Heim und ambulanter Pflegedienst
Wenn die Eltern allein nicht mehr zurechtkommen, sehen betroffene Angehörige manchmal nur eine Lösung: die Unterbringung in einem Pflegeheim. Denn viele Familien sind nicht in der Lage, die Versorgung der pflegebedürftigen Eltern allein zu bewältigen.
Schon jetzt sind in Deutschland mehr als 4 Millionen Menschen pflegebedürftig. Etwa ein Fünftel (20 Prozent) von ihnen erhält vollstationäre Pflege in einem Heim.
Nicht immer ist ein solcher Heimaufenthalt unerlässlich. Oft wissen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen nicht um die vielen Alternativen zur dauerhaften vollstationären Unterbringung.
Heim oder Pflege in den eigenen vier Wänden?
Denken Sie darüber nach, ob die Wohnsituation Ihrer Eltern nicht eine Versorgung in der eigenen Wohnung zulässt. Die Pflege im häuslichen Umfeld wird finanziell gefördert.
Pflege im häuslichen Umfeld
Sie können sich bei der Pflege im Haus professionelle Unterstützung holen, z. B. von einem ambulanten Pflegedienst. Zudem gibt es seit Jahren legale Möglichkeiten zur Beschäftigung von Haushaltshilfen aus Osteuropa. Selbst ein altersgerechter Umbau im Haus wird finanziell unterstützt. Das Thema Elternunterhalt stellt sich bei einer Pflege in den eigenen vier Wänden meist nicht, da viel weniger Kosten anfallen als beim Heimaufenthalt.
Alternative Wohnmodelle
Und wenn eine Pflege daheim nicht möglich ist? Es gibt eine Vielzahl von alternativen Wohnmodellen wie betreutes Wohnen oder ambulant betreute Wohngemeinschaften.
Natürlich kann nicht jede Pflegesituation so gelöst werden. Überlegen Sie deshalb genau, welches Modell für Sie und Ihre Eltern am besten passt. Denken Sie jedoch daran: Die Lebensfreude eines alten Menschen ist eng mit den Themen Wohnen und Betreuung verknüpft.
Was kostet ein Heimplatz?
Für eine Heimunterbringung fallen hohe Kosten an – im Schnitt um die 3.000 € im Monat. Dies beinhaltet die Pflegekosten und Kosten für Unterkunft und Essen. Die Preise variieren jedoch stark. Regionale Unterschiede und die Ausstattung der Pflegeeinrichtung machen sich im Preis bemerkbar. Selbst innerhalb des Heimes kann der Preis von Zimmer zu Zimmer verschieden sein.
Hinweis: Manchmal sind Sie als Angehöriger bei der Entscheidung nicht eingebunden, ob eine Unterbringung im Heim oder Pflege in häuslicher Umgebung möglich ist. Werden Sie dann vom Sozialamt für die Heimkosten in Anspruch genommen, müssen Sie nur zahlen, wenn eine Heimunterbringung auch tatsächlich notwendig war. Indiz dafür ist der Pflegegrad. Zudem müssen die Unterbringungskosten im Hinblick auf den Lebensstandard Ihrer Eltern auch angemessen sein. Ein Luxusheim müssen Sie nicht automatisch mitfinanzieren.
Leistungen der Pflegeversicherung bei vollstationärer Pflege
Nahezu jeder Bundesbürger ist in einer Pflegeversicherung automatisch versichert. Wird ein Mensch pflegebedürftig, sollte er oder seine Angehörigen bei der Krankenkasse einen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung stellen. Ein Anruf bei der Krankenkasse oder ein formloses Schreiben genügt dafür. Nach einer Terminvereinbarung kommt das Personal des Medizinischen Dienstes (MDK) zur Begutachtung vorbei und kann dem Pflegebedürftigen einen Pflegegrad (Pflegegrad 1 bis 5) zuerkennen.
