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Sozialamt zahlt bei Bedürftigkeit

Wer gilt als bedürftig?

Wer sich Pflege nicht leisten kann, bekommt Hilfe. Zumindest, wenn er als bedürftig gilt. Dieser Begriff ist genau definiert.

Zwei "rüstige Rentner" halt voll Freude ein Sparschwein in die Höhe.

Wer bedürftig ist, bekommt „Hilfe zur Pflege“

Lesen Sie vorher: Was Pflege kostet

Unabhängig davon, ob sich Ihre Eltern für die Pflege in einem Seniorenheim, zu Hause oder in einer alternativen Wohnform entschieden haben: Die Leistungen aus der Pflegeversicherung allein reichen oft nicht aus, um alle Kosten zu decken. Ihre Eltern müssen dann sowohl ihre Rente als auch ihr Erspartes aufwenden. Nur wenn eine Bedarfsdeckung aus eigenen Mitteln nicht möglich ist, greift das Sozialamt mit der sogenannten Hilfe zur Pflege ein.

Wichtig zu wissen: Mit einer privaten Pflegezusatzversicherung können Ihre Eltern vorsorgen. Der Staat fördert sie durch den sogenannten Pflege-Bahr. Wird der Versicherte zum Pflegefall, bekommt er jeden Monat einen vereinbarten Betrag ausgezahlt, mit dem sich die Versorgungslücke schließen lässt.

Tipp

Prüfen Sie, ob Ihre Eltern einen Anspruch auf Grundsicherung haben. Dabei handelt es sich um eine eigene Sozialleistung. Für die bewilligten Gelder gibt es keinen Unterhaltsrückgriff auf die Kinder. Grundsicherung gibt es aber nur, wenn das jährliche Gesamteinkommen (Bruttoeinkommen) der Kinder einen Betrag von 100.000 € nicht überschreitet.

Hilfe zur Pflege vom Sozialamt

Hilfe zur Pflege bekommt vom Sozialamt, wer sich aus eigenen Mitteln nicht selbst helfen kann. Das Sozialamt übernimmt dann die ungedeckten Kosten, die nicht von der Pflegekasse getragen werden.

Sozialamt legt Unterhaltsbedarf fest

Der Unterhaltsbedarf ist das, was der Pflegebedürftige zur Deckung seines Lebensbedarfs benötigt.

Unterbringung im Pflegeheim

Bei einer Unterbringung in einem Pflegeheim gehören zum Unterhaltsbedarf die Heimkosten, die nicht von der Pflegeversicherung und der Rente abgedeckt sind. Zudem bezahlt das Sozialamt ein Taschengeld und einmalige Beihilfen, etwa für Kleidung.

Beispielrechnung (Pflegegrad 3)

Ungedeckte Heimkosten monatlich

   
Heimkosten (Beispiel vollstationäre Pflege)
2.709,38 €
- Leistung Pflegekasse (Pflegegrad 3) - 1.262 €
- Rente (Beispiel) - 1.200 €
Ungedeckte Heimkosten 247,38 €
+ Taschengeld* + 120,42 €
Gesamtleistung 367,80 €

* Einem Pflegeheimbewohner steht ein monatliches Taschengeld zu (152,01 € im Jahr 2024).

Es gibt teure und günstigere Pflegeheime. Ist Ihr Elternteil sozialhilfebedürftig, kann er sich nicht einfach einen Heimplatz in einer Luxusresidenz suchen. Der angemessene Lebensbedarf beschränkt sich auf eine zumutbare, einfache und kostengünstige Heimunterbringung.

Gut zu wissen

Allerdings muss er auch nicht unbedingt in das billigste Heim ziehen. Insbesondere, wenn das Heim weit entfernt von seinem bisherigen Wohnort liegt. Ihm steht innerhalb einer gewissen Preiskategorie ein Ermessensspielraum zu.

Sozialamt prüft Bedürftigkeit

Ein Elternteil ist nur dann im Sinne des Sozialhilferechts bedürftig, wenn sein Einkommen und Vermögen nicht für die Heimkosten oder den ambulanten Pflegedienst ausreicht. Ob Bedürftigkeit vorliegt, stellt das Sozialamt im Sozialhilfebescheid fest.

Gut zu wissen

Auch das Einkommen und Vermögen des Ehepartners des Pflegebedürftigen bzw. eines Lebensgefährten (bei Vorliegen einer eheähnlichen Gemeinschaft) wird berücksichtigt. Man geht dann von einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft aus.

Einkommen

Zum Einkommen des Pflegebedürftigen gehören z. B.:

  • Renten und Pensionen
  • Einnahmen aus nichtselbstständiger und selbstständiger Arbeit
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
  • Zinserträge aus Kapitalanlagen

Von diesem Einkommen zieht das Sozialamt bei der Berechnung einige Beträge ab, wie z. B. die Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung.

Vermögen

Pflegebedürftige müssen auch ihr Erspartes aufbrauchen. Das Geld auf dem Sparkonto ist somit nicht sicher.

Ausgenommen davon ist das Schonvermögen wie z. B. der Hausrat sowie Familien- und Erbstücke. Dazu gehört auch ein Schonbetrag von 5.000 € für jeden Ehepartner.

Immobilien müssen Ihre Eltern unter Umständen verkaufen. Anders ist es aber, wenn ein Ehepartner noch im Haus lebt.

Gut zu wissen

Bei größeren Schenkungen innerhalb der letzten 10 Jahre besteht das Sozialamt unter Umständen auf Rückübertragung.

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