Eine Bescheinigung für das Finanzamt ist ein Nachweis über gezahlte Beiträge zu Ihrer Versicherung. Sie bezieht sich immer auf das vergangene Kalenderjahr. Ebenso können Sie als Nachweis Ihren Kontoauszug oder Überweisungsbeleg nutzen. Die bescheinigten Beiträge können Sie in der Steuererklärung angeben.
FAQ – das fragen ERGO Kunden
Die Finanzamtsbescheinigung müssen Sie dem Finanzamt nur schicken, wenn es Sie dazu auffordert. Weitere Unterlagen für das Finanzamt können zusätzliche Nachweise von anderen Versicherungen sein. Oder Ausgaben, die Sie in der Steuererklärung berücksichtigen können. Näheres erfahren Sie bei Ihrem Steuerberater.
Ja, wenn Sie bei ERGO einmal eine Finanzamtsbescheinigung angefordert haben. Sie bekommen die Bescheinigung für das Finanzamt dann Anfang bis Mitte Februar per Post. Oder in Ihr Postfach im Kundenportal „Meine Versicherungen".
Gut zu wissen: Wenn Sie keine Bescheinigung erhalten haben, ist für Ihre Verträge noch kein automatischer Versand vermerkt. Sie können die Finanzamtsbescheinigung aber ganz einfach anfordern – oben auf dieser Seite.
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