Je nach Pflegegrad werden monatlich bis zu 2.005 € der Heimkosten übernommen. Das sind jedoch maximal die Pflegekosten. Für Kosten z. B. für Unterkunft und Verpflegung kommt die Pflegeversicherung dagegen nicht auf.
Leistungen der Pflegeversicherung (pro Monat) bei Unterbringung im Heim
Monatliche Leistung bei vollstationärer Pflege sei 01.01.2024 | |
Pflegegrad 1 |
125 € |
Pflegegrad 2 | 770 € |
Pflegegrad 3 | 1.262 € |
Pflegegrad 4 | 1.775 € |
Pflegegrad 5 | 2.005 € |
Berechnungsbeispiel für den Eigenanteil bei vollstationärer Pflege im Heim
Heimkosten (Beispiele) | Pflegekasse Leistung sei 01.01.2024 | Heimbewohner Eigenanteil | |
Pflegegrad 1 |
1.932,56 € | 125 € | 1.807,56 € |
Pflegegrad 2 | 2.217,38 € | 770 € | 1.447,38 € |
Pflegegrad 3 | 2.709,38 € | 1.262 € | 1.447,38 € |
Pflegegrad 4 | 3.222,38 € | 1.775 € | 1.447,38 € |
Pflegegrad 5 | 3.452,38 € | 2.005 € | 1.447,38 € |
Der Eigenanteil innerhalb derselben Einrichtung ist bei Pflegegrad 2 bis 5 (Ausnahme bei Zusatzleistungen) immer gleich.
Ab Pflegegrad 2 erhalten Heimbwohner außerdem einen Listungszuschuss bei vollstationärer Pflege. Dieser richtet sich nach der Dauer des Aufenthalts.
Leistungszuschläge bei Unterbringung im Heim
Monatliche Zuschläge bei vollstationärer Pflege sei 01.01.2024 | |
bis 12 Monate Aufenthalt |
15 Prozent des Eigenanteils |
ab 12 Monate Aufenthalt | 30 Porzent des Eigenanteils |
ab 24 Monate Aufenthalt | 50 Prozent des Eigenanteils |
ab 36 Monate Aufenthalt | 75 Prozent des Eigenanteils |
Wie berechnen sich die Heimkosten für den Heimbewohner?
Die Heimkosten für den Pflegebedürftigen setzen sich aus folgenden Positionen zusammen:
- Pflegekosten (Pflegesätze)
- Kosten für Unterkunft und Verpflegung – sogenannte „Hotelkosten“
- Investitionskosten – in einigen Bundesländern gibt es dafür Pflegewohngeld
- Kosten für besondere Zusatzleistungen und manchmal eine Ausbildungsumlage
Pflegekosten
Die Pflegekosten machen einen ganzen Teil der Heimkosten aus. Allerdings muss der Heimbewohner nur für einen Bruchteil der Kosten selbst aufkommen. Den anderen Teil übernimmt die Pflegeversicherung. Die Leistungen der Pflegeversicherung sind je nach Pflegegrad unterschiedlich.
Einheitlicher Eigenanteil des Heimbewohners
Für den Heimbewohner selbst steigen die Kosten für die Pflege bei einem höheren Pflegegrad dagegen nicht. Heimbewohner der Pflegegrade 2 bis 5 bezahlen bei stationärer Pflege immer den gleichen einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE). Dieser Eigenanteil ist zwar innerhalb der Pflegeeinrichtung bei Pflegegrad 2 bis 5 einheitlich. Er unterscheidet sich aber von Einrichtung zu Einrichtung.
Achtung: Für Heimbewohner mit Pflegegrad 1 (selten) gelten Besonderheiten.
Übrigens: Heimbewohner mit einem niedrigen Pflegegrad bezahlen heute mehr für den Heimplatz als früher. Da innerhalb der Heimbewohner „querfinanziert“ wird, subventionieren diese quasi die Pflege der Heimbewohner mit einem hohen Pflegegrad.
