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Was Pflege kostet

Wer soll das bezahlen?

Pflege ist teuer, so viel ist klar. Doch es gibt mehrere Möglichkeiten, Geld zu sparen bzw. finanzielle Unterstützung zu bekommen.

in Mann mit Gehhilfe bekommt eine Tasse Tee gereicht während er ein Buch liest.

Heim und ambulanter Pflegedienst

Wenn die Eltern allein nicht mehr zurechtkommen, sehen betroffene Angehörige manchmal nur eine Lösung: die Unterbringung in einem Pflegeheim. Denn viele Familien sind nicht in der Lage, die Versorgung der pflegebedürftigen Eltern allein zu bewältigen.

Schon jetzt sind in Deutschland mehr als 4 Millionen Menschen pflegebedürftig. Etwa ein Fünftel (20 Prozent) von ihnen erhält vollstationäre Pflege in einem Heim.

Nicht immer ist ein solcher Heimaufenthalt unerlässlich. Oft wissen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen nicht um die vielen Alternativen zur dauerhaften vollstationären Unterbringung.

Heim oder Pflege in den eigenen vier Wänden?

Denken Sie darüber nach, ob die Wohnsituation Ihrer Eltern nicht eine Versorgung in der eigenen Wohnung zulässt. Die Pflege im häuslichen Umfeld wird finanziell gefördert.

Pflege im häuslichen Umfeld

Sie können sich bei der Pflege im Haus professionelle Unterstützung holen, z. B. von einem ambulanten Pflegedienst. Zudem gibt es seit Jahren legale Möglichkeiten zur Beschäftigung von Haushaltshilfen aus Osteuropa. Selbst ein altersgerechter Umbau im Haus wird finanziell unterstützt. Das Thema Elternunterhalt stellt sich bei einer Pflege in den eigenen vier Wänden meist nicht, da viel weniger Kosten anfallen als beim Heimaufenthalt.

Alternative Wohnmodelle

Und wenn eine Pflege daheim nicht möglich ist? Es gibt eine Vielzahl von alternativen Wohnmodellen wie betreutes Wohnen oder ambulant betreute Wohngemeinschaften.

Natürlich kann nicht jede Pflegesituation so gelöst werden. Überlegen Sie deshalb genau, welches Modell für Sie und Ihre Eltern am besten passt. Denken Sie jedoch daran: Die Lebensfreude eines alten Menschen ist eng mit den Themen Wohnen und Betreuung verknüpft.

Tipp

Lassen Sie sich zu den Alternativen und finanziellen Hilfen am Pflegestützpunkt in Ihrer Region beraten. Der Pflegestützpunkt ist eine Anlaufstelle für Pflegebedürftige und deren Angehörige. Er gibt zudem Auskunft über Leistungen der Pflegeversicherung, Grundsicherung und weitere staatliche Gelder. Ein Verzeichnis aller deutschen Pflegestützpunkte finden Sie im Internet.

Was kostet ein Heimplatz?

Für eine Heimunterbringung fallen hohe Kosten an – im Schnitt um die 3.000 € im Monat. Dies beinhaltet die Pflegekosten und Kosten für Unterkunft und Essen. Die Preise variieren jedoch stark. Regionale Unterschiede und die Ausstattung der Pflegeeinrichtung machen sich im Preis bemerkbar. Selbst innerhalb des Heimes kann der Preis von Zimmer zu Zimmer verschieden sein.

Hinweis: Manchmal sind Sie als Angehöriger bei der Entscheidung nicht eingebunden, ob eine Unterbringung im Heim oder Pflege in häuslicher Umgebung möglich ist. Werden Sie dann vom Sozialamt für die Heimkosten in Anspruch genommen, müssen Sie nur zahlen, wenn eine Heimunterbringung auch tatsächlich notwendig war. Indiz dafür ist der Pflegegrad. Zudem müssen die Unterbringungskosten im Hinblick auf den Lebensstandard Ihrer Eltern auch angemessen sein. Ein Luxusheim müssen Sie nicht automatisch mitfinanzieren.

Leistungen der Pflegeversicherung bei vollstationärer Pflege

Nahezu jeder Bundesbürger ist in einer Pflegeversicherung automatisch versichert. Wird ein Mensch pflegebedürftig, sollte er oder seine Angehörigen bei der Krankenkasse einen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung stellen. Ein Anruf bei der Krankenkasse oder ein formloses Schreiben genügt dafür. Nach einer Terminvereinbarung kommt das Personal des Medizinischen Dienstes (MDK) zur Begutachtung vorbei und kann dem Pflegebedürftigen einen Pflegegrad (Pflegegrad 1 bis 5) zuerkennen.

