Ihre ERGO Rechtsschutzversicherung können Sie zum vereinbarten Vertragsablauf kündigen. Bei einer Vertragsdauer von mehr als 3 Jahren können Sie bereits zum Ablauf des dritten oder jedes darauffolgenden Versicherungsjahres kündigen. Eine Kündigung ist fristgerecht, wenn sie ERGO spätestens drei Monate vor dem jeweiligen Ablauf zugeht. Nähere Informationen dazu finden Sie in Ihrem Versicherungsschein.
Wie und zu wann kann ich meine Rechtsschutzversicherung kündigen?
Bei ERGO können Sie Ihre Versicherung in Textform (per Brief oder E-Mail) kündigen. Wichtig ist, dass Sie als Absender der Kündigung erkennbar sind.
ERGO Versicherung AG
ERGO-Platz 1
40477 Düsseldorf
E-Mail: service@ergo.de
Tel.: 0800 / 3746 555
Oder Sie reichen Ihre Kündigung einfach online ein.
So geht es am schnellsten:
Sie möchten aufgrund eines Sterbefalls eine Versicherung kündigen? Hier können Sie sehen, was mit den Versicherungen passiert. Melden Sie den Sterbefall bitte mit diesem Kontaktformular.
Sofern Sie ein außerordentliches Kündigungsrecht haben, hat ERGO Sie hierüber mit einem Schreiben – auch über die Frist – informiert. Bitte geben Sie bei Ihrer Kündigung einen Hinweis auf das außerordentliche Kündigungsrecht.
Haben Sie innerhalb von 12 Monaten zwei Rechtsschutzfälle, können Sie innerhalb eines Monats nach der Deckungszusage für den 2. Schaden zu sofort oder zu einem späteren Zeitpunkt kündigen. Spätestens jedoch zum Ende des laufenden Versicherungsjahres. Diese Frist gilt auch, wenn ERGO den Rechtsschutz ablehnt, obwohl ERGO zur Leistung verpflichtet wäre (z.B. Ablehnung durch eine Falscheinschätzung der tatsächlichen Sachlage). Bitte geben Sie auch hier einen Hinweis auf eine Kündigung nach Schaden und Ihren gewünschten Kündigungstermin an.
Bevor Sie Ihre Rechtsschutzversicherung kündigen, bedenken Sie folgende Punkte:
Wissen Sie, dass es auch Alternativen zu einer Kündigung gibt?
Eine Kündigung ist nicht immer der beste Weg. Bitte beachten Sie, dass an dieser Stelle nur allgemeine Hinweise gegeben werden können. Was für Ihren Vertrag gilt, richtet sich nach den getroffenen Vereinbarungen. Je nach Vertrag kann es z. B. diese Lösungen geben:
- Sie können Ihre Beitragszahlung bis zu einem Jahr aussetzen, wenn Sie die Beiträge nicht weiter zahlen möchten oder können. Ihr Vertrag verlängert sich um den ausgesetzten Zeitraum und Sie haben in diesem Zeitraum keinen Versicherungsschutz.
- Sie haben Ihr Fahrzeug verkauft oder abgemeldet? Wenn kein Fahrzeug mehr auf Sie zugelassen ist, ruht Ihr Verkehrs-Rechtsschutz für 6 Monate. Danach erlischt dieser endgültig. Wenn Sie zwischenzeitlich neue Fahrzeuge auf sich zugelassen haben, läuft die Versicherung ab der Neuzulassung / Wiederzulassung weiter.
- Da jeder Mensch sein Leben individuell gestaltet, haben Sie bei ERGO die Möglichkeit, Ihre Rechtsschutzversicherung Ihrem persönlichen Bedarf anzupassen. Sie können z. B. von einem Single-Tarif in den Familien-Tarif wechseln oder umgekehrt. So erhalten Sie genau den Schutz, der zu Ihrem Leben passt.
- Sind Ihr/e Partner/in und Sie beide rechtsschutzversichert und es besteht nun eine Doppelversicherung? Hier klären die Versicherungsunternehmen untereinander den Sachverhalt, so dass eine der beiden Rechtsschutzversicherungen aufgehoben wird. Bitte teilen Sie uns in diesem Fall den Versicherungsnehmer, die Versicherungsscheinnummer, Name und Anschrift des anderen Unternehmens mit.
- Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie Ihre Leistungen reduzieren oder bestimmte Leistungen ausschließen, um damit den Beitrag zu senken.
- Auch der Einschluss oder die Erhöhung von Selbstbeteiligungen können sich lohnen, um den Beitrag zu senken.
- Selbstverständlich können Sie Ihren Beitrag auch auf eine andere Zahlweise umstellen, z. B. von jährlich auf monatlich.
Auf vielen Wegen für Sie erreichbar
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