Zum Inhalt springen

Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung

Nicht nur für Senioren

Für den Fall, dass Sie wegen Krankheit oder nach einem Unfall nicht mehr selbst entscheiden oder handeln können.

Die Vorsorgevollmacht

Durchschnittlich über 65 Jahre alt sind die bei der Bundesnotarkammer registrierten Vollmachtgeber. Aber nicht nur für Senioren ist Vorsorge sinnvoll. Auch Jüngere laufen Gefahr, plötzlich nicht mehr selbst entscheiden und handeln zu können.

Eine Krankheit oder ein Unfall kann dazu führen, dass andere für Sie entscheiden. Doch was passiert, wenn Sie zuvor keine Vertrauensperson als Bevollmächtigten eingesetzt haben? Dann wählt das Betreuungsgericht einen Betreuer für Sie aus. Dieser darf nach §1896 BGB stellvertretend für Sie handeln. Das wollen Sie vermeiden? Dann bevollmächtigen Sie selbst frühzeitig jemanden, dem Sie vertrauen.

Bereiche einer Vorsorgevollmacht

Sie allein wählen die Bereiche, für die Ihre Vorsorgevollmacht gelten soll. Ihr Bevollmächtigter kann dann stellvertretend ohne weitere Zustimmung in Ihrem Namen handeln. Er ist im Ernstfall eigenverantwortlich tätig und wird auch nicht durch gerichtliche Instanzen kontrolliert. Für folgende Aufgabenbereiche können Sie einen Bevollmächtigten einsetzen:

Vermögensrechtliche Angelegenheiten

  • Gegenüber öffentlichen Institutionen handeln, z. B. Behörden und Gerichten
  • Über Vermögensgegenstände verfügen, z. B. Bankkonto, Grundstück
  • Verbindlichkeiten eingehen

Persönliche Angelegenheiten

  • Gesundheitliches klären, z. B. Einwilligung in Operationen, Auswahl eines Krankenhauses
  • Wohnungsangelegenheiten regeln, z. B. Aufenthalt in einem Pflegeheim
  • Post und Telekommunikation erledigen

Entscheiden Sie auch, ob der Bevollmächtigte Untervollmachten erteilen darf. Oft erleichtert das einiges. Etwa, wenn er in den Urlaub fährt und aus der Ferne nur schwer Ihre Angelegenheiten regeln kann. Darf der Bevollmächtigte Untervollmachten erteilen, kann er für diese Zeit einen Vertreter beauftragen.

Ausgeschlossen ist eine Bevollmächtigung bei Eheschließung, Erbvertrag und der Erstellung eines Testaments. Das geht nur persönlich, nicht in fremdem Namen. Auch bei sogenannten freiheitsentziehenden Maßnahmen kann kein Bevollmächtigter ohne Zustimmung des Betreuungsgerichts für Sie entscheiden. Dazu gehört die Gabe von Beruhigungsmedikamenten oder die Unterbringung in einem geschlossenen Heim.

Wer ist als Bevollmächtigter geeignet?

Einer Person, die rechtlich stellvertretend für Sie handeln darf, sollten Sie natürlich voll und ganz vertrauen. Doch darüber hinaus sollte der Bevollmächtigte auch für diese Aufgabe geeignet sein. Wer über gesundheitliche Angelegenheiten entscheiden darf, sollte Ihre Wertvorstellungen teilen. Oder zumindest Verständnis dafür haben. Im geschäftlichen Bereich sollte der Bevollmächtigte über die entsprechenden Kenntnisse verfügen. Außerdem sollte er genügend Zeit dafür haben. Egal, wen Sie als Bevollmächtigten wählen: Sprechen Sie mit der Person darüber und setzen Sie ihr Ihre Vorstellungen auseinander.

Übrigens: Sie können mehrere Bevollmächtigte für verschiedene Aufgabenbereiche bestimmen. Benennen Sie die Bereiche eindeutig und grenzen Sie sie klar voneinander ab, damit sie sich nicht überschneiden. Regeln Sie außerdem das Verhältnis der Bevollmächtigten untereinander.