Je nach Pflegegrad werden monatlich bis zu 2.005 € der Heimkosten übernommen. Das sind jedoch maximal die Pflegekosten. Für Kosten z. B. für Unterkunft und Verpflegung kommt die Pflegeversicherung dagegen nicht auf.

Leistungen der Pflegeversicherung (pro Monat) bei Unterbringung im Heim

 

  Monatliche Leistung bei vollstationärer Pflege sei 01.01.2024
Pflegegrad 1
125 €
Pflegegrad 2 770 €
Pflegegrad 3 1.262 €
Pflegegrad 4 1.775 €
Pflegegrad 5 2.005 €

Berechnungsbeispiel für den Eigenanteil bei vollstationärer Pflege im Heim

 

  Heimkosten (Beispiele) Pflegekasse Leistung sei 01.01.2024 Heimbewohner Eigenanteil
Pflegegrad 1
1.932,56 € 125 € 1.807,56 €
Pflegegrad 2 2.217,38 € 770 € 1.447,38 €
Pflegegrad 3 2.709,38 € 1.262 € 1.447,38 €
Pflegegrad 4 3.222,38 € 1.775 € 1.447,38 €
Pflegegrad 5 3.452,38 € 2.005 € 1.447,38 €

Der Eigenanteil innerhalb derselben Einrichtung ist bei Pflegegrad 2 bis 5 (Ausnahme bei Zusatzleistungen) immer gleich.

Ab Pflegegrad 2 erhalten Heimbwohner außerdem einen Listungszuschuss bei vollstationärer Pflege. Dieser richtet sich nach der Dauer des Aufenthalts.

 

Leistungszuschläge bei Unterbringung im Heim

 

  Monatliche Zuschläge bei vollstationärer Pflege sei 01.01.2024
bis 12 Monate Aufenthalt
15 Prozent des Eigenanteils 
ab 12 Monate Aufenthalt 30 Porzent des Eigenanteils
ab 24 Monate Aufenthalt 50 Prozent des Eigenanteils
ab 36 Monate Aufenthalt 75 Prozent des Eigenanteils
   

Wie berechnen sich die Heimkosten für den Heimbewohner?

Die Heimkosten für den Pflegebedürftigen setzen sich aus folgenden Positionen zusammen:

  • Pflegekosten (Pflegesätze)
  • Kosten für Unterkunft und Verpflegung – sogenannte „Hotelkosten“
  • Investitionskosten – in einigen Bundesländern gibt es dafür Pflegewohngeld
  • Kosten für besondere Zusatzleistungen und manchmal eine Ausbildungsumlage

Pflegekosten

Die Pflegekosten machen einen ganzen Teil der Heimkosten aus. Allerdings muss der Heimbewohner nur für einen Bruchteil der Kosten selbst aufkommen. Den anderen Teil übernimmt die Pflegeversicherung. Die Leistungen der Pflegeversicherung sind je nach Pflegegrad unterschiedlich.

Einheitlicher Eigenanteil des Heimbewohners

Für den Heimbewohner selbst steigen die Kosten für die Pflege bei einem höheren Pflegegrad dagegen nicht. Heimbewohner der Pflegegrade 2 bis 5 bezahlen bei stationärer Pflege immer den gleichen einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE). Dieser Eigenanteil ist zwar innerhalb der Pflegeeinrichtung bei Pflegegrad 2 bis 5 einheitlich. Er unterscheidet sich aber von Einrichtung zu Einrichtung.

Achtung: Für Heimbewohner mit Pflegegrad 1 (selten) gelten Besonderheiten.

Übrigens: Heimbewohner mit einem niedrigen Pflegegrad bezahlen heute mehr für den Heimplatz als früher. Da innerhalb der Heimbewohner „querfinanziert“ wird, subventionieren diese quasi die Pflege der Heimbewohner mit einem hohen Pflegegrad.

