Bundesland
Bricht in Ihrer Wohnung ein Feuer aus, kann ein Rauchwarnmelder Leben retten. Für Mietwohnungen und privat genutzten Wohnraum gilt deshalb in Deutschland die Rauchmelder-Pflicht. Die Details regeln die einzelnen Bundesländer– einige grundsätzliche Vorgaben gelten aber für alle Länder.
Das Wichtigste im Überblick:
- Die Rauchmelder-Pflicht gilt in allen 16 Bundesländern, sowohl für vermieteten als auch für selbstgenutzten Wohnraum. Verantwortlich für die Installation ist der Eigentümer bzw. der Vermieter.
- Die Termine und Fristen für Rauchmelder sowie die Regeln für die Installation und Wartung sind je nach Bundesland individuell festgelegt.
- Laut DIN 14676 müssen Schlafzimmer, Kinderzimmer und Flure oder Durchgangswege mit einem Rauchmelder ausgestattet sein, der in einem festgelegten Abstand zu den Wänden und zum Boden installiert werden muss.
Warum gibt es die Rauchmelder-Pflicht?
Bei einem Wohnungsbrand ist der Brandrauch viel gefährlicher als die Flammen selbst. Der Rauch enthält nämlich Kohlenmonoxid und Kohlendioxid. Einmal eingeatmet, bindet sich Kohlenmonoxid im Blut an den roten Blutfarbstoff (Hämoglobin) und erschwert den Sauerstofftransport. Das führt schnell zum inneren Ersticken.
Kohlendioxid bringt den Atemantrieb zum Erliegen. Schon wenige Atemzüge genügen, um im Brandrauch das Bewusstsein zu verlieren. Weitere Risiken durch Brandrauch sind:
- Blockade von Fluchtwegen, da sich Brandrauch schnell ausbreitet
- Verlust der Orientierung
- brennbare Gase, die zu Rauchgasexplosionen führen
- Verbrennungsgefahr
- Entstehung giftiger Substanzen, die schwere Lungenschäden verursachen, z. B. bei brennenden Kunststoffen
Auch kleine Brände können aufgrund der Brandentwicklung gefährlich werden. Da im Schlaf Ihr Geruchssinn nicht funktioniert, ist Rauch im Brandfall äußerst gefährlich.
Rauchwarnmelder erfassen über einen integrierten Lichtsensor frühzeitig eine Rauchentwicklung und geben einen lauten Alarmton ab. Das kann das Entdecken und Löschen des Brandes beschleunigen und im Zweifelsfall Leben retten. In Deutschland gibt es deshalb mittlerweile eine Rauchmelder-Pflicht. Sie wird aber nicht zentral vom Bund, sondern von jedem Land einzeln geregelt.
Regelung der Rauchmelder-Pflicht in den einzelnen Bundesländern
Die Rauchmelder-Pflicht ist in den Landesbauordnungen der Bundesländer geregelt. Alle 16 Länder geben die Rauchmelder-Pflicht sowohl für Neu- und Umbauten als auch eine Nachrüst-Pflicht für Bestandsbauten vor.
In Bayern mussten z. B. alle Bestandsbauten bis Ende 2017 mit Rauchmeldern ausgestattet werden. Das Land Berlin gewährte eine Übergangsfrist bis Ende 2020, in Sachsen gilt die Nachrüstpflicht erst seit 2024.
Rauchmelder-Pflicht für Neubauten seit
Rauchmelder-Pflicht für Bestandsbauten seit
Baden-Württemberg
2013
01.01.2015
Bayern
2013
01.01.2018
Berlin
2017
01.01.2021
Brandenburg
2016
01.01.2021
Bremen
2010
01.01.2016
Hamburg
2006
01.01.2011
Hessen
2005
01.01.2015
Mecklenburg-Vorpommern
2006
01.01.2010
Niedersachsen
2012
01.01.2016
Nordrhein-Westfalen
2013
01.01.2017
Rheinland-Pfalz
2003
12.07.2012
Saarland
2014
01.01.2017
Sachsen
2016
31.12.2023
Sachsen-Anhalt
2009
01.01.2016
Schleswig-Holstein
2005
01.01.2011
Thüringen
2008
01.01.2019
Wer ist für die Installation der Rauchmelder verantwortlich?
Grundsätzlich ist es die Pflicht des Eigentümers bzw. Vermieters, die Rauchmelder in allen benötigten Räumen zu installieren. Der Vermieter kann die Kosten für die Montage der Rauchmelder auf den Mietpreis aufschlagen, und zwar in Form von Modernisierungskosten.
