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Wer arbeitet, muss auch Arbeitspausen machen

Geht es mal ohne?

Selbst wenn Sie ab und zu früher in den Feierabend möchten, auf Ihre Pausen dürfen Sie nicht verzichten. Die Auszeiten sind klar geregelt.

Ein Wecker auf einem Schreibtisch. Dahinter eine Frau mit einer Tasse in den Händen, die lächelnd nach draußen blickt.

Rechtsfrage des Tages:

Leider besteht das Leben nicht nur aus Freizeit. Damit Sie sich aber nicht völlig verausgaben müssen, zieht das Gesetz klare Grenzen bei der Arbeitszeit und regelt Pausenzeiten. Aber dürfen Sie Ihre Pause einfach ausfallen lassen, um früher in den Feierabend zu starten?

Antwort:

Wie viele Stunden Sie täglich arbeiten müssen, regelt Ihr Arbeitsvertrag oder ein Tarifvertrag. Den Rahmen steckt das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) mit klaren Grenzen für die tägliche Arbeit. Allerdings sieht das Gesetz auch Ausnahmen vor, wenn es mal länger dauert. Was nicht geht: Sie dürfen Ihren Arbeitstag nicht dadurch verkürzen, dass Sie Ihre Pausen ausfallen lassen.

Täglich acht Stunden

Als Grundlage geht das Gesetz von einem 8-Stunden-Tag aus. Mehr als acht Stunden dürfen Sie eigentlich pro Tag nicht arbeiten. Die Arbeitszeit kann auf zehn Stunden täglich verlängert werden. Dann müssen Sie aber an anderen Tagen weniger arbeiten. Die Verlängerung ist nämlich nur zulässig, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen im Durchschnitt die acht Stunden tägliche Arbeitszeit nicht überschritten werden.

Was gilt als Werktag?

Die Berechnungen nach dem Arbeitszeitgesetz legen eine 6-Tage-Woche zugrunde. Samstag gilt dabei als Werktag. Das ist übrigens nicht nur im Arbeitsrecht so. Auch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) definiert den Sonnabend als Werktag. Die wöchentliche Höchstarbeitszeit beträgt demnach 48 Stunden, also sechs Tage à acht Stunden. Arbeiten Sie regelmäßig an fünf Tagen die Woche, dürfen Sie vier Tage zehn Stunden arbeiten, wenn Sie den fünften Tag acht Stunden schaffen. Damit überschreiten Sie die wöchentliche Höchstarbeitszeit nicht. Das gilt natürlich nur, wenn Sie auch arbeitsvertraglich eine wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden vereinbart haben. An Sonn- und Feiertagen darf eigentlich nicht gearbeitet werden.

Ausnahmen sind möglich

Natürlich sieht das Gesetz auch Ausnahmen für besondere Situationen vor, zum Beispiel bei Notfällen. Auch vom Verbot der Sonntags- und Feiertagsarbeit kann in bestimmten Branchen abgewichen werden. Beispielsweise in Krankenhäusern, Gaststätten und bei der Feuerwehr darf auch an diesen Tagen die Arbeit nicht stillstehen. Letztlich können auch Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen in engen Grenzen eine flexiblere Handhabung zugunsten der Arbeitnehmer aufstellen. Leitende Angestellte fallen übrigens nicht unter das Arbeitszeitgesetz. Deren Arbeitszeit ist gesetzlich nicht festgelegt.

Pausen sind Pflicht

Pausenlos zu arbeiten kann krank machen. Daher sollten Sie schon zuliebe Ihrer eigenen Gesundheit regelmäßig Pause machen. Tatsächlich sind Pausenzeiten sogar gesetzlich vorgeschrieben. Das Arbeitszeitgesetz legt nicht nur die Höchstarbeitszeit fest. Es definiert auch genau, wann Sie eine Auszeit nehmen müssen.

Kleine Auszeit

Länger als sechs Stunden am Stück dürfen Sie Ihrer Arbeit nicht nachgehen. Nach dieser Zeit steht Ihnen eine Ruhepause von mindestens 30 Minuten zu. Beträgt Ihre Arbeitszeit mehr als neun Stunden, verlängert sich Ihre Pflichtpause auf 45 Minuten. Hinzu kommt eine Ruhezeit von mindestens 11 Stunden zwischen Feierabend und dem nächsten Arbeitsbeginn. Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, Ihnen diese Zeiten einzuräumen. Allerdings können Sie die Pausen auch in Zeitabschnitte von jeweils 15 Minuten stückeln.

Pause ausfallen lassen

Keinesfalls möglich ist es, zugunsten eines früheren Feierabends durchzuarbeiten. Die Einhaltung der Pausenzeiten ist für Sie tatsächlich Pflicht. Ihr Chef hat eine Dokumentationspflicht bezüglich der Arbeitszeiten. Die Einhaltung der Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes wird zudem von einer Behörde überwacht. Verstößt Ihr Arbeitgeber gegen die Regelungen, drohen ihm saftige Bußgelder. Daher werden Sie keine Chance haben, mit Ihrem Vorgesetzten eine entsprechende Vereinbarung zu treffen.

Pausen im Homeoffice

Die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes gelten auch beim Arbeiten zu Hause. Wenn Sie am heimischen Bildschirm arbeiten, müssen Sie zwischendurch mal durchatmen und die Arbeit Arbeit sein lassen. Außerdem sollten Sie Ihren Augen eine regelmäßige Pause vom Bildschirm gönnen. Neben dem Arbeitszeitgesetz schreibt nämlich die Arbeitsstättenverordnung für das Arbeiten am Computerbildschirm regelmäßige Pausen vor. Genaue Zeiträume werden Sie in der Verordnung nicht finden. Hier finden Sie aber viele nützliche Tipps, wie Sie Ihren Augen ein wenig Entspannung gönnen können.

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