Kosten für Unterkunft und Verpflegung

Bei den Kosten für die Unterkunft und Verpflegung spricht man von den Hotelkosten. Dazu gehören auch die Kosten für die Mahlzeiten und die Reinigung. Diese Kosten werden nicht von den Pflegekassen erstattet. Für sie muss der Heimbewohner selbst aufkommen, wie bei einer Pflege daheim auch. Sie können jedoch bei Bedürftigkeit des Heimbewohners durch das Sozialamt im Rahmen der Grundsicherung übernommen werden.

 

Investitionskosten

Investitionskosten sind Kosten für den Erhalt des Gebäudes, z. B. Kosten für Renovierung, Reparaturen oder Umbau. Oder auch Aufwendungen für Miete und Pacht. Eigentlich fällt es in den Verantwortungsbereich der Länder, eine leistungsfähige pflegerische Versorgungsstruktur bereitzustellen. Deshalb beteiligen sich einige Länder direkt an den Kosten. Andere helfen mit dem sogenannten „Pflegewohngeld“, wenn Einkommen und Vermögen des Heimbewohners nicht ausreichen (Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein).

Rechtlich umstritten ist, ob das Sozialamt im Rahmen des Elternunterhalts auch diese Investitionskosten von den Kindern verlangen kann.

Ausbildungsumlage und Zusatzleistungen

In manchen Heimen wird den Heimbewohnern ein kleiner Beitrag zur Ausbildungsvergütung in Rechnung gestellt. Zudem können Pflegebedürftige mit dem Heim Zusatzleistungen vereinbaren, die dann in der Rechnung auftauchen.

Beispiel: Preisliste für vollstationäre Pflege in einem Heim

Hier die Preisliste für den Pflegeplatz in einem fiktiven Pflegeheim. Die einzelnen Kosten variieren von Heim zu Heim. Ihr zu zahlender Eigenanteil bleibt bei Pflegegrad 2 bis 5 innerhalb eines Heims einheitlich.

Beispiel: Preisliste eines Pflegeheims (Preise in €)

 

Pflegegrad 1
2
3 4 5

Pflegeleistung
einrichtungseinheitlicher
Eigenanteil (EEE)

21,37 9,53 9,53 9,53 9,53
Unterkunft 13,69 13,69 13,69 13,69 13,69
Verpflegung 4,86 4,86 4,86 4,86 4,86
Investitionskosten 19,50 19,50 19,50 19,50 19,50
Eigenanteil Tagessatz 59,42 47,58 47,58 47,58 47,58
Eigenanteil Monat
(Tagessatz x 30,42 Tage)
1.807,56 1.447,38 1.447,38 1.447,38 1.447,38
Leistungen Pflegekasse 125 770 1.262 1.775 2.005
Gesamtkosten 1.932,56 2.217,38 2.709,38 3.222,38 3.452,38

Bei pflegebedürftigen Menschen mit Pflegegrad 1 sieht der Gesetzgeber nur einen geringen Pflege- und Unterstützungsbedarf. Ein Heimaufenthalt wird i. d. R. für sie nicht als notwendig erachtet.

Grob geschätzt können Sie damit rechnen, dass der Eigenanteil – also der Teil der Heimkosten, den der Heimbewohner selbst aufbringen muss – je nach Einrichtung bei monatlich zwischen 1.300 und 1.800 € liegt.

Professionelle Pflege daheim: Was kostet der ambulante Pflegedienst?

Eine Alternative zum Heim ist die Beauftragung eines ambulanten Pflegedienstes. Professionelle Pflegedienste haben Listen, in denen ihre Tätigkeiten mit den jeweiligen Preisen aufgeführt sind (z. B. Ganzwaschung, Lagern, Zubereiten von Speisen, Putzen).

Pflegebedürftige Menschen sollen nach dem Willen des Gesetzgebers so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden betreut werden. Deshalb gewährt die Pflegekasse „Pflegesachleistungen“ für eine ambulante Pflege in der eigenen Wohnung. Wie groß die finanzielle Unterstützung ist, hängt vom Pflegegrad ab.

Tipp

Bei Pflegegrad 3 sind die Beträge für Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes (Pflegesachleistung 1.432 €) sogar höher als bei der Heimpflege (1.262 €).

In einem Pflegevertrag mit dem Pflegedienst kann der Pflegebedürftige die gewünschten Tätigkeiten genau festlegen. Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen Pflegedienst und Pflegekasse.

Nur wenn die Kosten für die Dienstleistungen das gewährte Budget der Pflegesachleistung überschreiten, wird der zusätzliche Betrag dem Pflegebedürftigen direkt in Rechnung gestellt.

Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung

Der Begriff Pflegesachleistung ist etwas irreführend. Ihr Angehöriger kann Pflegedienstleistungen in folgender Höhe von einem ambulanten Pflegedienst in Anspruch nehmen, ohne selbst dazuzahlen zu müssen:

 

 

  Leistungen der Pflegekasse
Pflegesachleistungen seit 01.01.2024
Pflegegrad 1
0 €
Pflegegrad 2 761 €
Pflegegrad 3 1.432 €
Pflegegrad 4 1.778 €
Pflegegrad 5 2.200 €

Beispiel (mit ambulantem Pflegedienst): Anna Rehberger hat einen Pflegevertrag mit dem ambulanten Pflegedienst. Der Pflegedienst berechnet für seine Leistungen 1.400 €. Mit Pflegegrad 3 übernimmt die Pflegeversicherung 1.298 € der Kosten und rechnet mit dem Pflegedienst direkt ab. Es bleiben für Frau Rehberger 102 € monatlich, die sie selbst von ihrer Rente zahlen muss.

Mehr zu zusätzlichen Ansprüchen auf Sozialleistungen finden Sie hier: Sozialamt zahlt bei Bedürftigkeit.

Tipp

Wird ein ambulanter Pflegedienst beauftragt, stellt sich das Thema Elternunterhalt für die Kinder in der Regel nicht. Generell können Sie damit rechnen, dass der Eigenanteil des Pflegebedürftigen – also der Teil der Kosten, den er selbst bezahlen muss – bei ambulanter Pflege gering ist. Darüber hinaus gibt es zusätzliche Leistungen der Pflegekasse für Kurzzeit- und Verhinderungspflege.

Pflege daheim durch Angehörige oder Freunde: Welche Hilfen gibt es?

Pflegebedürftige, die von Angehörigen oder anderen Personen betreut werden, erhalten Pflegegeld. Das Pflegegeld wird i. d. R. auf das Konto des Pflegebedürftigen überwiesen. Ihm steht es dann frei, wem er das Pflegegeld gibt.

Pflegegeld bei Pflege durch Angehörige

 

  Pflegegeld bis Juli 2021
Pflegegrad 1
0 €
Pflegegrad 2 316 €
Pflegegrad 3 545 €
Pflegegrad 4 728 €
Pflegegrad 5 901 €

Wer Pflegegrad 1 hat, kann den Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro im Monat auch für die Leistungen einer ambulanten Pflege einsetzen.

Gut zu wissen

Leider können mit den höheren „Pflegesachleistungen“ keine 24-Stunden-Pflegekräfte aus Osteuropa bezahlt werden. Dafür müssen Pflegebedürftige das Pflegegeld verwenden.

Kombipflege: Angehörige + ambulanter Pflegedienst

Der Pflegebedürftige kann auch eine Kombination aus Pflegegeld und Sachleistung wählen.

Damit können dann die Kinder oder z. B. eine Hilfskraft aus Osteuropa dem Pflegebedürftigen zur Hand gehen (Pflegegeld). Und zusätzlich für manche Dienstleistungen einen professionellen Pflegedienst engagieren, der ins Haus kommt (Pflegesachleistung).

Gut zu wissen

Pflegende Kinder werden vom Sozialamt nicht zu Unterhaltszahlungen (Elternunterhalt) herangezogen.

Beispiel: Pflegesachleistung und Pflegegeld kombiniert

Anna Rehberger hat einen Pflegevertrag mit dem ambulanten Pflegedienst. Sie wird zusätzlich von ihrer Tochter gepflegt. Deshalb engagiert Anna Rehberger den ambulanten Pflegedienst nur für 50 % des Sachleistungsbetrags und beantragt Kombileistung. Damit stehen ihr noch 50 % des Pflegegeldes zu. Dieses Pflegegeld wird auf ihr eigenes Konto überwiesen. Sie kann es dann an ihre Tochter weitergeben.

Tipp

Die Berechnung der Kombinationsleistung ist kompliziert. Deswegen eine vereinfachte Merkformel: Wenn Sie 50 % der Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen, erhalten Sie noch anteilig 50 % aus dem Pflegegeld. Wenn Sie 70 % der Sachleistungen in Anspruch nehmen, erhalten Sie noch anteilig 30 % aus dem Pflegegeld.

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