Wenn Sie ein Eigenheim besitzen und keinen Rauchmelder anbringen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit. Diese kann je nach Bundesland mit Geldbußen geahndet werden. In Niedersachsen zahlen Sie z. B. eine Geldstrafe von bis zu 50.000 €. Allerdings wird die Montage von Rauchmeldern in Deutschland nicht staatlich kontrolliert. Kommt allerdings eine Person bei einem Wohnungsbrand zu Tode und man kann Ihnen nachweisen, dass dies mit Rauchmelder nicht passiert wäre, droht eine Freiheitsstrafe von mehreren Jahren.
Wer ist verantwortlich für die Rauchmelder-Wartung?
Die Aufgabe der Betriebskontrolle bzw. der Wartung der Rauchmelder liegt in den meisten Bundesländern beim Mieter. Ausnahme: Der Vermieter übernimmt die Aufgabe freiwillig. Informieren Sie sich am besten beim Einzug bei Ihrem Vermieter.
In einigen Bundesländern ist per Gesetz der Eigentümer bzw. der Vermieter für die Wartung der Rauchmelder verantwortlich:
- Brandenburg
- Hamburg
- Mecklenburg-Vorpommern
- Rheinland-Pfalz
- Sachsen-Anhalt
- Thüringen
Der Vermieter kann die Betriebsprüfung selbst vornehmen oder den Hausmeisterdienst bzw. eine externe Firma damit beauftragen. Die Mieter müssen rechtzeitig über die Wartung informiert werden und Zutritt zu ihrer Wohnung gewähren.
In welchen Gebäuden sind Rauchmelder gesetzlich vorgeschrieben?
Laut der Anwendungsnorm DIN 14676 müssen alle Wohnhäuser und Wohnungen mit Rauchmeldern ausgestattet sein. Gleiches gilt für Räume und Gebäude mit wohnungsähnlicher Nutzung. Dazu zählen auch:
- Ferienwohnungen
- Containerräume
- Gartenlauben und Hütten
In gewerblich genutzten Gebäuden – mit Ausnahme von Hotels und Ferienwohnungen – besteht dagegen keine Rauchmelder-Pflicht. Denn Rauchmelder sollen vor allem schlafende Personen vor Brandrauch schützen. In gewerblich genutzten Räumen wie Arztpraxen oder Büros geht man davon aus, dass sich Menschen dort nur zu Arbeitszwecken aufhalten und die Brandgefahr rechtzeitig erkannt wird.
In diesen Räumen müssen Rauchmelder installiert werden
Laut DIN 14676 müssen folgende Räume einer Wohnung mit einem Rauchmelder ausgestattet sein:
- Schlafzimmer
- Kinderzimmer
- Rettungswege, die aus diesen Zimmern führen, also Flure und Durchgangswege
In Berlin und Brandenburg müssen sogar in allen Aufenthaltsräumen Rauchmelder angebracht werden, also z. B. auch im Wohnzimmer.
In der Regel ist ein Rauchmelder pro Raum vorgeschrieben. Mehr als ein Rauchmelder pro Raum ist nötig für Räume
- mit einer Größe von mehr als 60 Quadratmetern.
- in L-Form oder einer anderen unregelmäßigen Form.
- mit schrägen Decken.
- mit Trennwänden oder Möbeln als Raumteiler.
Muss ein Rauchmelder in der Küche installiert werden?
Statistisch gesehen, birgt die Küche das höchste Risiko für einen Wohnungsbrand. Wer hat nicht schon einmal vergessen, die Bratpfanne von der heißen Herdplatte zu nehmen? Oder die Herdplatte auszuschalten? Außerdem gibt es in Küchen viele elektrische Geräte, die durch einen Kurzschluss einen Brand auslösen können. Elektrizität ist in Deutschland sogar die häufigste Brandursache, gefolgt von menschlichem Fehlverhalten – rund die Hälfte aller Brände gehen auf diese 2 Ursachen zurück.
Trotz des Brandrisikos gilt: Sofern Sie die Küche nicht als Fluchtweg nutzen, müssen Sie laut Gesetz dort keinen Rauchmelder anbringen. Denn gewöhnliche fotooptische Rauchmelder lösen durch den Wasserdampf oder durch Fettdämpfe beim Kochen oft einen Fehlalarm aus.
In der Küche: Hitzemelder statt Rauchmelder
Für Sicherheit in der Küche sorgen Hitzemelder. Sie messen durch ihre Thermosensoren nicht die Rauch-, sondern die Temperaturentwicklung der Umgebung.
Achtung: In Schlaf- oder Kinderzimmern ersetzen Hitzemelder nicht den Rauchmelder.
Bringen Sie anstelle eines Hitzemelders Hybridmodelle in der Küche an. Diese messen sowohl die Rauch- als auch die Temperaturentwicklung. Der Alarm wird bei diesen Geräten nur dann ausgelöst, wenn es tatsächliche Anzeichen für einen Brand gibt. Ein weiterer Vorteil von kombinierten Rauch- und Hitzemeldern ist, dass sie sich einfach an der Wand montieren lassen anstatt an der Zimmerdecke. Das senkt das Risiko eines Fehlalarms des Rauchmelders.