Bestimmen Sie am besten auch Ersatz-Bevollmächtigte. Denn der Haupt-Bevollmächtigte ist zum einen nicht verpflichtet, die Vollmacht anzunehmen. Tut er es, kann er seine Tätigkeiten jederzeit einstellen. Zum anderen kann er selbst handlungsunfähig werden, beispielsweise durch Krankheit. Dann übernimmt Ihre Ersatzperson und nicht das Betreuungsgericht.

Achtung

Mit einer Vorsorgevollmacht räumen Sie anderen Rechte über Ihr Leben und Ihr Eigentum ein. Damit besteht auch die Gefahr von Missbrauch. Lassen Sie sich daher am besten rechtlich beraten, bevor Sie eine Vorsorgevollmacht erteilen.

Zahnbettentzündung behandeln

Anfertigen einer Vorsorgevollmacht

Für eine Vorsorgevollmacht gilt Formfreiheit. Theoretisch können Sie die Vollmacht mündlich erteilen. In Schriftform lässt sie sich allerdings besser nachweisen. Sonst kann es passieren, dass Ihrem Bevollmächtigten nicht geglaubt wird.

Wie bei allen Dokumenten sind Ort, Datum und Unterschrift auf der Vollmacht wichtig. Egal ist, ob Sie die Vollmacht handschriftlich oder am Computer verfassen. Handschriftliche Vollmachten haben den Vorteil, dass sie schwerer zu fälschen sind. Um einiges schwieriger ist es, den Inhalt einer Vorsorgevollmacht auszugestalten. Denn die Vollmacht ist so individuell wie Ihre Lebenssituation. Deshalb dienen Muster und Formulare oft nur der groben Orientierung.

Die 3 wesentlichen Bestandteile einer Vorsorgevollmacht sind:

  • Name des Vollmachtgebers
  • Name des Bevollmächtigten
  • Umfang der Vollmacht

Den Umfang können Sie als Vollmachtgeber frei bestimmen. Weiten Sie Ihre Vollmacht beispielsweise auf vermögensrechtliche und persönliche Bereiche aus. Dann kann der Bevollmächtigte noch umfangreicher für Sie handeln. Spielen größere Geldsummen oder Eigentum eine Rolle, lassen Sie sich am besten rechtlich beraten. Mit einer notariellen Beglaubigung sind Sie auf der sicheren Seite. Für Geschäfte und Immobilien ist eine solche Beurkundung sogar notwendig.

Die Vorteile einer notariellen Beglaubigung:

  • Sie werden ausführlich beraten.
  • Ihre Vorsorgevollmacht enthält rechtssichere Formulierungen.
  • Ihre Geschäftsfähigkeit zum Zeitpunkt der Erstellung ist dokumentiert.
  • Der Notar verwahrt eine Kopie und kann jahrzehntelang Ausfertigungen verteilen.

Anwälte und Notare in Ihrer Region finden Sie über die jeweiligen Rechtsanwaltskammern und die Bundesnotarkammern.

Zahnbettentzündung behandeln

Aufbewahrung einer Vorsorgevollmacht

Am besten bewahren Sie Ihre Vorsorgevollmacht zu Hause bei Ihren anderen Dokumenten auf. Informieren Sie Ihre Angehörigen, eine Vertrauensperson bzw. Ihren Bevollmächtigten über den Aufbewahrungsort. So ist sichergestellt, dass sie die Vollmacht im Ernstfall finden.

Auch die Vorsorgevollmacht können Sie im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer eintragen lassen. Genau wie die Patientenverfügung und die Betreuungsverfügung. Für eine einmalige Gebühr von 13 bis 20 € bleibt die Registrierung dauerhaft bestehen. Damit sind auch die Kosten für die Mitteilungen an die Betreuungsgerichte abgedeckt.

Tipp

Bewahren Sie in Ihrer Geldbörse eine Hinweiskarte bzw. einen Notfallausweis mit dem Aufbewahrungsort der Vollmacht auf. Das erhöht die Chance, dass Ihre Vollmacht in die richtigen Hände gelangt.

