Zeitarbeiter arbeiten nicht direkt für ihren Arbeitgeber, sondern für eine Entleihfirma. Endet das Arbeitsverhältnis, stellt sich die Frage nach einem Arbeitszeugnis. Besteht ein Anspruch und wer muss das Zeugnis ausstellen?
Wer als Zeitarbeiter tätig ist, arbeitet sozusagen im Dreieck. Als Arbeitnehmer ist er angestellt bei einer Zeitarbeitsfirma. Diese ist als Verleiher der Arbeitgeber tätig. Tatsächlich gearbeitet wird aber bei einem Unternehmen, das den Arbeitnehmer entleiht. Im Arbeitsvertrag legen Arbeitnehmer und Zeitarbeitsfirma beziehungsweise Personaldienstleister eine bestimmte Art der Beschäftigung fest. Die Entleihung von Zeitarbeitern hat für Unternehmen den Vorteil, schnell an neue Mitarbeiter zu kommen. Umgekehrt nutzen viele Zeitarbeiter diesen Berufseinstieg als Sprungbrett. Denn nicht selten wird ein Zeitarbeiter bei guter Leistung vom Entleihunternehmen übernommen.
Anspruch auf Arbeitszeugnis
Endet ein Arbeitsverhältnis, hat der ausscheidende Arbeitnehmer einen Anspruch auf ein einfaches Arbeitszeugnis. Dieser Anspruch kann sogar gerichtlich geltend gemacht werden. Fordert er es ein, kann er vom Arbeitgeber auch ein qualifiziertes Zeugnis verlangen. Dieses enthält, anders als die einfache Arbeitsbescheinigung, unter anderem Angaben zur Leistung und zum Sozialverhalten des Arbeitnehmers. Zusätzlich können Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen vom Chef auch ein Zwischenzeugnis verlangen.
Auch bei Zeitarbeit?
Arbeitnehmer einer Zeitarbeitsfirma haben wie jeder andere Arbeitnehmer auch einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis, wenn das Arbeitsverhältnis beendet wird. Unsicherheit herrscht bei vielen Zeitarbeitern durch den Umstand, dass bei der Beschäftigung für Zeitarbeitsfirmen ein Dreiecksverhältnis zwischen ihnen als Arbeitnehmer, der Zeitarbeitsfirma und der Entleihfirma besteht. Daher stellt sich zu Recht die Frage, wer für das Arbeitszeugnis zuständig ist. Die Antwort ist eindeutig.
Arbeitszeugnis ausstellen Arbeitgeber ist zuständig
Die Antwort ist eindeutig. Es kommt darauf an, zwischen wem das eigentliche Arbeitsverhältnis besteht. Ihr Arbeitgeber ist nämlich zuständig für Ihr Arbeitszeugnis. Auch wenn Sie im Betrieb der Entleihfirma tätig sind, Ihr Arbeitgeber ist die Zeitarbeitsfirma. Mit dieser haben Sie Ihren Arbeitsvertrag geschlossen und bekommen auch von dort für Ihre Arbeit bei der Entleihfirma Ihren Lohn.
Kündigen Sie Ihre Stelle bei der Zeitarbeitsfirma, muss diese Ihnen ein Zeugnis erstellen. Ganz außen vor ist der Betrieb, in dem Sie eingesetzt sind, jedoch auch nicht. Die Entleihfirma hat nämlich eine gewisse Mitwirkungspflicht. Sie muss der Zeitarbeitsfirma Auskunft über Ihre Arbeitsaufgaben und Ihre Leistungen geben.
Mitwirkungspflicht des Entleihers
Die Entleihfirmen, für die der Zeitarbeiter tätig war, haben aber eine gewisse Mitwirkungspflicht. Sie müssen der Zeitarbeitsfirma Auskunft über die Arbeitsaufgaben und die Leistungen des Arbeitnehmers geben. Das Arbeitszeugnis entspricht in den wesentlichen Teilen hinsichtlich Aufbau und Formulierungen einem "normalen" Arbeitszeugnis. Es sollte daher Angaben zu den Aufgaben, der Beschäftigungsdauer, Arbeitsmotivation, Sozialverhalten und so weiter enthalten.
Arbeitszeugnis von Entleihfirma ist freiwillig
Hingegen haben Zeitarbeiter keinen Anspruch auf Erteilung eines Zeugnisses durch die Entleihfirma selbst. Möchte die Entleihfirma Sie für Ihre gute Arbeit mit einem eigenen Zeugnis belohnen, spricht natürlich nichts dagegen. In diesem Zeugnis sollte aber klar erkennbar sein, dass Sie dort nicht direkt angestellt waren, sondern über eine Zeitarbeitsfirma entliehen waren. Die Zeitarbeitsfirma und das Entleihverhältnis sollten genannt werden. Ansonsten könnte es bei der Bewerbung um eine neue Arbeitsstelle zu Verwirrungen kommen und Ihnen schlimmstenfalls Täuschungsabsichten unterstellt werden. Sie können bei Ihrer Entleihfirma natürlich auch selbst um ein zusätzliches Zeugnis bitten. Ist diesem wie beschrieben Ihre Position zu entnehmen, können Sie damit Ihre Bewerbung bereichern.
Form und Inhalt des Arbeitszeugnisses
Das Arbeitszeugnis entspricht in den wesentlichen Teilen hinsichtlich Aufbau und Formulierungen einem "normalen" Arbeitszeugnis. Es sollte daher Angaben zu Ihren Aufgaben, der Beschäftigungsdauer, Arbeitsmotivation, Sozialverhalten u.s.w. enthalten. Bedauerlich: Einen Anspruch auf Erstellung eines Zeugnisses durch die Entleihfirma selbst haben Sie rechtlich nicht.
Zwischenzeugnis und Referenzen
Wer als Zeitarbeiter in verschiedenen Betrieben tätig ist, wird manchmal eine lange Reihe von Beschäftigungen nachweisen können. Damit das eigentliche Arbeitszeugnis nicht am Ende ausufert oder die Leistungen im Rahmen der einzelnen Tätigkeiten vielleicht nicht mehr detailliert nachvollziehbar sind, sollten Sie beim Arbeitgeber regelmäßig um ein Zwischenzeugnis bitten. Dadurch werden alle wichtigen Daten wie Einsatzort oder neue Kenntnisse und Fähigkeiten dokumentiert. Und das macht sich gut im Lebenslauf. Außerdem können Sie im Entleihbetrieb um ein Referenzschreiben bitten. Der Vorgesetzte kann den Zeitarbeiter dabei einfach und formfrei für gute Arbeit loben und damit den beruflichen Weg ebnen.
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