Welche weiteren Brandgefahren in der Wohnung lauern, erfahren Sie hier.
Woran erkenne ich einen guten Rauchmelder?
Die Qualität des Rauchmelders kann im entscheidenden Moment lebenswichtig sein. Daran erkennen Sie hochwertige Modelle:
- Mindestlautstärke 85 dB in einer Entfernung von 3 Metern
- CE-Kennzeichnung
- TÜV-Zertifizierung
- Prüfzeichen der VdS Schadenverhütung GmbH
- Q-Zertifizierung des Forums Brandrauchprävention e. V.
Rauchwarnmelder erhalten Sie in jedem Baumarkt oder online. Günstige Modelle gibt es schon ab 6 €. Achten Sie darauf, dass die Batterien eine möglichst lange Lebensdauer haben, damit Sie Ihre Rauchmelder nicht so häufig warten müssen.
Rauchmelder richtig anbringen
Rauch steigt stets nach oben und sammelt sich zuerst unter der Zimmerdecke. Bringen Sie den Rauchmelder daher möglichst zentral im Raum unter der Decke an.
Rauchmelder können Sie bis zu einer Deckenhöhe von max. 6 m anbringen. Der Abstand zu Lampen, Ventilatoren und anderen Gegenständen an der Decke sollte mind. 50 cm betragen.
Achtung: An bestimmten Orten in der Wohnung kann der Brandrauch möglicherweise nicht bis zum Rauchmelder vordringen und warnt nicht rechtzeitig. Montieren Sie den Rauchmelder also nicht:
- in unmittelbarer Nähe (weniger als 1 m Abstand) von Klimaanlagen und Lüftungsauslässen
- in Bereichen mit starker Zugluft
- in der Nähe von Kaminen
Dachschrägen – Sonderfall für Rauchmelder
Bei Dachschrägen mit einem Neigungswinkel von mehr als 20 ° zur Horizontalen kann sich in der Spitze der Schräge ein Wärmepolster bilden. Es verhindert, dass der Rauch zum Rauchmelder durchdringt. Bringen Sie daher den Rauchwarnmelder mind. 50 cm und max. 1 m entfernt vom Ende der Schräge an.
Befestigen Sie den Rauchmelder mit den mitgelieferten Schrauben und Dübeln an der Zimmerdecke. Einige Geräte lassen sich auch mit Klebestreifen oder Magneten anbringen.
Rauchmelder richtig warten
In den meisten Bundesländern ist der Mieter für die Betriebskontrolle und die Wartung des Rauchwarnmelders zuständig. Für gewöhnlich halten Rauchmelder ca. 10 Jahre lang. Prüfen Sie trotzdem mind. einmal im Jahr die Funktionsfähigkeit– auch, weil die Batterien mitunter nicht so lange halten wie der Rauchmelder selbst. Achten Sie auf Folgendes:
- Funktioniert die Prüftaste? Falls Sie nach dem Betätigen keinen Warnton hören, tauschen Sie Ihren Rauchwarnmelder aus.
- Hat sich Staub an den Öffnungen angesammelt? Nur wenn alle Öffnungen sauber sind, kann der Brandmelder Rauch registrieren und ein Signal auslösen.
- Ist der Rauchmelder noch am richtigen Ort platziert? In einem Abstand von 50 Zentimetern dürfen keine Möbel, Lampen usw. verhindern, dass Rauch eindringt.
- Braucht der Rauchmelder einen Batteriewechsel? Eine leer werdende Batterie zeigt er durch ein wiederkehrendes Tonsignal an.
Wichtig: Nutzen Sie die Batterien, die der Hersteller empfiehlt. Ist die Batterie fest eingebaut, brauchen Sie einen neuen Rauchmelder. Laut DIN 14676 müssen Sie die Wartung protokollieren. Nutzen Sie dazu ein Wartungsheft.
Fazit: Keine Kompromisse bei der Installation und Wartung von Rauchmeldern
Das Anbringen von Rauchwarnmeldern ist in jedem Bundesland Pflicht. Dafür zuständig ist der Eigentümer bzw. der Vermieter. Ob dieser auch die Betriebskontrolle übernehmen muss, ist je nach Bundesland unterschiedlich geregelt. Informieren Sie sich am besten direkt bei Ihrem Vermieter.
Jedes Zimmer, in dem Menschen schlafen, muss mit einem Rauchmelder ausgestattet sein. Dasselbe gilt für Räume, die als Fluchtwege dienen. Da im Schlaf der Geruchssinn nicht aktiv ist, kann ein Rauchwarnmelder im Brandfall Ihr Leben retten.
Falls es in Ihrer Wohnung einmal brennt, sollten Sie vorbereitet sein. Erfahren Sie mehr darüber, wie Sie bei einem Wohnungsbrand handeln sollten.
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