Die Betreuungsverfügung

Entscheiden Sie vorsorglich, was passieren soll, wenn Sie handlungsunfähig sind. Ihre Wünsche und Vorstellungen notieren Sie am besten in einer Betreuungsverfügung:

  • Wie und von wem wollen Sie rechtlich betreut werden?
  • Wie und wo wollen Sie wohnen?
  • Was soll in einer Patientenverfügung stehen?

Wenn für Sie ein Betreuer bestellt werden muss, ist das Betreuungsgericht i. d. R. an diese Wünsche gebunden.

Betreuungsverfügung richtig erstellen und aufbewahren

Ihre Betreuungsverfügung können Sie formlos auf einem Blatt Papier festhalten. Orientierung gibt der Vordruck der Betreuungsverfügung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.

Wichtig: Formulieren Sie Ihre Wünsche so konkret wie möglich. Und versehen Sie das Dokument unbedingt mit Unterschrift, Ort und Datum.

Die fertige Betreuungsverfügung können Sie zu Hause hinterlegen. Oder Sie geben sie einer vertrauenswürdigen Person. Ein Zettel in Ihrem Portemonnaie mit dem Aufbewahrungsort stellt sicher, dass das Dokument im Ernstfall schnell gefunden wird. 

Der Unterschied zwischen Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht

Die Vorsorgevollmacht baut auf das Vertrauen zu einer Person: Ein Bevollmächtigter handelt eigenverantwortlich und ohne Kontrolle von außen.

Anders ist es bei der Betreuungsverfügung: Das Betreuungsgericht bestellt Ihren Vorstellungen entsprechend einen Betreuer und kontrolliert diesen. Dabei ist sichergestellt, dass die Betreuungsverfügung nicht ohne Notwendigkeit und erst nach gerichtlichem Beschluss zustande kommt. Das bedeutet aber auch, dass der Betreuer erst nach dem Beschluss tätig werden kann. Dagegen ist der Bevollmächtigte sofort handlungsfähig.

Ein weiterer wesentlicher Unterschied: Eine Betreuungsverfügung können Sie auch dann noch wirksam verfassen, wenn Sie nicht mehr voll geschäftsfähig sind. 

Tipp

Erteilen Sie sowohl eine Vorsorgevollmacht als auch eine Betreuungsverfügung. Dann gilt zumindest die Betreuungsverfügung auf jeden Fall. Auch dann, wenn die Vollmacht unwirksam ist. Etwa, weil Ihre Geschäftsfähigkeit zum Zeitpunkt des Verfassens angezweifelt wird.

Fazit

Mit Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung gestalten Sie Ihre Zukunft. Sie sorgen für den Fall vor, dass Sie Ihre Angelegenheiten einmal nicht mehr selbst regeln können. Die Betreuungsverfügung baut weniger auf Vertrauensverhältnissen auf. Sie können sie relativ einfach selbst verfassen. Dagegen ist bei der Vorsorgevollmacht eine rechtliche Beratung sinnvoll. Denn mit dieser Vollmacht legen Sie Ihr Leben und Ihr Eigentum in andere Hände.

Am Laptop arbeiten und sich bei ERGO News anmelden.

Mit dem Newsletter haben Sie die Nase vorn

Bleiben Sie informiert: Mit dem ERGO Newsletter bekommen Sie regelmäßig nützliche Alltagstipps, Neuigkeiten zu Versicherungen und Vorsorge und zusätzlich tolle Gewinnchancen. Melden Sie sich gleich an!

Das könnte Sie auch interessieren:

Lachende ältere Frau mit jungem Mädchen und ihrer Mutter in der Küche.

Sterbegeldversicherung

Ob Bestattungskosten oder Trauerfeier – damit ist alles geregelt und bezahlt.

Lädt...
Zum Produkt
Ein Baby schläft auf der Brust des Vaters. Die Mutter gibt dem Baby einen Kuss auf den Kopf.

Risikolebensversicherung

Wer zahlt die Miete oder Kredite, wenn Ihnen etwas passiert? Schützen Sie Ihre Familie.

Lädt...
Zum Produkt

Ähnliche Beiträge: