorteile einer notariellen Beglaubigung:

  • Sie werden ausführlich beraten.
  • Ihre Vorsorgevollmacht enthält rechtssichere Formulierungen.
  • Ihre Geschäftsfähigkeit zum Zeitpunkt der Erstellung ist dokumentiert.
  • Der Notar verwahrt eine Kopie und kann jahrzehntelang Ausfertigungen verteilen.

Anwälte und Notare in Ihrer Region finden Sie über die jeweiligen Rechtsanwaltskammern und die Bundesnotarkammern.

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Aufbewahrung einer Vorsorgevollmacht

Am besten bewahren Sie Ihre Vorsorgevollmacht zu Hause bei Ihren anderen Dokumenten auf. Informieren Sie Ihre Angehörigen, eine Vertrauensperson bzw. Ihren Bevollmächtigten über den Aufbewahrungsort Ihrer Vorsorgevollmacht . So ist sichergestellt, dass sie die Vollmacht im Ernstfall finden.

Die Vorsorgevollmacht können Sie im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer eintragen lassen, ebenso wie die Patientenverfügung und die Betreuungsverfügung. Für eine einmalige Gebühr von 13–20 € bleibt die Registrierung dauerhaft bestehen. Damit sind auch die Kosten für die Mitteilungen an die Betreuungsgerichte abgedeckt.

Tipp

Bewahren Sie in Ihrer Geldbörse eine Hinweiskarte bzw. einen Notfallausweis mit dem Aufbewahrungsort der Vollmacht auf. Das erhöht die Chance, dass Ihre Vollmacht in die richtigen Hände gelangt.

Die Betreuungsverfügung: Wozu dient sie?

Die Betreuungsverfügung ergänzt die Vorsorgevollmacht als weiteres wichtiges Vorsorgedokument und legt fest, von wem und wie Sie im Betreuungsfall betreut werden möchten. Entscheiden Sie vorsorglich, was passieren soll, wenn Sie handlungsunfähig sind und halten Sie zu folgenden Punkten Ihre Wünsche und Vorstellungen in einer Betreuungsverfügung fest:

  • Wie und von wem wollen Sie rechtlich betreut werden?
  • Wer soll als rechtlicher Betreuer ausgeschlossen werden?
  • Wie und wo wollen Sie wohnen?
  • Welche Aufgaben soll der Betreuer übernehmen?

Wenn für Sie ein Betreuer bestellt werden muss, ist das Betreuungsgericht i. d. R. an diese Wünsche gebunden.

Betreuungsverfügung richtig erstellen und aufbewahren

Ihre Betreuungsverfügung können Sie formlos auf einem Blatt Papier festhalten. Oder Sie verwenden für die Erstellung Ihrer Betreuungsverfügung oder Vorsorgevollmacht die kostenlosen Vorlagen der Betreuungsverfügung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.

Wichtig: Formulieren Sie Ihre Wünsche so konkret wie möglich. Und versehen Sie das Dokument unbedingt mit Unterschrift, Ort und Datum.

Die fertige Betreuungsverfügung können Sie zu Hause hinterlegen. Oder Sie geben sie einer vertrauenswürdigen Person. Ein Zettel in Ihrer Geldbörse mit dem Aufbewahrungsort stellt sicher, dass das Dokument im Ernstfall schnell gefunden wird. 

Der Unterschied zwischen Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht

Die Vorsorgevollmacht baut auf das Vertrauen zu einer Person: Ein Bevollmächtigter handelt eigenverantwortlich und ohne Kontrolle von außen. Anders ist es bei der Betreuungsverfügung: Das Betreuungsgericht bestellt Ihren Vorstellungen entsprechend einen Betreuer und kontrolliert diesen. So muss ein Betreuer dem Gericht bei vielen Aufgaben regelmäßig Bericht erstatten. Es wird sichergestellt, dass die Betreuungsverfügung nicht ohne Notwendigkeit und erst nach gerichtlichem Beschluss zustande kommt. Das bedeutet aber auch, dass der Betreuer erst nach dem Beschluss tätig werden kann. Dagegen ist der Bevollmächtigte sofort handlungsfähig. Ein weiterer wesentlicher Unterschied: Eine Betreuungsverfügung können Sie auch dann noch wirksam verfassen, wenn Sie nicht mehr voll geschäftsfähig sind. 

Tipp

Erteilen Sie sowohl eine Vorsorgevollmacht als auch eine Betreuungsverfügung. Dann gilt zumindest die Betreuungsverfügung auf jeden Fall. Auch dann, wenn die Vollmacht unwirksam ist. Z. B., weil Ihre Geschäftsfähigkeit zum Zeitpunkt des Verfassens angezweifelt wird. Oder Sie entscheiden sich für eine notarielle Vorsorgevollmacht – dann ist Ihre Geschäftsfähigkeit zum Zeitpunkt der Erstellung in jedem Fall dokumentiert.

 

 

Betreuungsverfügung (BV)

Vorsorgevollmacht (VV)

Zweck

Wünsche zur Auswahl des gesetzlichen Betreuers und Ausgestaltung der Betreuung festlegen

Vertrauensperson als Vertreter in z. B. gesundheitlichen und finanziellen Angelegenheiten festlegen

Kontrolle

Betreuer wird gerichtlich kontrolliert

Bevollmächtigter kann eigenverantwortlich handeln und wird nicht kontrolliert

Formale Anforderungen

Formlose Dokumentation, mit Unterschrift, Ort und Datum versehen

Formlose Dokumentation, mit Unterschrift, Ort und Datum versehen

Geschäftsfähigkeit des Verfassers vorausgesetzt?

Es wird keine volle Geschäftsfähigkeit für die Erstellung der BV vorausgesetzt

Es wird volle Geschäftsfähigkeit für die Erstellung der VV vorausgesetzt

Ab wann handlungsfähig?

Betreuer ist erst nach gerichtlichem Beschluss handlungsfähig

Bevollmächtigter ist sofort handlungsfähig

 

Weitere Vorsorgedokumente: Was ist die Patientenverfügung?

Neben der Betreuungsverfügung und der Vorsorgevollmacht ist die Patientenverfügung ein weiteres wichtiges Vorsorgedokument. Mit ihr legen Sie fest, welche medizinische Behandlung Sie in Notsituationen wünschen, und stellen sicher, dass Ihr Wille auch dann umgesetzt wird, wenn Sie diesen nicht mehr äußern können. Im Gegensatz zur Vorsorgevollmacht benennen Sie in der Patientenverfügung keine Vertrauensperson, die für Sie entscheidet. Gerade das kann aber die Durchsetzung Ihres dokumentierten Willens erheblich erleichtern. Daher ist es oft sinnvoll und notwendig, die Patientenverfügung durch eine Vorsorgevollmacht zu ergänzen.

Fazit: Sorgen Sie vor – mit Vollmacht und Verfügung

Mit Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung gestalten Sie Ihre Zukunft. Sie sorgen für den Fall vor, dass Sie Ihre Angelegenheiten einmal nicht mehr selbst regeln können. Die Betreuungsverfügung baut weniger auf Vertrauensverhältnissen auf. Sie können sie relativ einfach selbst verfassen. Dagegen ist bei der Vorsorgevollmacht eine rechtliche Beratung sinnvoll. Denn mit dieser Vollmacht legen Sie Ihr Leben und Ihr Eigentum in andere Hände.

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