Kosten für Unterkunft und Verpflegung
Bei den Kosten für die Unterkunft und Verpflegung spricht man von den Hotelkosten. Dazu gehören auch die Kosten für die Mahlzeiten und die Reinigung. Diese Kosten werden nicht von den Pflegekassen erstattet. Für sie muss der Heimbewohner selbst aufkommen, wie bei einer Pflege daheim auch. Sie können jedoch bei Bedürftigkeit des Heimbewohners durch das Sozialamt im Rahmen der Grundsicherung übernommen werden.
Investitionskosten
Investitionskosten sind Kosten für den Erhalt des Gebäudes, z. B. Kosten für Renovierung, Reparaturen oder Umbau. Oder auch Aufwendungen für Miete und Pacht. Eigentlich fällt es in den Verantwortungsbereich der Länder, eine leistungsfähige pflegerische Versorgungsstruktur bereitzustellen. Deshalb beteiligen sich einige Länder direkt an den Kosten. Andere helfen mit dem sogenannten „Pflegewohngeld“, wenn Einkommen und Vermögen des Heimbewohners nicht ausreichen (Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein).
Rechtlich umstritten ist, ob das Sozialamt im Rahmen des Elternunterhalts auch diese Investitionskosten von den Kindern verlangen kann.
Ausbildungsumlage und Zusatzleistungen
In manchen Heimen wird den Heimbewohnern ein kleiner Beitrag zur Ausbildungsvergütung in Rechnung gestellt. Zudem können Pflegebedürftige mit dem Heim Zusatzleistungen vereinbaren, die dann in der Rechnung auftauchen.
Beispiel: Preisliste für vollstationäre Pflege in einem Heim
Hier die Preisliste für den Pflegeplatz in einem fiktiven Pflegeheim. Die einzelnen Kosten variieren von Heim zu Heim. Ihr zu zahlender Eigenanteil bleibt bei Pflegegrad 2 bis 5 innerhalb eines Heims einheitlich.
Beispiel: Preisliste eines Pflegeheims (Preise in €)
Pflegegrad | 1 |
2 |
3 | 4 | 5 |
Pflegeleistung |
21,37 | 9,53 | 9,53 | 9,53 | 9,53 |
Unterkunft | 13,69 | 13,69 | 13,69 | 13,69 | 13,69 |
Verpflegung | 4,86 | 4,86 | 4,86 | 4,86 | 4,86 |
Investitionskosten | 19,50 | 19,50 | 19,50 | 19,50 | 19,50 |
Eigenanteil Tagessatz | 59,42 | 47,58 | 47,58 | 47,58 | 47,58 |
Eigenanteil Monat (Tagessatz x 30,42 Tage) |
1.807,56 | 1.447,38 | 1.447,38 | 1.447,38 | 1.447,38 |
Leistungen Pflegekasse | 125 | 770 | 1.262 | 1.775 | 2.005 |
Gesamtkosten | 1.932,56 | 2.217,38 | 2.709,38 | 3.222,38 | 3.452,38 |
Bei pflegebedürftigen Menschen mit Pflegegrad 1 sieht der Gesetzgeber nur einen geringen Pflege- und Unterstützungsbedarf. Ein Heimaufenthalt wird i. d. R. für sie nicht als notwendig erachtet.
Grob geschätzt können Sie damit rechnen, dass der Eigenanteil – also der Teil der Heimkosten, den der Heimbewohner selbst aufbringen muss – je nach Einrichtung bei monatlich zwischen 1.300 und 1.800 € liegt.
Professionelle Pflege daheim: Was kostet der ambulante Pflegedienst?
Eine Alternative zum Heim ist die Beauftragung eines ambulanten Pflegedienstes. Professionelle Pflegedienste haben Listen, in denen ihre Tätigkeiten mit den jeweiligen Preisen aufgeführt sind (z. B. Ganzwaschung, Lagern, Zubereiten von Speisen, Putzen).
