Im Internet finden Sie nicht nur besondere Delikatessen. Bei vielen Einkäufen im Internet steht Verbrauchern ein Widerrufsrecht zu. Das gilt auch beim Kauf von Lebensmitteln. Für verschiedene Produkte besteht aber eine Ausnahme.
Widerrufsrecht im Online-Handel
Private Einkäufer werden im Internet besonders geschützt. Da sie die Ware weder anfassen noch ausprobieren können, steht ihnen in vielen Fällen ein Widerrufsrecht zu. Konserven oder verpackte Lebensmittel wie Reis oder Nudeln können Sie problemlos zurückschicken. Gefällt der Artikel nicht oder benötigt der Kunde ihn doch nicht, kann er binnen 14 Tagen den Vertrag widerrufen und erhält sein Geld zurück. Allerdings kennt das Gesetz auch verschiedene Ausnahmen, bei denen das Widerrufsrecht ausgeschlossen ist.
Leicht verderbliche Ware
Leicht verderbliche Ware ist vom Widerruf ausgeschlossen. Das Widerrufsrecht ist allerdings ausgeschlossen, wenn Ware leicht verderblich ist oder deren Verfallsdatum schnell abläuft. Welche Artikel das genau sind, ist nicht festgelegt. Orientieren können Sie sich an der Lebensmittelhygiene-Verordnung. Ein Widerrufsrecht besteht beispielsweise nicht bei Milchprodukten, Fleisch- und Wurstwaren sowie vielen Obst- und Gemüsesorten.
Versiegelte Ware
Eine weitere Ausnahme gilt für Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn die Versiegelung entfernt wurde. Reißt der Kunde zu Hause die Folie vom Fertiggericht, kann er dieses nicht mehr zurücksenden. Gleiches gilt für Konserven in Dosen oder Gläsern, wenn diese geöffnet wurden. Wann eine Verpackungsfolie allerdings als Versiegelung gilt, ist nicht abschließend von den Gerichten entschieden.
Anderes Thema: die Gewährleistung
Das Widerrufsrecht hat nichts mit den Gewährleistungsansprüchen eines Kunden zu tun. Ist der Joghurt verschimmelt, die Milchtüte undicht oder das Fleisch verdorben, hat er ein Recht auf Nacherfüllung. Er kann die Lieferung eines mangelfreien Artikels verlangen. Weigert sich der Verkäufer oder schlägt der Versuch zweimal fehl, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten und sein Geld zurückverlangen. Gleiches gilt auch, wenn statt der glutenfreien Brötchen Weizenbrötchen oder statt der bestellen Ananas ein Netz Orangen geliefert werden.
Tiefkühlware vom fahrenden Händler
Beliebt sind seit langem Lieferdienste, die ihre Kunden mit Tiefkühltransportern besuchen und ihre Ware an der Haustür verkaufen. Haben Sie den Lieferanten nicht bestellt, können Sie in vielen Fällen ein Widerrufsrecht ausüben. Haben Sie sich allerdings als Kunde registriert und ordern Sie direkt beim Fahrer an der Straße, steht Ihnen ein Widerrufsrecht nicht zu.
Widerruf beim Lieferdienst
Zwar gilt auch bei diesen Bestellungen vom Grundsatz her ein Widerrufsrecht. In den meisten Fällen wird dieses aber ausgeschlossen sein, da die Speisen in der Regel schnell verderblich sind oder nach Kundenwünschen zusammengestellt wurden. Haben Sie aber beispielsweise eine Flasche Wein mitbestellt, können Sie diesen Teil des Vertrages widerrufen. Zumindest, solange Sie die Flasche noch nicht geöffnet haben.
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