Pflegebedürftige Menschen sollen nach dem Willen des Gesetzgebers so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden betreut werden. Deshalb gewährt die Pflegekasse „Pflegesachleistungen“ für eine ambulante Pflege in der eigenen Wohnung. Wie groß die finanzielle Unterstützung ist, hängt vom Pflegegrad ab.
In einem Pflegevertrag mit dem Pflegedienst kann der Pflegebedürftige die gewünschten Tätigkeiten genau festlegen. Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen Pflegedienst und Pflegekasse.
Nur wenn die Kosten für die Dienstleistungen das gewährte Budget der Pflegesachleistung überschreiten, wird der zusätzliche Betrag dem Pflegebedürftigen direkt in Rechnung gestellt.
Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung
Der Begriff Pflegesachleistung ist etwas irreführend. Ihr Angehöriger kann Pflegedienstleistungen in folgender Höhe von einem ambulanten Pflegedienst in Anspruch nehmen, ohne selbst dazuzahlen zu müssen:
Leistungen der Pflegekasse Pflegesachleistungen seit 01.01.2024 |
|
Pflegegrad 1 |
0 € |
Pflegegrad 2 | 761 € |
Pflegegrad 3 | 1.432 € |
Pflegegrad 4 | 1.778 € |
Pflegegrad 5 | 2.200 € |
Beispiel (mit ambulantem Pflegedienst): Anna Rehberger hat einen Pflegevertrag mit dem ambulanten Pflegedienst. Der Pflegedienst berechnet für seine Leistungen 1.400 €. Mit Pflegegrad 3 übernimmt die Pflegeversicherung 1.298 € der Kosten und rechnet mit dem Pflegedienst direkt ab. Es bleiben für Frau Rehberger 102 € monatlich, die sie selbst von ihrer Rente zahlen muss.
Mehr zu zusätzlichen Ansprüchen auf Sozialleistungen finden Sie hier: Sozialamt zahlt bei Bedürftigkeit.
Pflege daheim durch Angehörige oder Freunde: Welche Hilfen gibt es?
Pflegebedürftige, die von Angehörigen oder anderen Personen betreut werden, erhalten Pflegegeld. Das Pflegegeld wird i. d. R. auf das Konto des Pflegebedürftigen überwiesen. Ihm steht es dann frei, wem er das Pflegegeld gibt.
Pflegegeld bei Pflege durch Angehörige
Pflegegeld bis Juli 2021 | |
Pflegegrad 1 |
0 € |
Pflegegrad 2 | 316 € |
Pflegegrad 3 | 545 € |
Pflegegrad 4 | 728 € |
Pflegegrad 5 | 901 € |
Wer Pflegegrad 1 hat, kann den Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro im Monat auch für die Leistungen einer ambulanten Pflege einsetzen.
Kombipflege: Angehörige + ambulanter Pflegedienst
Der Pflegebedürftige kann auch eine Kombination aus Pflegegeld und Sachleistung wählen.
Damit können dann die Kinder oder z. B. eine Hilfskraft aus Osteuropa dem Pflegebedürftigen zur Hand gehen (Pflegegeld). Und zusätzlich für manche Dienstleistungen einen professionellen Pflegedienst engagieren, der ins Haus kommt (Pflegesachleistung).
Beispiel: Pflegesachleistung und Pflegegeld kombiniert
Anna Rehberger hat einen Pflegevertrag mit dem ambulanten Pflegedienst. Sie wird zusätzlich von ihrer Tochter gepflegt. Deshalb engagiert Anna Rehberger den ambulanten Pflegedienst nur für 50 % des Sachleistungsbetrags und beantragt Kombileistung. Damit stehen ihr noch 50 % des Pflegegeldes zu. Dieses Pflegegeld wird auf ihr eigenes Konto überwiesen. Sie kann es dann an ihre Tochter weitergeben.
Lesen Sie weiter: Sozialamt zahlt bei Bedürftigkeit
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